Ich stelle drittens fest, dass Herr Laschet offenbar einen zeitlichen Vorlauf braucht, um diese Aktuelle Stunde vorzubereiten, und einfache Fragen, die auf der Hand liegen, zu beantworten.
Weil gestern im Ältestenrat seitens der Fraktionen von CDU und FDP auf einen angeblichen Präzedenzfall aus dem Jahr 2007 verwiesen wurde, mache ich das jetzt auch. Im Jahr 2007 haben wir als grüne Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragt, die auch für zulässig erklärt worden ist. Sie wurde am nächsten Tag von der Landtagspräsidentin van Dinther auf Tagesordnungspunkt 2 gesetzt. Herr Biesenbach hat dann für die CDU-Fraktion den Antrag gestellt und dafür gesorgt, dass diese Debatte in der Tagesordnung nach hinten gesetzt wurde.
Das war insofern auch ein Präzedenzfall, der noch einmal zeigt, dass CDU und FDP offenbar nicht gewillt sind, diese Debatte hier zu führen.
Das war 2007 so, und das ist im Jahr 2018 so. Deshalb bleiben wir bei unserem Antrag, die Debatte unter Tagesordnungspunkt 2 zu führen.
Ich habe zwei weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vorliegen. Zunächst hat für die AfD Herr Abgeordneter Wagner das Wort. Danach spricht für die FDP Herr Abgeordneter Höne.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gestern nach der Plenardebatte in einer Sitzung des Ältestenrates zusammengesessen und uns darüber unterhalten, auf welchen Tagesordnungspunkt die von Ihnen beantragte Aktuelle Stunde gesetzt wird. Und was haben Sie gemacht? Sie sind nach dem Motto „Hopplahopp, jetzt kommen wir; wir haben eine Aktuelle Stunde beantragt; das ist das Wichtigste, was es überhaupt gibt; dahinter hat alles andere zurückzustehen!“ hereingekommen und haben gesagt: Wir fordern, dass diese Aktuelle Stunde auf Tagesordnungspunkt 1 gesetzt wird und die dort bereits geplante Aktuelle Stunde zurückzustehen hat.
Sie haben es versemmelt, meine Damen und Herren! Hätten Sie gestern bereits die Erkenntnis gewonnen, dass Sie Ihre Aktuelle Stunde auf Position 2 der Tagesordnung haben wollen, hätten wir dem selbstverständlich zugestimmt. Jetzt sage ich Ihnen: Seien Sie doch froh, dass die Regierungsfaktionen Ihnen Platz 4 noch zugestehen,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Aufrechterhaltung des Antrags von SPD und GRÜNEN auf TOP 2, nachdem gestern Abend nur TOP 1 diskutabel und alles andere indiskutabel war, streiten Sie jetzt mit uns um 60 Minuten im Tagesablauf – und mit dieser GO-Debatte übrigens mit jedem
Da drängen sich zwei Fragen auf: Erstens. Wie groß ist eigentlich Ihr ernsthaftes Aufklärungsinteresse?
Zweitens. Ab wann wollen Sie sich eigentlich wieder an der Lösung der echten Probleme in diesem Land beteiligen, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Wir erhalten unseren Antrag, die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 4 durchzuführen, aufrecht und werben herzlich um Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höne. – Ich darf feststellen, dass somit zwei Anträge vorliegen: erstens der Antrag der SPD und der GRÜNEN, dass wir diese Aktuelle Stunde nicht als Tagesordnungspunkt 17, sondern als Tagesordnungspunkt 2 behandeln, und zweitens der Antrag der CDU, der FDP und der AfD, sie als Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln.
Ich lasse über beide Anträge abstimmen, und zwar zunächst über den weitergehenden Antrag. Der weitergehende Antrag ist, die Aktuelle Stunde auf TOP 2 zu setzen. Daher lasse ich zunächst über den Antrag von SPD und GRÜNEN abstimmen, sie auf Tagesordnungspunkt 2 vorzuziehen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Der fraktionslose Abgeordnete Herr Neppe und die anderen beiden fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse nun über den Antrag der CDU auf Vorverlegung der Aktuellen Stunde auf Tagesordnungspunkt 4 abstimmen. Wer dem folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der SPD und der GRÜNEN ist das einstimmig beschlossen. Wir werden diese Aktuelle Stunde somit als Tagesordnungspunkt 4 – neu – behandeln. Alles Weitere verzögert sich dementsprechend.
Meine Damen und Herren, im Nachgang zu Tagesordnungspunkt 1 der gestrigen Sitzung muss ich noch zwei Rügen aussprechen.
Herr Hübner hat sich während seines Redebeitrags zu Tagesordnungspunkt 1 unparlamentarisch verhalten, indem er in der Sitzung Kritik am Präsidium geäußert hat.
Die verwendete Formulierung werde ich nicht wiederholen. So ist es auch in der Geschäftsordnung vorgegeben. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Der richtige Ort, solche Dinge anzusprechen, ist der Ältestenrat. Daher ermahne ich Sie, Herr Kollege, und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen.
Ebenfalls im Nachgang zu TOP 1 der gestrigen Sitzung, der Aktuellen Stunde zur DSGVO, spreche ich eine weitere nicht förmliche Rüge aus. Sie betrifft Herrn Abgeordneten Tritschler von der AfD-Fraktion. Herr Tritschler hat sich während seines Redebeitrags mit einer Äußerung gegenüber den Mitgliedern der Fraktionen unparlamentarisch verhalten. Die verwendete Formulierung werde ich nicht wiederholen, weil es in der Geschäftsordnung so vorgegeben ist. Herr Kollege Tritschler, ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit anderen Ordnungsmaßnahmen rechnen.
öffnung der Aachener DITIB-Großmoschee, der Islam würde zu NRW gehören – Ist der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens ein Erfüllungsgehilfe des türkisch-nationalistischen Islams?
Die Fraktion der AfD hat mit Schreiben vom 14. Mai 2018 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Wagner das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte geht es um eine ganz wesentliche Schicksalsfrage unseres Landes – eine Schicksalsfrage, bei der wir als AfD zusammen mit der Mehrheit der Deutschen gegen die gesamte politische Klasse in diesem Hause stehen.
Ministerpräsident Armin Laschet sagt, der Islam gehöre zu Nordrhein-Westfalen, der Islam gehöre angeblich zu Deutschland. Herr Laschet, damit spalten Sie unser Land.
Damit verraten Sie die Geschichte unserer Eltern und Urgroßeltern und – das ist das Schlimmste – versündigen sich an der Zukunft unserer Kinder und Enkel.
Armin Laschet ist – das muss man bei den inhaltlichen Positionen dieses Mannes explizit erwähnen – Mitglied der CDU – einer Partei, die er und seine Freundin Frau Merkel mittlerweile derart programmatisch entkernt haben, dass sie außer für Machterhalt für gar nichts mehr steht, was der Bürger einstmals mit dem Begriff CDU verbinden konnte.
Stellen Sie sich nur einmal Adenauer, Seebohm, Strauß oder auch nur Wolfgang Bosbach vor, die sich das anhören müssten. Mindestens die ersten drei hätten Herrn Laschet vom Hof gejagt, und Letzterer würde es wahrscheinlich am liebsten tun.
Die letzten Restbestände dessen, was einmal CDU war, finden bei Ihnen nur noch überhebliche Verachtung. Ein CDU-naher Unternehmer fragte mich tatsächlich, ob Sie noch ganz bei Trost seien. In Anlehnung an eine alte englische Fernsehserie antwortete ich ihm: Es bleibt Ihnen unbenommen, das so zu sehen; aber ich kann das unmöglich kommentieren.
Ich möchte deshalb für einen Moment stellvertretend Ihren Hamburger Parteifreund, den Bundestagsabgeordneten Christoph de Vries, zitieren. Er schreibt in einem Artikel in der „WELT“ von gestern Folgendes:
„Kaum eine Woche vergeht ohne Debatte darüber, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht. Ein wenig verspätet wollte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) diese Frage auch für Nordrhein-Westfalen beantworten und hofierte mit seiner Teilnahme an der Eröffnung der YunusEmre-Moschee in Aachen ausgerechnet die türkisch-islamische DITIB-Gemeinde, die als verlängerter Arm Erdogans regelmäßig in der Kritik steht.