Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

Mit der Insolvenzordnung wurde ein Lösungsansatz für die Betroffenen geschaffen. Im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend wurde der Gesetzentwurf zur Ausführung der Insolvenzordnung fraktionsübergreifend und mit großem Wohlwollen angenommen. Die Verbesserungen, die mit dem Entwurf einhergehen, dürfen uns zu Recht positiv stimmen.

Der Gesetzentwurf wurde evaluiert. Die im Zuge der Evaluation identifizierten Überarbeitungsmöglichkeiten werden nun angegangen.

Wir sprechen hier über eine Neufassung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung mit geänderten Vorschriften zur Sicherung der Qualität des Beratungsangebots. Durch die gesetzliche Neuregelung sollen verschuldete Bürgerinnen und Bürger besser vor unseriösen Beratungsangeboten geschützt werden. Das ist gut so.

Fünf Punkte sind hierbei wichtig.

Erstens. Die Anerkennungsvoraussetzungen für eine geeignete Person oder Stelle werden teilweise modifiziert oder ergänzt. Erstmalig werden die zu leistenden Aufgaben detailliert aufgelistet und deren Erfüllung zur Anerkennungsvoraussetzung gemacht.

Zweitens. Die notwendige ausreichende Berufserfahrung muss nun in einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle erworben werden. Für Beratungsstellen und Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Anerkennung erhalten haben, gilt selbstverständlich Bestandsschutz.

Drittens. Für ein Tätigwerden einer Zweig- oder Außenstelle einer Beratungsstelle, die in einem anderen Bundesland anerkannt wurde, soll in Zukunft ein

eigenes Anerkennungsverfahren nach den nordrhein-westfälischen Bestimmungen erforderlich sein.

Viertens. Die Möglichkeit des Widerrufs der Anerkennung und die Erteilung der Anerkennung unter Auflagen werden aufgenommen. Die Datenerhebung für den Tätigkeitsbericht, der im Rahmen des Landescontrollings erstellt wird, wird ausgeweitet, um gegebenenfalls notwendige Umsteuerungsprozesse zu erkennen und einzuleiten.

Fünftens: der Ordnungswidrigkeitentatbestand. In Fällen, in denen nicht anerkannte Personen oder Stellen Beratungen anbieten oder durchführen, kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Menschen in Not, auch in finanzieller Not, zu helfen, ist das, wofür wir uns als NRW-Koalition starkmachen.

(Beifall von der CDU)

Es geht darum, Möglichkeiten aufzuzeigen, die Krise zu überwinden, neue Chancen zu erkennen, Mut zur Veränderung aufzubringen und neue Lebensperspektiven zu entdecken, damit es wieder vorwärtsgeht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, deshalb denke ich, dass wir hier parteiübergreifend Einigkeit bei der Abstimmung erzielen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Korth. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin dos Santos Herrmann das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Die SPD-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir sind der Auffassung, dass mit diesem Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung deutliche Fortschritte gemacht werden. Insbesondere sind uns die deutlich klarer formulierten Kriterien für diejenigen, die beraten wollen und möchten, wichtig.

Damit schwarze Schafe wirklich aussortiert werden können, halten wir die Einführung des Ordnungswidrigkeitentatbestandes für den Fall, dass beraten wird, ohne vorher als geeignete Stelle anerkannt worden zu sein, für enorm wichtig; denn Menschen in Notsituationen muss geholfen werden.

Ich sage es auch gerne ein bisschen grundsätzlicher: Ein demokratischer Sozialstaat muss Menschen eine zweite Chance geben.

(Beifall von Sven Wolf [SPD])

Diese zweite Chance müssen wir sehr ernst nehmen und dürfen sie nicht denen überlassen, die Menschen in Not vielleicht noch obendrein ausnutzen. Das darf nie passieren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deswegen sind wir für diesen Gesetzentwurf dankbar und stimmen ihm gerne zu.

Meine Damen und Herren, klar ist aber auch: Vor der Insolvenz kommt die Ver- und Überschuldung. Diesbezüglich sind wir der Auffassung, dass man in Zukunft noch etwas weiter gehen muss.

Zurzeit gibt es unterschiedliche Kompetenzen und Zuständigkeiten. In Deutschland sind die Kommunen für die Schuldnerberatung und die Länder für die Insolvenzberatung zuständig. Vieles geht jedoch miteinander einher. Es kommt zu Prozessen, in denen Menschen aus Schuldensituationen in die Überschuldung und schließlich in die Insolvenz geraten. Dies frühzeitig zu erkennen und Wege aufzuzeigen, um erst gar nicht in die extreme Situation der Insolvenz zu geraten, muss eigentlich das Ziel sein.

Deswegen halten wir diese Trennung der Kompetenzen und Zuständigkeiten für ein Hindernis für eine flächendeckende, präventive und effektive Beratungsstruktur. Wir wünschen uns, dass wir diese Trennung in Zukunft aufheben können. Uns ist bewusst, dass das ein längerer Prozess sein wird. Jedoch ist unser fester Wille, dies bald anzugehen.

Wir sind der Auffassung, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung zusammengefasst werden sollte und dass wir uns Gedanken über eine völlig neue Struktur machen sollten. Sie soll auf dem aufbauen, was wir heute verabschieden. Wir dürfen aber nicht dabei stehen bleiben, wenn wir Menschen in Notsituationen ernsthaft helfen und ihnen eine zweite Chance geben wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin dos Santos Herrmann. – Für die Fraktion der FDP hat nun Herr Kollege Brockmeier das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der schon im Ausschuss auf große Zustimmung gestoßen ist. Deswegen will ich es relativ kurz halten.

Bereits die Evaluierung vor vier Jahren hat gezeigt, dass das Gesetz sich zwar bewährt hat, es aber noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Diese wollen wir

jetzt in Angriff nehmen. Beispielsweise wollen wir durch die Überarbeitung die Qualität steigern.

Dazu möchte ich drei Punkte anführen, die meine Vorredner auch schon angesprochen haben: erstens die Anerkennungsvoraussetzungen der Beratungsstellen, zweitens das Erfordernis eines NRWspezifischen Anerkennungsverfahrens und drittens die Berufsgruppen, die als geeignet eingestuft werden.

Gleichzeitig stärken wir den Verbraucherschutz, und zwar durch die Möglichkeit des Widerrufs einer Anerkennung, durch die Anerkennung unter Auflage und durch die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes.

Insgesamt kann man also sagen, dass dies eine rundum gelungene Gesetzesänderung ist. An dieser Stelle auch herzlichen Dank an die Verbraucherzentrale, die beratend tätig gewesen ist!

Es handelt sich also um eine gute Gesetzesänderung. Ich freue mich darüber, dass sie auf eine so breite Unterstützung trifft. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockmeier. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Mostofizadeh das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann es kurz machen. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Form zustimmen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich schließe mich der Formulierung von Herrn Brockmeier ausdrücklich an. Die Verbraucherzentralen haben eine wichtige Rolle gespielt und auf die in Teilen bestehenden Missstände hingewiesen. In diesem Bereich sind nämlich nicht immer seriöse Beratungsstellen tätig. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass es sowohl ein Anerkennungs- als auch ein Aberkennungsverfahren und Sanktionsmöglichkeiten gibt. Das ist in sich schlüssig und findet sich in dem Gesetzentwurf wieder.

Außerdem schließe ich mich der Bemerkung von Frau dos Santos Herrmann an. Ja, wir müssen auch die Zuständigkeiten anders regeln. Wir müssen in der Schuldnerberatung und unter Umständen auch in anderen Bereichen darüber nachdenken, wie wir systematischer vor Überschuldung schützen können.

Ich bin froh darüber, dass das Haus in großer Einigkeit ein gutes Gesetz unterstützt und dass die Landesregierung einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hat. Insofern stimmen wir dem Gesetzentwurf in dieser Form zu.

(Beifall von den GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Kollegin DworekDanielowski das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wohne im rechtsrheinischen Köln. Immer, wenn ich die Hauptverkehrsstraße in Richtung des Stadtteils Köln-Mülheim entlangfahre, fällt mein Augenmerk auf ein riesiges Werbebanner: „Schuldenfrei durch Insolvenz“. Das ist die Werbung einer Anwaltskanzlei, die sich offensichtlich auf Privatinsolvenzen spezialisiert hat. Vermutlich hängt diese Werbung auch nicht zufällig an den Pforten zu Köln-Mülheim.

Dieser Slogan vermittelt eine Leichtigkeit wie „Mit der Bikinifigur in den Sommer“ oder ähnliche Parolen. Dabei steht hinter einer Insolvenz eine persönliche Tragödie. Ich selber habe im engeren Freundeskreis diese Misswirtschaft hautnah miterlebt. Steuererklärungen werden nicht mehr abgegeben, und Mahnungen, Briefe etc. werden erst gar nicht geöffnet, weil das Gefühl „Ich werde es ohnehin nicht schaffen; es ist alles viel zu viel geworden“ vorherrscht. Die offenen Rechnungen und Bescheide werden verdrängt.

Und wer die Bescheide nicht öffnet, versäumt die Widerspruchsfristen – usw. usf. Die Spirale nimmt ihren Lauf. Ohne professionelle Beratung kann der oder die Betroffene keinen Ausweg mehr aus diesem Desaster finden.

In NRW sinkt die Anzahl der Privatinsolvenzen kontinuierlich und hat mit knapp 23.000 Insolvenzen im Jahr 2017 einen neuen Tiefstand erreicht. Aber es sind doch noch viel zu viele tragische Lebenssituationen, weil von den Konsequenzen einer Insolvenz viele Personen betroffen sein können – zum einen natürlich die Gläubiger, die ihr Geld nicht bekommen, aber zum anderen auch die Angehörigen, die eigenen Kinder, die unter der Situation zu leiden haben, usw. usf.