Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

Ich werde jetzt noch drei Punkte zu diesem Gesetz sagen, Herr Minister.

Das Thema „Generalistik“ haben wir mehrfach hier im Parlament besprochen. Wir haben das als Grüne eigentlich immer abgelehnt. Der Drops ist aber jetzt auf Bundesebene gelutscht.

Ich habe Ihnen auch in den Haushaltsberatungen und auch vorher schon gesagt: Wer Generalistik bestellt, der muss auch Generalistik bezahlen. Das bedeutet konsequenterweise nicht 380 Euro, sondern 500 Euro für die Altenpflegeschule.

Wenn ich sehe, Frau Kollegin Hannen, was seitens der Koalitionsfraktionen in der zweiten Lesung und auch in der dritten Lesung noch mal an Geld verschoben worden ist, wären die 20 Millionen Euro – und das wäre eine einmalige Angelegenheit gewesen – sehr wohl möglich gewesen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass das nicht gelungen ist. Erster Punkt.

Der zweite Punkt, Herr Minister, ist die Frage der Ausbildung der entsprechenden Ausbilderinnen und Ausbilder, also derjenigen, die ein Masterstudium haben. Da hat das Wissenschaftsministerium – das haben Sie ja freundlicherweise im Ausschuss auch sehr deutlich durch eine schriftliche Vorlage bestätigt –

gesagt, dass die Finanzierung zum heutigen Zeitpunkt nicht vorliegt, was die weiteren Studienplätze in dem Bereich anbetrifft.

Deswegen kann ich nur sagen: Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Wochen – und nicht irgendwann Ende 2019 bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2020 – ein Finanzierungskonzept und ein Fahrplan vorgelegt werden. Wer Generalistik bestellt, muss auch Generalistik fertig machen und vorbereiten. Hier muss ein Fahrplan vorliegen, an dem wir erkennen können: Wie groß ist der Bedarf? Wann werden Sie den Bedarf decken? Mit welchen Methoden werden Sie den Bedarf decken?

Ich glaube, dieses Parlament und auch die vielen Menschen, die täglich in der Pflege unterwegs sind, haben Anspruch darauf, dass Sie uns das mit Punkt und Komma und mit der Finanzierung, die dahintersteht, sagen.

Letzter Punkt: Das hat jetzt nicht unmittelbar, aber dann doch wieder unmittelbar damit zu tun. Dass der Bund im Bereich der Hebammenausbildung immer noch nicht so weit ist, ist eine Schande. Auch dort sollen CDU-Minister seit Jahren eine Verantwortung getragen haben. Das ist zwar jetzt nicht unmittelbar Teil dieses Gesetzgebungsverfahrens, aber trotzdem gehört es zur Wahrheit dazu.

Wir müssen bei der Akademisierung endlich weiterkommen. Der Bund muss endlich ein vernünftiges Gesetz vorlegen, damit wir uns hier in NordrheinWestfalen nicht von Modellversuch zu Modellversuch hangeln müssen, sondern dass qualifizierte Hochschulen wie die Schule in Bochum, aber auch andere an vielen Standorten vernünftige Arbeit machen können.

Deswegen, Herr Minister, werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf, der zum Teil in die richtige Richtung geht, enthalten. Ich würde mich freuen, wenn wir demnächst wieder über die Sache reden würden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die Fraktion der AfD hat Frau Kollegin Dworeck-Danielowski das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anlehnung an die vorangegangenen Redebeiträge sage ich ein fröhliches Hojotoho.

Die erfolgreiche Umsetzung der Pflegeberufereform im Land NRW ist in unser aller Interesse. Die Anhörung der Experten hat eines sehr deutlich gemacht: Damit das gelingen kann, brauchen wir gut ausge

stattete Schulen, mehr Lehrpersonal, mehr Pflegemasterstudienplätze und vor allem eine realistische Einschätzung der Begebenheiten und für die Schulen einen flexiblen Spielraum, zumindest für den Übergang.

Wenn die Landesregierung Mindestanforderungen an die Ausstattung und die Einrichtung der Schule stellt und wenn die Landesregierung festlegt, wie viele Lehrkräfte einen Masterabschluss vorweisen können müssen, dann muss die Landesregierung folgerichtig auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Vorgaben erfüllt werden können. Wenn sie das nicht kann, sind feste Vorgaben mit Vorsicht zu genießen. Das Gegenteil von gut ist allzu häufig „gut gemeint“.

Es wäre fatal, wenn aufgrund des Wunsches, mehr Ausbildungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls mit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Vorgaben Kapazitäten abgebaut werden müssten. Das wollen die Schulen nicht, und ich bin mir ziemlich sicher, das wollen Sie, Herr Laumann, auch nicht.

Aus welchem Grund befürchten denn vor allem die Träger der Altenpflegeschulen, dass dieser Effekt eintreten könnte? Insbesondere bei den Altenpflegeschulen haben eine jahrelange Unterfinanzierung und der damit einhergehende Investitionsstau natürlich auch dazu geführt, dass die Ausstattung der Schulen verbesserungswürdig ist. Sie erhöhen die Schulkostenpauschale, das ist gut, allerdings wäre mehr auch noch etwas besser.

Noch besser wäre allerdings eine Art Rettungspaket für die Altenpflegeschulen, eine Anschubfinanzierung. Das wäre ein starkes Signal und ein guter Auftakt für diese neue Ausbildungsära.

Nehmen wir an, die Schulen stünden allesamt gut da, die Lehrkräfte wären vorhanden. Wie können wir dann weiter junge Menschen oder auch Quereinsteiger für diese Ausbildung gewinnen? – Während wir im Jahr 2000 noch knapp 60.000 Abiturienten in Nordrhein-Westfalen hatten, werden im Jahr 2025 gut 90.000 Abiturienten die Schule absolvieren.

Natürlich müssen sich viele Ausbildungsberufe die Frage stellen, wie sie auch künftig für die Abiturienten attraktiv sein können. Die Akademisierung von Teilen der Pflege kann jedoch nur ein Teil der Lösung sein. Die Antwort auf eine fehlgeleitete Bildungspolitik sollte nicht deren Fortsetzung und Festschreibung sein.

Die Zahl der Studienabbrecher ist in den letzten zehn Jahren von jedem vierten Student auf fast jeden dritten gestiegen. Über 40 % der Studienabbrecher ergreifen dann mit Verzögerung doch noch eine Berufsausbildung. Offensichtlich ist bei dem einen oder anderen Programm, das in den Schulen der Berufsorientierung dient, noch Luft nach oben. Vielleicht wäre manchem Schüler mit einer guten mittleren

Reife und einer herkömmlichen Berufsausbildung mehr gedient. Die Hochschulreife vermittelt schon qua Namen das Ziel, die Hochschule zu besuchen. Aber nicht jeder findet in einer akademischen Laufbahn seine Erfüllung. Es ist unnötig und schade, dass sich so viele Menschen schon in jungen Jahren mit dem frustrierenden Erlebnis des ersten Abbruchs, des ersten „es nicht geschafft zu haben“ belasten müssen, und sie verschenken kostbare Jahre. Eine Schande mit Hinblick auf den gegenwärtigen Fachkräftemangel!

Schlussendlich muss sich insgesamt noch vieles ändern, damit die Umsetzung der Pflegeberufereform in Nordrhein-Westfalen ein Erfolg wird. Ziel ist es, möglichst viele geeignete Menschen möglichst gut auszubilden, damit die Vielzahl der offenen Stellen besetzt werden kann und somit die Arbeitsbedingungen für alle Pflegekräfte besser werden. Dann wären sicher mehr Kräfte bereit, ihre Stunden aufzustocken, ihre eigene Gesundheit würde nicht leiden, die Zufriedenheit wäre größer, und sie wären somit selber Multiplikatoren für einen tollen Beruf. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dworeck-Danielowski. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich sagen, dass durch die zügigen Gesetzgebungsverfahren der Grundstein gelegt worden ist, um die Regelungsaufträge aus dem bundesgesetzlichen Pflegeberufegesetz bis zum Start der neuen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Deswegen bin ich froh, dass wir heute zu dieser Gesetzesverabschiedung kommen.

Man kann meines Erachtens auch sagen, dass dieses Gesetz in inhaltlicher Hinsicht zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen für eine gute Pflegeausbildung gestaltet. Im Ausschuss ist das durchaus auch von den Expertinnen und Experten zum Ausdruck gebracht worden. Die Errichtung der Ombudsstelle, die Übergangsregelungen für die Lehrkräfte und die zahlreichen Verordnungsermächtigungen schaffen den Rahmen, um die Generalistik in unserem Land gut zu gestalten.

Es ist natürlich klar: Der Bund hat vorgeschrieben, dass die Pflegepädagogen den Master haben müssen; das ist eine bundesgesetzliche und keine landesgesetzliche Regelung. Der Bund hat uns die Möglichkeit gegeben, dass wir eine Übergangsregelung nach Landesrecht schaffen können. Davon müssen wir auch ganz praktisch Gebrauch machen.

Das kann sicher kein vernünftiger Mensch infrage stellen.

Natürlich bilden wir an unseren Hochschulstandorten in Münster, in Bielefeld, in Köln und auch in Bochum Pflegepädagogen aus, ganz klar. Es kann einfach nicht sein, dass wir Pflegeschülerinnen und -schüler haben, aber keine Lehrer. Zusammen mit dem Forschungsministerium erarbeiten wir derzeit eine Lösung.

Damit wir uns klar verstehen: Ich möchte das auch an diesen vier Standorten haben. Und die Finanzierungsregelung muss nicht das MAGS liefern, sondern sie muss natürlich in dem für Hochschule zuständigen Ministerium gemacht werden. Ich bezahle ja aus dem MAGS auch nicht die Medizinerausbildung, sondern die Hochschulen werden über das Hochschulministerium finanziert.

Angesichts der vielen Bundesmittel, die mittlerweile in die Hochschulen fließen, kann ich auch nicht erkennen, dass die Hochschulen in unserem Land zurzeit schlecht finanziert sind.

Herr Minister Laumann, Entschuldigung, es gibt …

Nein, jetzt nicht.

Einen weiteren Punkt will ich ansprechen: Es ist doch völlig klar, dass wir auch die Frage der Infrastruktur der Pflegeschulen lösen müssen. Da wird es so sein, dass wir mit den Pflegeschulen natürlich darüber verhandeln müssen, wie wir es machen werden und was zur Verfügung gestellt werden muss.

Bundesgesetzlich ist klar geregelt, dass es nicht über den Fonds geschehen kann, sondern dass es über Landesmittel gemacht werden muss. Da muss verhandelt werden, es muss darüber gesprochen werden, über wie viele Jahre man eine Schule abschreiben kann und Ähnliches, um zu einer Zahl zu kommen, die auch vertretbar und verantwortbar ist.

Natürlich müssen damit auch die Pflegeschulen ausgebaut werden. Die Situation ist so, dass es meiner Meinung nach zu wenige Ausbildungsplätze an Krankenhäusern gibt. Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen haben heutzutage in den Pflegeberufen nicht mehr Auszubildende als vor zehn Jahren.

Um Ihnen eine Zahl zu nennen – ich habe sie mir in meinem Ministerium kürzlich aufschreiben lassen –: Alle Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen verfügen zusammen nur über 800 Schulplätze. Es gibt Universitätskliniken, an denen 2.000 Pflegekräfte arbeiten, die pro Jahr aber nicht einmal 100 ausbilden. Das kann so alles nicht richtig sein, aber das habe ich auch geerbt. Diesen Fakt habe ich so vorgefunden.

Wir müssen also darüber reden, dass die Krankenhäuser ihre Ausbildungsanstrengungen in der Pflege verstärken müssen.

(Christina Weng [SPD]: Dann sprechen wir über die Finanzierung!)

Daran führt kein Weg vorbei. Wir haben einen Brief an alle Krankenhäuser verfasst, der auch von den Krankenkassen unterschrieben worden ist und in dem wir den Krankhäusern mitgeteilt haben, dass jeder zusätzliche Pflegeplatz bezahlt wird.

(Christina Weng [SPD]: Davon habe ich keine Pädagogen!)

Ja, bitte, man kann immer tausend Gründe finden. Bei jeder Bezirksregierung wird es Ausnahmen von den Regelungen zum Masterniveau geben. Das haben wir mit den Bezirksregierungen bereits besprochen. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir es in dieser Hinsicht gut umsetzen werden.

Natürlich muss auch mit der generalistischen Pflegeausbildung einhergehen – das ist immer so, wenn es gleiche Ausbildungen gibt –, dass sich die Unterschiede in der Bezahlung zwischen Altenpflege und Krankenpflege nicht halten lassen. Das ist immer das Ergebnis, wenn es um gleiche Ausbildungen geht.

Ich meine, dass ich für mich in Anspruch nehmen darf, dass es heute hinsichtlich der Pflegeversicherung eine gesetzliche Lage gibt, wonach die Tariflöhne durch die Pflegesätze refinanziert werden müssen. Damit, dass wir diese gesetzliche Grundlage haben, habe ich wohl ein bisschen zu tun. Wir brauchen sie auch im SGB V, um es auch in diesem Bereich vernünftig zu lösen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und Nic Peter Vogel [AfD])

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gab den Wunsch nach Zwischenfragen von Frau Kollegin Gebhard, von Frau Kollegin Altenkamp und von Herrn Kollegen Yüksel. Weil der Minister gesagt hat, dass er sie nicht wünscht, sind sie aber nicht relevant.

Von der Fraktion der SPD ist außerdem eine Kurzintervention für den Abgeordneten Yüksel angemeldet worden. Für seine Kurzintervention hat er nun 90 Sekunden Zeit. Bitte sehr.

Herr Minister, wir sind uns im Ziel bei der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes einig. Das haben die Vorredner auch deutlich gemacht. Was allerdings die Umsetzung auf Landesebene anbelangt, hat es erhebliche Schwächen. Sie haben vorhin ein paar Dinge sozusagen wegwischen