Sie können gleich sagen, dass das nicht der Fall war. Dann müssen sich die Kollegen in der Lausitz intensiver damit beschäftigen. Aber diese abgeschlossene Sicherheit, die Sie hier gestern zu vermitteln versuchten, habe ich heute von Ihnen nicht gehört. Vielmehr habe ich Leidenschaft und Freude an dem Auftrag gehört. Die teilen wir mit Ihnen. Wir würden uns aber auch mit Ihnen zusammen freuen, wenn aus Leidenschaft und Freude am Ende Erfolg für das Rheinische Revier würde.
Als letzten Punkt möchte ich hier ansprechen, dass „Förderkulisse“ nicht etwa mit „schwache Region“ gleichzusetzen ist, Frau Plonsker. „Förderkulisse“ ist vielmehr damit gleichzusetzen, dass wir eine Region im Wandel haben und dafür sorgen, dass eine Region nicht erst schwach werden muss, damit wir sie dann hinterher fördern, damit sie wieder stark wird.
Es ist doch viel schöner, wenn wir eine starke Region dazu nutzen, dass sie weiter den Karren in diesem Land zieht.
Vielen Dank, Herr Kollege Herter. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Das bleibt auch beim Blick in die Runde so.
Dann kommen wir zur Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/3811 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung des Antrages mit Zustimmung des Hohen Hauses so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Dr. Untrieser das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! So viele Verspätungen im Luftverkehr wie aktuell gab es noch nie. Bis zum Juli 2018 – von Anfang dieses Jahres an gerechnet – sprechen wir von 18.749 Annullierungen. Im Jahr davor, dem gesamten Jahr 2017, lagen wir noch bei 11.000. Die Zahl der Verspätungen hat mittlerweile 5.000 Fälle erreicht. Im Jahr davor waren es 3.300. Kürzlich ist ein Flug mit sage und schreibe 53 Stunden Verspätung in Paderborn gelandet.
Nordrhein-Westfalen ist davon besonders betroffen. Denn allein vom Flughafen Düsseldorf sind in den Sommerferien dieses Jahres 3,9 Millionen Fluggäste abgeflogen. Diese Situation ist für die Betroffenen, die in Urlaub oder woandershin fliegen, ärgerlich. Sie ist aber auch für unsere Wirtschaftsunternehmen ärgerlich. Denn unsere Unternehmen – das höre ich in meinem Wahlkreis immer wieder – sind auch darauf angewiesen, dass ihre Mitarbeiter rechtzeitig am Zielflughafen ankommen. Das ist auch für unseren Standort wichtig.
Noch ärgerlicher ist aber das Verhalten einiger Airlines, die die Rechte von Fluggästen nicht ernst nehmen. Seit dem Jahr 2004 gibt es die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Darin sind einzelne Rechte von Fluggästen detailliert aufgeführt.
Wenn Sie zum Beispiel von Düsseldorf nach München fliegen und der Flug annulliert wird oder eine Verspätung von drei Stunden hat, steht Ihnen eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 250 Euro zu. Wenn Sie beispielsweise von Köln nach New York fliegen und der Flug annulliert wird oder diese Verspätung hat, sind es sogar 600 Euro.
Nicht alle Menschen wissen das. Daher ist es jetzt schon ein Erfolg, dass die mediale Berichterstattung das aufgenommen hat und einige Medien darüber berichten, dass wir heute über diesen Antrag diskutieren. Wir fordern aber in diesem Antrag auch die
Verkehrsunternehmen dazu auf, dass sie die Verbraucher informieren und vor allem über die Entschädigung stärker aufklären.
Noch ärgerlicher ist für mich, dass die Rechtsdurchsetzung sich oft als schwierig gestaltet. Wir haben eigentlich kein Regelungsdefizit, sondern ein Rechtdurchsetzungsdefizit.
Ich kann das aus eigener Erfahrung berichten. Ich bin selbst auch Anwalt und habe schon sowohl eigene Prozesse als auch Prozesse für meine Mandanten aus dem Familien- und Freundeskreis gegen Fluggesellschaften geführt. Man schreibt erst den ersten Brief an die Fluggesellschaft, die in einem ganz klaren Fall die Entschädigung zahlen muss. Auf den ersten Brief bekommt man gar keine Antwort. Dann schreibt man den zweiten Brief, auf den man auch keine Antwort bekommt. Manchmal war es so, dass man erst ins Mahnverfahren gehen musste, bevor man dann das Geld bekommen hat.
Deswegen wollen wir auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beauftragen, ein digitales Medium zu entwickeln und vorzubereiten, mit dem Betroffene schnell, einfach und unbürokratisch ihre Ansprüche zunächst einmal prüfen lassen können. Das ist ein Teil unseres Antrags.
Heute Morgen, als ich im Büro war, habe ich noch den Entschließungsantrag der AfD auf den Tisch bekommen. Dazu muss ich auch noch einige Sätze sagen.
Herr Röckemann, ich habe auf der Homepage gelesen, dass Sie auch Anwalt sind. Daher müssten Sie sich eigentlich mit der Thematik auskennen. Wenn ich Ihren Antrag lese, muss ich aber sagen: Sie kennen anscheinend weder die Rechtslage der Verordnung noch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Denn in Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die pauschale Regelung, die das europäische Recht vorgibt, bei Einzelreisenden eine Schlechterstellung bedeutet – sprich: dass ich als einzelner Betroffener nicht das bekäme, was ich nach deutschem Recht bekommen könnte.
Das ist grundsätzlich falsch. Schauen Sie einfach einmal in die Verordnung. Dort ist in Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a ganz klar geregelt, dass Sie bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden Anspruch auf – ich zitiere – „vollständige Erstattung der Flugscheinkosten“ haben. Sie sind also in keinem Fall schlechtergestellt; denn Sie können statt der Pauschale die vollständige Erstattung verlangen.
Laut Art. 12 derselben Verordnung haben Sie Anspruch auf weiter gehenden Schadensersatz nach nationalem Recht. Es ist also keinesfalls so, dass Sie
nach europäischem Recht schlechtergestellt sind; denn Sie können auch den immateriellen Schadensanspruch nach deutschem Recht geltend machen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. September 2018. Ich sage es Ihnen genau, damit Sie sich auf dieser Grundlage fortbilden können: Rechtssache C-601/17. Auch dort ist ganz klar geregelt, dass Sie bei einem Flugbuchungsportal mehr geltend machen können als nur den Preis, den die Fluggesellschaft Ihnen in Rechnung gestellt hat.
Ich empfehle Ihnen, sich das nächste Mal, wenn Sie einen solchen Antrag stellen, vorher über die Rechtslage und über die Rechtsprechung zu informieren.
Ich komme damit zum Schluss. Wir stärken Verbraucherinnen und Verbrauchern den Rücken. Wir bieten Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung an. Und wir werden ganz genau beobachten, wie die Fluggesellschaften in Zukunft mit gesicherten Rechten der Fluggäste umgehen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Untrieser. – Für die weitere antragstellende Fraktion der FDP hat nun Herr Kollege Haupt das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Flugausfälle und -verspätungen an sich sind ärgerlich, lassen sich aber leider nicht vollständig vermeiden. Die nun aber zu beobachtenden steigenden Fallzahlen und insbesondere der Umgang mancher Flugunternehmen mit den daraus resultierenden Ansprüchen ihrer Kunden machen deutlich, dass hier ein offensichtlicher Handlungsbedarf besteht.
Allein bis August dieses Jahres wurden bereits über 19.000 Flüge von und nach Deutschland sowie innerhalb Deutschlands annulliert. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Anstieg von über 67 %. Dass allein eine Fluggesellschaft für über 500 Flugausfälle allein am Flughafen Köln/Bonn verantwortlich ist und an dem Amtsgerichten in NRW bis zu 30 % aller Zivilverfahren durch Flugausfälle und Verspätungen ausgelöste Entschädigungsansprüche zum Gegenstand haben, zeigt, dass hier etwas gehörig schiefläuft.
Da sich ein lässlicher Umgang mit der Zuverlässigkeit der Flugzeit nicht rechnen soll, regelt die europä
ische Fluggastrechte-Verordnung explizit die Ansprüche, welche Fluggästen in diesen Fällen zustehen. Denn für die Betroffenen ist der Ausfall eines Fluges immer mit Unannehmlichkeiten und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die rechtlichen Regelungen sind einfach, klar, eindeutig und zudem noch recht verbraucherfreundlich.
Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, dienen insbesondere die Pauschalen, die Sie nicht haben möchten.
Allerdings setzt die Mehrzahl der Anspruchsberechtigten ihre Rechte tatsächlich gar nicht durch. Zum einen kennen viele Menschen ihre Rechte nicht. Zum anderen gibt es Unternehmen, welche ganz bewusst die berechtigt gestellten Ansprüche ihrer Kunden verschleppen, ignorieren oder wider besseres Wissen pauschal abweisen.
Wir als NRW-Koalition wollen nicht zulassen, dass das Ignorieren und Blockieren von Verbraucherrechten zu einem Geschäftsmodell für Fluggesellschaften wird und sich manch einer auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher einen Wettbewerbsvorteil verschafft,
auch und insbesondere gegenüber anderen Verkehrsträgern wie zum Beispiel der Schiene, bei der die Entschädigungsansprüche weitestgehend problemlos abgewickelt werden. Hier darf der Ehrliche nicht der Dumme sein.
Den Gesellschaften kommt zugute, dass auch 14 Jahre nach der Einführung der europäischen Fluggastrechte-Verordnung 90 % der Betroffenen ihre Rechte gar nicht kennen und von denen, die sie kennen, viele nicht wissen, wie und gegen wen man sie geltend machen kann.
Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an und gehen diese Missstände proaktiv an. Mithilfe der Verbraucherzentrale werden wir die Entwicklung einer Fluggastrechte-App voranbringen. Diese soll über die Rechte informieren, eine Anspruchsprüfung durchführen, Wege aufzeigen, wie und wo man seine Rechte geltend macht, und den Verbraucher hierbei aktiv unterstützen.
Flankierend hierzu fordern wir die Flugunternehmen auf, ihre Kunden aktiv über ihre Rechte zu informieren und berechtigten Ansprüchen eigeninitiativ und vollumfänglich abzuhelfen.
Des Weiteren wollen wir die Einrichtung eines Pünktlichkeitsportals an den großen Flughäfen in NRW voranbringen.