Protokoll der Sitzung vom 29.11.2018

schen verwechselt, obwohl weder die Fingerabdrücke noch die Schreibweise des Namens gleich waren, noch das Geburtsdatum, noch die Muttersprache, noch die Hautfarbe? – All das stimmte nicht überein, und trotzdem ist Amad A. aus Syrien mit einem Menschen aus Afrika verwechselt worden.

Dann soll sich Amad A. selbst als suizidgefährdet bezeichnet haben. Die Frage, die im Mittelpunkt steht, lautet: Ist diese Selbsteinschätzung tatsächlich berücksichtigt worden? Ist man ausreichend darauf eingegangen? Hat man ihn ernst genommen? Wie ist man dann mit ihm umgegangen? Hat man ihn angemessen behandelt? Hat man ihn regelmäßig einem Psychologen vorgeführt? Hat man Beratungen mit ihm durchgeführt, um dieses Problem behandeln zu können?

Ich komme schließlich zum Brandtag. Zuerst hieß es: Es war kein Suizid, sondern ein Unfall. Das waren die ersten Meldungen. Dann war es doch ein Selbstmord, und es hieß: Es gab keinen Hilferuf. Danach gab es die Mitteilung, es habe doch einen Kontakt über die Kommunikationsanlage gegeben. Aber wann und wie lange? – All diese Fragen sind unbeantwortet.

Erst brauchte es keine Sachverständigen, dann, Wochen später, wurde gesagt: Nein, um den Fall vollkommen aufklären zu können, braucht man einen Brandsachverständigen. Der wurde erst zwei Wochen später hinzugezogen, obwohl der Haftraum in der Zwischenzeit schon mehrfach geöffnet worden war.

Sie, Herr Minister Biesenbach, haben Antworten auf diese vielen Fragen verweigert. Damit haben Sie aus dieser menschlichen Tragödie einen politischen Skandal gemacht. Wir sind überzeugt, dass es unsere Aufgabe als Parlamentarier ist, dem tragischen Fall des Amad A. unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit zu widmen. Es geht eben nicht nur um strukturelle Fragen und um strafrechtliche Dimensionen dieses Falles, sondern auch um das Schicksal eines Menschen, der in der Obhut staatlicher Institutionen auf tragische Weise ums Leben gekommen ist.

Dabei ist auch die Verantwortung dieser staatlichen Institutionen aufzuklären, und das wiederum ist die Verantwortung dieses Parlaments.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor uns liegt ein ganz großes Puzzle. Einen Teil dieses Puzzles haben Journalisten mit ihren Fragen an die Öffentlichkeit gebracht. Einen weiteren Teil haben wir im Rahmen der Ausschussarbeit an die Öffentlichkeit gebracht. Jetzt liegen aber noch einige Teile dieses Puzzles bei der Landesregierung. Ohne diese Teile werden wir kein Gesamtbild dieser Tragödie erhalten. Ein solches Gesamtbild zu erlangen, ist eine der

zentralen Aufgaben dieses Untersuchungsausschusses. Unsere Aufgabe ist es, am Ende ein Gesamtbild zusammenzufügen.

Das ist eine sehr ehrenvolle und wichtige Aufgabe für den Untersuchungsausschuss. Hierfür darf ich die übrigen Fraktionen um ihre Unterstützung bitten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Sie können jetzt deutlich machen, welche Meinung Sie teilen. Wenn Sie glauben, dass der Minister alle Fragen beantwortet hat, stimmen Sie mit Nein und lehnen Sie den Antrag ab. Wenn Sie aber glauben, dass noch Fragen offen sind, dann stimmen Sie bitte unserem Einsetzungsbeschluss zu. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Engstfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute auf den Tag genau vor zwei Monaten, am 29. September dieses Jahres, verstarb Amad A. in einem Krankenhaus in Bochum an den Folgen seiner schweren Brandverletzungen, die von einem Haftraumbrand herrührten, der am 17. September in der Justizvollzugsanstalt Kleve stattfand.

Amad A. saß unschuldig dort; er war unschuldig inhaftiert worden. Er verstarb im Krankenhaus als freier Mann. Er verstarb als syrischer Staatsangehöriger. Er verstarb im Krankenhaus als Amad A. – so war er identifiziert worden.

Man hat die Verwechslung nach dem Haftraumbrand festgestellt. Er konnte es wahrscheinlich gar nicht mehr mitbekommen, weil er auf der Intensivstation im Koma lag. Als man die Verwechslung feststellte, hat man ihn am Freitag – er starb am Samstag – offiziell aus der Haft entlassen. Er ist am nächsten Tag also in Freiheit verstorben. Er verstarb aber – ganz klar identifiziert – als syrischer Staatsbürger Amad A. Er war übrigens – das füge ich sozusagen in Klammern hinzu – hellhäutig.

Amad A. wurde am 4. Juli dieses Jahres wegen Schwarzfahrens erwischt und von der Polizei Krefeld zur Identitätsfeststellung vorläufig festgenommen.

Die Polizeidienststelle in Krefeld hat am 4. Juli 2018 unter Hinzuziehung des Ausländeramts Krefeld festgestellt, dass es sich hier um den syrischen Staatsbürger Amed A. – hellhäutig – handelt.

Am 6. Juli 2018 wurde die Polizei in Geldern zu einer Kiesgrube gerufen; dabei ging es um den Tatvorwurf der sexuellen Belästigung von Frauen. Amed A. soll als der Tatverdächtige identifiziert worden sein. Er

konnte sich nicht ausweisen. Er wurde zur Feststellung der Identität mit auf die Polizeiwache in Geldern genommen. Dort wurden wie zwei Tage zuvor in Krefeld Fingerabdrücke von ihm genommen. Er wurde identifiziert als Amed A., syrischer Staatsbürger – hellhäutig –.

Er wurde danach in die Justizvollzugsanstalt Geldern überführt, danach in die Justizvollzugsanstalt in Kleve. Er saß dort in den JVAs über mehrere Wochen unschuldig inhaftiert und wurde geführt als Amed A., syrischer Staatsbürger – hellhäutig –.

Die ganze Zeit – von der ersten Situation auf der Polizeiwache in Geldern über die gesamte Zeit in der Haft bis hin zu seinem Tod im Krankenhaus – wurde Amed A. immer klar als derjenige identifiziert, der er war: Amed A., syrischer Staatsbürger – hellhäutig –.

Nach diesen Ereignissen fanden Sondersitzungen im Innenausschuss und im Rechtsausschuss statt. Wir hatten eine Aktuelle Stunde hier im Plenum. Wir hatten Fragenkataloge, es gab Nachberichte. Dennoch ist bis heute die Kernfrage nicht geklärt: Wenn er doch immer richtig identifiziert wurde als derjenige, der er war – warum ist es dann in diesem Land möglich, dass er wochenlang inhaftiert war – und jetzt tot ist –, und zwar als ein Staatsbürger aus Mali – dunkelhäutig –?

Er war es nicht! Wie kann so etwas sein? – Das müssen wir einfach aufklären. Das ist bis heute unklar.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es kommt ja noch schlimmer: Nicht nur, dass er nicht der gesuchte Straftäter aus Mali, also ein Schwarzafrikaner, war – nein, er hat natürlich diese Taten – Diebstahl –, wegen derer der Straftäter aus Mali gesucht wurde, nie begangen. Die Straftaten wurden in Braunschweig und Hamburg begangen. Amed A. hatte immer angegeben, dass er dort noch nie war. Kein Dokument belegt irgendwo, dass Amed A. jemals in Hamburg oder Braunschweig war, wo diese Taten begangen wurden.

Die Diebstähle, für die der Straftäter aus Mali gesucht wurde, fanden 2015 statt. Amed A. ist erst im Frühjahr 2016 nach Deutschland eingereist. Er kannte diesen gesuchten Straftäter aus Mali gar nicht. Er saß unschuldig in Haft und ist jetzt tot – wegen einer Tat, die er nie begangen hat, die in Städten begangen wurden, in denen er nie war. Er war zur Tatzeit noch nicht einmal in Deutschland. Und das ist über mehrere Wochen niemandem bei der Polizei und in der Justiz aufgefallen, dass hier der Falsche sitzt? Das ist alles unerklärlich, und das müssen wir aufklären.

(Beifall von den GRÜNEN)

Daraus müssen wir vor allen Dingen Lehren ziehen, denn eines ist klar: Das Ganze ist nicht nur mit individuellem Versagen erklärbar, schließlich war er immer richtig identifiziert. Vielmehr muss es irgendwo Systemfehler und strukturelle Defizite geben, und diese müssen identifiziert werden. Dieser Untersuchungsausschuss muss seinen Beitrag dazu leisten und genau hinschauen, was tatsächlich passiert ist, um daraus Lehren zu ziehen.

Wir alle sind gefordert, Lehren daraus zu ziehen, Fehler zu finden und Strukturen zu korrigieren, damit so etwas nie wieder in unserem Land passiert.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wenn man genau hinsieht, fallen merkwürdige Dinge auf. Ich habe nicht so viel Redezeit, deshalb spare ich die Situation des Haftraumbrandes aus. Hierzu hat mein Vorredner vorhin schon einiges gesagt. Ich gehe zurück zur Ausgangssituation – dem Anfang allen Übels –: zur Festnahme in Geldern.

In der Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss am 5. Oktober 2018 haben wir vom Innenminister erfahren, dass am 6. Juli 2018 – mitten im Hochsommer – um 15:26 Uhr zwei Streifenwagenbesatzungen der Polizeiwache Geldern zu einem Einsatz gerufen wurden. Es ging um ein „Hilfeersuchen in Geldern auf dem Heideweg“.

Im schriftlichen Bericht des Justizministers einen Monat später, am 5. November 2018, steht – ich zitiere –:

„Am 6. Juli 2018 gegen 15:26 Uhr wurden Beamte der Kreispolizeibehörde Kleve, Polizeiwache Geldern zu einem Einsatz wegen eines Hilfeersuchens zu einer Kiesgrube am Hartefelder Heideweg in Geldern gerufen.“

Das ist eine andere Adresse. Das ist auch gar nicht so schlimm; das ist nur eine Kleinigkeit. Aber anfangs hieß es: Zwei Streifenwagen sind zum Heideweg gefahren.

Wenn man das googelt, dann sieht man: Es gibt im Heideweg weder einen Baggersee noch eine Kiesgrube. Einen Monat später bekommen wir in einem schriftlichen Bericht mitgeteilt, es handele sich um den Hartefelder Heideweg. Das ist die richtige Adresse; da gibt es nämlich auch eine Kiesgrube.

Der Punkt ist: An jeder Stelle, an der bisher vonseiten der Landesregierung Korrekturen notwendig wurden, wurde – was ja auch logisch ist – das immer klar gekennzeichnet. Es wurde immer klar gekennzeichnet: Wir müssen uns korrigieren. Wir haben behauptet, Amed A. habe sich nie zum Brand geäußert, er habe sich nie über die Gegensprechanlage geäußert. – Dann gab es eine klare Korrektur: Nein, es war doch anders.

Diese Information aber wird uns nicht angezeigt. Das ist doch komisch. Erst wird uns gesagt: Da ist irgendetwas. – Dann gibt es da aber gar keine Kiesgrube. Dann fährt man dorthin – okay, andere Adresse.

Und dann wird es noch komischer. Ich habe ein paar Mal im Ausschuss nachgefragt: Also, da waren Mädchen, die haben an der Kiesgrube gelegen. Die soll er sexuell belästigt haben, und dann haben die Mädchen die Polizei gerufen.

Die Redezeit.

Ich komme sofort zum Ende. – Was mache ich in einer solchen Situation? – Ich rufe den Notruf. Wenn ich die Polizei rufe, rufe ich den Notruf. Da würde ich normalerweise nicht die Polizeiwache in Geldern direkt anrufen – woher sollte ich die Nummer kennen? Ich habe immer gefragt, ob es da einen Notruf gibt, der aufgezeichnet wurde. – Nein, es gibt keinen Notruf.

Jetzt, nach Monaten erfahren wir, dass es nie einen Notruf gab. Vielmehr wurde die Polizeiwache in Geldern direkt angerufen. Wurde das Gespräch aufgezeichnet? – Nein, es wurde nicht aufgezeichnet.

Was ist denn da genau passiert? Wer hat denn da überhaupt angerufen? – Wenn man nur einmal hinschaut – ich komme zum Schluss –, dann sieht man: falsche Adresse; man weiß gar nicht, was genau passiert ist. Man weiß nicht, ob eine Frau oder ein Mann angerufen hat und wer den Anruf angenommen hat. Das wissen wir alles nicht. Das ist nur ein ganz kleines Beispiel. Immer wenn man genauer hinschaut, wird die Geschichte komisch. Das müssen wir aufklären, und das werden wir aufklären. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die Geduld.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Engstfeld. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Bergmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Lassen Sie mich ganz am Anfang namens und für die CDU-Fraktion sagen, dass uns das, was in Kleve passiert ist, sehr betroffen macht. Der Tod dieses Menschen ist furchtbar, und – lassen Sie mich das noch ergänzen – auch die Verletzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Kleve sind schlimm. Diese Menschen, die ihr eigenes Leben riskiert haben, um ein anderes zu retten, haben damit gegen Vorschriften verstoßen, weil sie den Raum ohne Sicherungsbekleidung betreten haben.

Wenn Sie wie ich als Mitglied des Beirats der Justizvollzugsanstalt Kleve mal mit Mitgefangenen gesprochen hätten – Herr Engstfeld, Sie hätten das auch tun können, weil Sie dieses Wissen eigentlich auch haben müssten –, wären viele der heutigen Äußerungen anders ausgefallen. Denn diese Mitgefangenen berichten davon, was sie zwei Zellen weiter, von der Zelle 143 aus, gesehen und was sie durchlebt haben.

Was in Kleve passiert ist, ist furchtbar. Wir müssen alles nur Machbare tun, damit sich so etwas nicht wiederholt. Die Informationen müssen auf den Tisch, und nach einer endgültigen Beurteilung müssen auch Maßnahmenkataloge für das erstellt werden, was man da tun kann. Das haben die Minister nicht nur zugesagt, sondern sie haben in großen Teilen auch schon mit der Umsetzung angefangen.

All das wird bei der Antragsbegründung leider nicht erwähnt. Pauschalierungen, mitschwingende Unterstellungen, in Fragen mitschwingende Vorverurteilungen – all das ist nicht in Ordnung. Wo Probleme sind, da müssen wir handeln. Das haben wir die ganze Zeit auch gesagt: Wir müssen systemische Verbesserungen einführen. Denn aus jedem Fehler, der passiert, will man natürlich lernen und Maßnahmen ableiten, damit das nicht noch einmal passieren kann.

Dabei wird es immer wieder Situationen geben – das lehrt die Lebenserfahrung –, in denen Dinge wieder einmal in einer ganz anderen Konstellation passieren und wieder furchtbare Folgen nach sich ziehen. Kein Mensch kann alles ausschließen. Wer diesen Ansatz hat, wird in der Praxis automatisch scheitern.

Beide Minister haben sich mehrfach dafür entschuldigt, dass in der Obhut der nordrhein-westfälischen Behörden etwas passiert ist, was nicht hätte passieren dürfen. Es muss immer wieder gesagt werden, dass die Minister das bereits getan haben. Auch die systemischen Verbesserungen haben sie längst angekündigt.