Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Dass es auch anders geht, hat man jetzt auf europäischer Ebene gesehen. Dort wird für die übernächste Europawahl eine Klausel existieren können, die dann auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.

Ihr Gesetzentwurf spricht davon, dass von den von Ihnen so bezeichneten Altparteien nur Posten geschaffen werden sollten. Dem muss man deutlich widersprechen. Tausende von Ehrenamtlern engagieren sich in verschiedenen Parteien, in Fraktionen in Stadträten, in Kreistagen und als sachkundige Bürger. Diese Menschen haben unsere volle Unterstützung verdient. Sie zu diffamieren, ist jedenfalls nicht redlich.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf der AfD ist aus unserer Sicht auch viel zu undifferenziert. Immerhin hat das Landesverfassungsgericht gesagt, dass man das Ganze bei Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr anders sehen kann und dort eine Sperrklausel möglich ist.

Wir schließen uns der Meinung an, erst einmal abzuwarten, wie ein entsprechender Gesetzentwurf aussehen wird. Auch aus der Sachverständigenanhörung hat sich unserer Ansicht nach nichts anderes ergeben, sodass wir den Antrag ablehnen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Professor Dr. Bovermann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich meinem Vorredner weitgehend anschließen und mich daher in der Argumentation auch kurzfassen.

Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der AfD zu einem sogenannten Kommunalvertretungsdemokratisierungsgesetz – ein irreführender Titel – ab; denn er sieht die vollständige Streichung der Sperrklausel vor.

Für diese Ablehnung gibt es erstens inhaltliche Gründe. Die im Hauptausschuss schriftlich angehörten Gutachter haben beide bestätigt, dass der Gesetzentwurf über das verfassungsrechtlich gebotene Maß hinausgeht. Während die Abschaffung einer

Sperrklausel für Gemeinderäte und Kreistage auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zurückzuführen ist, gilt dies aber nicht für Bezirksvertretungen und die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Dadurch ergibt sich ein Gestaltungsspielraum, den wir gerne nutzen würden. Im Unterschied zur AfD halten wir als SPD eine Sperrklausel zumindest für Bezirksvertretungen und RVR für erforderlich, um Funktionsverlusten entgegenzuwirken.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zweitens lehnt die SPD den Gesetzentwurf der AfD wegen der in der Begründung angedeuteten Diffamierung der demokratischen Parteien ab; mein Vorredner hat auch schon darauf hingewiesen. Diese Andeutungen wurden in der Rede des Abgeordneten Tritschler dann noch weit übertroffen. In seiner Wutrede – nachzulesen im Plenarprotokoll 17/17 – sprach er vom – Zitat – „Symptom der Korruption“ und der „Verkommenheit der politischen Klasse“, einem „scheindemokratischen Schmierentheater“ und dem „Würgegriff des Parteienkartells“. Am Ende verstieg er sich gar zu der Behauptung, die AfD sei die einzige Partei, „die den Namen ‚demokratische Partei‘ wirklich verdient“ habe.

(Zuruf von Arndt Klocke [GRÜNE])

Ich habe bereits damals in meiner Erwiderung darauf hingewiesen, dass dieser Alleinvertretungsanspruch, nach dem die AfD allein den imaginären Volkswillen vertrete, mit den pluralistischen Wertevorstellungen unserer Demokratie nicht vereinbar ist. Oder – um mit Jürgen Habermas zu sprechen –: In der Demokratie tritt das Volk immer nur im Plural auf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Professor Dr. Bovermann. – Für die FDPFraktion spricht jetzt Frau Kollegin Freimuth.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch angesichts der Argumentation, die bereits meine beiden Vorredner, sowohl Herr Dr. Geerlings als auch Herr Professor Dr. Bovermann, vorgetragen haben, die wir teilen, will ich an dieser Stelle auch nur sagen, dass wir den Gesetzentwurf aus den vorgenannten Gründen ebenfalls ablehnen.

Der eine Sachverständige hat auf die insinuierte Kritik an den demokratischen Strukturen hingewiesen, und beide Sachverständige haben sehr klar unterstrichen, dass der Gesetzentwurf deutlich übers Ziel hinausgeht.

Wir haben zwischenzeitlich einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Beratung, der den Vorgaben

des Verfassungsgerichtes Rechnung trägt. Dazu beraten wir derzeit wesentlich detaillierter und in der Sache angemessener.

Insofern lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anschließend an die zwei Vorredner und meine Vorrednerin kann ich die Argumentation nur unterstreichen. Der Gesetzentwurf der AfD trägt den aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion irreführenden Titel „Kommunalvertretungsdemokratisierungsgesetz“.

Jeder, der die Kommunalpolitik aus der Praxis und die Arbeit von Räten, Kreistagen und Bezirksvertretungen kennt, weiß, dass eine Zersplitterung in Kleinstgruppen, in Einzelabgeordnete etc. nicht zur Demokratisierung beiträgt.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes liegt vor, und natürlich muss ein neues Gesetz diesem Urteil entsprechend nachkommen. Das aber, was vonseiten der AfD vorgeschlagen wird, geht weit über das zwingend Notwendige hinaus, weil beispielsweise auch die Bezirksvertretungen oder die Verbandsversammlung des Kommunalverbandes Ruhr jetzt ohne Sperrklausel gewählt werden sollen, also nicht nur Gemeinderäte oder Kreistage.

Wir haben im Hauptausschuss das Sachverständigengespräch mit den zwei Anzuhörenden durchgeführt. Professor Dr. von Coelln, der anwesend war, hat in seiner schriftlichen Stellungnahme geäußert: Das verfassungsrechtlich Gebotene ist die Wiederabschaffung der Sperrklausel in der Landesverfassung, aber nicht soweit sie die Wahlen beispielsweise zu den Bezirksvertretungen und dem Kommunalverband Ruhr betrifft.

Wir sind gespannt, was uns die Landesregierung als neuen Gesetzentwurf vorlegen wird. Man kann natürlich über das Für und Wider von Sperrklauseln grundsätzlich streiten. Das aber, was verfassungsrechtlich geboten ist, sollte jetzt eingehalten werden. Wir sind natürlich gespannt, was vonseiten der regierungstragenden Fraktionen kommen wird. Das, was die AfD hier vorgelegt hat, findet auf keinen Fall unsere Zustimmung. Das können wir – diejenigen, die die kommunalpolitische Praxis kennen – auf keinen Fall unterstützen.

Herr Professor Bovermann hat schon etwas zu dem gesagt, was Herr Tritschler hier noch als Sound er

zeugt hat. Das erinnert mich durchaus an Wortklänge, die wir in vergangenen Zeiten in Deutschland – in den 20er- und 30er-Jahren – leider oft genug gehört haben.

Wir hoffen nicht, dass das in den Parlamenten weitergehende Resonanz findet. Deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Tritschler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich die vorweihnachtliche und spätabendliche Harmonie ein wenig stören muss. Der vorliegende Gesetzentwurf meiner Fraktion war – wie schon erwähnt wurde – eine Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die Einführung einer 2,5-%-Hürde für Kommunalwahlen zumindest in Teilen unzulässig ist.

Das Gericht hatte entschieden, dass eine solche Hürde den in Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz festgelegten Grundsatz der Gleichheit der Wahl verletze. Während eine solche Hürde bei den Wahlen zum Landtag oder zum Bundestag gerechtfertigt sein kann, um die Stabilität von Regierungsmehrheiten zu gewährleisten, sehen die Gerichte dies bei den Wahlen zu kommunalen Parlamenten – übrigens genauso wie beim Europaparlament – nicht; dort wird die Exekutive, also Bürgermeister und Landrat, ohnehin direkt vom Volk gewählt.

Nun nennt Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz keine Bezirksvertretungen und auch nicht die Regionalversammlung Ruhr, sondern er nennt lediglich Kreise und Gemeinden, die ebenfalls von diesem allgemeinen Wahlrechtsgrundsatz erfasst werden. Das Verfassungsgericht hat diese beiden Ebenen daher von seiner Rechtsprechung ausgenommen.

Die große Mehrheit dieses Hauses scheint aus dieser Regelungslücke nun eine Legimitation dafür zu machen, in den Stadtbezirken und bei der Wahl zur Verbandsversammlung Ruhr an der 2,5-%-Hürde festzuhalten. Ein entsprechender Entwurf ist wohl unterwegs.

Das hat durchaus kuriose Ergebnisse zur Folge. Ich nenne einmal das Beispiel Essen. Dort gilt, wenn der Bürger wählt, für die Wahl der Bezirksvertretung eine 2,5-%-Hürde, beim Stadtrat keine Hürde, bei der Verbandsversammlung eine Hürde von 2,5 %, beim Land und beim Deutschen Bundestag eine Hürde von 5 %, beim EU-Parlament derzeit keine Hürde, zukünftig aber eine 3-%-Hürde.

Das ist nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Deutlicher kann man den Bürgern im Lande nicht vorführen, dass es nur um die Wahrung eigener Besitzstände und um das Draußenhalten lästiger Konkurrenz geht.

Der vermeintliche Erhalt der Handlungsfähigkeit ist unseres Erachtens nur vorgeschoben. Das ist auch allzu durchsichtig. Weder Bezirksvertretungen noch die Verbandsversammlung wählen irgendeine Regierung und brauchen auch keine stabile Regierungsmehrheiten, wie das üblicherweise zur Begründung von Hürden angebracht wird.

Das immer wieder vorgebrachte Argument, wonach viele kleine Fraktionen in einem Parlament viele lästige Anträge einbringen, überzeugt nicht. Es wirft eher ein trübes Licht auf das Demokratieverständnis der Fraktionen hier im Hause, die sich immer als demokratisch bezeichnen.

Mit meiner kommunalpolitischen Erfahrung aus dem Kölner Rat deckt sich das übrigens auch nicht. Vielleicht erklären Sie Ihren Parteifreunden in den Kommunalparlamenten, bei denen es nicht für den Bundestag gereicht hat, einfach mal, was kommunale Themen sind und was nicht. Nicht selten sind es gerade die Grünen und die SPD, die kommunale Anträge stellen, die bestenfalls auf die Tagesordnung der UNO-Generalversammlung gehören. Das ist sicherlich keine Spezialität kleinerer Parteien und Wählergruppen.

Während vielerorts gerade auf kommunaler Ebene die Demokratie gestärkt und den Bürgern beispielsweise – wie in Baden-Württemberg – durch Kumulieren und Panaschieren mehr Wahlmöglichkeiten gegeben werden, igelt sich das Parteienkartell in Nordrhein-Westfalen ein.

Die CDU-Fraktion beantragt eine Enquetekommission zur Zukunft der parlamentarischen Demokratie, will aber offenbar nur den Status quo erhalten. Die FDP-Fraktion – zu Oppositionszeiten als einzige Partei hier nicht dabei – trägt die Prozenthürde jetzt mit. Die SPD klammert sich im Abstiegskampf sowieso an jeden Strohhalm, der ein bisschen Macht sichert. Von der Fraktionsvorsitzenden der Grünen habe ich mir im Hauptausschuss vorhalten lassen müssen, dass unser Antrag Systemkritik beinhalte. – Herr Klocke, ich weiß gar nicht, dass Systemkritik bei den Grünen jetzt zum Schimpfwort geworden ist. Das war mir neu.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Was, das habe ich gesagt? Haben Sie das im Protokoll?)

Meine Damen und Herren, da sind wir ehrlich: An dieser Stelle sind wir systemkritisch. Wir kritisieren ein System, in dem sich eine Handvoll Parteien die Macht aufgeteilt haben und nun jedes Register ziehen, um bloß keine lästige Konkurrenz aufkommen zu lassen.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Für uns sind Sie das zum Glück nicht!)

Meine Fraktion jedenfalls wird weiterhin entschieden für die Stärkung der Demokratie in unserem Land kämpfen und den selbsternannten Demokraten bei solchen Gelegenheiten immer wieder den Spiegel vorhalten.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Reul.