Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Staat von seinen Bürgerinnen und Bürgern Gebühren erhebt, dann muss dies sachlich gerechtfertigt sein. Es muss ein echter Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen, und es muss nach nachvollziehbaren und transparenten Kriterien gerechtfertigt sein. Das ist unser Auftrag, den wir sehr ernst nehmen müssen.
Deswegen nehmen wir auch sehr ernst, was jetzt passiert, nämlich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sagen, die Ausbaubeiträge seien im Einzelfall zu hoch, sie seien falsch abgerechnet oder das Verfahren sei nicht klar, weil zu intransparent. Damit sollten wir umgehen, und das sollten wir sehr ernst nehmen.
In dem Zusammenhang möchte ich schildern, was im ländlichen Raum, aber auch in abgelegeneren Teilen von Großstädten passiert und auch nachvollziehbar ist. Da ist eine Anliegerstraße und dahinter entsteht
ein Neubaugebiet. Die Anliegerstraße wird verbreitert und schöner gemacht, damit die Leute dort besser durchfahren können. Dann kommt die örtliche Gemeinde auf die Idee, Straßenausbaubeiträge zu verlangen und durchzusetzen, die sie vermutlich sogar rechtskonform durchsetzen kann.
Natürlich müssen wir uns um diesen Fall kümmern und sagen: Nein, das haben wir so nicht gewollt. Wir wollen, dass diejenigen Anliegerinnen und Anlieger, die in einer neuen Straße wohnen, mit einem höheren Beitrag belegt werden als diejenigen, die sogar noch zusätzlich belastet werden. Das sollte uns einen.
Wir sollten uns auch einig darin sein, dass es nicht richtig ist, wenn Städte und Gemeinden Straßen über Jahre hinweg nicht ausbauen und verfallen lassen und die nicht erbrachten Sanierungskosten dann zu größeren Teilen wieder auf die Anliegerinnen und Anlieger abwälzen.
Ich bin der Meinung, dass es verschiedene Aspekte gibt, die man im weiteren Verfahren diskutieren kann. Beispielsweise könnte man nominelle Höchstgrenzen für Ausbaubeiträge festlegen. Es wäre auch denkbar – davon halte ich allerdings nur wenig; das will ich ganz offen sagen –, den Gemeinden in unterschiedlicher Weise den Verzicht auf Ausbaubeiträge zu gestatten. Dann ergäben sich bei den Stärkungspaktgemeinden allerdings schnell Probleme,
Zwingend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist jedoch mehr Transparenz. Das Einfachste, was eine Kommune tun könnte, wäre, Transparenz darüber herzustellen, wo Ausbaubeiträge anfallen könnten und wo sie bereits abgerechnet sind. Man könnte ein Informationsportal beispielsweise auf der Homepage der Stadtverwaltung einrichten, damit jeder weiß, womit er es zu tun hat. Das ist ein ganz konkreter Vorschlag, den wir hier heute auch einbringen wollen.
Zur Entlastung der Kommunen in Höhe von 120 Millionen Euro! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich war schon einigermaßen erstaunt über Ihren Gesetzentwurf. Die große Sozialpartei SPD kümmert sich nicht um den Mieterbund, sondern steht jetzt an der Seite von Haus & Grund sowie des Bundes der Steuerzahler.
Fünf Millionen Euro würden ausreichen, um die Beitragsfreiheit bei den Gesundheitsberufen herzustellen. 30 Millionen Euro würden ausreichen, um die Altenpflegeschüler den Krankenpflegeschülern gleichzustellen, und ihr haut 120 Millionen Euro dafür raus, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Das halte ich für eine völlig falsche Prioritätensetzung. Deshalb sollten wir uns an dieser Stelle wieder der Sache zuwenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die Sie jetzt klatschen – vielen Dank auch dafür –: All die Fragen, die Herr Höne, wie ich finde, sehr zutreffend formuliert hat, stellen sich natürlich auch an den jetzt nicht im Raum befindlichen Landesverkehrsminister. Wenn dieser Landesverkehrsminister, der nicht irgendein Ortsvereinsvorsitzender der CDU ist, auf der Tagung der Mittelstandsvereinigung erklärt „Wir müssen die Straßenbaubeiträge abschaffen, weil das ein Investitionshemmnis für die Kommunen ist“, dann kann ich nur sagen: Das ist Populismus.
Ich erwarte noch heute ein durchgerechnetes und nachvollziehbares Konzept, sonst sind Sie – ganz genauso wie die SPD mit diesem Gesetzentwurf – blamiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
An dieser Stelle will ich Ihnen ganz offen sagen: Wenn wir heute über den Gesetzentwurf der SPD abschließend abstimmen müssten, hätte ich ernsthafte Probleme, zu erklären, warum wir in die eine oder in die andere Richtung gehen wollen. Wir wollen die Zeit nutzen, um die Punkte, die ich eben geschildert habe – das haben auch Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen getan –, sehr ernsthaft zu prüfen. Es kann am Ende auch sein, dass es so kompliziert ist, da Gerechtigkeit herzustellen, dass auch wir zu der Auffassung kommen: Dann lieber etwas anderes, dann lieber ein anderes Finanzierungsinstrument.
Aber nach all dem, was ich in Vorbereitung auf die heutige Sitzung in Bezug auf die Rechtsprechung, die uns zur Verfügung steht, angelesen habe, wäre mein Vorschlag, sich mit der Materie sehr intensiv auseinanderzusetzen. Auch würde ich vorschlagen, dazu eine rechtliche Expertise einzuholen und dann sehr genau zu prüfen: Was nutzt dem Land? Was nutzt den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern? Und was ist am Ende nicht nur fachlich, sondern auch sozial gerecht?
Das, was hier abläuft, ist ein Populismuswettstreit, den wir schon in der Großen Koalition in Berlin erleben können. Die SPD will den Ausstieg aus der Großen Koalition jetzt nach Nordrhein-Westfalen holen. Das ist ihr Problem. Wir wollen aber nicht das Ge
wurstel aus Berlin auch noch hier in Nordrhein-Westfalen simulieren. Davor kann ich nur warnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Beckamp. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt. In etwas wohlhabenderen Kommunen zahlt man wenig, in etwas ärmeren Kommunen mehr. Wenn man sich jetzt dieser Sache annimmt und die Straßenausbaubeiträge abschaffen möchte, kann man das Bürgernähe oder, wie die Grünen, Populismus nennen.
Wir finden das gut. Populismus ist ja unsere Sache. Wir halten das für sinnvoll. Insofern vielen Dank an die lieben Genossen. Es ist richtig, den Antrag zu stellen. Wir sind – entgegen anderslautenden Berichten des WDR – auch dafür.
Uns sind, ehrlich gesagt – mit Blick auf die Redewendungen, die Sie anwenden, wenn es um uns geht –, zwei Punkte aufgefallen. Die waren nämlich handwerklich schlecht gemacht.
Erstens. Es gibt – das wurde, glaube ich, schon kurz angesprochen – keine Stichtagsregelung. Das heißt, es ist unklar, ab wann das überhaupt gelten soll. Ab wann sollen die Leute wissen, was auf sie zukommt?
Zweitens. Es wurde von allen völlig zu Recht die fehlende Gegenfinanzierung bemängelt. Wir haben doch jetzt bald Haushaltsberatungen. Da stünde es Ihnen gut an, zu sagen, wo das Geld herkommen soll. Es gibt genügend Positionen, in denen ganz viel Geld enthalten ist, das man umschichten kann. Es wäre doch in der Tat mal ein kreativer Beitrag gewesen, zu sagen, wo das Geld herkommen soll.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt erwähnen. Wir sollten über folgende Frage noch einmal genau nachdenken: Wo ist denn, Herr Dahm, der Unterschied zwischen einer Straße, die nach 30 oder 40 Jahren abgenutzt ist und wiederhergestellt werden soll, und der erstmaligen Herstellung einer Straße?
Sie haben es doch eben selber gesagt: Straßenbau ist öffentliche Aufgabe. Das ist die große Überschrift. Dann müssten Sie konsequenterweise auch, wenn man über Erschließungsbeiträge redet, die im Baugesetzbuch geregelt sind – Herr Löttgen, das alles ist
richtig, schön und gut –, darüber nachdenken, auch den Punkt „Erschließungsbeiträge“ anzugehen. Denn das ist genau das Gleiche. Darüber darf man nachdenken. Herr Löttgen, die CDU wehrt sich schon.
Wir werden aber die Möglichkeit haben, im Rahmen der Sachverständigenanhörung, die wir sicherlich im Ausschuss durchführen werden, über Erschließungsbeiträge nachzudenken. Wir stimmen gerne zu. – Vielen Dank für Ihren schönen Antrag.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode über fast fünf Jahre schon eine sehr lange Debatte darüber geführt, wie man denn den § 8 KAG ändern kann. Leider sind wir nicht zum Zuge gekommen. Sie haben gerade schon den wertvollen Redebeitrag des SPD-Abgeordneten – er wurde vom FDP-Abgeordneten Höne zitiert – gehört.
Sie wissen, dass Gegenstand dieses Antrages unter anderem war, die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bezüglich folgender Fragen zu erhöhen: Wann kommt eine Maßnahme? Und in welchem Umfang kommt solch eine Maßnahme? – Das finden Sie jetzt wieder. Wir haben damals Wert darauf gelegt und legen auch heute darauf Wert, dass wir in der Zukunft hier wesentlich besser in die Verbindung zu dem kommen, was Stadträte bzw. Verwaltungen für die Bürgerschaft planen. Das ist essenziell. Darüber brauchen wir, glaube ich, gar nicht zu streiten.
Ich glaube mich zu erinnern, dass eine Änderung des KAG in der letzten Legislaturperiode an den Grünen letztendlich nicht gescheitert wäre. Sie ist an der Sozialdemokratie gescheitert. Ich glaube, das darf man hier durchaus so formulieren.
(Christian Dahm [SPD]: Aber das war ein völlig anderes Thema, Frau Ministerin! – Weitere Zurufe von der SPD – Zuruf von der CDU)