Jahren und mittlerweile erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht dafür, dass es einen positiven selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag geben muss. Denn intersexuelle Menschen sind nicht anders, sie sind auch nicht geschlechtslos oder falsch.
Der Bund ist aufgefordert, nun ein Gesetz im Sinne geschlechtlicher Selbstbestimmung vorzulegen. Darauf warten wir noch. Der erste Versuch des Bundesinnenministers ist aus unserer Sicht zwar unzureichend, kann aber durchaus noch nachgearbeitet werden.
Zur Selbstbestimmung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört auch ein Ende der medizinisch nicht indizierten Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen und Kleinkindern. Denn Selbstbestimmung bedeutet für das Individuum, sich frei entfalten zu dürfen und zu können und von unnötigen Eingriffen des Staates frei zu sein.
Für die Gesellschaft aber bedeutet Selbstbestimmung des Individuums auch – und das, finde ich, ist im Zusammenhang mit Tabuthemen, mit Zweigeschlechtlichkeit und Dingen, die uns vielleicht herausfordern, noch einmal besonders wichtig –, dass wir das als Gesellschaft auch aushalten müssen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Paul. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Voßeler das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Intersexualität bezeichnet unterschiedliche Formen der Uneindeutigkeit der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen. Wir zählen jährlich etwa 150 bis 340 Personen in Deutschland, die so das Licht der Welt erblicken.
Schon die Spannbreite von 150 bis 340 Personen zeigt, welchen Nachholbedarf wir bei diesem Thema haben. Denn in einem Land wie Deutschland, in dem jedes Detail statistisch erfasst wird, ist es nahezu unvorstellbar, dass darüber keine klaren Zahlen vorliegen. Auch deswegen ist es gut, dass wir heute über dieses Thema sprechen.
Das Grundgesetz stellt klar, dass allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen, geistigen und sonstigen Eigenschaften, dieselben Grundrechte zustehen. Natürlich haben intersexuelle Menschen das Menschenrecht auf Nichtdiskriminierung. Natürlich haben sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit
und Gesundheit, und sie haben – das ist ganz wichtig – ein Selbstbestimmungsrecht, das über dem Elternrecht steht. Sie haben das Recht, zu entscheiden, wer und wie sie sein möchten. Diese Entscheidung darf ihnen von niemandem genommen werden, nicht von ihren Eltern und auch nicht von der Politik.
Diese Menschen müssen ihr ganzes Leben mit den Entscheidungen, die sie treffen, leben. Das gilt insbesondere für diejenigen, die in einem Körper leben, der ohne gesundheitliche Relevanz und aus einem vermeintlich ästhetischen Ideal heraus im frühen Kindesalter operativ verändert wurde. Deswegen müssen wir aufpassen, dass wir diese Menschen nicht wieder in Kategorien zwängen und ihnen eine Sonderrolle abseits einer wie auch immer gearteten Norm zuweisen.
Nun mag bei intersexuellen Menschen die Eindeutigkeit der Geschlechtszugehörigkeit aus medizinischer Sicht umstritten sein, niemals dürfen jedoch ihre Zugehörigkeit zu unserer Gesellschaft und damit ihr Anspruch auf die universellen Grundrechte infrage gestellt werden.
Intersexuelle Menschen sind Menschen, die nicht in das medizinische und rechtliche Konstrukt zweier abgrenzbarer Geschlechter passen, die also weder klar als männlich noch klar als weiblich definierbar sind. Diese Menschen können gängigen Geschlechtsnormen nicht zugeordnet werden, aber sie teilen mit uns die wohl zentrale und wichtigste Eigenschaft: Wir alle sind Teil dieser Gesellschaft. Das sollte sich auch im täglichen Leben widerspiegeln.
Nun zu Ihrem Antrag. Ihre Forderung, die Landesregierung dazu aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 Rechnung getragen wird, ist aus unserer Beobachtung überflüssig. Der seit Juni im Umlauf befindliche Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus unserer Sicht eins zu eins um. Insofern halten wir die Befassung des Themas durch den Bund aufgrund des zeitlichen Drucks für zielführend und dort auch gut aufgehoben.
Hierüber und auch über die anderen Forderungen Ihres Antrags, die vielen des Deutschen Ethikrats aus seiner Stellungnahme zum Thema „Intersexualität“ aus dem Jahr 2012 ähneln, können wir gern im Ausschuss diskutieren. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich zu Beginn eine Betroffene zu Wort kommen lassen:
Was in den ersten fünfeinhalb Jahren mit mir geschehen ist, war und ist zum Teil auch heute noch ein Geheimnis. Meine erste Erinnerung habe ich, als ich mit fünfeinhalb Jahren nach der Gonadektomie und der zweiten Geschlechtsangleichung im Aufwachraum lag und Schmerzen hatte. Angst stieg in mir auf, und ich war völlig alleine. Was hatte man mit mir gemacht? Verstört versuchte ich, die Ursache des Schmerzes zu lokalisieren und ertastete meinen dick eingepackten Unterkörper.
So beschreibt Lisa in einem persönlichen Bericht sehr eindrücklich den Beginn einer langen Leidensgeschichte, und es ist nur eine von vielen.
Für viele mag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten November das Thema in das Bewusstsein gerückt haben. Für intersexuelle Menschen und ihre Familien, ihre Freundinnen und Freunde, aber auch für viel Ärztinnen und Ärzte ist das Thema hingegen lange Bestandteil ihres Lebens.
Was mich beeindruckt und mich vor allen Dingen auch nachdenklich gemacht hat, sind die Lebensgeschichten von intersexuellen Menschen, denn das vermeintliche, das eingeredete Anderssein nimmt bei vielen einen großen Platz ein. Schon im Kindesalter wurden viele ungefragt in die eine oder andere Richtung definiert. Im vermutlichen Glauben, etwas Gutes zu tun, haben Eltern sowie Ärztinnen und Ärzte Entscheidungen für das ganze Leben getroffen. Häufig wurde der Eingriff vertuscht, in manchen Fällen bei Operationen im Teenageralter den Jugendlichen gar nicht gesagt, was genau vorgenommen wurde. In anderen Fällen wurden Kinder zwar vor operativen Eingriffen bewahrt, aber die Intersexualität an sich wurde verschwiegen und tabuisiert.
Man mag sich vorstellen, wie manche Eltern unter dem Druck der Gesellschaft gelitten haben und weder wussten, richtig damit umzugehen, noch, was das Beste für ihr Kind ist.
Wenngleich die Medizin oft schon ab der Geburt eines intersexuellen Menschen eine Rolle in seinem Leben spielt, ist die weit überwiegende Mehrheit der intersexuellen Menschen eben nicht per se krank oder behandlungsbedürftig. Dennoch wurden viele medikamentös oder operativ und ohne umfassende Aufklärung von Ärzten behandelt. Die folgenden Gesundheitsstörungen sind Resultat dieser Behandlungen.
Ich will daraus keinen pauschalen Vorwurf machen. Manche wussten es sicher nicht besser, oder alle Beteiligten waren heillos überfordert. Heute muss uns aber klar sein, dass im Umgang mit intersexuellen Menschen gravierende Fehler passiert sind, die bis heute einen Einfluss auf die persönliche Entwicklung und das persönliche Leben haben und hatten.
Für das Unwissen und für die Überforderung gibt es aber mit Blick auf das Jetzt keine Entschuldigung mehr. Genau deshalb ist es richtig, intersexuelle Menschen nicht länger zu pathologisieren. Intersexuelle Menschen sind in erster Linie Menschen. Aber sie werden von der Medizin und Teilen der Gesellschaft immer noch zu Syndromen erklärt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es gibt viele Fragen, die man sich stellen muss. Vor allem muss man sich aber die Frage stellen, wie man intersexuellen Menschen gerecht werden kann.
Die derzeit laufende Debatte um den Geschlechtereintrag in Ausweisdokumenten ist dabei sicher ein wichtiger Punkt, aber eben nur ein Baustein. Ich teile die Auffassung der Kollegin Paul, dass der auf dem Tisch liegende Gesetzentwurf völlig unzureichend ist und wir hier noch einige Meter gehen müssen.
Der vorliegende Antrag der Grünen nähert sich der Thematik recht detailliert und arbeitet die unterschiedlichen Facetten sehr gut heraus. Es ist gut und richtig, sich damit auseinanderzusetzen und nach dauerhaften Antworten und einem angemessenen Umgang zu suchen. Denn trotz einiger Fortschritte ist noch nichts gut.
Wenn man ehrlich ist, muss man feststellen: Wir leben in einer Zeit, in der gesellschaftliche Erfolge von rückschrittlichen Kräften bedroht werden und der Kampf für Akzeptanz und Anerkennung als Ausdruck einer elitären Political Correctness diffamiert wird.
Nein, das ist keine elitäre Debatte. Allen, die jetzt reflexartig nach Luft schnappen, möchte ich gern einen Absatz aus einem Kommentar in der „Berliner Zeitung“ entgegenhalten:
„Dass es Menschen gibt, die sich weder als männlich noch als weiblich empfinden, ist schwer nachzuvollziehen. Wichtig wäre es aber auch hier, erst einmal durchzuatmen – wir alle dürfen bleiben, was wir sind. Wir müssen es nur nicht mehr. Das ist, was man Freiheit nennt.“
Jede und jeder muss das unverrückbare Recht haben, ihre und seine Persönlichkeit frei entfalten zu dürfen, unter Garantie der universellen Menschenrechte und vor allem unversehrt. Die Würde des Menschen – das haben wir heute nicht nur einmal gehört – ist für alle unantastbar. Das gilt auch für in
tersexuelle Menschen. Sie haben das selbstverständliche und im Übrigen auch das nicht infrage zu stellende Recht auf eigene Identität und ein selbstbestimmtes Leben.
Daher freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung zu. – Herzlichen Dank und Glück auf!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller. – Für die Fraktion der FDP erhält nun Herr Kollege Freynick das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als FDP-Landtagsfraktion sprechen wir uns gegen Diskriminierung jeglicher Art aus. Jeder Mensch hat das Recht auf eine freie Entwicklung seiner Persönlichkeit. Dies schließt selbstverständlich intersexuelle Menschen ein, von denen wir in Deutschland rund 160.000 haben.
Wir begrüßen daher, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Grünenfraktion, grundsätzlich den Tenor Ihres Antrags. In der Tat muss der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 gründlich umgesetzt werden.
Für uns als Freie Demokraten ist ein positiver Geschlechtseintrag richtig und wichtig. Hierfür muss eine Regelung getroffen werden, die auch bei InterMenschen auf größtmögliche Akzeptanz stößt. Eine Klassifizierung als „anders“, wie sie teilweise vorgeschlagen wird, ist dabei nicht annehmbar.
Als NRW-Koalition werden wir unseren Teil dazu beitragen, die Landesregierung dabei zu unterstützen, auf Bundesebene weiterhin Druck auszuüben, um das Ziel einer positiven dritten Geschlechteroption zu erreichen.
Eine qualitativ und finanziell bessere Förderung der Selbsthilfeinfrastruktur in NRW für intersexuelle Menschen ist natürlich diskussionswürdig. Ihre Forderung jedoch nach einem weiteren Konzept, um eine solche Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken, kann ich nicht bzw. zumindest nicht vollständig nachvollziehen.
So bezeugt beispielsweise der Verein Intersexuelle Menschen e. V., dass es durchaus eine bereits existierende Selbsthilfeinfrastruktur gibt, auf die Betroffene und wir als Politik als Ansprechpartner zurückgreifen können. Auf diese bestehende Infrastruktur hat am 4. März 2013 das von Ihnen geführte Gesundheitsministerium sogar per Pressemitteilung hingewiesen.
Wie bereits erwähnt, können wir uns über eine bessere finanzielle Unterstützung unterhalten. Was hierbei aber eine weitere Konzeptionierung bewirken soll, ist die ausstehende Frage, die Sie gerne im Ausschuss erläutern können.
Ein hehres Ziel ist des Weiteren der von Ihnen geforderte Hilfsfonds für die Entschädigung intersexueller Menschen, die sich oft im Säuglings- oder Kindesalter medizinischen Eingriffen ausgesetzt sahen – ohne deren Einverständnis, was aufgrund des jungen Alters offensichtlich ist. Doch stellt sich mir die Frage, inwieweit Sie dies rechtlich oder konzeptionell bewerkstelligen und ausarbeiten wollen. Wer soll in diesen Fördertopf einzahlen?
Anders als beispielsweise beim § 175 StGB ist hierbei nicht der Staat als Akteur aufgetreten. Denn dabei handelten Ärzte oder auch Familienangehörige, Eltern, als Beteiligte. Ein von staatlicher Stelle verursachtes Leid an den Betroffenen lässt sich jedoch nicht einwandfrei feststellen. Sie selbst sprechen in Ihrem Antrag davon, dass nicht von einer absichtlichen Missachtung der kindlichen Rechte durch die beteiligten Ärzte und Eltern ausgegangen werden kann.