Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Düker, ich kann wegen Ihrer Leidenschaft und auch aufgrund Ihrer Programmatik verstehen, dass Ihnen das – auch gerade im Nachhinein – sehr wehtut und auch leidtut.
Frau Düker, ob es Ihnen leidtut oder nicht: Fakt ist aber – das habe ich unlängst in der Debatte, die wir hier hatten, ausführlich dargelegt –, dass Sie die Abbaumenge verkleinert haben. Das ist völlig richtig. Damit haben Sie aber – und zwar planvoll – die Voraussetzung geschaffen, dass wir in Nordrhein-Westfalen bis mindestens 2045 – das ist noch nicht einmal ein Auslaufdatum; es könnte auch länger dauern – Braunkohle zu Verstromungszwecken nutzen können. Das war die Absicht. Die Planung der Landesregierung bzw. die Energieversorgungsstrategie des Landes baute darauf auf, was noch heute der Fall ist. Das wurde durch Sie in der Regierungsverantwortung mit entschieden.
Aufgrund Ihrer Entscheidung sind Genehmigungen erteilt worden, die dem Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, das zu tun. Das ist das, was ich hier gesagt
habe. Wenn das so war, dann stehen Sie, meine ich, genauso wie wir, die wir jetzt daran anknüpfen und vorher auch schon einmal in der Verantwortung waren, in der Verantwortung. Das gilt auch für die SPDFraktion. Wir stehen in der Verantwortung, mit den Menschen jetzt umso mehr fair umzugehen und dafür zu sorgen, dass wir, wenn wir jetzt in stärkerem Maße herausgehen wollen, im Hinblick auf die Energieversorgung, aber auch auf den Strukturwandel verantwortungsvoll vorgehen.
Das ist mein Punkt. Ich glaube, dass Sie auch nach Ihren Darlegungen gar nicht dagegen sprechen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Also schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/4104 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend –, an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Die anschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann haben wir diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Menschen verbindet uns mehr, als uns trennt. Wenn wir nach einem geselligen Abend mit Freunden nach Hause kommen und vielleicht das eine oder andere Gläschen getrunken haben – das kann ja passieren; deswegen haben wir uns von einem Taxi nach Hause bringen lassen –, fällt uns beim Zubettgehen
Wir sind ja Menschen, deshalb denken wir an solche Dinge. Dann greifen wir fast schon im Dämmerschlaf zur Zahnseide und versuchen, uns noch die Zahnzwischenräume von dem leckeren äthiopischen Fladen zu reinigen, der uns sonst mit seinem Laktatstoffwechsel unter Umständen Karies bringen könnte. Und schon ist es in diesem leicht angeheiterten Zustand passiert, dass wir uns das Zahnfleisch verletzt haben.
Das ist ein Zwischenruf, den Ihr Zahnarzt nicht durchgehen lassen wird. Das sei Ihnen aber zugestanden. – So leicht passiert das. Bei der Bakterienflora, die Sie im Mund haben, sind einige – man nennt sie so – fakultativ pathogene Keime dabei. Die dringen durch diese kleine Verletzung in Ihr Blut ein. Diese sogenannte Bakteriämie ist in den meisten Fällen absolut harmlos. Bakteriämie bedeutet das Übertreten von Bakterien in den Blutkreislauf. Damit kommt Ihr Körper ganz gut klar. Wäre das nicht der Fall, würden wir wahrscheinlich gar nicht mehr hier sitzen.
Es ist kein neues Problem, dass Bakterien in den Blutkreislauf übergehen. So etwas gibt es wahrscheinlich, seitdem es Menschen gibt, die sich in geselliger Runde am Feuer treffen und dort Fleisch verspeisen oder andere Dinge. Beim Zähnesäubern sind der Kreativität im Prinzip auch keine Grenzen gesetzt.
Dieses Problem kannten schon die alten Griechen. Das Wort „Sepsis“ leitet sich dementsprechend auch aus dem Altgriechischen ab. Heute sind wir ein Stück weiter und wissen, dass die Sepsis nicht unbedingt – so wie es sich vom Namen herleitet – die Blutvergiftung ist, sondern ein relativ komplexer pathophysiologischer, biochemischer Vorgang, der sich im Körper abspielt und letztlich die inneren Organe angreift. Das ist so kompliziert, dass wir nach wie vor gar nicht so genau wissen, was letztlich im Körper passiert und dazu führt, dass die Organe versagen.
Warum diskutieren wir dieses steinzeitliche Thema heute hier einmal in Landtag? Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Erkrankungsrate in den Industrienationen in den letzten zehn Jahren jeweils pro Jahr zwischen 8 % und 13 % gestiegen ist. Das hat sicherlich viele Gründe. Es mag darauf zurückführen sein, dass mehr Hochrisikooperationen durchgeführt werden, oder auch darauf, dass wir eine alternde Gesellschaft haben und ältere Leute in Bezug auf diese Keime einfach vulnerabler sind.
Das Ganze trifft aber ganz viele Leute. Zum Beispiel gibt es auch die Neugeborenen-Sepsis. Es kann aber auch jeden treffen, der einen Infekt verschleppt. Es ist also ein sehr wichtiges Thema.
Die Sepsis kostet inzwischen mehr Menschen das Leben als Darm- und Brustkrebs zusammen. Das beides sind Themen, über die in der Öffentlichkeit sehr intensiv diskutiert wird. Über die Sepsis wird aber sehr selten diskutiert. Nachdem es nun die neue Sepsis-3-Definition gibt – sie gibt es noch nicht sehr lange –, ist es folgerichtig, dass die Deutsche SepsisGesellschaft die Politik auffordert, genau dieses Thema in den Mittelpunkt zu rücken. Sie bittet, die Rückendeckung zu geben, die die Politik den Fachgesellschaften an dieser Stelle geben kann, um sich dieses wirklich sehr sensiblen Themas anzunehmen.
Wenn die Politik dort ihrer Aufgabe nachkommt, kann Deutschland, was die Ziele der Deutschen SepsisGesellschaft angeht – denn in anderen Ländern sterben deutlich weniger Menschen an Sepsis –, wieder in die internationale Spitzengruppe geführt werden. Damit kann innerhalb Deutschlands tausend Menschen – vielleicht sogar Tausenden von Menschen – pro Jahr das Leben gerettet werden.
Ich denke, selten sollte die Entscheidung für einen Antrag so einfach sein wie heute. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr interessanter Einstieg, Herr Dr. Vincentz. Ich habe da sehr gespannt zugehört.
„Sepsissterblichkeit in Deutschland höher als in anderen Ländern“ – so lautet eine Überschrift aus dem „Ärzteblatt“, datiert auf den 17. November 2017. Sepsis ist meist Folge einer unbeherrschten Infektion der Atemwege, des Harntrakts, des Bauchraums, des Gehirns oder des Haut- und Muskelgewebes. Ich hoffe, das ist richtig.
Sie nicken, das ist gut. Aber auch beispielsweise Grippeviren können eine Sepsis auslösen. Zu spät oder unbehandelt kommt es in der Folge zu irreparablen Organschäden und schließlich auch zum Tod. Ein Bündnis aus Betroffenen, Fachgesellschaften und Experten forderte im „Ärzteblatt“ von der nächsten, also der nun aktuellen Bundesregierung einen nationalen Sepsis-Plan. Was diese Forderung angeht, ist die Bundesregierung auf einem guten Weg.
Die 91. Gesundheitsministerkonferenz, also die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder, haben einstimmig beschlossen, dass die Gesundheitsministerkonferenz die Forderung der Weltgesundheitsorganisation zur Verbesserung der Prävention, Diagnostik und des
klinischen Managements der Sepsis zur Kenntnis nimmt. Die Gesundheitsministerkonferenz stellte weiter fest, dass es zur Umsetzung der Kernforderung der WHO-Sepsis-Resolution eines konzentrierten Vorgehens auf nationaler Ebene bedarf.
Das Bundesgesundheitsministerium ist gebeten worden, eine Ad-hoc-Expertengruppe am Robert KochInstitut einzurichten, welche die notwendigen, bedarfsgerechten Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen der WHO hinsichtlich einer Verbesserung der Prävention, Diagnostik und des klinischen Managements der Sepsis berücksichtigt.
Sie werden es bemerkt haben: Meine Betonung lag auf der nationalen Ebene. Die föderalen Vertreter haben dies so beschlossen. Daher sehe ich landesseitig für Nordrhein-Westfalen keinen alleinigen Handlungsbedarf, wenn der Bund schon die wichtigen Schritte eingeleitet hat. Natürlich muss das Land ergänzend tätig werden – und das geschieht bereits.
Für den Bereich Forschung und Entwicklung, für Prävention, Diagnostik und Therapie stellt die Landesregierung insgesamt 75 Millionen Euro zur Verfügung. Hier wird das Thema Sepsis ebenfalls aufgegriffen. An dieser Stelle sei stellvertretend an das Projekt SepsisDataNet.NRW erwähnt. Weiter bin ich sicher, dass Ihnen Herr Minister Laumann gleich aufschlussreich wird erläutern können, was in seinem Haus bereits getan bzw. in Kürze begonnen wird, um dieses wichtige Thema anzugehen.
Sepsis ist – das steht schon in der Wikipedia – eine der häufigsten und kostenintensivsten Erkrankungen im stationären Sektor. Der frühestmögliche Therapiebeginn ist entscheidend für das Überleben. Etwa 154 Menschen deutschlandweit sterben täglich an einer Sepsis – ähnlich viele wie bei Herzinfarkten mit Todesfolge und mehr Opfer als bei der Todesursache Lungenkrebs. Sie wird in der Todesursachenstatistik allerdings nicht abgebildet, weil dort nur Grunderkrankungen aufgeführt werden – das nur als erklärende Bemerkung an dieser Stelle.
Nicht nur aus diesen Gründen können Sie versichert sein, dass die NRW-Koalition diesem Thema eine sehr hohe Priorität verleiht. Die Landesregierung ist sich der Problematik des Auftretens von Sepsen bewusst. Die Reduktion der Sepsishäufigkeit und Sepsissterblichkeit hat daher bereits jetzt eine hohe Priorität.
Selbstverständlich werden wir der Überweisung in den federführenden Ausschuss zustimmen. Wir können uns dort näher inhaltlich mit diesem so wichtigen Thema auseinandersetzen und befassen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Sepsissterblichkeit ist tatsächlich der einzige, den die AfD zu diesem Plenum gestellt hat. So war die Erwartung an die Substanz wirklich hoch. Doch nach näherer Draufsicht war schnell zu erkennen, dass der Antrag in seiner Beliebigkeit in jedem Plenum in jedem anderen Bundesland hätte gestellt werden können. Die Suche zu einem Bezug zu Nordrhein-Westfalen – Fehlanzeige! Unser Bundesland, das Sie hier eigentlich repräsentieren sollen, wird mit keinem Wort erwähnt.
Aber wenn man den Text des Antrags mal bei Google sucht, dann versteht man, warum. Faktisch befassen wir uns hier nicht mit einem Antrag der AfD, sondern mit übernommenen Inhalten einer Pressemitteilung der Sepsis-Stiftung und dem Aktionsbündnis Patientensicherheit. Ein seltsames Verständnis von politischer Arbeit, Herr Dr. Vincentz: vollständige Absätze kopiert – noch dazu ohne Kenntlichmachung – und politische Forderungen eins zu eins von einzelnen Interessengruppen abgeschrieben.
Aber zurück zum Inhalt und zu einer kritischen Würdigung dieser Pressemitteilung oder – Entschuldigung – des Antrags. Das Problem ist für Patientinnen und Patienten existentiell. Die Sepsis endet überhäufig tödlich. Den Kampf dagegen aufzunehmen, ist aller Ehren wert.
Bekannt ist – Punkt eins –: Im Rahmen der Diagnostik liegen wir in Deutschland bei der Blutkulturenabnahme am Ende der europäischen Statistik. Das heißt, wir verlieren sehr viel Zeit, bis ein Keim im Rahmen der Sepsisdiagnostik identifiziert wird. Gleichzeitig erhöht sich die Sepsissterblichkeit pro Stunde um jeweils 10 %, wenn nicht das richtige Antibiotikum in der richtigen Dosierung gefunden und gegeben wird. Das gilt übrigens auch für die sehr teuren PCR-Verfahren.
Damit wären wir bei Punkt zwei, der Therapie; denn das eigentliche Hauptproblem liegt in dem mangelnden Wissensstand der behandelnden Ärzte. Umso wichtiger sind daher eine fortwährende Weiterbildung und Schulungen im Sinne der Antibiotic Stewardship. Dazu haben wir uns bereits im Rahmen der Debatte um multiresistente Keime ausführlich im Gesundheitsausschuss beschäftigt.