Anders als beispielsweise beim § 175 StGB ist hierbei nicht der Staat als Akteur aufgetreten. Denn dabei handelten Ärzte oder auch Familienangehörige, Eltern, als Beteiligte. Ein von staatlicher Stelle verursachtes Leid an den Betroffenen lässt sich jedoch nicht einwandfrei feststellen. Sie selbst sprechen in Ihrem Antrag davon, dass nicht von einer absichtlichen Missachtung der kindlichen Rechte durch die beteiligten Ärzte und Eltern ausgegangen werden kann.
All dies sind, wie ich finde, Punkte, die wir nicht hier, sondern in aller Ruhe besprechen sollten. Daher stimmen wir gerne einer Überweisung in den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zu. Ich freue mich auf die gemeinsame Diskussion.
Vielen Dank, Herr Kollege Freynick. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Dworeck-Danielowski das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Caster Semenya ist eine der schnellsten Kurz- und Mittelstreckenläuferinnen der Welt. Sie ist für ihre hervorragende Leistung bekannt. Sie ist aber vor allem auch bekannt, weil es um sie herum eine Debatte um ihren Hormonspiegel und ihre vermutliche Intersexualität gab.
Letzten Endes wurde sie zwischenzeitlich gesperrt, um erst einmal den genauen Status zu klären. Laut Medienartikeln hat sie eine Vagina, aber vermutlich keinen Uterus sowie innenliegende Hoden, die Testosteron produzieren, und zwar so viel Testosteron, wie man es in der Regel nicht bei einer Frau, sondern bei einem Mann vermutet.
Da stand der Leichtathletik-Weltverband vor einer großen Herausforderung, nämlich der Frage: Was ist jetzt gerecht? Was machen wir mit diesem Phänomen?
Auf der einen Seite beklagen andere Läuferinnen natürlich, dass sie mit einer anderen biologischen Ausstattung und weniger Testosteron im Blut nicht die gleiche Leistung wie Caster Semenya erbringen können. Auf der anderen Seite hat Caster Semenya zu Recht eingefordert, ganz normal als Frau an den Start gehen zu dürfen, weil sie eine Frau ist und lediglich der Testosteronspiegel auf natürliche Art und Weise – und nicht durch Doping oder Ähnliches – erhöht ist.
Dann erfolgten viele leidvolle Entscheidungen, die für sie auch nicht besonders glücklich waren. Es gab eine Phase, in der sie ausschließlich mit hormonsenkenden Mitteln starten durfte – eine Art Anti-Doping mit dem Ziel, ihren Testosteronspiegel auf den Spiegel anderer Frauen zu reduzieren, um eine Gerechtigkeit im Wettbewerb zu erreichen. Aktuell ist wieder offen, ob sie bis zu 800 m laufen darf oder nicht. Darüber wird ein Urteil gefällt.
Schon allein an diesem Fall sieht man: Es ist nicht immer alles ganz einfach. Denn was ist gerecht? Gerechtigkeit im Wettbewerb oder auch Gerechtigkeit für Caster Semenya?
Vorteilhaft war allerdings Folgendes: Durch ihre Prominenz und ihre nicht verheimlichte Intersexualität, die öffentlich diskutiert wurde, weil das für den Wettbewerb entscheidend ist, ist zumindest für diejenigen, die sich für Leichtathletik interessieren, das Thema „Intersexualität“ deutlich in den Fokus gerückt.
Wir können sicherlich auch dem einen oder anderen Punkt Ihres Antrags mit ganzem Herzen zustimmen, zum Beispiel der Forderung, in „der Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal auf die Sensibilisierung hinsichtlich des Phänomens Intersexualität hinzuwirken“, oder auch der Forderung:
„Darauf hinzuwirken, dass Eltern bei der Geburt eines intersexuellen Kindes umfassend über die biologische Besonderheit ihres Kindes aufgeklärt werden. Dabei ist nicht nur eine unabhängige psychosoziale Beratung, sondern auch der Kontakt zu Selbsthilfestellen von Anfang an sicherzustellen.“
Allerdings frage ich mich, ob völlig an Ihnen vorbeigegangen ist, dass im Jahr 2016 die Leitlinien geändert wurden, und zwar sehr fortschrittlich, und dass viele Punkte, die auch im Bericht des Ethikrates angesprochen wurden, aufgegriffen wurden. Es sind sehr viele medizinische Gesellschaften daran beteiligt gewesen. Man muss sagen: Das ist wirklich ein Gewinn.
Ich nenne einige Beispiele: die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen auf 30 Jahre, wenn es um Anliegen dieser Art geht; die Bevorzugung von nichtinvasiven Untersuchungsmethoden; das Ziel, die Eltern in dem Gesamtprozess in die Lage zu versetzen, ihr Kind als einzigartiges Individuum zu akzeptieren und in diesem Bewusstsein in seinem Interesse zu handeln und zu entscheiden; die Hinweise auf Peerberatungen, Selbsthilfegruppen, psychologische Betreuung etc.
Offensichtlich saßen dort sehr viele kluge Menschen an einem Tisch. Man hat sich bei der Entwicklung dieser Leitlinien auch den Bericht des Ethikrates zu Herzen genommen.
Der Bericht des Ethikrates war sehr differenziert und hat viele Probleme und Fragestellungen aufgegriffen – auch differenzierter, als es Ihr Antrag tut. Zum Beispiel hat man dort schon festgestellt: Ja, die Forderung nach einem Fonds könnte berechtigt sein. Aber letzten Endes wurden diese Menschen anhand von medizinischen Standards behandelt, die damals aktuell waren; heute sind sie es nicht mehr. Das gilt für viele betroffene Gruppen, auch mit anderen Phänomenen. – Daher lehnt auch der Ethikrat den Hilfefonds tendenziell eher ab.
Dies ist ein wichtiges Thema. Da sind wir bei Ihnen. Was grundsätzlich dazu zu sagen ist und was mich an der ganzen Geschichte so erzürnt, ist allerdings, dass Sie sich jetzt ausgerechnet diese Gruppe, die 0,025 % aller Geburten ausmacht, herausgesucht haben. Es gibt sicherlich auch andere Phänomene, die sehr viel Leid mit sich bringen. Natürlich passt das vor allen Dingen in Ihre grundsätzliche politische Agenda. Das ist das, was mich so sauer macht. Es ist eine weitere Gelegenheit, Ihre Gender-Ideologie mit etwas zu verquicken, was eigentlich gar nichts damit zu tun hat. Es geht um diese intersexuellen Kinder und darum, dass man ihnen die bestmöglichen Chancen im Leben gibt, damit sie gesund und zufrieden sich entwickeln und aufwachsen können.
Lassen Sie uns einmal in die Broschüre „Weiblich? Männlich? – Ihr intergeschlechtliches Kind!“ des Bundesministeriums schauen. An wen darf ich mich wenden? An die Inter* und Trans* Beratung QUEER LEBEN! Wenn ich mir als Mutter vorstelle, ich hätte ein intersexuelles Kind, muss ich sagen: Dann möchte ich natürlich die bestmögliche Beratung und alles. Aber muss ich mich dann zwangsläufig in einem „Queer, Gender, Sternchen, Innen, Trans usw.“Kosmos bewegen? Nein, das möchte ich dann nicht.
Und das ist das, was Sie immer machen. Sie haben das schon mit der sexuellen Orientierung gemacht, die Sie gnadenlos für sich politisch instrumentalisiert haben. Jetzt haben Sie sich die nächste Gruppe ausgesucht. Das finden wir, ehrlich gesagt, unredlich.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich bin auch am Ende meiner Ausführungen. – Ansonsten freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dworeck-Danielowski. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Stamp das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 wird das binäre Geschlechtsrollenmodell grundlegend infrage gestellt. Unsere Gesellschaft wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Ich sage ganz klar: Das ist auch wichtig und richtig. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss ein ganz klares Signal für das Selbstbestimmungsrecht von Inter-Menschen gesetzt. Es ist jetzt unser aller Aufgabe, dies auch vernünftig umzusetzen.
In Ihrem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen – ich setze mich gerade mit Ihrem Antrag auseinander; vielleicht schenken Sie mir für einen Moment Ihre Aufmerksamkeit, Frau Kollegin Düker – werden dabei durchaus relevante Fragen gestellt. Ich will ganz deutlich sagen: Es sind relevante Themen, die Sie ansprechen. Aber wir sind als Landesregierung schon längst auf dem Weg, diese Fragen auch umfassend und sachgerecht zu beantworten.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss bis Ende 2018 umgesetzt werden. Mein Haus hat dazu schon frühzeitig einen Bund-Länder-Austausch organisiert, weil wir als Land Nordrhein-Westfalen unseren Teil dazu beitragen wollen.
Mir ist auch sehr wichtig, hier nicht dem Bund allein das Feld zu überlassen. Denn ich will an dieser Stelle kein kleines Karo, sondern wirkliche Fortschritte. Ich will ein tatsächliches Selbstbestimmungsrecht in der Form, wie es das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat.
Unser Ziel ist, mit den Bundesländern, dem Bundesfamilienministerium, dem Innenministerium und dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen sowie der Plattform „dritte option“ auf der Arbeitsebene die Umsetzung gründlich vorzubereiten.
Uns ist es sehr wichtig, dabei die Sicht von InterMenschen auf ihre Lebenswelt und ihre Bedarfe einzubeziehen. Deshalb sitzt die Kampagnengruppe „dritte option“ von betroffenen Inter-Menschen, die auch die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, von Anfang an mit bei uns am Tisch. Wir wollen nicht über die Köpfe derjenigen hinweg entscheiden, um die es geht, sondern zusammen mit Inter-Menschen für das beste Ergebnis arbeiten.
Wir sind auch mit weiteren Initiativen im Gespräch, zum Beispiel mit dem Verband Intersexuelle Menschen e. V. Das ist auch nicht irgendeine, wie es dargestellt worden ist, freakige Organisation, sondern wir sind mit den Betroffenen im Gespräch. Ich glaube, das ist das, was angemessen ist.
Meine Damen und Herren, wir wissen, dass der vom Bundesministerium des Innern favorisierte Begriff „weiteres“ für die Zuordnung des dritten Geschlechts bei den Inter-Menschen auf große Ablehnung stößt. Deshalb haben wir uns als Landesregierung darauf verständigt, dass wir uns für den Begriff „inter – divers“ einsetzen werden. Denkbar wäre hilfsweise auch nur „divers“.
Sehr wichtig ist der Landesregierung auch das Ende von kosmetischen Genitaloperationen an Säuglingen und Kleinkindern. Inter-Menschen, die in der Kindheit durch geschlechtszuweisende Operationen geschädigt wurden, leiden oftmals an körperlichen und psychischen Spätfolgen. Deshalb spricht ein Teil der Inter-Community in diesem Kontext von schweren Menschenrechtsverletzungen. Das müssen wir ernst nehmen.
Vor diesem Gesamthintergrund befürworte ich ein Verbot von kosmetischen Operationen an nicht einwilligungsfähigen Personen, insbesondere an Säuglingen und Kindern, wenn aus medizinischer Sicht keine lebensbedrohliche Situation vorliegt.
Ich will auch noch den Punkt „Selbsthilfe“ ansprechen. Sie fordern, auf Landesebene ein Konzept zu entwickeln, wie die Selbsthilfeinfrastruktur gestärkt werden kann. – In über 20 Jahren hat sich eine vielfältige Selbsthilfestruktur mit unterschiedlichen Aktionsfeldern in meist regionalen Selbsthilfegruppen in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Wir haben derzeit auch zwei Selbsthilfe-Kontaktstellen in NordrheinWestfalen für das Thema „Intersexualität“, und zwar in Münster und im Kreis Soest.
Daneben fördert Nordrhein-Westfalen mit Landesmitteln – sowie zusätzlich mit Mitteln der Krankenkassen – die Koordinationsstelle für Selbsthilfe-Unterstützung in NRW, KOSKON, als landesweite Informations-, Beratungs- und Serviceeinrichtung für die Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstellen.
In dieser existierenden und bewährten Gesamtstruktur, die für unterschiedliche Ansätze offen ist, kann
eine Stärkung der Inter-Selbsthilfe erfolgen. Dafür brauchen wir keine langwierigen Prozesse und keine neuen Strukturen. Auch hier sind wir im engen Austausch mit der Inter-Community.
Meine Damen und Herren, um es zusammenzufassen: Ich teile in vielem Ihre Haltung. Wenn es um die Umsetzung geht, will ich aber auch deutlich sagen: Wir brauchen hier keine Aufforderung. Wir sind bereits am Ball, und wir begleiten zielgerichtet Schritt für Schritt und unter Einbeziehung von Inter-Menschen die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts.
Wir tun dies ganz im Geiste des Beschlusses, der aus meiner Sicht – das will ich abschließend noch einmal unterstreichen – gesellschaftspolitisch ein großer Schritt nach vorne ist. Er ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Inter-Menschen und auch ein Meilenstein für unsere offene, freiheitliche Gesellschaft.
Ich danke Ihnen deshalb auch grundsätzlich für Ihre Initiative und freue mich über Ihre Unterstützung bei diesen wichtigen Umsetzungsprozessen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Antrag nicht vor. – Das bleibt auch nach einem Blick in die Runde so.
Daher können wir nun zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3027 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag einstimmig so überwiesen.