Protokoll der Sitzung vom 29.09.2018

Da ich jetzt noch 1:20 Minuten Zeit habe, gestatten Sie mir bitte, dass ich diese Zeit nutze. Sie sagen, Sie seien die Ersten gewesen, die den Antrag gestellt haben.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Die An- frage!)

Die Anfrage. Die Anfragen in Berlin sind gelaufen, und es gab mittlerweile schon drei Länderparlamente, die ein quasi wortgleiches Konstrukt abgelehnt haben. Sie versuchen, die Sau durch mehrere Dörfer zu treiben.

(Markus Wagner [AfD]: Gut, dass die CDU das nicht macht!)

Das ist einfach nicht der Sinn des Parlamentarismus. Ich würde mich freuen, wenn Sie nach eineinhalb Jahren anfangen würden, zu liefern, wenn Sie die Probleme, für die Sie scheinbar gewählt worden sind, endlich wirklich benennen und konkrete Vorschläge machen würden,

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

anstatt immer nur Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen, irgendetwas aufzubauschen, zu pauschalisieren oder mit irgendwelchen anderen Unterstellungen zu untermauern, sondern wirklich mal Fakten auf den Tisch legen könnten,

(Helmut Seifen [AfD]: Wir haben Ihnen doch Zahlen genannt!)

an denen wir hier arbeiten könnten und die uns weiterbringen würden. – Danke.

(Beifall von der CDU – Helmut Seifen [AfD]: Hervorragende Politik! Sie sollten sich schä- men!)

Vielen Dank, Herr Kollege Franken. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Kapteinat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Sie haben gerade selbst schon darauf hingewiesen: Kirchenasyl findet seinen Ursprung im Heiligenasyl, ein Ort oder auch eine Person, an der damals verfolgte Personen Schutz finden konnten. Heiligenasyl gehört übrigens zu den ersten kulturellen Eigenschaften der Menschheit und hat Eingang in nahezu alle Kulturen gefunden, auch in die unsere. Wir als SPD-Fraktion stehen zu diesen traditionellen Kulturen und Werten.

Insbesondere nach Ihrer Zwischenintervention ist mir nicht mehr ganz klar geworden, auf was Sie in Ihrer Rede hinauswollten, und erst recht nicht, auf was Sie in Ihrem Antrag hinauswollten. Es ist übrigens auch nicht so, dass die Kirche beansprucht, über Sonderrechte zu verfügen.

Sie beziehen sich in Ihrer Begründung für das Kirchenasyl nicht nur auf die Tradition, sondern auch auf Art. 4 GG und Art. 16a GG. Darüber hinaus gibt es die bestehenden Regelungen – der Kollege hat sie vorhin angesprochen – zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen, die Sie so gern in Ihrem Antrag erwähnen.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Genau!)

Es ist dementsprechend keine einseitige Entscheidung der Kirchen, sondern es ist eine Verabredung zwischen der Bundesbehörde, also dem Staat, und unseren Kirchen. Es gibt klare Regelungen und klare Voraussetzungen für Kirchenasyl.

Gerade wurden schon einige Zahlen für NRW genannt. Ich finde, es macht aber durchaus Sinn, auch bundesweite Zahlen zu nennen, um deutlich zu machen, über welchen Umfang wir hier wirklich sprechen. Im Oktober 2018 gab es deutschlandweit 531 Fälle, in denen Kirchen Menschen Asyl gewährt haben. 531 Fälle! Übrigens: 95 % dieser Fälle haben in einem regulären Asylverfahren geendet. Ein Großteil dieser Verfahren hat dann auch noch mit einem Bleiberecht der Betroffenen geendet.

Insofern ist die Frage zu stellen, ob das nicht vielleicht sehr sinnvoll und sehr richtig war und ob insbesondere die Gemeinden, die sich die Entscheidung, ob sie Kirchenasyl gewähren oder nicht, auch nicht leicht machen, nicht doch sehr richtig gehandelt haben.

Dementsprechend wäre es gut, wenn diese Einzelfälle noch einmal geprüft würden; denn das entspricht einfach der Menschlichkeit. Ich weiß, dass das dem einen oder anderen Kollegen fehlgeht, Herr Loose.

Der Großteil Ihres Antrags besteht ja aus Zitaten, die Sie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München herausgerissen haben. Diesbezüglich erlaube ich mir zwei Anmerkungen.

Das Sozialgericht – ebenfalls in München – hat in einem anderen Fall des Kirchenasyls sogar entschieden, dass ein Leistungsanspruch beim Jobcenter auch bei bestehendem Kirchenasyl weiterhin besteht.

Darüber hinaus wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, das Urteil in Gänze zu lesen und nicht lediglich einige Ihnen passende Punkte herauszugreifen; denn gerade in diesem speziellen Urteil wurde zugunsten des Flüchtlings entschieden, der sich im Kirchenasyl

befunden hat, und zwar genau wegen der Vereinbarung mit dem BAMF.

Es ist nicht so, dass die Kirchen blind jedem Kirchenasyl gewähren. Ich denke, das haben die Zahlen, die wir heute gehört haben, schon sehr eindrucksvoll bewiesen. Es sind ganz besondere Härtefälle. Diese werden dann noch einmal geprüft. Das ist die Vereinbarung mit dem BAMF. Das ist auch gut so.

Den allermeisten Parteien unterstelle ich, dass sie versuchen, gute Entscheidungen zu treffen. Aber es sind eben einheitliche Entscheidungen. Da ist für persönliche Schicksale nicht immer Platz. Das wissen wir alle. Das tut uns allen auch oft genug leid.

Die Kirchen helfen an dieser Stelle aus; denn sie machen auf die Fälle aufmerksam, bei denen der Staat vielleicht ein zweites Mal hinsehen muss, um dem einzelnen Menschen gerecht zu werden. Das ist der Gedanke dahinter. Das ist Tradition, und das ist unser Verständnis von Menschlichkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben bemerkt, dass wieder eine Kurzintervention angemeldet wurde, diesmal von Herrn Kollegen Wagner von der AfD-Fraktion. Das Mikrofon ist freigeschaltet.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Erstens. Ich habe eben noch einmal in Artikel 4 Grundgesetz und Artikel 16a Grundgesetz nachgeschaut. Über das Kirchenasyl habe ich da nichts gefunden, muss ich ganz ehrlich sagen. Ich weiß also nicht, woher Sie das da bekommen. Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens hat mit Sicherheit nichts mit dem Kirchenasyl zu tun. Das Kirchenasyl ist kein Bestandteil unseres Rechtssystems – das Grundgesetz allerdings schon. Aber ein Bestandteil unseres Systems ist die Trennung von Staat und Kirche. Sie ist übrigens auch im Grundgesetz geregelt und wird durch das Kirchenasyl ausgehebelt.

Zweitens. Sowohl Ihr Vorredner als auch Sie haben darauf hingewiesen, dass die Zahl von Kirchenasylanträgen – bzw. Anträge sind es gar nicht, also von gewährtem Kirchenasyl – relativ gering ist, also relativ bedeutungslos ist. Wissen Sie, es gibt ein trauriges Beispiel, das noch jedem vor Augen ist. Das ist der Doppelmord an einer Mutter und ihrem Kleinkind in Hamburg. Der Täter wäre ausgewiesen worden und wäre schon nicht mehr im Lande gewesen, hätte er kein Kirchenasyl beansprucht und damit seine Ausweisung verzögert. Damit hätte es diese beiden Opfer nicht gegeben. Das ist für mich nicht bedeutungslos. Das will ich Ihnen einmal ganz klar sagen. – Danke.

(Beifall von der AfD – Helmut Seifen [AfD]: Wo bleibt da die Menschlichkeit?)

Bitte schön, Frau Kollegin.

Ich denke, ich muss Ihnen nicht mitteilen, dass nicht jeder Satz, der sich aus dem Grundgesetz ableiten lässt, im Grundgesetz so niedergeschrieben steht. Von einem gewählten Abgeordneten erwarte ich schon, dass er das weiß.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: Das ist wirklich unglaublich!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP erteile ich dem Kollegen Paul das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft und ihre Wertvorstellungen sind ganz zweifellos von christlicher Barmherzigkeit und von Nächstenliebe geprägt. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, Schutz in Gotteshäusern zu suchen, und zwar schon seit Jahrhunderten. Das Kirchenasyl hat diese lange Tradition. Das Kirchenasyl konnte Schutz gewähren, wenn staatliche Hilfe nicht erreichbar war oder wenn sie gar nicht existierte. Darüber ist eben auch schon gesprochen worden.

Unser heutiger deutscher Staat, die Bundesrepublik, hat ein gültiges Ausländer- und Asylrecht. Gerade unser Asylrecht trägt unsere Vorstellungen von Barmherzigkeit und Nächstenliebe in sich.

Jedoch ist es in einem Rechtsstaat, in dem dieses Grundrecht auch ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe darstellt, natürlich entscheidend, geltendes Recht durchzusetzen. Dies schafft Sicherheit gerade für jene, die legitim Schutz begehren.

Wenn dies in besonderen Fällen zu unbefriedigenden Ergebnissen führt, ist das zwar mehr als bedauerlich und manchmal menschlich tragisch. Jedoch ist für die 100 Abgeordneten der NRW-Koalition von Freien Demokraten und Christlichen Demokraten ganz klar: Geltendes Recht soll in Nordrhein-Westfalen durchgesetzt werden.

Übrigens fordern wir Freien Demokraten ja auch deshalb ein Einwanderungsgesetz, um Zweifelsfälle im Verfahren vermeiden zu helfen und den Menschen den Weg in die Legalität zu öffnen. Unser Minister, Dr. Joachim Stamp, hat dies auch schon vor Monaten klargemacht.

Für die Funktionalität unseres Rechtsstaats ist es wichtig, dass Kirchenasyl nur ganz ausnahmsweise gewährt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Nordrhein-Westfalen gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten belastbare Absprachen zur Handhabung und besonders zur Verhältnismäßigkeit des Kirchenasyls, etwa

durch die Vereinbarung mit der Evangelischen Kirche im Rheinland aus den 90er-Jahren.

Die Kirchen haben gerade eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen, nach der Menschen, die nach dem Dublin-Abkommen zurückgeführt werden müssten, wegen untragbarer Härte nicht zurückgeführt werden, wenn Deutschland von seinem Selbsteintrittsrecht als Staat Gebrauch macht. Hier werden also keine rechtsfreien Räume geschaffen oder geduldet.

Ebenfalls hat man sich darauf verständigt, das Instrument des Kirchenasyls restriktiv anzuwenden und damit kein eigenes Recht neben dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen für sich selbst zu begründen.

Nichts anderes sagt auch der Wortlaut des im Antrag der Alternative für Deutschland zitierten Urteils des Oberlandesgerichts München.

Aktuell gibt es übrigens deutschlandweit 531 Fälle von Kirchenasyl. Bei 488 Kirchenasylen handelt es sich um die sogenannten Dublin-Fälle. Dahinter stehen deutschlandweit 857 Personen, davon 186 Kinder. Im Jahresvergleich von 2018 mit 2017 sehen wir eine rückläufige Tendenz. Bei uns im Land Nordrhein-Westfalen selbst reden wir über 201 Fälle von Kirchenasyl. Das sind 291 Personen in unserem großen Bundesland.

Eine so seltene und althergebrachte Praxis wie das Kirchenasyl kann kein Grund für eine solche Aufregung sein, wie sie aus dem vorliegenden Antrag herauszulesen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es ist der richtige Weg, mit dem Kirchenasyl pragmatisch umzugehen. Ich möchte klarstellen: Eine durch das Kirchenasyl ermöglichte erneute Prüfung eines Asylantrags garantiert ja nicht ein vermeintliches Bleiberecht. Es stellt nur sicher, dass das richtige und rechtsstaatliche Ergebnis gefunden werden kann, und das alles in Einzelfällen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Grünen erteile ich der Kollegin Beer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin als Demokratin und als Christin froh, dass es das Kirchenasyl gibt. Dieser freiheitliche demokratische Rechtsstaat ist aus historischem Bewusstsein so souverän, dass er sich in Fragen, bei denen es für Menschen um existenziell gefährdende Situationen geht, einer Verfahrenskritik stellt. Und das ist gut so.