Legitimation von Rechtsextremen genutzt werden, um Meinungen, um Einstellungen in Handeln umzusetzen und Menschen anzugreifen.
Da kann man eigentlich noch nicht so sehr klatschen, denn vielmehr ist die Aussage wichtig, was das denn überhaupt bedeutet. Diese Feststellung ist erst einmal wichtig, aber ich meine, es gilt hier genauso wie bei der Debatte zum Thema „Antisemitismus“, dass jeder Angriff auf einen Menschen, jeder Angriff auf eine Person aufgrund von äußeren Merkmalen, aufgrund seiner Religion, seines Geschlechts ein Angriff auf unsere demokratische, auf unsere rechtsstaatliche Gesellschaft ist. Dem müssen wir uns als Demokratinnen und Demokraten entgegenstellen.
Um dieser Entwicklung entgegentreten zu können, brauchen wir ein abgestimmtes Konzept. Es gibt ja sehr viel im Land. Es gibt die verschiedenen Beratungsstellen, es gibt die Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus, es gibt die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, es gibt auch Aussteigerprogramme. Wir haben also bereits eine breite Beratungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Es ist aber wichtig, dass diese verschiedenen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und dass die Kommunen und die Zivilgesellschaft mit in die Arbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus einbezogen werden.
Deshalb haben wir als rot-grüne Koalition in der letzten Legislaturperiode auf Landesebene ein integriertes Handlungskonzept auf den Weg gebracht. Darüber hinaus haben wir gesagt – das war ein Ergebnis des Handlungskonzeptes –, dass wir auch ein Förderprogramm für die Kommunen brauchen. Es gibt inzwischen 25 Kreise und kreisfreie Städte, die vom Land dafür gefördert werden, dass sie vor Ort Handlungskonzepte entwickeln und umsetzen.
Ich will hier einmal denjenigen danke schön sagen, die das vor Ort machen. Zum einen bedanke ich mich bei den Kommunen, die sich beteiligen und sich entschlossen haben, sowohl Geld zu beantragen als auch eigenes Geld hierfür aufzuwenden, obwohl die kommunale Haushaltslage überall sehr schwierig ist. Andererseits möchte ich mich bei denen in der Zivilgesellschaft bedanken, die konkret vor Ort diese Arbeit umsetzen.
Klar ist, und das ist meines Erachtens auch heute Morgen in der Debatte zum Antisemitismus sehr deutlich geworden, dass die Arbeit gegen Rechtsextremismus, gegen Rassismus eine Daueraufgabe demokratischer Gesellschaften ist und nachhaltig gestaltet werden muss.
Allerdings läuft das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“, das Programm, aus dem die Kommunen gefördert werden, Ende dieses Jahres aus. Und das integrierte Handlungskonzept, das wir geschaffen haben, läuft Ende des nächsten Jahres aus. Deshalb brauchen wir so dringend die konkrete Aussage der Landesregierung darüber, ob sie denn diese Förderprogramme fortführen will. Es geht meiner Meinung nach nicht nur um die Fortführung, sondern es geht auch darum, dass die Kommunen, die bisher nicht daran teilnehmen – es sind bisher, wie gesagt, 25; da ist also noch Luft nach oben –, die Möglichkeit bekommen, sich zu bewerben, sodass das Programm landesweit ausgeweitet wird.
Gerade die Menschen, die haupt- und ehrenamtlich arbeiten, brauchen eine Perspektive für ihre Arbeit und müssen wissen, ob es denn eigentlich weitergeht. Die Landesregierung hat erklärt, dass sie dieses kommunale Förderprogramm gerade evaluiert und danach entscheidet. Es läuft aber in einem halben Jahr aus.
Ich finde, die Zeit ist zu kurz, um im Herbst eine Entscheidung zu treffen. Die Entscheidung brauchen wir jetzt. Wir brauchen jetzt die Zusage an die Kommunen, an die Projektträger, ob es weitergeht oder nicht. Das ist gerade unter dem Eindruck der aktuellen Stimmungsmache im Land, wenn ich an die Debatte denke, die wir heute Morgen zum Thema „Antisemitismus“ geführt haben und an die wir hier anknüpfen können, wichtig. Gerade unter dem Eindruck der derzeitigen Situation ist es mehr als dringend geboten, dass die wichtige Arbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus fortgesetzt wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Genau wie im Fall des Antisemitismusbeauftragten ist es bedauerlich, dass es notwendig ist, einen solchen Antrag stellen zu müssen.
Wenn alle friedlich und respektvoll in unserem Land zusammenleben würden, müssten wir heute nicht über menschenverachtende Formen der Diskriminierung und des Hasses reden, weil es sie nicht geben würde. Leider ist dies zunehmend zu einer Wunschvorstellung geworden. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Aber was ist mit Rassismus heute gemeint? – In der Regel erklären die heutigen Rassisten die Unterschiede nicht mehr genetisch, sondern sie rekurrieren auf kulturelle Faktoren. Dadurch entsteht ein
Denkhorizont, der von der einschlägigen Forschung als kultureller Rassismus oder Neo-Rassismus bezeichnet wird, ein Phänomen, das sich vielen Menschen in unserem Land nur dort, wo äußerliche Merkmale die Unterscheidung ermöglichen, erschließt.
So berichtete kürzlich die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Giorgina Kazungu-Haß, dass sie ein Zugbegleiter, ohne nach ihrer Fahrkarte zu fragen, aus der ersten Klasse werfen wollte, offenbar weil ihm ihr dunkler Hautton missfiel. In den Kommentaren war dann zu lesen, dass dies beileibe kein Einzelfall ist, sondern offensichtlich tagtäglich vorkommt. Das ist ein Zeichen dafür, dass diese Form des Rassismus mitten in unserer Gesellschaft angekommen ist.
Dieses Gedankengut wurde ab den späten 60er-Jahren von der sogenannten Neuen Rechten konzipiert und gehört heute zum Gedankengut der rechtsextremen Parteien und des Rechtsextremismus insgesamt.
„Fremdenangst erscheint in diesem Weltbild als natürliche Reaktion auf kulturelle Einflüsse von ‚außen‘, Multikulturalität als Unmöglichkeit.“
Deshalb ist die Förderung der Arbeit gegen Rassismus und Rechtsextremismus in unserem traditionell multikulturellen Bundesland notwendiger denn je. Es ist diese Form des Rassismus, die den Steigbügelhalter für den Rechtsextremismus bildet.
Scheinbar unbemerkt sinken Hemmschwellen, während sich die Akzeptanz von rechtsextremen menschenverachtenden Positionen erhöht – eine Entwicklung, die gerade die SPD als Partei mit einer großen antifaschistischen Tradition alarmiert. Es besteht zweifelsohne verstärkter Handlungsbedarf.
Mit den bestehenden Handlungskonzepten werden die Förderung von zivilgesellschaftlichem bzw. bürgerschaftlichem Engagement, aber auch die Demokratieförderung und die Förderung des respektvollen Umgangs auf kommunaler Ebene direkt vor Ort und in den Bildungseinrichtungen nachhaltig unterstützt.
Darüber hinaus sind es vor allem die gesellschaftliche Vielfalt und die interkulturelle Verständigung, die in den vergangenen Jahren in den Fokus der Förderung genommen worden sind.
Mit dem integrierten Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus hat die ehemalige rot-grüne Landesregierung einen wichtigen Schritt getan, der durch das Förderprogramm für kommunale Handlungskonzepte gegen Rassismus und Rechtsextremismus „NRWeltoffen“ bis in die Kommunen hineingetragen wurde.
Die angestoßenen Projekte laufen erst seit anderthalb Jahren und werden bis zum Ende dieses Jahres bzw. bezogen auf das Handlungskonzept im Jahre 2019 auslaufen. Angesichts der nicht kleiner gewordenen Herausforderungen ist es also höchste Zeit, sich der Fortschreibung respektive dem flächendeckenden Ausrollen der beschlossenen Konzepte zu widmen.
Wenn wir wollen – und ich gehe davon aus, dass dies allgemeiner Konsens in diesem Hohen Hause ist –, dass unser Land das bleibt, was es immer war, nämlich ein Land, das von der Vielfalt der Menschen und der Zuwanderung immer profitiert hat, müssen wir uns verstärkt dem Schutz dieses weltoffenen Nordrhein-Westfalen und seiner Bewohnerinnen und Bewohner widmen.
Rassismus und Rechtsextremismus gehören nicht zu unserer DNA. Deshalb ist es notwendig, dass jede Form des Rassismus und des Rechtsextremismus ernst genommen wird.
Frau Kollegin Müller-Witt, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Beckamp würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Danke, nein. – Es gilt, an den Ursachen anzusetzen. Die Arbeit vor Ort in den Kommunen im direkten Kontakt mit den Betroffenen sowohl auf Opfer- als auch auf Täterseite, aber auch mit dem Umfeld zeigt inzwischen erste Erfolge, die ermutigen, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen.
Eine Entscheidung ist jetzt zu fällen, damit diejenigen, die engagierte Arbeit leisten, nicht unnötig eine längere Zeit der Ungewissheit über die Fortsetzung ihrer wertvollen Arbeit erfahren müssen.
Deshalb lautet mein Appell an dieses Hohe Haus: Stimmen Sie dem gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Müller-Witt, bleiben Sie bitte am Redepult. Es hat die Anmeldung einer Kurzintervention von Herrn Kollegen Beckamp gegeben.
Frau Müller-Witt, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich hätte Ihnen auch gerne als Zwischenfrage gestellt, wie viel Geld denn für dieses Handlungskonzept, für die Förderprogramme in die Hand genommen werden soll.
links-grünes Umfeld, dass dort Stellen geschaffen werden sollen unter dem Deckmäntelchen des Kampfes gegen den Extremismus. Das ist leider ganz oft der Fall.
Insofern müssen wir auch einmal darüber reden, was sich der Steuerzahler das kosten lassen soll, schlichtweg unter dem Etikett des Gutmenschentums irgendwelche Personen zu versorgen.
(Beifall von der AfD – Zuruf von den GRÜNEN – Gegenruf von Dr. Christian Blex [AfD]: Für Ihre Studienabbrecher!)
Ich werde Ihnen den Nutzen nennen. Der Nutzen dieses Konzeptes liegt darin, dass wir Rechtsextremismus und Rassismus systematisch zurückdrängen. Ihr Beitrag hat gerade wieder gezeigt, dass das dringend notwendig ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen weist auf ein wichtiges politisches Handlungsfeld hin. Es geht um die Sicherung der Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens.
Es ist gut, wenn die Thematik „Rechtsextremismus und Rassismus“ politische Aufmerksamkeit erhält, und es ist gut, wenn sich der Landtag damit befasst.
Die NRW-Koalition hat, wie Sie aus dem Koalitionsvertrag wissen, fest vereinbart, Rechts- und Linksextremismus sowie politischer Gewalt entschieden entgegenzutreten.
Wir wollen dies tun mit konsequenter Strafverfolgung, mit Programmen zur Aufklärung und Prävention sowie in Form der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen, die aktiv für unseren gemeinsamen Wertekonsens eintreten.
Die NRW-Koalition hält sich an Absprachen und an verabredete Verfahrensabläufe. Deswegen greifen wir den Ergebnissen der Evaluation des kommunalen Förderprogramms „NRWeltoffen“, das im Antrag angesprochen wird, nicht vor.