Protokoll der Sitzung vom 10.10.2018

Ich möchte Sie auffordern, sich in diesem Zusammenhang mit Frau Professor Dr. Eickelmann unterhalten, die uns hier wissenschaftlich zur Seite steht.

Uns ist sehr bewusst, welche Herausforderung die Digitalisierung für unsere Schulen bedeutet. Selbstverständlich lassen wir unsere Schulen mit dieser Aufgabe nicht allein, sondern bieten entsprechend umfassende Fortbildungsmaßnahmen und weitere Unterstützungsmaßnahmen an.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Und ja, die schulische Digitalisierung erfordert mehr, als digitale Medien zum Einsatz zu bringen. Es wurde schon gesagt, dass digitale Technik kein Selbstzweck ist, sondern ein Mittel zum Zweck. Und so bieten beispielsweise digitale Schulbücher die Möglichkeit, eine Lernkultur der individuellen Förderung zu verstärken. Lehrbücher wie das mBook und das BioBook sind hervorragende Beispiele, um sich davon zu überzeugen.

Diese individuelle Förderung kommt auch der Kompetenzerweiterung der Kinder und der Fachlichkeit zugute und erhöht – auch das ist untersucht – die Motivation der Lernenden. Der Einsatz dieser digitalen Schulbücher wird selbstverständlich nicht analoge Lernmittel ersetzen. Vielmehr setzen wir auf eine Kombination von analogen und digitalen Lernmitteln.

Auch das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, obwohl es, glaube ich, für fast alle Anwesenden eine Selbstverständlichkeit ist: Der Gebrauch digitaler Schulbücher kann, soll und wird keinesfalls den Denkprozess der Lerngruppen einschließlich der Lehrkraft ersetzen.

Letzter Punkt: Genau wie bei anderen curricularen Vorgaben gilt selbstverständlich auch für das Lernen und das Lehren mit digitalen Medien die pädagogische Freiheit unserer Lehrkräfte.

Somit kann ich aus Ihrem Antrag kein einziges neues Handlungsfeld für die Landesregierung ableiten. – Vielen lieben Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3802 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und der fraktionslose

Kollege. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung des Antrags einstimmig so beschlossen.

Damit rufe ich auf:

5 Sie sind in Nordrhein-Westfalen willkom

men! – Berufsanerkennungsverfahren verbessern und im Sinne der antragstellenden Menschen weiterentwickeln

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/3805

Ich eröffne die Aussprache. – Für die CDU hat Herr Kollege Schmitz das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen folgende Situation: Man hat jahrelang Zeit und Energie in das Erlernen eines Berufs oder eines Studienschwerpunktes investiert und beendet die Ausbildung oder das Studium. Nun möchte man das erlernte Wissen natürlich anwenden.

Ähnlich verhält es sich mit den bereits erworbenen beruflichen Erfahrungen. Wir wollen da weitermachen, wo wir aufgehört haben, und uns gegebenenfalls weiterentwickeln.

Eine noch bedeutendere Rolle kann die Anerkennung dieser Qualifikationen in einem fremden Land oder sogar in einem neuen Heimatland spielen. Denn sie bringt weitere Vorteile mit sich wie die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die damit oft verbundene Integration in die Gesellschaft.

2017 stellten in Nordrhein-Westfalen 7.197 Menschen einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse. Der überwiegende Teil dieser Anträge kam aus dem medizinischen Bereich. Oft durchlaufen die antragstellenden Menschen jedoch Verfahren, die vor allem im medizinischen Bereich von einer sehr langwierigen Natur und einer unterschiedlichen Handhabung geprägt sind. Im Hinblick auf die Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland gilt es deshalb, effektive und aufeinander abgestimmte Verfahren zu entwickeln.

Vor allem im Zuge des demografischen Wandels und der Herausforderung, eine sichere Fachkräftebasis zu schaffen, hat sich die NRW-Koalition daher das Ziel gesetzt, das jetzige Berufsanerkennungsverfahren zu optimieren.

Schon heute hat sich der Fachkräftemangel zu einem Risiko für unser Land Nordrhein-Westfalen entwickelt. Dabei kommen viele Menschen zu uns, die durch ihren in ihren Heimatländern oder im Ausland

erworbenen Abschluss die Möglichkeit hätten, auf dem Arbeitsmarkt mitzuwirken. Unter anderem deshalb gilt es, die Potenziale dieser Menschen, die eine Beschäftigung infolge ihres Aufenthaltsstatus ausüben dürfen und über die notwendigen Qualifikationen verfügen, zu nutzen.

Bereits heute leisten ausländische Fachkräfte einen wertvollen Beitrag für unsere Wirtschaft. So können wir auch ein Zeichen für eine offene Willkommenskultur setzen.

Wir stehen also vor einer Win-win-Situation. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen qualifizierter Menschen führt einerseits zur ihrer Teilhabe an unserem Arbeitsmarkt, und andererseits können wir so dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Mit den passgenauen Konzepten haben wir die Möglichkeit, positive Akzente in Gesellschaft und Wirtschaft zu setzen. Mit dem Fokus auf Qualität und Qualifikation müssen wir nun unsere Verfahren weiterentwickeln. Denn über vieles lässt sich streiten, über unseren Qualitätsanspruch aber nicht.

(Beifall von der CDU und Stefan Lenzen [FDP])

Unser Fokus liegt auf Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung. Denn nur qualifizierte Fachkräfte lassen sich langfristig in unseren Arbeitsmarkt integrieren. Konkret muss es nun unser Ziel sein, die Anerkennungsprozesse so weiterzuentwickeln, dass wir in Zukunft einheitliche, besser aufeinander abgestimmte und qualitätsgesicherte Verfahren anbieten.

Auch müssen wir Menschen, deren Abschlüsse nicht 100%ig anerkannt werden können, eine Integrationsmöglichkeit bieten. Das Land muss Angebote zur Verfügung stellen, sodass mit qualitätssichernden Methoden und einheitlichen Konzepten eine Nachqualifizierung absolviert werden kann. Nur so sichern wir uns auf der einen Seite die notwendige Qualität und bieten wir auf der anderen Seite durchdachte und passgenaue Angebote an.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie merken es bereits: Qualität ist für die NRW-Koalition das A und O bei Berufsanerkennungsverfahren. Deshalb gilt es, bestehende Abläufe zur Prüfung der im Ausland erworbenen Abschlüsse so zu erweitern, dass unter anderem Betrug oder Dokumentenfälschung vorgebeugt werden kann. Ich möchte es ganz klar sagen: Wer versucht, mit gefälschten Zeugnissen oder Dokumenten die Anerkennung in NRW zu erhalten, muss dauerhaft für dieses Verfahren gesperrt werden.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

So darf es auch nicht mehr vorkommen, dass Menschen in mehreren Bundesländern Anträge stellen

und so nach einer Ablehnung versuchen, in einem anderen Bundesland die Anerkennung zu erhalten. Hier werden in Zukunft die Vernetzung und die Digitalisierung sicherlich mithelfen, diesem Missbrauch vorzubeugen.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Menschen, die nach NRW kommen und Abschlüsse mitbringen, in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig müssen wir passgenauere Möglichkeiten bieten, die nicht ausreichenden ausländischen Berufsqualifikationen hier noch zu verbessern und diese Arbeitnehmer als Zeichen unserer Willkommenskultur und im Hinblick auf den Fachkräftemangel ausreichend fortzubilden.

Ich freue mich sehr auf die Diskussionen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Für die FDP spricht nun unser Abgeordnetenkollege Lenzen.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Feststellung der beruflichen Qualifikation durch die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland ist auch eine entscheidende Frage der Integration in unseren Arbeitsmarkt. Dieser Punkt muss ebenfalls aufgegriffen werden. Es ist wichtig, den Menschen, die zu uns kommen, auch eine Möglichkeit zu geben, mit ihrem erlernten Beruf bei uns auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Daher ist es richtig – wir sprechen immer davon, dass wir den Menschen die Chance auf sozialen Aufstieg durch eigene Leistung geben wollen –, dass man die formalen Qualifikationen entsprechend berücksichtigt. Ich glaube, wir sind uns in diesem Haus weitestgehend einig, dass es nicht sinnvoll ist, wenn ausländische Ärzte und Ingenieure bei uns als Taxifahrer oder Küchenhilfen arbeiten müssen. Schließlich ist es auch in unserem Interesse, die Potenziale der Menschen hier zu nutzen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

So geht es bei der Berufsanerkennung nicht nur um die Integration der großen Gruppe der Geflüchteten. Es gibt auch weitere wichtige und große Gruppen, die zu erwähnen sind. Das sind die EU-Bürger, die in unserem Land ebenfalls entsprechend Arbeit finden können und sollen, aber auch Deutsche mit einem Abschluss an einer ausländischen Hochschule. Wenn man selbst aus dem westlichsten Kreis Deutschlands kommt und unmittelbar an der Grenze zu den Niederlanden und weiter südlich zu Belgien wohnt, muss man sagen: Im Besonderen gilt das auch für unsere Grenzgänger. Es ist richtig, dass zum Beispiel Menschen mit einem niederländischen

Abschluss in NRW arbeiten können und auch wollen. Dies möchten wir natürlich ermöglichen.

Man sieht schon: Angesichts der Vielfalt dieser Lebenssituationen, aus denen heraus Menschen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, müssen wir dem auch gerecht werden. Deshalb möchten wir uns als NRW-Koalition und als Freie Demokraten auch dafür einsetzen – das ist zwar nichts Neues; es ist an dieser Stelle aber in der Tat sinnvoll –, das Thema der gesteuerten Einwanderung gerade unter Einbeziehung eines Punktesystems zu berücksichtigen.

Wenn wir davon sprechen, dass ein anerkannter Abschluss aus unserer Sicht ein wesentliches Kriterium sein sollte, muss es auch leichter möglich sein, dass man Anträge aus dem Ausland stellt. Es wäre gut, wenn dies über ein Onlineportal möglich wäre und wir beim Thema „Berufsanerkennung“ damit einen weiteren wertvollen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten würden.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, für uns gilt: Menschen, die bereits im Ausland unter Beweis gestellt haben, dass sie ihren gelernten Beruf beherrschen, sind in NRW willkommen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Die im Ausland erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Menschen sind auch in unserer Gesellschaft wertvoll. Ausländische Qualifikationen dürfen eben keine Berufsabschlüsse zweiter Klasse sein.

Allerdings gilt – da kann ich die Ausführungen des Kollegen Schmitz ausdrücklich unterstreichen – neben dem möglichst schnellen und unbürokratischen Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen auch der Aspekt, dass wir fachliche Standards sicherstellen und unsere hohe Ausbildungsqualität der deutschen Berufsbilder entsprechend wahren müssen. Das ist völlig unstreitig. Ich denke, dies hat man auch den Reden entnehmen können. Man sieht: Wir haben das Ganze von beiden Seiten im Fokus.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, auf Bundesebene gab es 2011 – auch auf Betreiben des damaligen liberalen Koalitionspartners – ein Anerkennungsgesetz. 2013 gab es das entsprechende Landesgesetz.