Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Ich habe jetzt noch zwei Wortmeldungen. Frau Müller-Witt hat eine Frage. Bitte schön, Frau Müller-Witt.
Herr Minister Biesenbach, Sie schilderten den Verstorbenen als einen Menschen, der stark suchtabhängig ist. Wie können Sie sich erklären, dass ein Mensch, der stark suchtabhängig ist, der in einer JVA sitzt – also abgeschnitten ist von Nachschub – und weiß, dass er unschuldig ist, nicht mehrfach nachfragt und insistiert und darstellt, dass er unschuldig eingesperrt ist? Oder wurde bei ihm irgendetwas substituiert?
Von einer starken Suchtabhängigkeit ist mir aus den Berichten nichts bekannt. Es gibt eine ärztliche Diagnose, enthalten in der Gesundheitsakte, in der steht wörtlich Folgendes:
Folgende Diagnosen wurden ärztlicherseits festgehalten: THC-Abhängigkeit, schädlicher Konsum von Alkohol und ähnlichen Dingen. Behandelt wurde er aber nur wegen einer Sportverletzung oder Sodbrennens. –
Daraus schließe ich – das ist jetzt eine reine Vermutung –, dass die THC-Abhängigkeit nicht so stark gewesen sein kann, dass er weiter daraufhin behandelt worden ist.
Wir haben auch ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, ob bei der Obduktion etwas festgestellt werden konnte. Das Ergebnis liegt aber noch nicht vor.
Herr Minister Biesenbach, ich schicke vorweg: Sie wissen, ich bin weder im Innen- noch im Justizausschuss. Ich verfolge hier die Fragestunde und höre Ihnen zu. Sie sprechen von „nicht leichtnehmen“, und Sie sprechen mehrfach von „Es läuft mir nach“.
Dann kann ich mir nicht erklären – da bitte ich Sie, mir deutlich zu machen, dass Sie das wirklich so gesagt haben, wenn Sie es gesagt haben –, dass Sie einem Ausschuss, der Fragen stellt – Fragen, die den Todesfall eines Menschen betreffen, der unschuldig in Haft sitzt und zu Tode kommt –, in dieser Sitzung wissentlich und willentlich offensichtlich wichtige zentrale Informationen vorenthalten haben. Sie haben also gewusst, dass es eine Suizidgefährdung gab, und Sie haben das dem Ausschuss in dieser Situation vorenthalten. Ist das richtig?
Nein, Frau Kraft. Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie gewusst – ich habe es vorhin gesagt –, wann ich die Daten aus der Gesundheitsakte erhalten habe: gestern.
Liebe Frau Kraft, wenn ich an dem Tag der Sitzung, also am 26.09., gefragt worden wäre etwa zu seiner Suchtgeschichte, hätte ich mich darauf berufen müssen: Ich weiß es nicht. – Ich wusste es nicht. Wenn Sie mich heute fragen: „Warum haben Sie dazu nichts gesagt?“, dann kann ich Ihnen nur sagen: Alle Daten aus der Gesundheitsakte weiß ich erst seit gestern. Insofern geht es mir auch da nicht darum, irgendetwas zu verheimlichen.
Wenn ich eines für den Kollegen Reul und mich in Anspruch nehme, dann ist das eine komplette, offene, völlige Transparenz. Ob Sie das glauben, ist doch eine ganz andere Geschichte. Das ist nur ein Beispiel für den Umgang. Dass Sie ein Interesse daran haben, das Ganze zu skandalisieren, mag auch dem politischen Geschehen geschuldet sein.
Wenn das anders wäre, wäre auch Ihre Reaktion eine andere. Sie können von uns alles erfahren, was wir wissen. Was wir noch nicht wissen und später erfahren, berichten wir dann auch gerne. Sie merken an den Antwortkatalogen und dem Tempo, in dem wir geantwortet haben, wie sehr wir bemüht sind, das zügig zu machen. Und das bleibt auch so.
Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. Damit sind wir am Ende der Fragestunde, die 14 Minuten und 15 Sekunden länger war, als sie eigentlich vorgesehen ist. Ich bitte um
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass fast alle hier im Haus die Integration von geflüchteten Menschen für wichtig halten. Liebe Opposition aus Rot und Grün, da schließe ich Sie ausdrücklich mit ein.
Ob einem etwas wichtig ist oder man sogar bereit ist, dafür Geld auszugeben, sind aber zwei Paar Schuhe. Sie jedenfalls waren in Ihrer Regierungszeit 2016 und 2017 nicht bereit, auch nur einen Euro der jährlich 434 Millionen Euro Integrationspauschale vom Bund an die Kommunen weiterzuleiten.
Wäre Rot-Grün 2017 nicht abgewählt worden, hätte sich das 2018 genauso wiederholt. Ihre mittelfristige Finanzplanung sah für 2018 keine Weiterleitung von Mitteln der Integrationspauschale vor. Wir sehen das anders und haben 100 Millionen Euro an zusätzlichen Mittel im aktuellen Landeshaushalt eingeplant. Mit diesem Geld können die 396 Städte und Gemeinden jetzt Integrationsaufgaben erfüllen.
Es ist natürlich einfach und ein ganz natürlicher Reflex der Opposition, nun mehr zu fordern. Diejenigen jedoch, die das jetzt fordern werden, sollten sich an ihren Taten messen lassen – und da steht nun mal nur eine Null.
dass sich die Grünen bei der Abstimmung in den Ausschüssen enthalten haben. Warum aber die SPD in den Ausschüssen dagegen stimmt, dass die Städte und Gemeinden Geld bekommen, das müssen Sie mir gleich erklären.
Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Millionen Euro an die Kommunen weiterzugeben. Verteilt werden die Integrationsmittel kommunalscharf zu 60 % nach der Zahl der anerkannten Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage und zu 40 % nach der Zahl der Asylsuchenden im Verfahren. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro. So ist sichergestellt, dass auch kleine Gemeinden und die Gemeinden mit Landeseinrichtungen nicht leer ausgehen.
Sowohl der Mindestbetrag als auch die Höhergewichtung von Personen mit Bleiberecht fanden bei der Anhörung im Juli breite Zustimmung und wurden als fair eingestuft.
Gut angekommen ist in der kommunalen Familie auch, dass das Geld genau dorthin fließt, wo es für die Integration den größten Nutzen verspricht, nämlich direkt in die Städte und Gemeinden. Integration passiert vor Ort. Wir wissen um die Verdienste der Kommunen gerade in den ersten Monaten der Flüchtlingskrise. Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die in der Krise vor Ort scheinbar Unmögliches möglich machten. Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die zahllose Ehrenamtliche motivierten und immer noch motivieren.
Für das Engagement aller Helfer und Helferinnen vor Ort möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken.
Mit Dank allein soll es aber ausdrücklich nicht getan sein. Wir wollen die Städte und Gemeinden auch finanziell entlasten. Doch wie viel sind 100 Millionen Euro, heruntergebrochen auf die einzelnen Kommunen? Ich habe mir das für meine Heimatstadt Delbrück im Kreis Paderborn angesehen. Bei der ersten Berechnung kamen knapp 171.000 Euro über die Integrationspauschale heraus. Eingeflossen in die Berechnung sind 230 Personen mit Wohnsitzauflage und 182 Personen nach FlüAG. Delbrück hat 31.000 Einwohner und zählt zum ländlichen Raum. Bei Weitem nicht alle Flüchtlinge konnten zentral untergebracht werden. Angebote vor Ort sind umso wichtiger, ersparen sie den Flüchtlingen doch lange Wegstrecken und auch Fahrtkosten.
Mit dem Geld könnten zum Beispiel Sprachkurse für Flüchtlinge finanziert werden, die keinen oder noch keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Die Stadt Delbrück bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule vor Ort A1-, A2- und B1-Kurse an. Solche Kurse werden für bis zu 20 Personen angeboten und umfassen bis zu 400 Unterrichtsstunden. Die Kosten dafür liegen je nach Kurs zwischen 4.000 Euro und 9.000 Euro. Wenn man das Geld in Delbrück also nur für Sprachkurse ausgeben würde, ließen sich davon rund 30 Kurse komplett organisieren.
Diese Integrationspauschale macht also einen Unterschied für Delbrück, genauso wie für alle anderen 395 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Die Kommunen liegen uns am Herzen, und auch die Integration liegt uns am Herzen. Von gelungener Integration werden alle profitieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.