Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden ja eigentlich über eine eher technische Fragestellung, könnte man vermuten. Aber wenn ich mir den Redebeitrag des Kollegen von der CDU zum Thema „Beihilfe“ in Erinnerung rufe, dann frage ich mich schon, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU: Wieso wollen Sie diese Rechte, die Sie den Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zuteilwerden
lassen, nicht allen Menschen in Deutschland zugutekommen lassen – ein gleiches Leistungsspektrum, ein gleiches Versorgungsspektrum und gleiche gerechte Verhältnisse sowohl in der Krankenversicherung wie auch in der Pflege und in der Rente?
Ich bin schon einigermaßen erstaunt, in welcher Weise Sie diesen Antrag hier begründet haben. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich finde es nicht richtig und nicht gerecht, dass 80 bis 90 % der Versicherten in Deutschland unter schlechteren Bedingungen zu leben haben als die Beamtinnen und Beamten mit ihrem gut ausgestatteten Versicherungssystem.
Aber eines ist auch klar: Wenn man ein System wie das in Nordrhein-Westfalen verteidigt, wie es der Finanzminister macht, dann will ich die Vergleichszahlen, die Sie angeführt haben, Herr Lienenkämper, zumindest infrage stellen. Andere Finanzminister in Deutschland, die auch der CDU angehören, aber auch andere Landtagsfraktionen kommen zu ganz anderen Zahlen, was die Frage betrifft, eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit für Beamtinnen und Beamten zuzulassen.
Eines will ich ganz klar sagen: Wir Grünen sind nicht der Meinung der Bertelsmann Stiftung, dass wir aufgrund der Krankenversicherung oder eines anderen Systems Milliarden Euro bei den Beamtinnen und Beamten sparen könnten und sollten. Das wäre nur zu machen, wenn wirklich Leistungseinschränkungen in nicht vertretbarem Ausmaß zustande kommen. – Das alles wollen wir nicht.
Ich komme jetzt zu dem, was wirklich im Antrag steht. Sie wollen erreichen, dass die Vorauszahlungsverpflichtung im Krankheitsfall, insbesondere bei hohen Kosten durch einen Krankenhausaufenthalt oder andere Dinge, wegfällt. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Das werden wir auch mittragen, weil das im System einfach ungerecht ist.
Bürokratie abzubauen, ist immer richtig, wenn es nicht zu Qualitätsverlusten führt. Das ist hier in keiner Weise erkennbar. Deswegen stimmen wir auch diesem Punkt zu.
Auch beim Thema „Gesundheitsmanagement“ – was zumindest von der Systematik her nicht unmittelbar damit zu tun hat – haben Sie uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung bessere Bedingungen zu bieten.
Letztendlich – deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen – ist aus meiner Sicht eine Bemerkung des Kollegen Witzel von Bedeutung. Sie haben gesagt, wir bräuchten all diese positiven Aspekte der Beihilfe und ihrer guten Ausstattung, um Fachkräfte in den Landesdienst zu bekommen.
Da ist was dran, Herr Kollege, das will ich überhaupt nicht bestreiten. Aber das könnte man natürlich auch in einem anderen System erreichen, wenn man gute Bedingungen schafft.
Wir erkaufen diese besseren Bedingungen des Beamtentums – zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern, wenn wir da im Wettbewerb stehen, und bei anderen Fachrichtungen – damit, dass wir glauben, wir müssten sie alle verbeamten, auch wenn ich das nicht für sachlich zwingend halte.
Wir wollen heute keine grundsätzliche Debatte über Beihilfe und Krankenversicherung führen. Deswegen wird die grüne Fraktion dem Antrag zustimmen.
Aber ich verspreche Ihnen schon: Wir werden diese Debatte an anderer Stelle führen. Wir werden in den nächsten Monaten einen Antrag dazu einbringen, das Hamburger Modell oder vergleichbare Systeme auch für Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Denn faire Bedingungen sollten für alle Menschen gelten, auch für Beamtinnen und Beamte. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Kollege Dr. Vincentz das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Antrag, über den wir hier debattieren, erleben wir, dass die NRW-Koalition beizeiten bis tief in die SPD hineinreicht. Das ist ja auch mal ein interessantes Zeichen.
Die Fraktion der Grünen hatte, als sie angefragt wurde, scheinbar keine Lust, mitzuarbeiten. Und wir von der AfD waren offensichtlich nicht würdig, bei der angestrebten und vorderhand durchaus relativ vernünftig erscheinenden Reform des Beihilfewesens mitzutun.
Es wäre reizvoll, darüber zu spekulieren, warum CDU und FDP gerade bei solch einem Thema mit Parteien zusammenarbeiten, die die PKV – auch gerade haben wir es wieder gehört – durchaus mehr als kritisch betrachten. Sie streben es noch nicht einmal an, uns zum „Prüffall“ zu erklären, ob man bei Fragen, bei denen wir gar nicht so weit auseinanderliegen, nicht vielleicht doch mit uns zusammenarbeiten könnte.
Denn eines bleibt festzuhalten: Auch wenn wir – obwohl es so skandiert wird; ich finde das nicht ganz richtig – sicherlich nicht das Volk sind, sind wir eine nicht mehr unerhebliche Minderheit in diesem Land, die durchaus laut ist. Daher kann es doch reizvoll
An dieser Stelle möchte ich allerdings eher über etwas Formales sprechen: Der Antrag ist an vielen Stellen handwerklich nicht sonderlich gut geraten. Das ist ein bisschen verwunderlich; denn gerade wenn regierungstragende Fraktionen solche Anträge vorbereiten, haben sie doch meistens die Hilfestellung der sehr fachkundigen und sachkundigen Beamten aus den Ministerien. Daher ist es – ich sage mal – interessant, dass der Antrag doch so dünn ist.
Ich möchte das mit einem Beispiel unterlegen: Schon im einleitenden Satz schreiben Sie von 2 Millionen Anträgen, 530 Bearbeitenden und 2 Milliarden Euro Kosten, die daraus resultieren. Sie verschweigen aber völlig, wo diese Anträge denn gestellt wurden bzw. wer diese Anträge überhaupt gestellt hat.
Waren das nur die Landesbeamten oder auch die Kommunalbeamten? Im Zusammenhang mit der Beihilfe-App wurde darüber gesprochen. Oder sind das alle Beamten, die ihren Wohnort in NordrheinWestfalen haben, also auch die Bundesbeamten, die sich immer noch in Bonn befinden? Das alles geht nicht klar aus Ihrem Antrag hervor, das überlassen Sie der Spekulation. Es ist also nicht sonderlich präzise, was Sie da machen.
Aber auch wenn dieser Antrag etwas fahrig bzw. an vielen Stellen holprig geraten ist, möchte ich abschließend sagen, dass die AfD das Vorhaben, die Beihilfe zu entschlacken und zu entbürokratisieren, durchaus unterstützt. Daher haben Sie von unserer Seite eine Zusage. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Lienenkämper das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt und unterstützt den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der SPD. Er zeigt, dass eine breite politische Mehrheit hier im Hause sinnvollen Vereinfachungen bei der Beihilfe positiv gegenübersteht. Er bekräftigt und unterstützt uns daher auf dem eingeschlagenen Weg, die Beihilfegewährung zu vereinfachen.
Wir arbeiten, wie Sie wissen, bereits an Verbesserungen. Ich bin dankbar dafür, dass beispielsweise das neu eingeführte Instrument der Beihilfe-App ausdrücklich im Antrag erwähnt wird.
Richtig ist aber auch, dass es noch weitere Potenziale gibt, um das Beihilfeverfahren zu verbessern. Eines davon ist die Direktabrechnung zwischen dem
Krankenhaus und der Beihilfestelle, die wir brauchen. Wir werden hierzu flankierende rechtliche und organisatorische Maßnahmen – insbesondere für neue automationstechnische Grundlagen – benötigen.
Ganz zentral für die Optimierung des Beihilfeverfahrens – und nicht nur für die Einführung einer Direktabrechnung – ist in diesem Zusammenhang das neu einzuführende Projekt „Beihilfe neu“. Es ist bereits vor einiger Zeit aufgesetzt worden. Ziel ist, dass die Beihilfestellen so schnell wie möglich eine komplett neue Gestaltung ihrer IT-Infrastruktur erhalten. Davon verspreche ich mir entscheidende Impulse bei weiterer Vereinfachung.
Ich fasse zusammen: Ihr Antrag unterstützt uns bei der bereits begonnenen Arbeit. Dafür danke ich den beteiligten Fraktionen. Ich freue mich darüber, dass erkennbar geworden ist, dass der Antrag in diesem Hohen Hause eine breite Mehrheit erwarten kann, und freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich weise darauf hin, dass es offensichtlich vorhin ein Versehen gab. Gegebenenfalls mag man mich korrigieren. Hier ist jedenfalls festgehalten, dass die antragstellenden Fraktionen direkte Abstimmung beantragt haben. – Das ist auch so. Dann lasse ich jetzt über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/4801 direkt abstimmen.
Wer möchte dem Inhalt des Antrags seine Zustimmung geben? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag Drucksache 17/4801 vom Hohen Hause einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Korth das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Heute findet die zweite Lesung zum Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung statt.
Viele private Haushalte sind heutzutage leider überschuldet. Die Ursachen dieses Problem sind oft vielschichtig – seien es unvorhergesehene Ereignisse wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine schwere Krankheit oder auch wirtschaftliche Unvernunft. Um es mit den Worten der berühmten schwäbischen Hausfrau zu sagen: Man kann nicht auf Dauer über seine Verhältnisse leben und mehr ausgeben, als man einnimmt.
Überforderung, Hilflosigkeit, Unsicherheit und ein Gefühl der Schmach sind oft die Folgen, die weitere Probleme mit sich bringen – eine schier ausweglose Situation für die Betroffenen.
Mit der Insolvenzordnung wurde ein Lösungsansatz für die Betroffenen geschaffen. Im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend wurde der Gesetzentwurf zur Ausführung der Insolvenzordnung fraktionsübergreifend und mit großem Wohlwollen angenommen. Die Verbesserungen, die mit dem Entwurf einhergehen, dürfen uns zu Recht positiv stimmen.