Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

(Zuruf von der SPD: Genau! Genau so! – Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Darf ich eben ausführen? Möchten Sie Antworten, oder wollen Sie pöbeln?

(Marcel Hafke [FDP]: Sie sollen die Frage be- antworten!)

Letzte Woche hat Staatssekretär Heinisch im Ausschuss sehr ausführlich erklärt, dass noch geprüft werden muss usw. Ich kann Ihnen zum Beispiel sagen, dass für die Folgen von „Ela“ immerhin 30 Millionen € an die Kommunen geflossen sind

(Zuruf von der SPD: 5 Millionen für Private!)

und auch in Münster nach einigen Wochen Prüfung Geld geflossen ist.

Ich sage Ihnen heute auch: Ich finde es falsch, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen jeweils von der Gnade der Staatskanzlei abhängig sind, ob sie Geld bekommen, wie viel Geld sie bekommen und nach welchem Muster sie Geld bekommen. Das halten wir ausdrücklich für falsch, Herr Kollege Hafke, und darauf werde ich im weiteren Verfahren noch einmal zu sprechen kommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zweiter Punkt: Es gibt jetzt drei Möglichkeiten, mit der Lage umzugehen. Ich rede jetzt erst einmal nur über die Versicherungsschäden, also das, was nach einem Unfall passiert. Man kann sich dagegen versichern; das ist unfassbar teuer und aus meiner Sicht nicht zu machen.

Da findet sich aber die FDP wieder. Die FDP hat damals wie auch heute argumentiert: Na ja, ihr könnt ja eine private Versicherung abschließen! – Dann soll halt eine Stadt wie Wuppertal, die topografisch und aus anderen Gründen viel stärker von Starkregenereignissen betroffen ist als andere Kommunen, mehr Geld bezahlen, hat also Pech.

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen eine andere Variante vor, die die CDU damals von der Struktur her auch vorgeschlagen hat. Wir gründen einen solidarischen Fonds, in den sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch die Kommunen einzahlen, denn die Kommunen sind natürlich für den Hochwasserschutz und die Versicherung ihrer eigenen Anlagen zuständig. Aus dieser solidarischen Verantwortung dürfen sie auch nicht entlassen werden.

Weil mich die Landesregierung ertappt zu haben meinte, weil ich im Jahre 2014 einen Brief an den damaligen Innenminister Jäger geschrieben habe, möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen: Nein, wir sind der gleichen Auffassung wie damals. Wir glauben, dass die Städte und Gemeinden selbstverständlich auch selbst Vorsorge treffen müssen.

Sie müssen selbstverständlich Klimaschutzpolitik betreiben. Sie müssen ein Starkregenkonzept, wie Johannes Remmel und Michael Groschek es entwickelt haben, in die Tat umsetzen. Und sie müssen sich auch vorsorglich gegen solche Ereignisse versichern, also Geld in die Hand nehmen und Vorsorge betreiben. Aber sie dürfen nicht allein gelassen werden. Sie müssen die Unterstützung der Landesregierung erfahren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Und Sie, Herr Hafke – Sie haben es ja schön angelegt, und ich weiß auch nicht, warum Sie grinsen –, machen wieder das, was ich für völlig falsch halte: Weil die Landesregierung noch nicht gehandelt hat, weil sie kein Konzept hat, sind Sie nicht bereit, auf gute Vorschläge der Opposition einzugehen. Sie reagieren nur mit Häme und sind nicht bereit, sich fachlich auseinanderzusetzen.

(Henning Höne [FDP]: Lauter!)

Das ist das, was wir heute hier erleben werden.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich bin mal gespannt, wie Sie sich gleich verhalten – ist

das natürlich ein Stück Weiterentwicklung dessen, was wir und die SPD damals gesagt haben. Wir haben einerseits konkret geholfen – nicht nur den Personen, sondern auch den Kommunen –, haben aber andererseits noch keinen Unwetterfonds, den wir meines Erachtens zwingend brauchen, um sich auch gegen Versicherungsschäden wappnen zu können.

Deswegen – und ich sage damit auch, warum wir direkte Abstimmung beantragen – beauftragen wir die Landesregierung, genau hier einzusteigen, also dem Parlament ein solches Konzept vorzulegen. Ich bin schon sehr gespannt, wie sich die CDU in dieser Situation verhalten wird.

Meine Bitte wäre: Nehmen Sie Ihre Argumente von damals ernst! Nehmen Sie auch Ihre Position ernst, und verstecken Sie sich nicht nach dem Motto: Na ja, die Frau Kraft war ja im Funkloch, und was die damals gemacht haben, war alles noch lächerlicher als heute.

(Zuruf von der FDP: Wer würde das schon sa- gen?)

Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie nicht bereit sind, sich heute einer fachlichen Lösung anzunähern und klar zu sagen, was für ein Konzept die Landesregierung erstens zum Schutz vor Unwetterschäden und zweitens zur Behebung von Unwetterschäden aufstellt, dann machen Sie sich gnadenlos unglaubwürdig. Deshalb bitte ich Sie eindringlich, unserem Antrag zuzustimmen,

(Henning Höne [FDP]: Das ist so wichtig, dass Sie erst darüber abstimmen müssen!)

und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Und nun spricht Thomas Schnelle für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal den Männern und Frauen der Feuerwehren und des THW sowie an alle sonstigen Helfern, die in der letzten Zeit in zahlreichen Unwettern im Einsatz waren, unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Sie haben sicherlich dazu beigetragen, dass wir nach dem Unwetter außer Sachschäden keine schlimmeren Folgen zu beklagen hatten. Dafür möchten wir uns noch einmal herzlich bedanken.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir erkennen wohl auch langsam, dass die Folgen des Klimawandels sich nicht mehr in schockierenden Zukunftsbeschreibungen erschöpfen, sondern bereits harte Realität für unser Land geworden sind.

(Zuruf von der AfD)

Ja, ich weiß, Herr Dr. Blex.

Der April und der Mai 2018 waren die wärmsten seit 130 Jahren, und vergleichbare Wetterreaktionen wie der Starkregen in den letzten Wochen werden sicherlich noch zunehmen.

Nun fordern Sie in Ihrem Antrag eine deutliche Ausrichtung der Politik und entsprechende Anpassungsstrategien, um dem zu begegnen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie haben gerade zu Recht darauf hingewiesen. Erklären Sie mir doch bitte, wie Sie diese Ihre Anpassungsstrategie ernsthaft vertreten wollen, wenn Sie in Zeiten der Vorgängerregierung den Antrag der CDU-Fraktion zu einem ebensolchen Unwetterfonds noch abgelehnt haben?

Eine Strategie erfordert, wie Sie womöglich wissen, langfristiges und vorausschauendes Denken. Hätten Sie damals, 2014, dem Antrag für einen Unwetterfonds zugestimmt, könnte man auch eher in Versuchung kommen, Ihnen ein solch vorausschauendes Denken im Hinblick auf den Klimawandel zu unterstellen. Sie haben gerade formuliert, wir würden die Bürger hinter die Fichte führen. Dann haben Sie das 2014 wohl auch getan.

Nun gebe ich Ihnen in einem Punkt recht: In der Vergangenheit sind solche Extremwetterereignisse seltener und in geringer Intensität aufgetreten. Gerade deshalb wäre Ihre Zustimmung zu dem damaligen Antrag doch wünschenswert gewesen, und gerade deshalb ist jetzt, vier Jahre später, ein Unwetterfonds keine angemessene Anpassungsstrategie mehr für unser Land, zumal inzwischen Hilfsmöglichkeiten geschaffen worden sind, auf die ich später noch eingehen werde.

Neben dem damals schon bemängelten, für die Kommunen unhaltbaren Finanzierungskonzept ist es vor dem Hintergrund der Realitäten unserer Zeit nicht mehr angemessen, den Fokus nur auf ein Beseitigen der Schäden im Nachhinein zu legen. Vielmehr muss verstärkt Prävention betrieben werden, auf dass wir die Folgen des Klimawandels nicht mehr nur als Ausnahme oder Extremfall betrachten, sondern als tägliche Wahrheit, mit der wir umzugehen haben, und auf die sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einstellen müssen.

Wie Sie wissen, hat es beim Unwetter Ende Mai vermehrt Fälle gegeben, in denen zum Beispiel Autofahrer über überflutete Straßen gefahren sind und, anstatt das Auto stehen zu lassen oder abzuwarten, durch unachtsames Verhalten enorme Sachschäden in Kauf genommen haben.

Das Land kann nun nicht mit einem Unwetterfonds als Zahlmeister einspringen, wenn es zu solchen Vorfällen kommt. Auch dürfen wir durch einen solchen Fonds keine Anreize dafür schaffen, auf das

Abschließen von Versicherungen zu verzichten. Wir wollen eine eigene Verantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, im Übrigen auch für die Kommunen, denen Sie mit Ihrem Finanzierungsplan eben jene nehmen würden.

Wenn wir die Kommunen, wie in Ihrem Antrag vorgesehen, nun zwingen, Teile der Gemeindefinanzierungsmittel abzugeben, wird das vor allem denjenigen schaden, denen wir hier zu helfen versuchen. Das aber ist keineswegs, wie Sie in Ihrem Antrag formulieren, solidarisch, sondern schlicht ein Zwangseinbehalt der GFG-Mittel und ein Eingriff in die Selbstverwaltung der Kommunen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin MüllerWitt?

Bitte schön.

Frau Kollegin, bitte schön.

Herr Kollege, Sie sagen gerade, die Bürger sollen durch den Abschluss von Versicherungen privat vorsorgen. Können Sie den Bürgern empfehlen, wie sie an Elementarschadenversicherungen herankommen, wenn die Versicherungsgesellschaften dies zunehmend ablehnen, weil nämlich aufgrund des Kartenmaterials ersichtlich ist, dass sich das in manchen Gebieten, in denen Bürgerinnen und Bürger wohnen, für die Versicherungen nicht mehr rechnet?

Wir haben mit der Soforthilferichtlinie auch Vorsorge für solche Fälle getroffen, in denen Bürgerinnen und Bürger sich gerade nicht versichern können. Man sollte auch in Verhandlungen mit den Versicherungen eintreten, um weitere Möglichkeiten dafür zu eröffnen.

Abgesehen davon besitzen die Kommunen bereits die Möglichkeit zur Überwindung außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer finanzieller Belastungssituationen. Sie bekommen Zuweisungen aus genau jenen Geldern des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Dass dieses rechtliche Instrument auch greift, konnten wir 2014 feststellen, als Münster und Gronau nach vergleichbaren Starkregenfällen

(Michael Hübner [SPD]: Greven, Herr Kollege! Greven!)

solche Zuwendungen erhielten. – Bitte?