Zur Unterstützung der Aufgabe, auf Antisemitismus hinzuweisen, vor ihm zu warnen und sichtbar gegen ihn einzutreten, brauchen wir einen Beauftragten. Vor dem Hintergrund der Shoah und der Ermordung von über 6 Millionen Juden im Dritten Reich deutschlandweit tragen auch wir in Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung dafür, dass Antisemitismus in unserem Land nicht immer weiter wachsen darf. Das sind wir Deutschen unserer Geschichte und unserer Verantwortung für ein gutes Zusammenleben aller Menschen schuldig.
Sehr geehrte Damen und Herren, in vielen Städten und Gemeinden weisen Stolpersteine die Bürgerinnen und Bürger auf das hin, was einst geschehen ist und was nie wieder geschehen darf. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der Antisemitismus wieder in unsere Gesellschaft einschleicht.
Im September 2017 nahm die Bundesregierung eine einheitliche Definition des Begriffs Antisemitismus an. Die Definition wurde auf Basis von Arbeiten der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken, IHRA, erarbeitet.
Antisemitismus ist demnach eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Die Definition soll aus Sicht der Bundesregierung auch im Schulunterricht oder in der Ausbildung von Berufen in der Justiz oder im Polizeidienst verwendet werden. Entscheidend dabei ist auch, vor allem bei der jüngeren Generation das Bewusstsein zu schärfen. Es darf nicht passieren, dass junge Menschen bei uns die Schule verlassen und über das Thema „Antisemitismus“ kein einziges Wort oder wenn, dann nur am Rande, gehört haben. In Nordrhein-Westfalen darf es nie wieder Antisemitismus geben – nirgendwo und von niemandem.
Wir schlagen heute konkrete Punkte vor, um die Maßnahmen gegen den Antisemitismus zu verstärken. Wir wollen zeitnah einen Beauftragten einsetzen. Er soll unter anderem präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung koordinieren und Ansprechpartner für Opfer von antisemitischen Taten sein.
Die Schule ist dabei ein zentraler Präventionsort. Die Demokratiebildung, das Demokratieverständnis generell und das Bewusstsein dafür, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, sollte in jeder Schule
gelebt werden. Ich wiederhole einige Sätze aus meiner Rede im Plenum im Dezember 2017. Damals sagte ich:
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt für alle hier lebenden Menschen gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie hier geboren wurden oder zu uns gekommen sind. Es darf hier nichts verharmlost und verschwiegen werden. … Der Holocaust hat die deutsche Geschichte in ein Davor und ein Danach geteilt.
Meine Damen und Herren, wir dürfen niemals vergessen, dass wir im Danach leben. Wir verdanken es jüdischen Überlebenden, die sich nach 1945 entschieden haben, in Deutschland zu bleiben, dass heute wieder rund 27.000 Menschen jüdischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen mitten unter uns leben. Es darf nie wieder ein Davor und ein Danach geben.
Nachdem der Bund einen Antisemitismusbeauftragten eingesetzt hat, ist es nur folgerichtig, dass wir auch auf nordrhein-westfälischer Ebene eine solche Instanz schaffen. Bildung ist Ländersache, und vieles, was für die Antisemitismusbekämpfung wichtig ist, liegt maßgeblich in den Kompetenzen der Länder – allen voran Bildung, Erziehung und Sicherheit.
Verehrte Abgeordnete, lassen Sie mich abschließend feststellen: Antisemitismus ist ein Thema, bei dem wir als Politik mit der Gesellschaft ebenso wie Bund und Land gemeinsam handeln müssen. Daher werbe ich für den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und wiederhole die in meiner Rede zuerst genannte Forderung, die zugleich das Fazit ist: Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hagemeier. – Bevor ich Frau Kollegin Müller-Witt für die SPD-Fraktion das Wort erteile, möchte ich, wie es guter Brauch ist, besondere Gäste begrüßen, die gerade auf der Tribüne Platz genommen haben und über deren Kommen wir uns wirklich ausgesprochen freuen. Es sind nämlich Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinden und der Landesverbände hier.
Ich begrüße namentlich für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein Frau Leah Floh, Herrn Ran Ronen und Herrn Michael Rubinstein. Für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe begrüße ich dessen Geschäftsführerin, Frau Ruth Prinz. Für die Synagogengemeinde Köln heiße ich Herrn Abraham Lehrer und Herrn Dr. Schotland willkommen.
auch den liberalen Landesverband – ist die Vorsitzende Frau Khariakova heute Morgen zu uns gekommen. Außerdem begrüße ich den Geschäftsführer des Jüdischen Nationalfonds Deutschlands KKL, Herrn Paul Jurecky.
Seien Sie uns herzlich willkommen! Ihr Kommen zeigt auch die tiefe Freundschaft, die der Landtag von Nordrhein-Westfalen seit jeher zu den jüdischen Landesverbänden pflegt. Wir wissen, dass Sie genau diese Debatte mit sehr großer Aufmerksamkeit verfolgen und deren Inhalt auch in die jüdischen Verbände und Gemeinden weitertragen werden. Herzlich willkommen im Namen des Landtags von Nordrhein-Westfalen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Parlamentsdebatten, von denen wünscht man sich, sie wären nicht nötig. Eine solche Debatte ist die heutige Debatte zum Antrag auf Einsetzung eines Antisemitismusbeauftragten.
73 Jahre nach dem Ende der Shoah gaben sich viele Menschen in unserem Land der Illusion hin, dass der Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen – in Deutschland – keinen Nährboden mehr findet. Aber das war ein Irrtum – vielleicht weil wir uns bei der Befassung mit der Shoah und ihren Ursachen am Kern des Antisemitismus glaubten.
Dabei hätte eine nähere Betrachtung der unheilvollen Geschichte des Antisemitismus zeigen müssen, dass menschenverachtendes Verhalten gegenüber Menschen jüdischen Glaubens leider bereits seit Jahrhunderten in unterschiedlichster Ausprägung und Motivation in Europa und darüber hinaus immer wieder in Erscheinung tritt. Theodor Adorno beschreibt den Antisemitismus wie folgt – Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis –:
„Antisemitismus ist das Gerücht über die Juden. Er ist immer falsch und unwahr. Der Antisemit formt sich sein Weltbild so, wie es ihm passt – und lässt sich dabei von Fakten, Wahrheit oder Realität nicht irritieren. Antisemiten glauben ihr Weltbild nicht, obwohl, sondern weil es falsch ist – es dient ihren emotionalen, höchst aggressiven Bedürfnissen.“
Gerade deshalb war und ist es bei der Bekämpfung des Antisemitismus nicht allein mit der Aufarbeitung und der Aufklärung über den Holocaust getan.
Nein, hier gilt es, dem verabscheuungswürdigen Phänomen tiefer nachzugehen, vermehrt Handlungsempfehlungen zu entwickeln und Prozesse in Gang zu setzen. Erste Versuche wurden mit den Berichten der unabhängigen Expertenkreise „Antisemitismus“ im Auftrag des Bundes in den Jahren 2012 und 2017 veröffentlicht.
Aber hinter dieser durchaus notwendigen sachlichen Analyse stehen die Schicksale von Menschen, die unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sind. Wenn wir uns die erschreckende Zunahme antisemitischer Äußerungen, körperlicher Angriffe und Straftaten ansehen, dann stellen wir fest: Da sind immer Menschen betroffen, die das Recht auf unsere Solidarität haben – Menschen, die in ihrer Würde verletzt werden, in der freien Ausübung ihrer Religion zunehmend Einschränkungen erfahren, die eines besonderen Schutzes unserer Gemeinschaft vor Übergriffen bedürfen.
Das sind zum Beispiel Kinder, die nur mit besonderem Schutz zum Kindergarten oder zur Schule gebracht werden können oder Menschen, die beim Besuch des Gotteshauses, der Synagoge, ein Kordon als Schutz passieren müssen. Sie haben vielfach den Eindruck gewonnen, dass sie sich nicht mehr ohne Weiteres frei in der Öffentlichkeit bewegen können.
Im öffentlichen Raum erfahren sie vielfältige Formen des Antisemitismus, von Mobbing über Anfeindungen bis hin zu strafbaren Handlungen. Anscheinend subkutan hat sich der Antisemitismus wieder in unserer Gesellschaft ausgebreitet. Anders lässt sich das Mobbing auf deutschen Schulhöfen gegen Mitschüler jüdischen Glaubens nicht erklären. Das darf nicht weiter gelebte Normalität sein.
Die Entwicklung des zunehmenden Antisemitismus hat schleichend – von der Öffentlichkeit leider weitgehend unbemerkt – eingesetzt. Deshalb wird auch gerne der kurzsichtige Trugschluss gezogen – absichtlich oder unbewusst –, dass das Anwachsen des Antisemitismus allein mit der Fluchtbewegung aus muslimischen Ländern nach Europa zusammenhängen würde. Dies wäre für manche sicherlich eine bequeme Erklärung, und ein neues Feindbild wäre geschaffen.
Dagegen stellt zu dieser vermeintlich jüngsten Entwicklung eines verstärkten Antisemitismus der Politologe und Antisemitismusforscher Professor Salzborn fest – ich zitiere, Frau Präsidentin –:
„Diese Entwicklung zeichnet sich aber bereits seit zehn Jahren ab. Antisemitismus ist in Europa zunehmend sichtbar und aggressiver geworden. Das hat mit den sozialen Medien zu tun.“
„Der antisemitische Leserbrief, der vor 30 Jahren vielleicht noch im Mülleimer der Redaktion landete und nicht gedruckt wurde, erscheint heute im Internet und in den Online-Kommentarspalten vieler großer Zeitungen. Wer sich früher mit antisemitischen Positionen noch eher isoliert fühlte, findet heute auch in den sozialen Netzwerken Bestätigung. Das ist im Zusammenhang mit dem Antisemitismus im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich, weil es nicht nur bestärkt, sondern auch mobilisiert.“
„Antisemitismus ist eine Einstellung, in der Diskriminierung, Gewalt und Vernichtung im Denken angelegt sind. Das Radikalisierungspotenzial ist immer da. Wer sich im Internet bestärkt, setzt das auch später in irgendeiner Form um: in Witzen, Beschimpfungen, Ausgrenzungen von Menschen oder tatsächlichen Gewalttaten.“
Das ist eine weitere von zahlreichen durchaus vielschichtigen Ursachen für den wachsenden Antisemitismus in unserem Land. Auch deshalb ist davor zu warnen, es sich allzu leicht zu machen und den muslimischen Zuwanderern oder gar der Politik des Staates Israel die Schuld am wachsenden Antisemitismus zu geben. Damit wäre die Schuldfrage zwar mal wieder auf Dritte abgeladen; aber es würde hier überhaupt nichts ändern.
Aus diesem Grund wollen wir mit dem heute vorliegenden Antrag einerseits an der Vielzahl von Ursachen von Antisemitismus ansetzen, andererseits soll durch das Einsetzen eines Antisemitismusbeauftragen durch das Land zum Ausdruck gebracht werden, dass dieses Parlament, diese Landesregierung sich dem Ernst der Lage bewusst ist und die Bekämpfung des Antisemitismus als einen gemeinsamen Auftrag verstehen. Antisemitismus ist keine Frage der Haltung; er ist eine Schande, die in unserer Wertegemeinschaft keinen Platz haben darf.
Es ist also ein gesellschaftliches Bündnis gegen Antisemitismus zu schließen. Dabei sind alle Bereiche des täglichen Lebens mit einzubeziehen, angefangen bei den Schulen. Hier bedarf es einer Sensibilisierung der Lehrerinnen und Lehrer, um antisemitische Tendenzen frühzeitig zu erkennen.
Untersuchungen zeigen auch, dass die Schulbildung in mehrfacher Weise zu einer Reduktion von Vorurteilen im Allgemeinen und zu einer judenfeindlichen Einstellungen im Besonderen beitragen kann. So stellt auch der zweite Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahre 2017 fest – ich zitiere –:
„Längere und bessere Schulbildung führt zudem zu einer stärkeren normativen Sozialisierung, das heißt, zur Übernahme der zentralen Werte der demokratischen politischen Kultur, zu denen auch die Toleranz gegenüber anderen ethnischen Gruppen gehört. Mit längerer Schulbildung steigt auch die Möglichkeit, demokratische Spielregeln wie Debatten, Kompromisse auszuhandeln und Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, einzuüben.“
Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Einüben von demokratischen Regeln im Schulalltag und die Unterstützung durch die Einrichtung der politischen Bildung präventiven Charakter haben kann.
Es geht um Respekt vor der anderen Religion, nicht um Toleranz. Es geht um Respekt. Dabei können die zahlreichen Mahn- und Gedenkorte in unserem Land als bleibende steinerne Zeugen der dunkelsten Zeit der Geschichte unseres Landes durchaus Denkanstöße für Gesprächsrunden bieten, was angesichts der sinkenden Zahl von Zeitzeugen zunehmend unverzichtbar wird.
Politische Bildung darf aber nicht am Schultor enden, sondern muss weit darüber hinaus in die Gesellschaft wirken. Dabei ist die enge Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinden und Landesverbänden unverzichtbar, um auch die Träger der politischen Bildung für latenten Antisemitismus im Alltag zu sensibilisieren.
Die Aufgabe des Landesantisemitismusbeauftragten hat also einerseits koordinativen Charakter, andererseits aber auch die eines verlässlichen Ansprechpartners für jüdische Gemeinden und Opfer von antisemitischen Anfeindungen und Taten.