Protokoll der Sitzung vom 13.07.2018

Du willst die morgendliche Vorlesung ausfallen lassen, weil du gestern Party gemacht hast? – Fehlanzeige!

(Heiterkeit von der FDP – Zuruf: Super!)

Das ist offensichtlich also der Blick, den die Grünen auf Studierende haben und mit dem sie jetzt versuchen, Angst unter den Studierenden zu schüren.

(Beifall von der FDP und der CDU – Bodo Lött- gen [CDU]: So ist es!)

Mein Studium ist noch nicht so lange her. Ich habe auch abends mit vielen Kommilitonen gefeiert, aber das Motto gelten lassen: Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Ich glaube, das können unsere Studierenden auch.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

Wenn es tatsächlich gute Gründe gibt, die der Kollege eben angeführt hat, dann müssen wir an der Stelle auch sagen: In Vorlesungen wird das auch weiterhin nicht der Fall sein, weil dort die Angemessenheit der Anwesenheit nicht gegeben ist. Deswegen wird das nicht passieren.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Jetzt erklä- ren Sie mal den Studierenden, wie es so rich- tig geht, Herr Kollege!)

Ja. In Sachen Besserwisserei kann ich Ihnen so schnell nichts vormachen, Herr Kollege Mostofizadeh.

Wir schauen uns das jetzt in Ruhe an. Wir haben jetzt die Verbändeanhörung dazu. Wir hören uns auch die Kritikpunkte an. Ich bin dazu auch im Gespräch mit Studierenden und dem Landes-ASten-Treffen. Wir haben uns zum Beispiel beim Punkt „Studienberatung“ das Ganze angehört. Da hört man, dass es nach anfänglichen Problemen jetzt tatsächlich gute Argumente dafür gibt. Wir werden das sehr genau prüfen und – genau das unterscheidet uns von Ihnen – auf gute Hinweise eingehen.

Ich möchte noch einen letzten Punkt ansprechen, über den Sie nie sprechen, wenn es um das neue Hochschulgesetz geht, weil das alle in der Hochschullandschaft so großartig finden. Es geht darum, dass sie bald ohne den BLB bauen können dürfen. Das ist vor dem Hintergrund des Modernisierungsstaus an unseren Hochschulen tatsächlich eine zentrale Zukunftsfrage. Wir machen das möglich. Das haben Sie nicht auf die Kette gebracht. Das ist tatsächlich ein Befreiungsschlag für unsere Hochschulen, ebenso wie das Hochschulgesetz insgesamt. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Körner. – Für die AfD-Fraktion spricht nun Herr Seifen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass die Sprache als Werkzeug aufgefasst wird, das bei ihrem Einsatz immer dreierlei Informationsleistungen gleichzeitig darbietet: zum einen die Darstellung eines Sachverhaltes, zum Zweiten die Auskunft über den Sprecher selbst, und zum Dritten den Appell an den Hörer.

Spricht zum Beispiel jemand in ein Zimmer hereinkommend den Satz: „Meine Güte, ist das kalt hier“, so stellt er einmal den Sachverhalt der niedrigen Temperatur dar, teilt gleichzeitig mit, dass es ihn friert und er sich darüber ärgert, gibt also gewollt oder ungewollt Auskunft über sich, und appelliert drittens indirekt an den Angesprochenen, zum Beispiel das Fenster zu schließen oder/und die Heizung anzustellen.

Betrachtet man unter diesem Gesichtspunkt den Antragstext von Bündnis 90/Die Grünen, so ist weniger die Darstellungsleistung des Textes interessant – denn darin tummeln sich allerhand Floskeln unter den Leitbegriffen Freiheit, Selbstständigkeit und Demokratie – als vielmehr die Auskunftsleistung. Denn die Verfasser des Textes offenbaren ungeschminkt

ihre wahre Gesinnung und ihr hedonistisches Lebensmodell und geben somit – ich schätze einmal, ungewollt – Auskunft über sich selbst und über ihr Lebenskonzept.

Das ist sehr aufschlussreich, legen Sie doch mit diesem Text Ihre hochmütige, berechnende und fordernde Gesinnung dem Leser offen dar: Freiheit als Form der Beliebigkeit und der Willkür des Einzelnen, der eben mal nach Bauchgefühl entscheidet, ob er denn wohl seiner Verpflichtung nachkommen soll oder nicht, damit verbunden eine gewisse Verantwortungslosigkeit gegenüber der Gemeinschaft, der man sich vorher verpflichtet hat, und somit die Pflichtvergessenheit als selbstverständliches Recht des Individuums gegenüber der Gemeinschaft, Hedonismus eben.

Aber gleichzeitig werden mit ziemlich frecher Nonchalance großspurig Rechte nach Mitbestimmung eingefordert, und es wird natürlich von den Professoren verlangt, dass sie die Studenten gefälligst zu motivieren haben. Wenn man den Satz in den Zeiten 34 bis 36 auf Seite 2 einmal liest, erfasst man den gesamten Hochmut, der die Grünen antreibt, uns ihre kruden Lebensvorstellungen aufzuzwingen. Die glauben in ihrer rücksichtlosen Ungeniertheit wirklich, dass sie über Menschen verfügen können.

Also: Da liegt ein Student in Münster am Aasee – wir haben Sommersemester –, versäumt sein Seminar zum Beispiel im Fach Sozialwissenschaften und begründet das mit dem Hinweis auf die mangelnde Ausstattung der Räume, auf eine fehlende Digitalisierung – was auch immer das sein soll – und den anstrengenden Lehrstil des Professors. – Geht's noch?

Geht’s noch? Der Wissenschaftsbetrieb ist doch keine Firma, die irgendein Produkt an den Mann bringen will. Wissenschaften locken Menschen an, die voller Neugier auf den Sachverhalt sind, die intrinsisch motiviert sind und alles dafür tun, um ihren eigenen Beitrag für das Gelingen von Denkprozessen zu leisten. Dazu gehören Verlässlichkeit, Pflichtbewusstsein, Disziplin und das Zurückstellen eigener Bedürfnisse, um dem Gesamtwohl zu dienen.

Die am Wissenschaftsprozess Beteiligten sind allzumal Diener der Wissenschaft und nicht umgekehrt. Sie aber wollen den Universitätsbetrieb zum Diener persönlicher Befindlichkeiten und Augenblicksstimmungen machen, und das Ganze verkaufen Sie dann noch als sozialen Fortschritt.

Dabei darf natürlich der Begriff „Vielfalt“ nicht fehlen. Wie viel Vielfalt hätten Sie denn gern? Dass Sie davon auf Kosten des deutschen Steuerzahlers grundsätzlich niemals genug bekommen, wissen wir schon zur Genüge, und das zeigt sich im ganzen Land.

Dann stilisieren Sie die studentische Mitbestimmung zur heiligen Monstranz, die Sie in Ihrem Antrag vor sich hertragen. Fragen wir doch einmal, wie hoch die

Wahlbeteiligung an den Hochschulen in den letzten Jahren war. In Duisburg etwa wählten gerade einmal 4,8 % der Studenten ihr Parlament, in Oldenburg waren es unlängst mit 1,2 % noch weniger.

Was die Studenten viel mehr interessiert, sind gute Studienbedingungen und verlässliche Veranstaltungen. Da hätten sie gern ausreichenden Freiraum, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. Zugleich aber stecken Sie Ihren Kopf vor den Beschränkungen in den Sand, die der Bologna-Prozess mit sich gebracht hat, und haben überhaupt nicht verstanden, welche Engführung gerade das Bologna-System mit sich bringt.

Genau das tun Sie im Übrigen auch in Ihrem Antrag zu den Studiengebühren, den wir morgen behandeln werden. Dabei blockieren Sie wissenschaftlichen Fortschritt, lähmen das Innovationspotenzial und distanzieren sich in Gänze von den tradierten Zielen der humanen Bildung.

Humanistisches Denken ist immer universal, empathisch und inklusiv. Dabei stehen die Autonomie und die Freiheit stets im Mittelpunkt, doch die Freiheit kann nur dann bestehen, wenn sie mit entsprechender Eigenverantwortung und Selbstdisziplin wahrgenommen wird. – Vielen Dank. Wir lehnen den Antrag der Grünen ab.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Seifen. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag zeigt – auch wenn er sicher das Gegenteil beabsichtigt – noch einmal sehr deutlich, warum eine Änderung des Hochschulgesetzes geboten ist; denn er benennt Stellen, an denen das geltende Gesetz von einem gesetzgeberischen Misstrauen gegenüber den Hochschulen geprägt ist.

Die Landesregierung hingegen setzt auf Hochschulfreiheit und Selbstverwaltung der Hochschulen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Genau deshalb wollen wir den Senat wieder in die Lage versetzen, seine Verfasstheit mit Blick auf die Repräsentation der verschiedenen Gruppen in den wesentlichen Zügen selbst zu regeln.

Genau deshalb beabsichtigen wir, den Hochschulen wieder die Möglichkeit zu geben, selbst darüber zu entscheiden, ob eine Anwesenheitspflicht didaktisch geboten ist. Dass die Hochschulen dabei natürlich an die verfassungsmäßige Verhältnismäßigkeit gebunden sind, ist ebenso selbstverständlich wie der notwendige Raum, um besonders gelagerte Einzelfälle,

über die hier ausführlich gesprochen worden ist, zu berücksichtigen.

Deshalb sollen die Hochschulen und Studierenden künftig gemeinsame Studienverlaufsvereinbarungen entwickeln können. Dies hat eben nichts mit einer Verschulung des Studiums zu tun, sondern dient gerade dem Ziel, sich über den eigenen Studienfortschritt zu vergewissern, und das wäre aus meiner Sicht eine Verbesserung der Betreuung im Vergleich zum derzeitigen Studium.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Diese Landesregierung ist auch dafür gewählt worden, unnötige gesetzliche Vorgaben abzuschaffen und gleichzeitig den Hochschulen neue Gestaltungsoptionen zu eröffnen. Das aktuelle Hochschulgesetz enthält offenkundig Vorgaben, die von einem gesetzgeberischen Misstrauen geprägt sind. Es ist richtig, dieses Misstrauen zu beenden und mit einem novellierten Hochschulgesetz die erfolgreiche Weiterentwicklung autonomer Hochschulen zu ermöglichen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Grünen hat Herr Bolte-Richter noch einmal um das Wort gebeten, und er hat 36 Sekunden Zeit für seine Rede. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Kollege Körner, wer feiern kann, kann auch den Referentenentwurf lesen. Darin ist klar geregelt, wie das mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen gedacht ist: Wenn eine bestimmte Zahl von Credit Points in einer bestimmten Zeit nicht erreicht wurde, ist es möglich, dass eine verbindliche Vereinbarung getroffen wird. Das steht so im Referentenentwurf. Schauen Sie noch einmal nach.

Nächster Punkt: Lieber Kollege Déus, wollen Sie eigentlich mit diesem Referentenentwurf nichts zu tun...

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Körner?

Nichts lieber als das.

Es ist lieb, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich darauf hingewiesen habe, dass keinerlei

Sanktionsmöglichkeiten wie Exmatrikulationen vorgesehen sind und deshalb „Gängelung“ und was Sie sonst noch sagten, nicht stimmt?

Es wird lediglich eine verpflichtende Beratung und ein gemeinsames Draufschauen geben, wie man in Zukunft zu seinem Studienabschluss kommen kann, gerade für diejenigen, die sich damit besonders schwertun.

Lieber Kollege Körner, vielen Dank für diese Frage und vor allem dafür, dass Sie meine Redezeit dadurch verlängern, die mit 36 Sekunden ziemlich beschränkt war.

Natürlich nehme ich zur Kenntnis, was im Referentenentwurf der Landesregierung steht. Ich hatte gerade schon gesagt, dass ich das zur Kenntnis genommen habe. Aber darin steht genau diese Verbindlichkeit, von der Sie jetzt nichts mehr wissen wollen. Das war auch die Linie in den Reden der Kolleginnen und Kollegen der Koalition, zu sagen: Es ist ja alles nicht so gemeint, damit haben wir nichts zu tun. Das ist ein Referentenentwurf, der ist irgendwie im Hause entstanden, und wir haben nie irgendetwas damit zu tun gehabt.

Das ist doch der Punkt: Wir wollen, dass wir hier öffentlich vor der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens darüber streiten, ob es gehen soll. Davor können Sie sich nicht wegducken.