Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Das ist ausdrücklich nicht unser Kurs. Wir wollen einen funktionierenden und wehrhaften Rechtsstaat. Statt einer anlasslosen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger wollen wir ganz gezielt Straftätern, Kriminellen und Terroristen konsequent auf den Füßen stehen. Das ist die Leitlinie unserer Sicherheitspolitik und auch dieses Gesetzes, meine Damen und Herren.

Glauben Sie mir – ich komme zum Schluss –, die FDP ist sich ihrer Verantwortung absolut bewusst. Unsere die bürgerrechtschützenden Leitplanken des geänderten Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich daher auch maßgeblich von vielen anderen Gesetzen. Dazu muss man nur einmal nach Bayern schauen.

(Verena Schäffer [GRÜNE]: An welchen Stel- len denn bitte schön? Wo denn?)

Deswegen freue ich mich auch, dass unser lieber Bürgerrechtsflügel, von Burkhard Hirsch bis Gerhart Baum, den durch uns geänderten Gesetzentwurf unterstützt.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Was?)

Es ist ein Gesetz mit Vorbildcharakter, auch für andere Länder und für den Bund.

(Beifall von der FDP und der CDU – Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Aber man darf das nicht verklären, denn es ist nur ein Baustein von vielen. Wir sind in vielen Bereichen unterwegs und machen unsere Hausaufgaben, zum

Beispiel mit der Nordrhein-Westfalen-Koalition in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Neben mehr Personal und Ausstattung, neben mehr Wertschätzung, Anerkennung und Rückendeckung ist dies ein weiterer Baustein, …

Die Redezeit.

… mit dem wir die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen verbessern, aber gleichzeitig die Bürgerrechte wahren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Schäffer das Wort. Bitte sehr.

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zur Selbstbeweihräucherung, die Sie im Innenausschuss wie auch hier wieder gemacht haben, dass man eine Anhörung auswertet und Änderungsanträge stellt, sagen: Entschuldigung, ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man das macht.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Das haben Sie nie gemacht!)

Dass ein Innenminister, der auch Verfassungsminister ist, sagt, man habe die Anhörung nicht als Showveranstaltung gesehen: Entschuldigung, Herr Reul, das ist aus meiner Sicht eine infame Unterstellung gegenüber dem Parlament, wir würden ansonsten Showveranstaltungen durchführen. Das möchte ich deutlich zurückweisen. Das tun wir als Parlament nicht. Sie sind zu Gast in diesem Hohen Hause, und ich finde, Sie sollten sich auch entsprechend verhalten.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wenn Sie sich so dafür loben, diese Nachbesserungen gemacht zu haben, stellt sich doch die Frage: Wie konnte ein solcher Gesetzentwurf eigentlich durch ein Kabinett gewinkt werden, in dem ein Innenminister sitzt, der auch Verfassungsminister ist, ein Justizminister sowie drei Mitglieder der FDP?

Man hat hier ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durch das Kabinett gewinkt. Nur die harsche und massive Kritik von Burkhard Hirsch und anderen hat dazu geführt, dass Sie nachgebessert haben.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP] – Gegenruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Sich vor diesem Hintergrund als Bürgerrechtler darzustellen, Herr Lürbke, finde ich schon ziemlich peinlich. Das finde ich wirklich peinlich für diese Regierung.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Golland ist gerade leider gegangen, aber das Bild, das er gerade wieder gezeichnet hat von der Unsicherheit in Nordrhein-Westfalen, stimmt so einfach nicht. Werfen Sie doch mal einen Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik: Seit Jahren sinken die Zahlen.

Sie haben auch schon im Wahlkampf auf unredliche Art und Weise Ängste in der Bevölkerung geschürt. Das setzen Sie hier fort. Das finde ich auch unredlich.

Wir haben als Politiker die Verantwortung, redlich zu agieren und aufgrund von Fakten zu entscheiden. Genau das tun Sie nicht, und das werfe ich Ihnen auch vor.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich finde es wichtig, dass die Gleichung „mehr polizeiliche Befugnisse schaffen automatisch mehr Sicherheit“ so einfach nicht stimmt. Ich könnte Ihnen ein Beispiel aus dem NSU-Komplex nennen, bei dem es nicht an den Befugnissen gescheitert ist, sondern es an ganz anderen Dingen gelegen hat, weshalb diese Morde nicht aufgedeckt wurden und die Täter nicht gestoppt wurden. Es waren nicht die mangelnden Befugnisse.

Neue Befugnisse, wie sie jetzt hier vorgesehen sind wie die Gewahrsamnahme von potenziellen Terroristen, die Fußfessel und die Ausweitung der Videobeobachtung, schaffen objektiv betrachtet nicht mehr Sicherheit,

(Zuruf von der CDU: Doch!)

schränken aber Grundrechte ein. Sie gaukeln der Bevölkerung eine Sicherheit vor, die Sie letztlich nicht einlösen können. Das finde ich wirklich unredlich und falsch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Lieber Hartmut, liebe SPD, wenn ihr jetzt sagt, nach den Änderungsanträgen wäre so viel geändert worden, muss ich euch sagen: Das stimmt so einfach nicht. Selbst der Minister hat doch im Innenausschuss gesagt, dass nichts Substanzielles im Gesetzentwurf geändert wurde.

(Christof Rasche [FDP]: Was?)

Das hat der Minister gesagt. Sie können es gerne im Protokoll nachlesen.

Genau das ist der Fall. Der Kern des Gesetzes, ins Vorfeld zu gehen, bleibt doch weiterhin bestehen.

(Gregor Golland [CDU]: Gut so!)

Man geht ins Vorfeld, wo Straftaten noch gar nicht begangen worden sind. Damit wird im Übrigen auch das historisch begründete Trennungsgebot in Deutschland zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht.

Herr Reul selbst hat noch in einem „SZ“-Interview letzte Woche gesagt, es handele sich um ein ausbalanciertes System, das wir in Deutschland haben. Mit diesem Gesetzentwurf gerät das System aber ins Wanken.

Herr Reul, das reiht sich ein in Ihre – ich nenne es mal – Informationspolitik, die Sie ständig betreiben. Sie stellen sich in der „Süddeutschen Zeitung“ als Wahrer und Schützer des Trennungsgebotes dar, machen in Wahrheit aber genau das Gegenteil: Sie weichen das Trennungsgebot auf und erzählen der Bevölkerung etwas völlig anderes.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei in Zukunft allein auf eine Prognose gestützt tätig werden können soll, wenn Personen einer konkreten Wahrscheinlichkeit nach in einem übersehbaren Zeitraum Straftaten begehen werden.

Man sieht schon, wie unbestimmt diese Begriffe sind. Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber aufgegeben, genau diese Begriffe zu definieren. Das ist ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Genau dem kommen Sie nicht nach.

In Zukunft müssen Menschen, die noch keine Straftat begangen haben, also Unschuldige, in NordrheinWestfalen eine Fußfessel tragen, ihre Handys werden ausspioniert, und sie werden in Gewahrsam genommen, obwohl gar keine Straftat begangen wurde. Das sind tiefe Eingriffe in Grundrechte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Daran, liebe SPD, aber auch liebe FDP und liebe CDU, ändert doch auch nichts, dass man einen Richtervorbehalt und einen Rechtsbeistand beim Gewahrsam vorsieht. Ich finde, dass es eines Rechtsstaates nicht würdig ist, wenn unschuldige Menschen hinter Gittern sitzen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Hartmut Ganzke [SPD])

Das Gewahrsam ist ein tiefer Grundrechtseingriff bei Menschen, die keine Straftaten begangen haben. Ich könnte aus dem Beschluss des SPD-Parteitags zitieren, den ich mir extra herausgelegt habe, aber die Zeit reicht dafür nicht mehr aus. Lesen Sie es noch mal nach.

Es wurde immer argumentiert, nach einem Monat im Gewahrsam könne man die Gefährder abschieben. Das ist völliger Blödsinn. Das ist völlig naiv, wie auch

meine Anfrage ergeben hat. Sie haben den Gewahrsam von einem Monat auf 14 Tage heruntergeschraubt.