Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2758 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie dem zustimmen wollen, bitte ich ums Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/2797
Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition steht für einen Neustart in der Wohnungspolitik in unserem Land. Wir stehen für mehr Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnungsbau. Die soziale Wohnraumförderung ist dabei ein wichtiger Baustein. Darin sind die öffentliche Förderung von mietpreisgebundenem Wohnungsbau und unsere neue Eigentumsförderung gerade für junge Familien zwei Seiten einer Medaille.
Da Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dies nicht wahrhaben wollen, liegt uns heute erneut ein Antrag zu dieser Thematik vor – und das, nachdem wir uns bereits am 25. April 2018 im Plenum mit einem weiteren Antrag der SPD zur öffentlichen Wohnraumförderung beschäftigt hatten. Dieser hatte damals hauptsächlich Ihre ideologisch motivierte Ablehnung der neuen Eigentumsförderung zum Inhalt und wurde daher völlig zu Recht im Hohen Hause abgelehnt.
Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sage ich Ihnen gerne vorweg, dass auch Ihr nun vorliegender Antrag nichts an unserer Grundüberzeu
gung ändern wird. Seine pauschale und faktenverdrehende Kritik an unserer öffentlichen Wohnraumförderung geht völlig an den Tatsachen vorbei.
Unser Förderprogramm schafft sowohl für Investoren als auch für Kommunen langfristige Planungssicherheit. Mit der Erhöhung der Förderpauschalen und Bewilligungsmieten sind die Förderkonditionen für den Mietwohnungsbau erheblich verbessert worden.
So haben alle anwesenden Experten unisono bestätigt, dass wir mit unserer öffentlichen Wohnraumförderung auf dem richtigen Weg sind. Ich gehe auch davon aus, dass uns die bisherigen Mittelabrufe im laufenden Jahr 2018 aufgrund der von uns modernisierten und optimierten Förderkriterien recht geben werden.
Für die Jahre 2018 bis 2022 stellt die Landesregierung insgesamt 4 Milliarden € für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Mit Blick auf die Überschrift und den Tenor des SPD-Antrags ist es mir deshalb wichtig, hier noch einmal ganz klipp und klar deutlich zu machen: Die Landesmittel für die öffentliche Wohnraumförderung wurden nicht gekürzt, und daran ändern auch die immer und immer wieder vorgetragenen Falschmeldungen der SPD rein gar nichts.
Sie sind konstant geblieben. Auch die derzeit verfügbaren Bundesmittel werden bis zu ihrem Auslaufen in voller Höhe eingesetzt. Um dabei jedoch einen plötzlichen Abfall der Förderung zu verhindern, werden die Bundesmittel zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt, also über die gesamte Programmdauer hinweg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie wissen genauso gut wie wir, dass die nachträgliche Aufstockung des Gesamtvolumens in den Jahren 2016 und 2017 lediglich durch die befristete Ausweitung der Bundesmittel möglich war. Sich nun also hier hinzustellen und zu behaupten, wir hätten diese Mittel gekürzt, ist und bleibt schlichtweg falsch und unverschämt.
Jetzt haben Sie in Ihrem Antrag eine Tabelle abgedruckt. Tabellen sind immer schön – schöner wäre es aber, wenn diese Tabelle nicht erst 2017 beginnen, sondern weiter zurückreichen würde. Dann
wäre nämlich offensichtlich, dass die letzte Kürzung der Landesmittel für das Programmjahr 2011 stattgefunden hat, und zu diesem Zeitpunkt waren meines Wissens Sie in Regierungsverantwortung.
Bereits in der letzten Debatte haben wir darauf hingewiesen, dass das aktuelle Programm mit zusätzlichen Mitteln des Bundes aufgestockt werden kann, wenn diese zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat in der Zwischenzeit signalisiert, zweckgebundene Finanzhilfen auch in 2020 und 2021 zu gewähren.
Die Gründe für Wohnungsmangel in NordrheinWestfalen sind vielschichtig. Es gibt nicht die eine Maßnahme, die von heute auf morgen alle Probleme lösen kann. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Deshalb müssen wir die Herausforderungen mit einem ganzheitlichen Ansatz bewältigen.
Neben der öffentlichen Wohnraumförderung werden wir auch weiterhin die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau verbessern. Als Stichworte sind hier zu nennen die Mobilisierung von Bauland und schnellere Baugenehmigungsverfahren, damit einhergehend die Reform der Landesbauordnung. Wir wollen die Entlastung von Ballungsgebieten herbeiführen, indem wir den Menschen in den ländlichen Räumen wieder mehr Perspektiven bieten.
Ressortübergreifend ist die Landesregierung hier ebenso auf einem guten Weg wie bei der Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung. Anders als Sie in der Vergangenheit verkämpfen wir uns eben nicht an den Symptomen, sondern gehen die Ursachen von Wohnungsmangel stark und entschlossen an. – Ihren überflüssigen Antrag lehnen wir ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie fange ich jetzt an nach einem derart mitreißenden Redebeitrag, worin Sie versucht haben, einige Dinge auch ein bisschen schief darzustellen?
2016 war Nordrhein-Westfalen Deutscher Meister. Jetzt werden sich wahrscheinlich sämtliche Sportpolitiker hier im Raum fragen: In welcher Sportart denn? – Fußball kann es nicht gewesen sein. Daran können wir uns leider erinnern. Nein, NordrheinWestfalen ist 2016 Deutscher Meister gewesen, was
die öffentliche Wohnraumförderung angeht. Diese Position, Frau Ministerin, müssen Sie verteidigen. Wenn Sie Hilfe brauchen, bekommen Sie von uns jede Unterstützung.
Herr Kollege Schrumpf, was Sie hier versucht haben, mit ein bisschen Elan vorzubringen – Stichwort: Neustart –, das macht auf mich ein bisschen den Eindruck, als hätten Sie bei der Umstellung der Förderung den Wagen abgewürgt. Wir müssen meinetwegen nicht von Kürzungen reden, aber Fakt ist: Sie stellen weniger Geld zur Verfügung.
Wenn Ihnen diese Formulierung lieber ist als „Kürzung“, dann sagen wir eben: Sie stellen weniger Geld zur Verfügung als die alte Landesregierung es für den öffentlich geförderten Wohnraum gemacht hat.
Sie haben – darauf haben Sie selbst hingewiesen – zudem die Mietstufen verändert, damit hier mehr öffentliche Förderung entsteht. Sie haben die Debatte im letzten Ausschuss vielleicht nicht richtig verfolgt. Denn die Kritik, insbesondere aus dem Ruhrgebiet, war sehr deutlich. Wenn Sie sich mal außerhalb des Essener Südens mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Ruhrgebiet unterhalten, dann werden die Ihnen mit Sicherheit genau das Gleiche berichten – zum Beispiel in Gelsenkirchen –, nämlich dass Sie mit der Veränderung der Mietstufen die öffentliche Wohnraumförderung insbesondere im Ruhrgebiet abwürgen.
Wenn wir hier den historischen Rückblick wagen, dann werden Sie mit Sicherheit wieder mit der Argumentation kommen, die Niedrigzinsphase habe auch in der Zeit von Herrn Minister Groschek zu Schwierigkeiten beim Mittelabfluss geführt. Das ist klar; diese Tatsache bestreiten wir auch gar nicht. Ihr Vorgänger, Frau Scharrenbach, hat hier jedoch eine sehr clevere – ich glaube, das würden Sie auch so sehen – Antwort gegeben, nämlich zusätzlich zu den niedrigen Zinsen, die am Markt kaum noch nachgefragt worden sind, den Tilgungsnachlass zu etablieren.
Ich will noch einmal kurz auf den zentralen Punkt eingehen, warum wir diesen Antrag eingebracht haben, und warum wir mit Ihnen überhaupt darüber diskutieren. Es bleibt dabei: Wir müssen gemeinsam das Grundbedürfnis der Menschen in unserem Land erfüllen, nämlich dass jeder hier ein Dach über dem Kopf hat. Diesem Grundversprechen unserer Gesellschaft, dass jeder eine bezahlbare Wohnung finden kann, fühlen wir uns als Sozialdemokraten verpflichtet. Sie haben die Verantwortung, dass dies auch gelingt.
Insbesondere müssen wir denjenigen helfen, die im Wettkampf auf dem freien Wohnungsmarkt einfach nicht mithalten können. Sie werden aus Ihren eigenen Wahlkreisen die Beispiele kennen, wenn sich auf eine Wohnung – mir ist das gerade aus Dortmund geschildert worden – 700 Bewerberinnen und Bewerber vorstellen. – Jetzt schauen Sie so. Das gibt es tatsächlich! Ich bin auch immer von 100 bis 200 Bewerbern ausgegangen, aber es können auch sehr viel mehr sein.
Deswegen muss die deutliche Antwort lauten: mehr öffentliche Wohnraumförderung, kein Aufräumen mit den mieterschützenden Regeln. Das ist vom Mieterbund klar gesagt und kritisiert worden.
Noch einen weiteren Effekt hat der Mieterbund sehr eindringlich kritisiert: Wenn Sie die Eigentumsförderung ausweiten wollen – das kann man machen; ich habe Ihnen damals schon gesagt, dass wir nicht grundsätzlich dagegen sind –, dann muss man aufpassen, dass das sehr zielgerichtet geschieht. Das muss in die Regionen fließen, in denen tatsächlich ein Bedarf ist. Der Mieterbund hat es betont: Mit Eigentumsförderprogrammen kann man sich keine Wohnung in Köln, Bonn oder Düsseldorf kaufen, weil die Fördermittel die hohen Preise, die es gerade in diesen Ballungsbereichen gibt, auffressen.
Ein weiterer negativer Effekt droht – auch davor warnt der Mieterbund –, nämlich der, dass immer mehr Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Auch davor will ich Sie noch einmal warnen.
Lassen Sie also die Menschen nicht im Stich. Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Grundversprechen für bezahlbares Wohnen arbeiten, und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.