Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Wir machen jährliche Dienstbesprechungen.

Wir machen jährliche Dienstbesprechungen.

Vielen Dank. – Jetzt hat sich Herr Abgeordneter Wolf erneut zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie die Betroffenen nicht über die Einstellung informiert haben. Jetzt haben Sie gesagt, die Generalstaatsanwälte seien im Austausch entsprechend informiert worden. Können Sie die Frage von Herrn Watermeier beantworten? Wann hat diese Information stattgefunden? Ist das jetzt nach dem Bericht und nach der Diskussion erfolgt, oder haben Sie es davor gemacht?

Herr Wolf, Sie kennen die Situation … Ich darf es nur eben beantworten. Danach kann die Frage gestellt werden.

Ich will Ihnen die Antwort geben, warum. Wir befinden uns schon lange – das war bei Ihnen so; das war bei uns so – in Debatten mit Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes und auch mit Gewerkschaften. Sie haben immer wieder angebliche Fälle vorgetragen, in denen Mitarbeiter verletzt wurden. Angeblich soll die Staatsanwaltschaft das eingestellt und diese Straftaten nicht verfolgt haben.

Das war immer ein Grund, nachzufragen. Ich habe die Gewerkschaften und die Betroffenen gebeten, mir Beispielfälle zu nennen, damit wir dem nachgehen können, wo Angriffe gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zwar verfolgt wurden, aber die Verfahren dann eingestellt wurden. Ich habe immer gesagt: Wenn ich die Beispiele bekomme, gehen wir ihnen nach und erbitten einen Bericht, rein informativ. – Ich habe bis heute kein Beispiel bekommen.

Unabhängig davon haben wir die Klagen bei fast allen Besprechungen immer wieder angesprochen und gesagt: Bitte daran denken. Für uns ist das ein öffentliches Interesse. Bitte auch weitergeben, damit sie möglichst verfolgt werden. – Es gab also keinen Punkt, an dem man sagen konnte: Heute, ab sofort! – Das war bei uns immer Konsens.

Vielen Dank, Herr Minister. – Bevor ich Abgeordnete mit weiteren Zusatzfragen aufrufe, habe ich eine Meldung zur Geschäftsordnung von Herrn Kerkhoff von der Fraktion der CDU vorliegen. Ich habe auch schon eine Ahnung, welcher Hinweis kommt. Aber das wird Herr Kollege Kerkhoff selbst sagen.

Frau Präsidentin, es bezieht sich nicht auf die Dauer der Fragestunde von 60 Minuten, die ja erst in wenigen Minuten erreicht sind, sondern ich möchte auf § 94 Abs. 8 der Geschäftsordnung zu sprechen kommen. Da geht es um die Zusatzfragen. Der einschlägige Satz heißt:

„Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen …“

Die Hauptfrage, die Minister Biesenbach gerade beantwortet, lautet:

„Wann hat Minister Biesenbach (CDU) dem Kabinett einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative vorgelegt, die das Ziel einer Mindeststrafe von sechs Monaten für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte vorsah?“

(Sarah Philipp [SPD]: Das hat die Frau Präsi- dentin doch eben gesagt!)

Ich meine, dass wir uns mittlerweile bei Fragen befinden, die mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun haben.

Herr Kollege Kerkhoff, ich habe, ohne die Geschäftsordnungsbestimmungen zu zitieren, gerade darauf hingewiesen.

Aber selbstverständlich steht es Herrn Minister frei, auch weitergehende Fragen zu beantworten. Herr Kollege Ganzke hat zum Beispiel gerade darauf hingewiesen, dass Herr Minister in der Beantwortung der Frage diesen Sachverhalt selbst angesprochen hatte. Insofern ist es eine zugegebenermaßen etwas großzügigere Auslegung der Regelung der Geschäftsordnung. Ich halte es aber – ich gucke auch einmal rechts und links in die Runde – für eine zulässige Auslegung.

Es steht Herrn Minister an dieser Stelle ausdrücklich frei, entweder die Fragen zu beantworten oder sich auf die Position zu beziehen, die von der Geschäftsordnung ebenfalls gedeckt wäre, zu sagen, dass die Zusatzfragen nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang stehen.

(Sarah Philipp [SPD]: Aber es war einen Ver- such wert!)

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Ganzke. Bitte sehr, Herr Kollege.

Hat sich erledigt, Frau Präsidentin. Vielen Dank.

Dann habe ich eine Zusatzfrage der Kollegin Kraft von der Fraktion der SPD. Bitte sehr.

Herr Minister, Sie haben dargelegt, dass Sie die Bundesratsinitiative nicht auf den Weg gebracht haben, weil es die von Ihnen dort als Wunsch vorgetragene Verschärfung der Gesetze gegeben hat.

Als Parlamentarierin finde ich es bedenklich, dass dann, wenn eine Strafverschärfung stattfindet, die wir alle für richtig erachtet haben, und es zu Vorfällen kommt, diese trotz erkennbaren öffentlichen Interesses eingestellt werden, sozusagen in Vorwegnahme der Feststellung einer psychischen Erkrankung.

Können Sie mir sagen, welche Wirkung Sie sich auf andere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erwarten? Sie nehmen ja sehr wohl wahr, dass genau das, was sie gefordert haben und was auch eingeführt worden ist, am Ende keine Wirkung entfaltet hat.

Bitte sehr, Herr Minister.

Ich überlege gar nicht, ob diese Frage passt oder nicht, sondern gebe Ihnen die Antwort.

Liebe Frau Kraft, ich bitte auch Sie, falls Sie es noch nicht getan haben sollten, sich einmal den Bericht anzusehen. Es stand nicht im Raum, dass nichts weiter passiert. Es ist untersucht worden und wird auch gegenwärtig untersucht, inwieweit diese Schuldnerin eine Betreuung braucht, also inwieweit man ihr auch zwangsweise eine Betreuung zumutet. Bezüglich des letzten Ereignisses hat zwar die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage beim Amtsgericht erhoben. Gegenwärtig wird aber noch geprüft, ob nicht die Anklage zurückgenommen werden müsste, um beim Amtsgericht zwangsweise eine Betreuung zu erwirken.

Bei psychisch Kranken weiß jeder Gerichtsvollzieher, wie das System funktioniert. Deswegen halte ich es für unglücklich, dass Kolleginnen oder Kollegen hier von geringer Schuld sprechen, ohne jetzt gleich auf die psychische Erkrankung hinzuweisen. Dieses Spannungsfeld haben wir immer. Wir haben es erst heute Morgen bei einem anderen Tagesordnungspunkt besprochen, sogar heftig. Derjenige wurde auch in eine Forensik eingeliefert, weil er möglicherweise strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Körfges das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Minister, Sie haben gerade noch einmal auf den Bericht verwiesen. Vor dem Hintergrund des Berichts ist uns die Tatsache bekannt, dass es sich da um eine psychisch erkrankte Person handelt. Das hat bis jetzt auch niemand von den Fragestellerinnen und Fragestellern in Abrede gestellt.

Die Frage, die uns interessiert, ist, ob die betreffende Person zum Zeitpunkt der Tat – und das wird in der Hauptverhandlung geklärt – bezogen auf diese Tat schuldfähig war, weil es nicht a priori – da frage ich Sie jetzt nach Ihrer persönlichen Meinung – so ist, dass alle Personen, die psychisch erkrankt sind, schuldunfähig sind.

Herr Minister Biesenbach, Sie haben das Wort.

Herr Körfges, wir sind uns beide fachlich so einig, dass ich dazu nichts auszuführen brauche. Das wissen Sie aus Ihrer anwaltlichen Praxis ganz genau. Diese Frage brauche ich, glaube ich, hier nicht zu beantworten.

(Sarah Philipp [SPD]: Können Sie wahrschein- lich auch nicht!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat sich noch einmal Frau Kollegin Kraft zu ihrer zweiten Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Minister, ich habe es immer noch nicht verstanden. Ich bin ja nur bekennende Hobbyjuristin. Normalerweise wird das im Hauptverfahren festgestellt. Es geht um den Zustand während der Tat. Den kann man doch jetzt nicht vorwegnehmen und das generalisierend beurteilen. Ich verstehe das nicht.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Liebe Frau Kraft, dann sollten Sie sich einmal mit Leuten unterhalten, die die Systematik kennen.

Ich darf noch auf etwas anderes hinweisen: Das ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund – keine, die wir als Justizverwaltung oder Sie als Landtagsabgeordnete zu kommentieren haben. Die Ent

scheidung des Amtsgerichts Dortmund ist eine Entscheidung eines unabhängigen freien Gerichts. Art. 97 Grundgesetz gilt auch hier.

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2:53 Minuten über der Zeit sind mir keine weiteren Zusatzfragen mehr gemeldet, sodass wir am Schluss der Fragestunde sind und diese damit beenden.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:

7 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

NRW.BANK

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/4800

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Moritz das Wort. Bitte schön.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rhetorisch ist es zwar nicht besonders geschickt, eine Rede mit einem ellenlangen und komplizierten Satz zu beginnen. Dennoch: Als öffentlich-rechtliche Förderbank ist die NRW.BANK durch die Haftungsinstrumente der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung sowie einer expliziten Refinanzierungsgarantie ihres Gewährträgers mit optimalen Refinanzierungsbedingungen ausgestattet.

Jetzt versetzen Sie sich einmal in die Lage eines ausländischen mittelständischen Unternehmens zum Beispiel aus Asien, das überlegt, in NRW einen Standort zu wählen, um das Know-how und die gute Infrastruktur hier in NRW zu nutzen. Wer da nicht gerade Mitarbeiter hat, die in deutscher Sprache VWL studiert haben, versteht erst einmal nicht mehr als Bahnhof.