Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den Geist und den Tenor des vorliegenden Gesetzesentwurfes. Ich möchte Ihnen auch genau sagen, warum: weil an den richtigen Stellschrauben angesetzt wird.
Sie behaupten, die Landesregierung nehme die Interessen der Studierenden nicht ernst, sondern baue Demokratie und Mitbestimmung ab. – Dem ist nicht so, und das wissen Sie sehr genau.
Die Gruppenparität beim Senat wird lediglich von einem Regel- auf ein Optionsmodell umgestellt. Der Hochschulrat, der bislang nur eine Stellungnahmebefugnis hatte, soll zukünftig sogar ein Stellungnahmeerfordernis erhalten.
Sie führen an, dass die Landesregierung sogenannte Anwesenheitspflichten – Sie sprechen von Präsenzzwang – einführen wolle und damit das selbstbestimmte Studium begrenze. – Nein, der Referentenentwurf stellt klar, dass die Einführung genereller Anwesenheitspflichten für Studierende grundsätzlich unzulässig ist. Vielmehr sollen die Hochschulen lediglich das Recht erhalten, veranstaltungsbezogene Anwesenheitspflichten einzuführen. Jede Hochschule soll das in eigener Kompetenz entscheiden können, ob und wie sie die Regelungen anwendet.
Eine umfassende Anwesenheitspflicht soll es nicht geben. Aber lassen Sie mich auch das klar sagen: Die universitäre Lehre lebt vom Diskurs.
Auch bezüglich der geplanten Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen wird gemäß Referentenentwurf kein Zwang ausgeübt werden. Dieser Ausdruck wird von Ihnen in diesem Zusammenhang völlig zu Unrecht verwendet. Tatsächlich soll dies eher als persönlicher Wegweiser für die Studierenden gesehen werden, und auch die Studienberatung und die Einführung von Assessments beabsichtigt, Probleme während des Studiums möglichst schnell zu erkennen, damit sie auch professionell gelöst werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, wenn Sie das Thema „Studiengebühren“ ansprechen, dass allgemeine Studiengebühren nicht beabsichtigt sind. Wir haben gesagt, wir schauen uns die Ergebnisse aus Baden-Württemberg an und werden dann eine sorgsame Entscheidung treffen. Sie schüren hier unnötig Unsicherheiten bei Studierenden und Studienbewerbern.
Eine Reform, die den Hochschulen und der Lehre wieder mehr Freiheit und Eigenverantwortung einräumen soll, wollen wir schaffen, eine Reform, die moderne Strukturen schafft, die den Kompromiss zwischen notwendiger Freiheit des individuellen Bildungsweges und der Notwendigkeit des Lehrens und der Lehrenden darstellt. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Weg gemeinsam mit uns in den laufenden Fachberatungen einschlagen würden. – Vielen Dank.
Herr Déus, Sie haben gerade gesagt, die Kritik käme zu früh. Ich will deutlich sagen: Es ist nun einmal so, wenn so ein Referentenentwurf auf dem Tisch liegt und in die Verbändeanhörung geht, dann ist er in der öffentlichen Debatte. Er ist dann eben auch in der Debatte hier im Plenum, weil die Menschen draußen erwarten, dass man sich mit dem Thema qualifiziert auseinandersetzt.
Deswegen zitiere ich gern aus der Zeitung aus meiner Heimat, der „WZ“, in der in der letzten Woche unter der Überschrift „Wenn das Studium länger dauert“ berichtet wurde:
„Nur 21 % der Studierenden schaffen das Studium in der Regelzeit. Das Land will strengere Vorgaben, die Uni kritisiert das.“
„‘Ein Studium in Regelstudienzeit abzuschließen‘, so Professor Martin Ohst, Professor für Evangelische Theologie an der Bergischen Universität, ‚erfordert ideale Bedingungen: Wenn der Studierende fleißig und effizient arbeiten kann, keine finanziellen Sorgen hat und im besten Fall neben dem Studium nicht arbeiten muss, dann ist das kein Problem. Das ist aber bei den wenigsten der Fall.‘
Wenn bei einem längeren Studium die Grundrichtung stimme, müsse man nur ein bisschen nachjustieren und dann weiter so. Da sei das Beratungsangebot in Wuppertal wirklich gut, sagt Ohst. Hier hat man ein offenes Ohr für die Studierenden.
Die vorgesehene Regelstudienzeit kann aus verschiedenen Gründen schnell überschritten werden. So müssen 75 % der Wuppertaler Studierenden neben dem Studium jobben, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, wie die Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks von 2017 zeigt.
Der Prorektor für Studium und Lehre, Professor Andreas Frommer, führt auf, dass er von solch restriktiven Maßnahmen wie verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen nichts hält. Die Bergische Universität beabsichtige nicht, eine Zwangsberatung einzuführen, versichert er. Das Beratungsangebot bei uns in Wuppertal ist schon sehr gut. Beratung, so macht er noch einmal klar, setze immer Freiwilligkeit bei den Studierenden voraus, und das werde auch so bleiben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das, was Sie hier vornehmen, ist schlichtweg, auch wenn man sich die Zahl der BAföG-Bezieher vor Augen führt, die wir im Ausschuss von den Studierendenwerken gerade noch mal präsentiert bekommen haben – nur noch 15 % der Studierenden beziehen BAföG –, schlichtweg nichts anderes als ein Paradigmenwechsel, der soziale Kälte ausstrahlt.
Sie gehen weg von der Ermöglichungskultur, Studierende unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft zu einem erfolgreichen Studium zu befähigen, hin zu einer Kultur des Misstrauens durch Anwesenheitspflichten und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen. Deswegen, glaube ich, lehnt meine Hochschule in Wuppertal diese Vorgaben auch zu Recht ab.
Dieses ausgrenzende und elitäre Bildungsverständnis zeigt sich aber auch bei den dramatischen Einschnitten studentischer Mitbestimmung. Wie kann man auf die Idee kommen, die Möglichkeit zu schaffen, Studienbeiräte abzuschaffen?
Wir hatten gerade im Wissenschaftsausschuss die Auswertung des unterirdischen Antrags der AfDFraktion zum Bologna-Prozess. Auf die Frage nach der studentischen Zufriedenheit sagte Herr Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung:
„Was die Zufriedenheit der Studierenden betrifft, finden die entsprechenden Quellen, dass diese in den letzten zehn bis 15 Jahren dramatisch angestiegen ist, nachdem man nach den Protesten in der Zeit von 2009 bis 2011 nachgebessert hat. Da ist sehr viel passiert, und zwar unter Beteiligung der Studierenden. Es wird nicht mehr über ihren Kopf hinweg entschieden, sondern sie dürfen mitreden und mitgestalten. Das schlägt sich natürlich auch in der Zufriedenheit nieder.“
Mitbestimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren, entsteht aber nur dort, wo auf Augenhöhe miteinander diskutiert und gestritten werden kann. Wenn Sie die Qualität der studentischen Mitbestimmung von Entscheidungen innerhalb der Hochschule abhängig machen, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie damit ein Verhalten der Studierenden beeinflussen wollen, weil das Damoklesschwert der Abschaffung von Mitbestimmung in Senaten und die Abschaffung der Studienbeiräte droht.
Was ich aber noch viel schlimmer finde, ist das dahinterliegende parternalistische Verständnis von Mitbestimmungskultur. Ich persönlich habe geglaubt, dass wir in diesem Land weiter wären.
Zum Thema „gute Arbeit“ will ich nur ankündigen, dass wir uns in den nächsten Monaten mit dieser Frage sehr intensiv auseinandersetzen werden. Es ist mehr als bemerkenswert, dass Sie den Rahmenkodex und die Vertreter der studentischen Hilfskräfte ohne entsprechende Evaluierung abschaffen wollen. Auf welcher Basis bewerten Sie eigentlich Erfolge oder Misserfolge von praktischen Maßnahmen an den Hochschulen, die in der letzten Legislaturperiode eingeführt worden sind?
Ich freue mich natürlich auf die Debatten im Ausschuss. Das werden sehr intensive Debatten werden; darauf können Sie sich schon vorbereiten. – Wir stimmen dem Antrag der Grünen ausdrücklich zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn ich die Stimmung in der Landeswissenschaftskonferenz unter Ihrer Regierung beschreiben müsste, fiele mir in Bezug auf die Atmosphäre nur ein Wort ein: eiskalt.
Deswegen ist es richtig, dass wir wieder Politik auf Augenhöhe mit den Hochschulen machen, den Hochschulen wieder Eigenverantwortung und damit der Hochschullandschaft ihre Freiheit zurückgeben.
(Beifall von der FDP und der CDU – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Dietmar Bell [SPD])
Ja, ich weiß, Herr Kollege Bell. Ich komme sofort auf den Antrag der Grünen zu sprechen. Mit dem will ich mich im Detail auseinandersetzen. Schließlich enthält er genügend falsche Behauptungen.
Ich fange mit den Studienverlaufsvereinbarungen an. Im Antrag ist von Sitzenbleiben an der Uni, von Zwang und Kontrolle die Rede. – Ich glaube, Sie haben das Instrument einfach noch nicht verstanden. Denn das gibt es schon. Studienverlaufsvereinbarungen gibt es in verschiedenen Landeshochschulgesetzen, übrigens auch in Berlin. Wer regiert denn da im Moment? – Rot-Rot-Grün regiert dort mit diesem Gängelinstrument im Landeshochschulgesetz. Das ist noch viel schlimmer als das, was wir hier geplant haben; denn dort ist es mit konkreten Sanktionen belegt, mit Exmatrikulationen. Das sehen wir nicht vor. Das steht nirgendwo. Suchen Sie das einmal. Das steht nirgendwo im Referentenentwurf.
Das ist nämlich kein Studi-Gängelungsinstrument, das ist ein Studi-Unterstützungsinstrument, mit dem wir tatsächlich denjenigen, die in einer heterogener werdenden Studierendenschaft Unterstützung brauchen, konkrete Unterstützung und Beratung an die Hand geben, und das ist, glaube ich, dringend notwendig.
Lieber Herr Kollege Bell, da Sie es eben gesagt haben, möchte ich das aufgreifen. Ich habe mit dem Rektor Ihrer Bergischen Universität gesprochen. Ich habe erlebt, wie er auf einer Podiumsdiskussion des AStA in Wuppertal genau dieses Instrument verteidigt hat. Insofern sprechen Sie vielleicht noch einmal mit Ihrer Hochschulleitung vor Ort.
Ich möchte auf das Thema „Anwesenheit“ zu sprechen kommen. – Es ist nicht so, wie Sie es in Ihrem Antrag behaupten, dass wir die grundgesetzlich gebotene Angemessenheit von Anwesenheitspflichten mit unserem Hochschulgesetz nicht mehr anerkennen wollen. Wir glauben nur, dass über diese Angemessenheit vor Ort in den Hochschulen entschieden werden kann. Wir trauen das den Leuten zu und glauben nicht, dass es dafür einer landesgesetzlichen Regelung und bürokratischen Ausführung bedarf. Wir glauben, das können die Leute vor Ort.
Herr Kollege Bolte hat gerade gesagt – so etwas bringt er immer im Parlament zur Sprache –, wir müssten darauf achten, wie wir es erreichen, dass auch Studierende mit Behinderung und Studierende mit Kindern ihr Studium erfolgreich ableisten können. Aber Herr Kollege Bolte hat neulich auf Instagram auch Folgendes geschrieben – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Du willst die morgendliche Vorlesung ausfallen lassen, weil du gestern Party gemacht hast? – Fehlanzeige!