Herr Minister, wir sind uns im Ziel bei der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes einig. Das haben die Vorredner auch deutlich gemacht. Was allerdings die Umsetzung auf Landesebene anbelangt, hat es erhebliche Schwächen. Sie haben vorhin ein paar Dinge sozusagen wegwischen
Der Bund hat dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen müssen, eine Übergangsfrist bis 2030 eingeräumt. Sie sehen landesgesetzlich in § 3 Abs. 1 aber eine kürzere Frist bis 2025 vor. Wir alle wissen: Die meisten Lehrerinnen und Lehrer – 60 % – sind älter als 50 Jahre. In welchem Zeitraum sollen sie in Gottes Namen berufsbegleitend diesen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss machen?
Sie machen sich meiner Meinung nach außerdem ein bisschen einen schlanken Fuß, indem Sie zustimmen, dass es nicht genug Studienplätze gibt, dann aber sagen, dass nicht Sie dafür zuständig sind, sondern die Wissenschaftsministerin. Da frage ich mich allen Ernstes: Wie viele Landesregierungen gibt es denn in der Landesregierung? Sie können nicht sagen, die Wissenschaftsministerin sei dafür zuständig, sondern es gibt eine Gesamtverantwortung der Landesregierung, diese Studienplätze tatsächlich zur Verfügung zu stellen.
Und dann versuchen Sie weiter die Quadratur des Kreises. Sie wollen nicht nur die Vergleichbarkeit mit dem Masterabschluss, sondern Sie sagen, dass Sie auch kleinere Klassen wollen. Im Moment beträgt das Verhältnis von Lehrern zu Schülern 1 zu 25, die Klassen sollen aber auf ein Verhältnis von 1 zu 20 entwickelt werden.
Wenn Sie dieses Vorhaben anlegen, benötigen Sie per se schon mal mehr Lehrerinnen und Lehrer. Wie Sie das umsetzen wollen, ist mir völlig schleierhaft, zumal Sie selbst in Ihrem Bericht eingeräumt haben, dass Sie die finanziellen Grundlagen dafür im Haushalt überhaupt nicht geschaffen haben.
Mit der Übergangsregelung bis 2025 haben wir uns durchaus ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Wir können doch nicht den ganzen Tag darüber reden, dass wir die Qualität verbessern wollen, sondern man muss sich auch mal ein solches ehrgeiziges Ziel setzen, um bis dahin über genug Masterausbildungen zu verfügen.
Wir haben die Bezirksregierungen angewiesen, dass jede Pflegeschule auch Bachelor einstellen kann, wenn die Masterabsolventen nicht zu kriegen sind, um die jetzige Situation erst einmal zu lösen. Ich möchte nicht nur schimpfen, aber mit Verlaub: Dass wir aktuell in den Krankenpflegeschulen Probleme haben, Stellen für Lehrkräfte zu besetzen, kann sich
(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP – Christina Weng [SPD]: Hat doch keiner gesagt!)
Denn die Ausbildungen zu einem Masterabschluss dauern drei Jahre. Mein Ziel ist ganz klar, dass wir gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium eine Regelung finden, noch in diesem Jahr zu einer verstärkten Masterausbildung an den Hochschulen zu kommen.
Wir dürfen meiner Meinung nach nicht noch mehr Zeit verlieren. Wir brauchen dringend dieses Personal, um das Ganze an unseren Pflegeschulen auch vernünftig zu machen.
Dass Sie das jetzt so zum Thema machen, ist eine gute Unterstützung dafür, dass wir gegenüber dem System der Fachhochschulen sehr deutlich machen, dass sie das Personal ausbilden müssen, was wir für die Versorgung brauchen. Dann muss man mal andere Sachen sein lassen.
Es darf in einem Land nicht so sein, dass Pflegeausbildung am Lehrermangel gescheitert. Das geht nicht. Da haben auch die Hochschulen einen Auftrag, das zu machen. Ich sage Ihnen auch: Die Hochschule in Bochum hätte schon längst Masterstudiengänge anbieten können. Sie hat das nicht getan, weil niemand darauf geachtet hat, dass das eingefordert wurde.
Es in Bochum überhaupt kein Problem der Finanzierung. – Ich bin da dran und hatte nicht den Eindruck, dass vorher in dieser Frage jemand aus dem Gesundheitsministerium bei den Hochschulen gewesen ist, um dort eine höhere Anzahl an Lehrern ausgebildet zu bekommen.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben die Zeit für die Kurzintervention deutlich überschritten. – Ich habe noch eine weitere Wortmeldung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Mostofizadeh, bitte.
legenheit nur nutzen – weil jetzt die Wissenschaftsministerin im Raum ist –, diese Frage auch an sie zu richten. Wir haben eine Vorlage bekommen, in der steht, dass die Masterausbildung finanziell noch nicht geklärt ist; wie es der Minister zutreffend ausgeführt hat.
Da die Wissenschaftsministerin bis jetzt darauf hinweist – so will ich es mal nennen –, dass noch kein Finanzierungsvorschlag vorliegt, und sich deswegen nicht in der Lage sieht, eine entsprechende Zusage zu machen, die Frage: Wann liegt das aus Ihrer Sicht denn vor?
(Erneut Zuruf von Daniel Sieveke [CDU] – Ge- genruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Gegen- ruf von Josefine Paul [GRÜNE])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war der Wortbeitrag – innerhalb der regulären Redezeit – der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Abgeordneten Mostofizadeh. Ich frage, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall, weder aus den Fraktionen noch seitens der Landesregierung, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.
Wir können zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/4524, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3775 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf.
Wer möchte der Beschlussempfehlung folgen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP, der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe und Langguth. Gegenstimmen? – Das sind, wie angekündigt, die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3775 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4524 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Kein Kind zurücklassen“ – das war im Jahr 2012 auf SPD-Wahlplakaten überall zu lesen.
Man muss mal fragen: Was ist denn daraus geworden? – Die Zahl der in Armut lebenden Kinder ist seit 2012 um 70.000 auf 500.000 gestiegen. Kinder, bei denen sich ein Elternteil der Unterhaltspflicht entzieht, sind besonders gefährdet, diesen besorgniserregenden Trend weiter zu verstärken.
Man kann jetzt lange darüber diskutieren, was falsch gelaufen ist; das hilft akut jedoch keinem Kind. Dass jetzt aber der Bund in Kooperation mit den Ländern den Bezugszeitraum des Unterhaltsvorschusses verlängert hat, ist für alleinerziehende Eltern und viele Kinder in prekärster Lage eine ganz konkrete Hilfe.
Die logische Folge der Ausweitung des Bezugszeitraums spüren aber insbesondere die Mitarbeiter in den Kommunen. Beispielsweise sind mehr gestellte Anträge zu bearbeiten, mehr finanzielle Ausgaben im Rahmen des Unterhaltsvorschusses zu leisten, und es gibt mehr Arbeit bei der Abwicklung des Rückgriffs – wofür die Mitarbeiter in den Kommunen bisher alleine zuständig waren.
Das Ergebnis: Obwohl der Unterhaltsvorschuss bei den betroffenen Eltern und Kindern jeden Monat fehlt, kann die Bewilligung Monate dauern. Handlungsbedarf ist gegeben; denn zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den realen Bedürfnissen der Eltern und Kinder müssen auch die verwaltungstechnischen Voraussetzungen passen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung kommt dieser Notwendigkeit nach. Er entlastet auf der einen Seite die Kommunen bei der Vollstreckung des Rückgriffs, und auf der anderen Seite wird die Vollstreckung durch die Zentralisierung auf Landesebene deutlich effizienter und einheitlich ausgestaltet. Im Ergebnis können die eingehenden Anträge
also schneller bearbeitet werden und so die antragsstellenden Eltern schneller den ihnen zustehenden Unterhaltsvorschuss erhalten.
Die Effizienzsteigerung bei der Rückholung ist zudem dringend notwendig; denn während beispielsweise im Hochsauerlandkreis die Rückholquote bei 40 % liegt, beläuft sie sich im Landesdurchschnitt nicht einmal auf 17 %. Auf den Kosten bleibt der Staat sitzen, und säumige Eltern können sich bisher so ihrer Verantwortung entziehen.
Die Aufgabe der Rückholung des Unterhaltsvorschusses werden dank des vorliegenden Gesetzentwurfs künftig Experten mit einheitlichen Verfahren und Maßstäben übernehmen. Ich bin fest überzeugt, dass dadurch die Rückholquote gesteigert werden kann. Dass die Landesregierung dem verantwortungslosen Verhalten säumiger Eltern entgegentreten, die Kommunen entlasten und gegen drohende Kinder- und Jugendarmut vorgehen will, begrüße ich im Namen der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich.