Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

In NRW sinkt die Anzahl der Privatinsolvenzen kontinuierlich und hat mit knapp 23.000 Insolvenzen im Jahr 2017 einen neuen Tiefstand erreicht. Aber es sind doch noch viel zu viele tragische Lebenssituationen, weil von den Konsequenzen einer Insolvenz viele Personen betroffen sein können – zum einen natürlich die Gläubiger, die ihr Geld nicht bekommen, aber zum anderen auch die Angehörigen, die eigenen Kinder, die unter der Situation zu leiden haben, usw. usf.

Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Novellierung des Gesetzes. Wir wollen selbstverständlich auch, dass die Berater entsprechend qualifiziert sind und Erfahrungen haben und dass vor allen Dingen die Behörde künftig gegen Scharlatane vorgehen kann.

Allerdings haben wir auch Vorbehalte. Ich frage mich zum Beispiel, inwiefern eine Ökotrophologin, also eine Fachkraft für gute und gesunde Ernährung, dazu geeignet ist, jemandem den Weg aus den

Schulden zu weisen. Die Aufgaben sind hier ganz konkret definiert:

„Aufgaben der geeigneten Stelle sind die persönliche Beratung, die qualifizierte Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Vertretung der Schuldnerin oder des Schuldners bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern auf der Grundlage eines Plans nach den Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren nach dem Zehnten Teil der Insolvenzordnung.“

Die Ökotrophologinnen, die ich kenne, arbeiten bei Dr. Oetker in der Projektküche, ermitteln SmartPoints oder machen Diätberatung bei der Krankenkasse. Wie sich ausgerechnet diese Berufsgruppe gegenüber anderen befähigt, in der Insolvenzberatung arbeiten zu dürfen, erklärt sich mir überhaupt nicht.

Unter anderem diese Zweifel führen dazu, dass wir uns der Stimme enthalten werden.

Wir enthalten uns aber auch noch aus einem weiteren, deutlich wichtigeren Grund. Denn wir sind nicht der Meinung, dass man über das Phänomen der Insolvenz und insbesondere der Privatinsolvenz leichtfertig hinweggehen sollte – nach dem Motto „Insolvenzverfahren ein wenig optimiert, und die Insolvenzproblematik für NRW ist gelöst“, ähnlich leichtfüßig wie der soeben zitierte Werbeslogan.

Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage der Kollegin Blask. Wollen Sie sie zulassen?

Bitte sehr.

Ich möchte Ihnen gerne folgende Frage stellen – herzlichen Dank, dass Sie sie zulassen –: Ich bin Diplom-Ökotrophologin und sehr verwundert über Ihre Aussagen. Ich habe Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt und selbst durchgeführt. Viele meiner Kolleginnen machen dies sehr qualifiziert und sehr engagiert. Woher nehmen Sie die Information, dass Ökotrophologen das nicht können?

Vielen Dank, auch dafür, dass Sie die Frage dann doch noch gefunden haben. – Bitte sehr.

Vielen Dank. – Ich habe großes Verständnis dafür, dass man spontan

einhakt, auch wenn man eigentlich gar keine Frage hat. Ich habe auch gesagt, dass das bei uns Zweifel bzw. Verwunderung bewirkt. Das ist ja nicht die Aussage, wir glaubten, dass Sie das nicht könnten, sondern die Aussage, dass das, was wir üblicherweise mit diesem Berufsbild verbinden, nichts mit dem genannten Aufgabenfeld zu tun hat. Und das werden Sie ja wohl ohne Zweifel zugeben.

Natürlich kann eine Ökotrophologin dort einen tollen Job machen, aber vielleicht auch ein Lehrer oder ein Angehöriger eines anderen Berufsbildes. Es ist für mich nicht unbedingt ersichtlich, warum es ausgerechnet die Ökotrophologen sind und andere nicht. Das kann man hier doch wohl einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

(Zurufe)

Gut, können Sie nicht. Aber Sie haben mir leider keine weiteren Erkenntnisse darüber geliefert, warum ausgerechnet der Ökotrophologe so wahnsinnig geeignet dafür ist – außer, dass Sie persönlich das gut gemacht haben. Vielleicht könnte ich das ja sogar auch.

Nichtsdestotrotz wollen wir jetzt nicht davon ablenken, dass die Voraussetzungen dafür, dass es zu einer Insolvenz kommt, nach wie vor die viel größere Baustelle sind. Ich sehe unsere Pflicht vor allen Dingen darin, zu ergründen, warum es gerade im privaten Bereich zu Insolvenzen kommt und was wir ändern müssen, damit es nicht mehr dazu kommt.

In diesem Zusammenhang macht mir insbesondere Sorge, dass junge Leute häufig ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht abschätzen können. Mündige Bürger sollten idealerweise auch mündige Konsumenten sein.

Die Maßnahmen, die regelmäßig ergriffen werden, um Verträge für Kunden transparenter zu gestalten, verfehlen ihr Ziel.

Ich habe selber bei einer Versicherung gearbeitet und kann ein Lied davon singen. Wer kennt das nicht? Sie schließen einen Kontovertrag oder einen Versicherungsvertrag ab und müssen unzählige Seiten Beratungsdokumentation etc. unterzeichnen. Kein Mensch liest sich das durch.

Der Kunde wird aber durch diese Wahnsinns-Informationspflicht, mit der man alles transparenter gestalten will, seitenweise mit Pflichtdokumenten konfrontiert, sodass das Wesentliche – Laufzeit, Kündigungsfristen, Widerruf, Zusatzversicherungen usw. – untergeht. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint.

Zu guter Letzt sind natürlich die vielen prekären Arbeitsverhältnisse und der hohe Anteil von Personen, die in Nordrhein-Westfalen Mindestsicherungsleistungen beziehen, auch ein Teil der traurigen Wahrheit, wenn wir über Privatinsolvenzen sprechen.

Wenn das Einkommen lediglich ausreicht, um Fixkosten und Ernährung abzudecken, und beispielweise die Anschaffung eines Laptops, wenn überhaupt, nur mit Ratenzahlung möglich ist, ist es kein Wunder, dass immer noch so viele Menschen in die Überschuldung geraten.

Die Fixkosten werden immer höher: steigende Mieten, steigende Strompreise, GEZ, um nur einige Punkte zu nennen. Und diese Kosten müssen bezahlt werden. Sonst fliege ich aus meiner Wohnung oder muss im Zweifel bei der GEZ sogar in den Knast. Das, was dann übrig bleibt, um den Rest zu stemmen, schrumpft jährlich.

„Schuldenfrei durch Insolvenz“ ist sicher nicht die Lösung, egal, ob in der Beratungsstelle ein Jurist, ein Ökotrophologe oder sonst wer sitzt. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. – Danke.

Vielen Dank, Frau Dworeck-Danielowski. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Dr. Stamp das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Am 14. November 2018 haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Er stellt eine Überarbeitung des geltenden Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung dar.

Ich freue mich über die große Zustimmung im Ausschuss. Ich glaube, wir haben hier einen sehr ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Vieles ist von den Fachsprechern schon entsprechend vorgetragen worden.

Es ist wichtig, dass wir klarmachen, dass wir gegen unseriöse Angebote vorgehen.

Auf der anderen Seite sollte man vor allem sehen, dass wir es hinbekommen haben, eine gute Grundlage dafür zu schaffen, dass Rat suchende Schuldnerinnen und Schuldner auch in Zukunft in Nordrhein-Westfalen eine hochwertige Verbraucherinsolvenzberatung vorfinden. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in der Drucksache 17/4857, den Gesetzentwurf Drucksache

17/3947 unverändert anzunehmen, sodass wir nun über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen sind nicht ersichtlich. Gibt es Enthaltungen? – Wie angekündigt enthalten sich die Abgeordneten der AfD. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3947 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes NRW

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4112

Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses Drucksache 17/4843

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage)

Daher können wir nun zur Abstimmung kommen. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4843, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4112 unverändert anzunehmen, sodass ich über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen lasse.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/4112 einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

13 Forschung an den Hochschulen für ange

wandte Wissenschaften erleichtern – Lehrverpflichtungsverordnung zeitgemäß anpassen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/3009

Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschaftsausschusses Drucksache 17/4877