Das war ein Herzensanliegen meines damaligen Kollegen und rechtspolitischen Sprechers unserer Fraktion, der heute die Gelegenheit hat, der Debatte an anderer Stelle beizuwohnen. An uns lag es nicht! Das muss man gelegentlich einmal in die Erinnerung rufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, morgen an ähnlicher Stelle und zu ähnlicher Zeit wird die Debatte zu der einfachgesetzlichen Regelung stattfinden. Das ist ein erster richtiger und wichtiger Schritt – auch aus der Konsequenz heraus, dass es in der letzten Legislaturperiode nicht zu einer Verankerung in der Landesverfassung gekommen ist.
Kollege Geerlings hat gerade schon auf einige Punkte hingewiesen, auch darauf, dass es kein Alleinstellungsmerkmal ist, wenn man etwas einfachgesetzlich geregelt, um es anschließend in die Verfassung aufzunehmen. Ich will auch vorwegnehmen, dass wir auch offen sind, die Individualverfassungsbeschwerde auch in der Landesverfassung zu verankern.
Zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf will ich aber gleichwohl einige Anmerkungen zu den Punkten machen, die eine komplette Zustimmung unsererseits verhindern, Herr Kollege Bovermann. Sie werden damit leben können; da bin ich ganz sicher. Wir werden im weiteren Verfahren Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, denn schließlich ist eine Zweidrittelmehrheit berechtigterweise für die Änderung unserer Verfassung vorgesehen.
Ich bin ja mit Ihnen durchaus d’accord, dass die Lektüre unseres Grundgesetzes und unserer Landesverfassung dem einen oder anderen gut zu Gesicht stehen würde und zu einem Erkenntnisgewinn beitragen kann. Aber die Verfassung ist nicht nur ein Lesebuch, sondern in ihr werden die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger und der staatlichen Institutionen beschrieben.
Nach dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf sollen auch verfahrensrechtliche Regelungen in die Landesverfassung aufgenommen werden. Das ist zu Recht umstritten. Meines Erachtens wäre es richtiger, die Individualverfassungsbeschwerde in der Verfassung zu verankern, aber die Ausgestaltung bezüglich des Rechtswegs, das Annahmeverfahren und dergleichen einfachgesetzlich zu regeln.
Vielen Dank. – Ich habe gerade schon gesagt, dass wir uns zunächst einmal für einen anderen Weg entschieden haben. Ich bedanke mich für die von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf signalisierte Zustimmung. Wie das Abstimmungsverhalten im Übrigen im Haus sein wird, bleibt abzuwarten.
Aber ich glaube, dass dies der erste wichtige und richtige Schritt ist und dass wir uns im Laufe des Verfahren dann auch auf Weiteres verständigen. Vielleicht klappt es ja diesmal, dass wir im Sinne der Individualverfassungsbeschwerde nicht irgendwelche Pakete oder Körbe packen und Basare veranstalten, sondern eine sachliche und angemessene Lösung hinbekommen, die zu einem besseren Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land führt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fasse mich kurz. Dieser rot-grüne Antrag auf Änderung der Landesverfassung ist streng genommen ein Plagiat. Er wurde lediglich um den Punkt der Kommunalverfassungsbeschwerde ergänzt, und nun legt Rot-Grün unseren AfD-Antrag aus dem Juni dieses Jahres vor.
Endlich scheint es sich für Sie auszuzahlen, dass Sie sich die Mitarbeiterpauschale um satte 89 % erhöht
haben. Ob die 3.931 € pro Abgeordneten allerdings gerechtfertigt sind, um einen Mitarbeiter im Bereich Copy und Paste zu beschäftigen, erklären Sie bitte zukünftig Ihren Wählern oder eben nicht mehr.
Leider wurde unser Antrag seinerzeit von den Blockadeparteien abgelehnt. Wir hätten uns die Zeit heute sparen können. Trotzdem freuen wir uns auf die weitere Debatte und Ihre Begründung zu unserem Antrag im Ausschuss. – Glück auf und Gottes Segen!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung erhält nun Herr Minister Biesenbach das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bei so viel Einigkeit kann ich mich kurz fassen. Auch die Landesregierung steht dem Wunsch und dem Gedanken von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Grundsatz aufgeschlossen gegenüber.
Wir bewerten es auch als ausgesprochen positiv, dass die Änderung der Landesverfassung nicht in das noch laufende Gesetzgebungsverfahren hineinverhandelt wird, sondern einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben soll.
Was allerdings den Gesetzentwurf in der konkreten Ausgestaltung angeht, hat Frau Kollegin Freimuth schon darauf hingewiesen, dass über die Verfahrensregelungen sicher nachzudenken ist. Denn die Verfassung als Grundordnung eines Landes soll von verfahrensrechtlichen Detailregelungen nach Möglichkeit freigehalten werden.
Von daher ist in den Beratungen zu prüfen, ob der vorgeschlagene Passus, wonach für die Individualverfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung gemacht sowie ein besonderes Annahmeverfahren und ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden können, wirklich zwingend ist.
Es gibt nach meiner Kenntnis nur ein Bundesland, Brandenburg, in dessen Landesverfassung auch verfahrensrechtliche Bestimmungen enthalten sind. Alle anderen Landesverfassungen verzichten auf eine entsprechende Regelung.
Nach meiner Ansicht wäre eine Regelung vorzugswürdig, die die Grundsatzentscheidung für die Individualverfassungsbeschwerde und die Kommunalverfassungsbeschwerde in der Verfassung festschreibt, dem einfachen Gesetzgeber aber die Regelung des Näheren überlässt. Eine Spezialermächtigung an
Das werden die Diskussionen zeigen. Wir sollten den Überlegungen im Ausschuss gespannt entgegensehen. Bei so viel Einigkeit – da bin ich sicher – wird ein gemeinsames Ergebnis zustande kommen.
Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass ich die Aussprache schließe und zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats komme, der uns nahelegt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/3005 an den Hauptausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so angenommen und der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen worden.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollegin Paul das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren! Intersexualität ist nach wie vor ein gesellschaftliches Tabuthema. Denn gemeinhin wird in unserer Gesellschaft nach wie vor davon ausgegangen, dass es zwei Geschlechter gibt, nämlich ein weibliches und ein männliches.
Das hat erhebliche Folgen für diejenigen, die mit uneinheitlichen Geschlechtsmerkmalen zur Welt kommen. Denn diese Menschen stellen dieses zentrale Ordnungsprinzip der Gesellschaft infrage. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht zu unterschätzen, welche Definitionsmacht Medizinerinnen und Mediziner eigentlich haben. Denn intersexuelle Menschen werden nach wie vor pathologisiert.
Laut ICD-Klassifikation der WHO handelt es sich nämlich bei Intersexualität nicht einfach um irgendeine Ausprägung von menschlicher Identität, wie es
so viele gibt, sondern es handelt sich um eine „Störung der Geschlechtsentwicklung“. Auf dieser Basis wird nach wie vor behandelt.
Was heißt in diesem Zusammenhang „Behandlung“? – Das heißt, dass an Menschen, an Babys, an Kleinkindern, die noch nicht ihre Einwilligung geben können, Behandlungen vorgenommen werden, Operationen vorgenommen werden, Hormonbehandlungen vorgenommen werden – auch dann, wenn dies medizinisch gar nicht indiziert ist, sondern nur aufgrund der Tatsache, dass man hier einen Menschen vermeintlich vereindeutigen möchte, dass man hier einen Menschen einer Geschlechterdefinition zuschreiben möchte.
Die große Bedeutung der Medizin bringt es auch mit sich, dass Medizinerinnen und Mediziner hier eine große Verantwortung haben. Deshalb sagen wir in unserem Antrag sehr eindeutig, dass nicht nur die Praxis dieser geschlechtsangleichenden Operationen auf den Prüfstand gehört; vielmehr müssen auch die Medizinerinnen und Mediziner sensibilisiert werden, um Eltern beraten zu können. Denn es hat sich gezeigt, dass dort, wo Medizinerinnen und Mediziner die Ersten sind, die Eltern eines Kindes beraten, das mit uneinheitlichen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommt, in den meisten Fällen zu einer medizinischen Behandlung geraten wird.
Deswegen sagen wir, Medizinerinnen und Mediziner müssen sensibilisiert werden, aber gleichzeitig muss für die Eltern, für die das auch eine schwierige Situation ist in einer Gesellschaft, in der eigentlich eindeutig von Männern und Frauen ausgegangen wird, eine unabhängige Beratung zur Verfügung stehen.
Denn klar ist auch, dass für die Menschen, die von dieser „Diagnose“ betroffen sind – oder vielleicht sagen wir besser: getroffen werden –, die Zuschreibung einer Störung gar nicht zutreffend ist. Sie lehnen auch die Pathologisierung ab. Langsam greift aber die Auffassung durchaus Raum, dass Geschlechtsidentitäten jenseits der bipolaren Zweigeschlechtlichkeit vielleicht auch vorhanden sein könnten. Daraus muss sich auch endlich das Recht auf eine selbstbestimmte Identitätsentwicklung ableiten.
Sven Lehmann hat das an diesem Wochenende anlässlich der Verleihung der Kompassnadel, also des Preises des Schwulen Netzwerks NRW, so zusammengefasst: Über unsere Sexualität, über unser Geschlecht und über unseren Körper bestimmen wir selbst – und niemand sonst.
Das, finde ich, muss der Leitsatz für eine Politik sein, die sich daran ausrichtet, dass Menschen ihre Identität selbst bestimmen können müssen.
Das Schwule Netzwerk NRW hat diesen Preis, die Kompassnadel, an Vanja und die Kampagne „dritte Option“ verliehen. Diese Kampagne streitet seit fünf
Jahren und mittlerweile erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht dafür, dass es einen positiven selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag geben muss. Denn intersexuelle Menschen sind nicht anders, sie sind auch nicht geschlechtslos oder falsch.