Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um ein wichtiges Thema für alle Beamtinnen und Beamten des Landes. Wir sind der Überzeugung, dass das geltende gesetzliche Konvolut zur Frauenförderung gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt. Ein Gesetz, das gegen die Landesverfassung und das Grundgesetz verstößt, muss geändert werden. Die Beamtinnen und Beamten in der Landesverwaltung haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit, eine faire und gerechte Politik sowie auf Regelungen für Beurteilungen und Beförderungen, die auf Dauer Bestand haben.
Derzeit gibt es wegen der rot-grünen Regelung, die wir vor der Landtagswahl gerne gemeinsam durch eine verfassungskonforme hätten ersetzen können, eine erhebliche Klagewelle und einen Beförderungsstopp – jedenfalls an vielen Stellen.
Die CDU hat stets dafür plädiert, dass der Gesetzgeber, unser Landtag Nordrhein-Westfalen, zunächst alle gesetzgeberischen Möglichkeiten ausnutzt. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode auch über
einen Gesetzentwurf dazu verhandelt. Leider war es trotz aller Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und des Oberverwaltungsgerichtes nicht möglich, vor der Landtagswahl gemeinsam zu einer sachgerechten Lösung zu kommen. Jetzt haben wir also Beratungsbedarf, Änderungsbedarf und Korrekturbedarf.
Die neuen Mehrheitsverhältnisse im Landtag von Nordrhein-Westfalen ermöglichen nun die dringend benötigte parlamentarische Korrektur im Sinne aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landes. Wir wollen die Rechtslage, die bis zum 30. Juni 2016 galt, wiederherstellen. Damit schaffen wir zunächst einmal Rechtssicherheit. Im Wege der Folgeänderung ist auch das Landesgleichstellungsgesetz anzupassen; denn hier würden sonst zahlreiche Verweise auf das Landesbeamtengesetz schlicht ins Leere laufen.
Klar ist aber auch: Das ist zunächst nur eine Zwischenlösung. Wir wollen dann kurzfristig die Personalbeurteilungsrichtlinien evaluieren. Auf dieser Basis werden wir ein rechtssicheres, umfassendes und ausgereiftes Konzept für eine sachgerechte Frauen- und Familienförderung erwirken.
Ganz wichtig im weiteren Verfahren ist uns: Entgegen dem, was Rot-Grün über weite Phasen in der letzten Wahlperiode hier in Nordrhein-Westfalen getan hat, wollen wir diese Schritte gemeinsam mit den Beschäftigten, mit den Interessenvertretungen und den Gewerkschaften gehen. Wir wollen dies mit und für die Beschäftigten unseres Landes umsetzen. Das ist Rechtssicherheit, und deshalb bringen wir heute diesen Gesetzentwurf ein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen; denn die neue Mehrheit in diesem Hohen Hause löst ein zentrales Versprechen ein, das wir vor der Abwahl von Rot-Grün gegeben haben:
Wir sorgen in der neuen Wahlperiode für Antidiskriminierung im öffentlichen Dienst und unterstützen Frauen und Männer dabei, dass familienbedingte Unterbrechungszeiten in der Erwerbsbiografie nicht zu Karrierenachteilen führen. Wir haben versprochen – das werden wir auch tun –, nun die Personalbeurteilungsrichtlinien zu überprüfen, damit Teilzeittätigkeit für keine Frau und keinen Mann in die berufliche Sackgasse führt. Das ist moderne Genderpolitik.
Rot-Grün hat hingegen mit der leistungslosen Frauenquote im öffentlichen Dienst genau das Gegenteil bewirkt. Leistungsstarke Frauen klagen über kollegialen Rechtfertigungsdruck, wenn sie – völlig zu Recht und auch ohne den Schutz des Gesetzes – Karriere machen. Auf der anderen Seite haben leistungsstarke Männer vor Gericht dagegen geklagt, dass ihnen reihenweise leistungsschwächere Frauen vorgezogen wurden. Sie sind damit in allen Fällen vor Gericht erfolgreich gewesen.
Der Deutsche Beamtenbund und seine Einzelorganisationen, die Gewerkschaften, haben die Landespolitik deshalb in den letzten Wochen und Monaten eindringlich wiederholt aufgefordert, § 19 Abs. 6 LBG, der zu großen Ungerechtigkeiten und auch massivem Unfrieden in den Behörden geführt hat, abzuschaffen. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft beispielsweise hat mit Blick auf die rot-grüne Politik zu Recht von einer – so das Zitat – „Kampfansage im Wahljahr“ gesprochen.
Bis zur Abwahl von Rot-Grün haben mittlerweile über 150 Behörden landesweit unter den Klagen gegen die rot-grüne Frauenquote gelitten. Über 90 Landesbeamte haben bereits – teilweise stellvertretend für viele weitere Kollegen – in Musterverfahren dagegen geklagt. Alle Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben bis heute ausnahmslos die rot-grüne Frauenquote verworfen.
Die beiden Ablehnungsgründe liegen auf der Hand: Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz sieht vor, dass der Zugang zu öffentlichen Ämtern ausschließlich nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt.
Es ist auch für uns eine Frage der Gerechtigkeit, dass Qualifikation und Anstrengungsbereitschaft über den persönlichen Aufstieg entscheiden und nicht sachfremde Gesichtspunkte wie Herkunft, Geschlecht, Parteibuch oder Religion.
Zweitens stellen die Gerichte zu Recht fest, dass auch die staatliche Handlungsfähigkeit bei der öffentlichen Aufgabenerledigung leidet, wenn nicht die besten Bewerber für Stellenbesetzungen ausgesucht werden, sondern schlechter qualifizierte, die dafür politischen Zielvorgaben entsprechen.
Etliche Beförderungslisten sind per Gerichtsanordnung durch Konkurrentenklagen landesweit geschlossen worden – mit gravierenden Nachteilen für alle Beamten. Dadurch sind gleichermaßen leistungsstarke Männer wie Frauen an ihrem beruflichen Fortkommen gehindert worden. Rot-Grün hat also genau das Gegenteil von dem erreicht, was das behauptete Ziel der seinerzeitigen Gesetzesänderung gewesen ist, nämlich einen motivierteren und gendergerechteren öffentlichen Dienst zu schaffen.
Kluge Köpfe in der SPD-Landtagsfraktion wie beispielsweise die Kollegen Jürgen Berghahn, Christian Dahm oder Dr. Dennis Maelzer, die dem Landtag auch in der neuen Legislaturperiode angehören und heute unter uns sind, haben vor einem Jahr gegen genau diese rot-grüne Frauenquote protestiert und sind mit ihren berechtigten Sorgen an der Kompromisslosigkeit grüner Ideologinnen in der Koalition gescheitert.
Zu Recht haben sie in ihrer Protesterklärung, nachlesbar im Plenarprotokoll 16/115, wörtlich festgestellt – ich darf das hier zitieren –:
Das Oberverwaltungsgericht Münster, welches dies in einer grundlegenden Entscheidung zu Musterverfahren gegen die rot-grüne Frauenquote ebenso gesehen hat und viele Anregungen und Hinweise im Gerichtsbeschluss gegeben hat, wie denn Frauenförderung sinnvoll ausgestaltet wird, wie sie wirksam ausgestaltet wird und wie das auch in rechtskonformer Weise geschehen kann, genau das ist Grundlage und Orientierung für unseren Gesetzentwurf.
Wir sorgen nun schnellstmöglich für Gendergerechtigkeit und für eine Familienförderung im öffentlichen Dienst, die diesen Namen auch verdient. Und wir handeln unverzüglich; denn Nichtstun ist Machtmissbrauch. Es geht schließlich um unser Land. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Kopp-Herr das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich fange einmal mit zwei Feststellungen an, in denen wir – davon gehe ich aus – eine große Einigkeit zum Thema Landesbeamtengesetz haben.
Erstens. Wir werden natürlich der Überweisung des Gesetzentwurfs zum weiteren parlamentarischen Verfahren zustimmen.
Das war es dann aber auch mit der Einigkeit. Kollege Witzel hat es gerade schon festgestellt: Viel Zeit haben Sie sich nicht gelassen mit der Einbringung Ihres
Der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst wird der Entwurf nicht gerecht. Die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes mit der vorangegangenen Reform des Landesbeamtengesetzes war nötig geworden, weil die Erfahrung mit dem alten Landesgleichstellungsgesetz zeigte, dass die Gleichstellung von Frauen besonders in höheren Aufstiegsämtern im Schneckentempo vorangekommen war. Die Novellierung und die Dienstrechtsmodernisierung stützt sich auf ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Papier.
Er kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass es im Hinblick auf die Beförderungspraxis rechtlich geboten sei, einen schonenden Ausgleich zwischen zwei gleichrangigen Staatszielen herzustellen,
nämlich zwischen der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst.
Genau das möchten Sie jedoch ändern. Wie Sie aber den grundgesetzlichen Auftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hier konkret umsetzen möchten, lassen Sie im Gesetzentwurf außen vor.
Um es noch einmal aufzugreifen: Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion. Er sollte mit gutem Beispiel vorangehen und aufzeigen, wie Gleichstellung von Frauen und Männern mit wirkungsvollen Maßnahmen umgesetzt werden kann. Das gehört für uns nicht zum Erreichen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wie im Grundgesetz festgeschrieben, sondern fördert auch die moderne, zeitgemäße Politik zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. An dieser Stelle verweise ich auch auf die heutige Pressemitteilung des DGB Nordrhein-Westfalen zum Rückschritt der Frauenförderung, den Sie an der Stelle kritisieren.
Deswegen bin ich sehr gespannt auf das weitere parlamentarische Verfahren. Wie gesagt, der Überweisung stimmen wir zu, und ich bin sehr gespannt auf unsere Auseinandersetzung. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Strotebeck das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren! Wenn ich eine Behörde besuche oder dort anrufe, ist es mir völlig egal, ob dort eine Frau oder ein Mann tätig ist.
Mir kommt es darauf an, dass die jeweilige Beamtin oder der jeweilige Beamte sachlich und fachlich kompetent ist. Und bekanntlich können Frauen und Männer kompetent sein.
Genau aus diesem Grunde ist es zu begrüßen, dass die neue Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes die rotgrünen Verfehlungen zu beseitigen versucht. Es als Verfehlung zu bezeichnen, ist dabei eigentlich etwas zu harmlos. Es handelt sich nicht um rot-grüne Verfehlungen, nein, es ist rot-grüne Diskriminierung, die Diskriminierung eines ganzen Geschlechts, nämlich der Männer.