Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Deswegen ist es natürlich unser Anspruch, dass diejenigen – und zwar nicht erst nach 24 Monaten, sondern so schnell wie möglich, sobald das Verfahren abgeschlossen ist – direkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt werden.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Nur für diejenigen, die offensichtlich unbegründete oder ungültige Anträge gestellt haben – ich wiederhole das extra noch mal, damit es für alle klar ist – gelten die 24 Monate.

(Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Die zwölf Monate gelten für diejenigen, bei denen das Verfahren offen und eine Bleibeperspektive relativ unwahrscheinlich ist. Auch da – ich bin nämlich auch Kinder- und Familienminister; und ich nehme das ernst! – privilegieren wir die Familien. In der Regel ist die Überweisung in die Kommunen nach vier Monaten, maximal nach sechs Monaten möglich. Das ist das, was wir vorgesehen haben, und alles andere ist eine Unterstellung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Minister, Entschuldigung, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es gibt zweimal den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Zum einen …

Nein, jetzt führe ich weiter aus.

Okay.

(Beifall – Daniel Sieveke [CDU]: Ja!)

Wir haben das übliche Mittel der Kurzintervention, und davon wird ja auch exzessiv Gebrauch gemacht.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Exzessiv, na ja! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Bisschen emp- findlich?)

Es gibt auch die Möglichkeit, dass wir uns an der Stelle noch mal entsprechend austauschen.

Weil ich auch der Minister für Familie und Kinder bin, ist es mir wichtig, dass wir nicht hinnehmen, dass Kinder in diesen Einrichtungen kein Bildungsangebot bekommen. Deswegen arbeiten wir mit Hochdruck daran, gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung einen Basisunterricht zu gewährleisten.

Die Kinder sollen keine Zeit verlieren, nur weil ihre Eltern nicht die Entscheidung treffen, zurückzugehen. Wir wollen nicht, dass die Kinder dafür haften müssen, dass die Eltern ihre Entscheidungen so treffen, wie sie sie treffen. Deswegen werden wir Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern in diesem Verfahren privilegieren. Das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden kommuniziert – und das muss auch so sein.

Frau Aymaz, Sie sagten, dass es dann keine Integrationsmaßnahmen gebe. Es kann nicht ernsthaft das Ziel sein, Integrationsmaßnahmen für diejenigen auf den Weg zu bringen, die einen ungültigen oder unbegründeten Antrag gestellt haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das pervertiert doch das Asylsystem. Das kann nicht Ihr Ernst sein. Und wenn Sie das anders darstellen und versuchen, entsprechend Stimmung zu machen, ist das unredlich.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Landeseinrichtungen und genauso kommunale Einrichtungen kann man betreten und verlassen. Es kann von keiner Kasernierung die Rede sein, und es kann erst recht keine Rede von Lagern sein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich habe hier vor einigen Wochen bei der Einbringung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass der Begriff des Lagers gerade in der deutschen Geschichte kontaminiert ist. Ich habe gesagt, dass ich als Enkel eines Theologen, der unter dem NSRegime dreimal inhaftiert worden ist, das als persönliche Verletzung empfinde. Der Kollege Yetim hat im Ausschuss den Begriff des Lagers dann auch nicht wiederholt. Er hat sich zwar auch nicht entschuldigt, aber ich habe gesagt: Okay, Schwamm drüber. Das ist dann eben im Eifer des Gefechts passiert.

Ich sage Ihnen aber, Herr Kollege Yetim – und ich sage das auch an die gesamte SPD-Fraktion gerichtet –: Wenn Sie sich dafür, dass das heute bewusst mehrfach wieder ausgesprochen worden ist, nicht entschuldigen, dann haben Sie den integrationspolitischen Konsens in diesem Hause einseitig aufgekündigt. Stolze Sozialdemokraten wie Willy Brandt würden sich im Grabe herumdrehen.

(Anhaltender Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Minister hat zum einen seine Redezeit um 2 Minuten überzogen. Diese Zeit steht dann natürlich auch gleich allen Fraktionen zur Verfügung. Außerdem wurde von Frau Kollegin Aymaz von den Grünen eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister Stamp, ich möchte gerne auf Ihre Aussage eingehen, in der Sie mich namentlich erwähnt haben.

Sie haben gesagt, es wäre absurd, dass Menschen, die kein Recht auf Asyl haben, trotzdem von Integrationsmaßnahmen Gebrauch machen sollten. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass in einer aktuellen Erhebung von Juni 2018 darauf hingewiesen wurde, dass 71.000 bestandskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber als Geduldete oder aus anderen berechtigten Gründen nicht rückführbar sind und sich in Kommunen befinden.

Sie werden wohl nachvollziehen können, welche katastrophalen Folgen es hat, dass diese Anzahl von Menschen, die zwei Jahre fern von Integrationsmaßnahmen waren, dann doch den Kommunen zugewiesen werden. Die Unterbringungssituation wird nichts an der Zahl der Geduldeten ändern; denn dass Menschen nicht zurückgeführt werden können, hat etwas mit der Situation in den Herkunftsländern zu tun und damit, dass es mit einigen Ländern keine Rückkehrabkommen und keine Papiere gibt. Dazu kommen humanitäre Gründe usw. Das liegt nicht in Ihrer Hand.

Aber diese Menschen von vornherein zu integrieren, das liegt in Ihrer Hand.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Wenn Sie möchten, dürfen Sie antworten, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Frau Kollegin Aymaz, ich danke Ihnen sogar ausdrücklich für die Kurzintervention; denn sie gibt mir die Möglichkeit, das noch einmal zu präzisieren. Es gibt hier zwei unterschiedliche Perspektiven.

Einerseits gibt es diejenigen, die bereits hier bei uns im Land sind. In der Hinsicht war unsere Politik ja ungeordnet. Wir hatten zum Teil viel zu lange Verfahren, und zum Teil haben wir sehr schnell die Leute in die Kommunen gegeben, wo sich manche hervorragend integriert haben und wo sich Integration verfestigt hat. Das sind diejenigen – zum Teil Geduldete –, bei denen ich persönlich der Meinung bin, dass wir einen Rechtskreiswechsel ermöglichen und großzügig sein sollten. Wer sich hier in die Gesellschaft integriert hat, die Sprache lernt, am Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat und straffrei geblieben ist, der soll auch hierbleiben können. Das ist meine feste Überzeugung.

Aber wenn wir Ordnung ins System bringen wollen, dann müssen wir die Rückführungen nach Möglichkeit aus den Landeseinrichtungen organisieren. Und dafür ist das die Grundlage. Diejenigen, bei denen es über ein Jahr hinausgeht, haben doch meist – ich wiederhole es noch mal – offensichtlich unbegründete oder ungültige Anträge gestellt. Bei allen anderen – das habe ich jetzt eben in der Rede nicht mehr erwähnt; deswegen Danke noch mal für die Gelegenheit – werden wir natürlich auch für einen strukturierteren Alltag in den Einrichtungen sorgen.

Wir haben eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, um das entsprechend vorzubereiten. Dort sollen die Tagesabläufe strukturiert werden, und es sollen natürlich auch Bildungsangebote gemacht werden, nicht nur für die minderjährigen Kinder. Insgesamt muss dort ein vernünftiger, strukturierter Ablauf sichergestellt werden.

Die Redezeit.

Dort findet auf diese Art und Weise natürlich auch ein Stückchen Bildung und ein Stückchen Kennenlernen von Deutschland statt. Diejenigen, die eine Bleibechance haben und die un

gültige oder offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben, wollen wir direkt aus den Landeseinrichtungen so schnell wie möglich zurückführen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP – Monika Düker [GRÜNE]: Wer sind denn die „offen- sichtlich unbegründeten“?)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich komme zurück zur Redezeitüberziehung. Gibt es den Wunsch nach weiteren regulären Redebeiträgen? – Aus dem Kreis der Fraktionen nicht. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/4516, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2993 unverändert anzunehmen. Deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf Drucksache 17/2993 in zweiter Lesung angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf:

9 Gesetz zur Änderung der Verfassung für das

Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsde- mokratisierungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/1447

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 17/4492

zweite Lesung

Als erster Redner hat Herr Dr. Geerlings für die CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir abschließend über den Gesetzentwurf, der schon ein Jahr alt ist. Deswegen musste man auch noch einmal hineinschauen. Damals erging ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Nordrhein-Westfalen, der die Sperrklausel, die in der Verfassung verankert wurde, für verfassungswidrig erklärte.

Dieses Urteil respektieren wir selbstverständlich, auch wenn es diejenigen, die in der Praxis in Räten und Kreistagen ehrenamtlich aktiv sind, sicherlich schmerzt. Die Arbeitsweise ist in der Tat eingeschränkt, aber das hat das Verfassungsgericht anders gesehen.

Dass es auch anders geht, hat man jetzt auf europäischer Ebene gesehen. Dort wird für die übernächste Europawahl eine Klausel existieren können, die dann auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.