Genau aus diesem Grunde ist es zu begrüßen, dass die neue Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes die rotgrünen Verfehlungen zu beseitigen versucht. Es als Verfehlung zu bezeichnen, ist dabei eigentlich etwas zu harmlos. Es handelt sich nicht um rot-grüne Verfehlungen, nein, es ist rot-grüne Diskriminierung, die Diskriminierung eines ganzen Geschlechts, nämlich der Männer.
In welchem Jahrzehnt leben wir? Rot-Grün hat 2016 ein rückständiges Frauenbild längst vergangener Tage umfunktioniert in ein rückständiges Männerbild.
Es darf doch nicht sein, dass ein Beamter nur aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt wird. Ich kann es gern auch noch deutlicher machen: Es kann nicht sein, dass ein Mensch aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wird. Das Grundgesetz verbietet dies übrigens – es ist gerade schon genannt worden – in Artikel 3. Sehen Sie doch bitte mal nach! Einer von vielen wunderbaren Artikeln in diesem schützenswerten Werk!
Wenn Sie gerade dabei sind, so können Sie sich auch gleich Artikel 33 Grundgesetz ansehen, die Basis für den Grundsatz der Bestenauslese, den RotGrün mit dem sogenannten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz aushebeln wollte.
Das sorgte bekanntlich mit den rechtswidrig vorgenommenen Beförderungen dafür, dass – wir haben es gerade schon gehört – 115 Landesbehörden von Konkurrentenklagen betroffen sind. Wir haben nichts davon gehört und können es uns vielleicht nur vorstellen, welcher Frust in den Behörden teilweise existieren muss.
Auch der Rechtswissenschaftler Prof. Oebbecke und das Oberverwaltungsgericht in Münster haben festgestellt, dass Rot-Grün das Landesbeamtengesetz unter dem Deckmantel der Frauenförderung in einen verfassungswidrigen Zustand gesetzt hat.
Wir von der AfD begrüßen es sehr, dass die neue Landesregierung das Unrecht im Beamtenrecht beseitigen will. Wir von der AfD sind wirklich froh, dass
Wir von der AfD freuen uns – sicherlich freut sich auch die Beamtenschaft –, dass sich zukünftig bei den Beamten wieder Leistung lohnt sowie Beurteilungen und Beförderungen nach den Fähigkeiten erfolgen und nicht in erster Linie nach dem Geschlecht. Es ist gut, dass die Zeiten vorbei sind, in denen laut „Rheinischer Post“ Beamte von ihren Vorgesetzten dienstliche Nachteile angedroht bekommen haben, wenn sie wagen sollten, gegen das von Rot-Grün erlassene Gesetz zu klagen – ein fürchterlicher Zustand.
Ich sage aber auch, dass wird von der AfD darauf achten werden, wie mit den zahlreichen Beamten umgegangen wird, die Rechtsbehelfe gegen die diskriminierenden Personalentscheidungen eingelegt haben. Wir werden sehr wohl kontrollieren, dass die genannten Punkte auch wirklich von der CDU und von der FDP umgesetzt werden. Wir von der AfD werden auch nach der Bundestagswahl penibel darauf achten, dass in Nordrhein-Westfalen nie wieder rot-grüne Geschlechterdiskriminierung ohne harte Gegenrede umgesetzt werden kann.
Einzelne Menschen dürfen doch nicht stellvertretend für ihr Geschlecht bevorzugt oder benachteiligt werden, um die als Kollektiv gedachten Geschlechtsbilder vermeintlich gleichzustellen. So stand es in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl, und so wollen wir es auch umsetzen. Das ist unsere Leitlinie.
Dieser Gesetzentwurf ist ein sinnvoller Anfang. Wir unterstützen natürlich die Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss.
Jetzt muss ich Gas geben. Solange es offensichtlich normal ist, zum Beispiel jede Stellenausschreibung in der Landtagsverwaltung mit dem Hinweis zu versehen: „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht“, haben wir noch viel zu tun. Es sollte doch von jedem qualifizierten Stelleninteressenten die Bewerbung ausdrücklich erwünscht sein.
Fangen wir doch gleich im Düsseldorfer Landtag damit an und lüften wir endlich richtig durch! Der rotgrüne Muff hat uns viel zu lange belästigt und behindert. Meine Damen, meine Herren, es zählen die Fähigkeiten, es zählt der Mensch und nicht das Geschlecht. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Festzustellen war, dass heute ganz offensichtlich ein guter Tag für Ralf Witzel ist. Ich glaube, für die Frauen in Nordrhein-Westfalen ist heute kein guter Tag.
Aber ich will zumindest dem neuen Genderbeauftragten der FDP-Fraktion Ralf Witzel gratulieren, dass er es jetzt geschafft hat. Niemand hat so leidenschaftlich bis polemisch gegen Frauenförderung in diesem Hohen Haus in den letzten Monaten argumentiert wie Ralf Witzel.
Ich habe es gerade schon gesagt: Wir haben in der letzten Legislaturperiode breit über die Frauenquote diskutiert. Deshalb erlaube ich mir, nicht die gesamte Diskussion noch einmal aufzumachen. Wir haben in der Tat auch einen unzureichenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion debattiert. Ich bin gespannt, ob das, was Sie vorlegen wollen, in der Zukunft besser nachgearbeitet wird. Aber leider ist zu befürchten, dass es wie bei der anonymisierten Bewerbung bleibt, bei der Sie erst mal das Verfahren den Bach haben heruntergehen lassen und anschließend in Aussicht stellen, möglicherweise könne es etwas anderes geben.
Symptomatisch ist auch, dass in Ihrem Gesetzentwurf wieder nur auf Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz eingegangen wird, als hätte das Grundgesetz nur einen einzigen Artikel. Das ist auch handlungs- und diskussionsleitend für CDU und FDP mit Blick auf gesamte Debatte gewesen.
Weit und breit war nie etwas von Ihnen zu hören zu der Frage, wie eigentlich Artikel 3 Abs. 2, also dem Gebot der Gleichstellung beider Geschlechter, Rechnung getragen werden soll.
Es bleibt dabei, dass Sie nach wie vor keinen Ton dazu verlieren: im Gesetzentwurf nichts dazu, und auch in den Redebeiträgen habe ich dazu mal wieder nichts gehört.
Es ist nicht meine Erfindung oder die Erfindung von Barbara Steffens gewesen, dass Artikel 33 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 2 in Ausgleich zu bringen seien. Es ist der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Papier, gewesen, der gesagt hat: Es ist nicht nur angezeigt, sondern quasi geboten, dass Politik hier etwas tut.
Sie haben es gerade gesagt und Ihr Wahlplakat zitiert: Nichtstun ist Machtmissbrauch. – Dann hätten Sie doch mal etwas Vernünftiges für die Frauenförderung tun können. Aber nein, als eine der ersten Amtshandlungen legt Schwarz-Gelb die Axt an die Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen. Das ist ein guter Tag für Sie – das will ich gern noch einmal sagen, Herr Witzel –; es ist offensichtlich Ihr politisches Projekt gewesen. Aber es ist ein schlechter Tag für die Frauen in Nordrhein-Westfalen.
Das LGG soll anschließend gleich mit zum zahnlosen Tiger gemacht werden. Ich habe auch in der letzten Legislaturperiode öfters zitiert, dass der vierte Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz sehr eindrücklich auf die alte Regelung im LGG, nämlich: „bei gleicher Eignung …“ aufmerksam gemacht ist. Sie alle wissen, wie weit die Ausschärfung ist. Das heißt: Es gibt faktisch nie eine gleiche Eignung. Es gibt faktisch immer eine Reihung. Dementsprechend ist das LGG in der alten Form immer ein zahnloser Tiger gewesen.
Die Debatten in den letzten Monaten und vor allem Ihre Debattenbeiträge hier und der vorgelegte Gesetzentwurf zeigen: Genau das ist Ihr Ziel. Sie wollen Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen zu einem zahnlosen Tiger machen. – Herzlichen Glückwunsch, mit diesem Gesetzentwurf ist Ihnen das gelungen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort.
Liebe Kollegen, die Fraktionen haben zwar zum Teil noch Redezeit, aber die akustische Übertragung auf diesem Weg ist sehr schlecht. Außerdem hat jetzt offiziell Herr Minister Reul das Wort, und ich wäre dankbar, wenn das Hohe Haus ihm zuhören könnte. – Bitte schön.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich, wieder in diesem Saal zu sein, in dem ich vor ein paar Jahren schon war. Das ist wirklich eine schöne Erfahrung. Des Weiteren freue ich mich auf die gute Zusammenarbeit.
(Beifall von der CDU – Martin Börschel [SPD]: Die Atmosphäre ist ja auch nett! Wir gehen ja nett miteinander um!)
Allerdings bin ich mit dem Glauben hierhin gekommen, Zusammenarbeit würde bedeuten, dass wir uns darum bemühen, gute Lösungen zu organisieren. Die Debatte, die ich gerade erlebt habe – das gilt zumindest für ein paar Wortmeldungen –, hat mich jedoch irritiert. Nur mit Fanatismus, Lautstärke und Rechthaberei wird man solche Probleme nicht lösen können.