Junge Menschen allein durch die angepasste Besoldung als Grundschullehrer zu angeln, wird nicht klappen. Fragen Sie einmal junge Menschen, die sich dafür interessieren, Lehrer an einer Grundschule zu werden. Ich bin mir sicher, dass gute Lehrbedingungen genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger sind.
Genau diese Umstände der Lehre in den Grundschulen haben sich seit 2015 deutlich geändert. Immer größer werdende Klassen, steigende Anforderungen durch Inklusion und Integration, eine steigende Zahl verhaltensauffälliger Kinder, geringere Ausbildungskapazitäten und dadurch höhere NCs – das schreckt die Interessierten ab, und das hat zu der von Ihnen beschriebenen Unwucht in der Lehrerausbildung geführt.
Meine Damen und Herren, die sinkende Zahl der unbesetzten Stellen an Grundschulen zeigt, dass das Ministerium von Frau Gebauer und die NRWKoalition hier auf dem Weg sind, eine Kehrtwende hinzulegen. Und trotzdem: Die Besoldung bzw. die Anpassung der Besoldung ist und bleibt ein Thema.
Die betreffenden Minister haben immer unterstrichen und betont, dass die Konsequenzen aus der Angleichung der Ausbildung gezogen werden.
Von der Opposition, die es sieben Jahre lang verpennt hat, für einen Ausgleich zu sorgen, lassen wir uns nicht zu einer unausgereiften, unvollständigen und unangemessenen Lösung treiben. Das haben unsere Lehrerinnen und Lehrer nicht verdient. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass die Frage jetzt noch zugelassen wird. – Sie sagten, wir hätten die Besoldungserhöhung sieben Jahre lang verpennt. Jetzt sind anderthalb Jahre Ihrer Regierungszeit um. Pennen Sie weiter?
Gut. – Meine Antwort darauf ist, dass wir die Beratungen jetzt in dem entsprechenden Fachausschuss führen und, wie ich in meiner Rede gesagt habe, Ih
rem Antrag nicht folgen werden; denn er ist aus unserer Sicht unausgeglichen und bringt es nicht richtig auf den Punkt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf spricht eine unzweifelhaft wichtige Frage dieser Legislaturperiode an, nämlich wie eine sachgerechte und ebenso möglichst als gerecht empfundene zukünftige Besoldung der Lehrerschaft in Nordrhein-Westfalen aussehen soll.
Die NRW-Koalition arbeitet engagiert an diesen komplexen Fragestellungen und hat daher bereits direkt zu Beginn der Wahlperiode verbindlich erklärt, dass wir auch die notwendigen besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Lehrerausbildungsreform ziehen werden.
Da wir eine seriöse Politik für unser Land gestalten, haben wir allerdings weder zu Oppositions- noch zu Regierungszeiten den Eindruck erweckt, es sei realistisch, jeden Lehrer über Nacht mit mindestens A13 zu besolden. Das haben Sie in Zeiten Ihrer Regierungsverantwortung schließlich auch nicht getan. Das sollten Sie vor dem Hintergrund der Formulierungen, die Sie im Kontext der aktuellen Debatte verwenden, der Ehrlichkeit halber berücksichtigen.
Fakt ist: Rot-Grün hat bei der Abwahl einen Scherbenhaufen und eine ganze Reihe an Reformbaustellen hinterlassen, deren Reparatur viel Kraft und Ressourcen an unterschiedlichen Stellen erfordern. Es ist eine ganz große Aufgabe unserer Schulministerin, aktuell an ganz vielen Stellen sehr viel zu ändern, um den rot-grünen Hinterlassenschaften entgegenzuwirken.
Allein im Vergütungsbereich gibt es eine Interessenlage mit sehr komplexen Fragestellungen, die uns regelmäßig beispielweise im Personalausschuss und auch öffentlich vorgetragen werden. Dabei geht es zum einen um die Auswirkungen der Lehrerausbildungsreform für neue Lehrkräfte, zum anderen aber auch um die Frage: Wie geht man mit Bestandslehrkräften um?
Wir diskutieren dort über die unterschiedliche Bezahlung angestellter und verbeamteter Lehrer sowie über die adäquate Vergütung von besonderen Lehrkräften und auch kleineren Gruppen wie Werkstattlehrer, Seiteneinsteiger oder Korrekturfachlehrer – eine Vielzahl von Themen, die immer wieder auch öffentlich vorgetragen werden.
Schüler wissen in der Regel in der Tat nicht, in welchem berufsrechtlichen Status sich ein Lehrer befindet, der sie unterrichtet. Für sie zählt die Qualität des Unterrichts. Zur Wahrheit gehört auch: Die Interessenlage der Lehrerschaft ist nicht homogen. Deshalb gibt es keine einfachen Lösungen. Das hat auch die gestrige Anhörung im Personalausschuss einmal mehr gezeigt.
Jede Besserstellung bestimmter Gruppen wird innerhalb des Schuldienstes von denjenigen wahrgenommen, die von einer konkreten Maßnahme persönlich nicht positiv partizipieren, und löst natürlich auch dort wieder Nachfragen aus. Die individuell empfundene wichtige Frage nach der Vergütungsgerechtigkeit ist immer auch eine Frage des sozialen Vergleichs innerhalb der Lehrerschaft und darüber hinaus zwischen den Berufsgruppen im öffentlichen Dienst insgesamt.
Die NRW-Koalition will einen attraktiven öffentlichen Dienst in unserem Land und stellt sich ihrer Verantwortung. Daher arbeiten wir intensiv an den angesprochenen Fragestellungen und werden Ihnen zu gegebener Zeit unsere besoldungsrechtlichen Vorschläge präsentieren. Es ist nur fair, wenn die heutige Opposition sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst ist und nicht von uns erwartet, bereits ein Jahr nach dem Politikwechsel alle Probleme abschließend gelöst zu haben, die sie selber sieben Jahre lang nicht bearbeitet hat.
Klar ist, dass alle Verbesserungen seriös finanziert werden müssen. Im Endausbau erfordert der hier vorliegende Gesetzentwurf Mehrausgaben von sicherlich 600 Millionen Euro. Das ist eine Menge Geld.
Die NRW-Koalition hat bereits an verschiedenen Stellen im Sinne einer besseren Lehrerversorgung gehandelt, zum Beispiel bei der Lehrerbedarfsprognose mit der Lehrerwerbekampagne, der Studienplatzausweitung oder einer verbesserten Schulleitungsbesoldung. Wir sind hier keinesfalls inaktiv. Die Attraktivität des Lehrerberufes und die Studienwahlentscheidung kann nicht allein auf besoldungsrechtliche Fragen reduziert werden.
Auch an Letzterem arbeiten wir längst engagiert. Wir brauchen dazu keinerlei Aufforderung durch die Opposition. Rot-Grün hat bei der Frage, die Sie jetzt zur Schicksalsfrage erklären, selber sieben Jahre lang nicht gehandelt und den Bildungsverbänden erklärt, man solle doch das Land verklagen, wenn man bessere Bedingungen für Lehrkräfte erreichen wolle.
Vor diesem Hintergrund ist Ihr erhobener Zeigefinger ungerechtfertigt und unglaubwürdig. Die NRWKoalition erkennt die Herausforderungen im Besoldungsbereich an und wird sie mit großer Ernsthaftigkeit und großer Fachlichkeit bearbeiten. – Vielen Dank.
um den Nebel beiseitezuschieben, der sich nach den Beiträgen der Kollegen Moritz und Witzel hier aufgebaut hat.
Ich möchte den Fokus auf das richten, was Arne Moritz gesagt hat: Es bleibt ein Thema, und die Lösung soll angemessen sein. Da gibt es jede Menge Fragezeichen. Wie lange bleibt das denn ein Thema? Was heißt „angemessen“?
Ich will gleich zum Kollegen Witzel überleiten, der gesagt hat, dass sich die Frage nach Gerechtigkeit und nach den Abständen stelle. Was heißt das denn? Was heißt außerdem: „Bearbeitung“ und „bereits im Prozess“? Von den Lehrerverbänden wurde uns deutlich rückgemeldet,
dass weder mit dem VBE noch mit der GEW Gespräche geführt wurden. Wir hätten großes Verständnis dafür – deswegen haben wir bereits zwei entsprechende Anträge vorgelegt –, wenn man zunächst zu einem Stufenplan kommt. Das muss man mit den Beteiligten aber auch mal besprechen.