Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Als Nächste hat die Kollegin Blask das Wort zu ihrer letzten Frage.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie hatten mir gerade gesagt, dass Sie nicht wüssten, ob es eine einheitliche Verfahrensweise in allen Ministerium gebe. Deshalb noch einmal konkret die Frage: Gibt es eine Dienstanweisung in Ihrem Hause zu der Nutzung von WhatsApp-Gruppen?

Nein.

Als Nächster hat der Abgeordnete Ganzke das Wort zu seiner letzten Frage.

Und die Chance nutze ich, Herr Präsident, weil Sie mir das Wort erteilt haben. Vielen Dank. – Herr Minister, ich habe eine letzte Frage. Sie haben ja gerade mitgeteilt, dass diese WhatsApp-Gruppe am 05.02.2019 zu einem einzigen Zweck eingerichtet wurde, nämlich zur Einberufung der Pressekonferenz am übernächsten Tag, am 07.02.2019. Die konkrete Frage: War Ihrer Ansicht nach von Anfang an klar, dass nach der erfolgten Pressekonferenz diese WhatsApp-Gruppe aufgelöst werden würde?

Herr Ganzke, das ganze Thema wäre kein Thema mehr, wenn das nicht durch Sie so in den Brennpunkt gestellt worden wäre. Nach dem Motto: Es ging darum, da zu informieren – und fertig.

Als Nächster hat der Abgeordnete Herr Börschel das Wort.

Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte noch einmal nachfragen. Sie haben sich im Eingangsstatement auf die Frage des Kollegen bei den betroffenen Journalistinnen und Journalisten entschuldigt, um die von Ihnen ausgesprochene Entschuldigung sogleich dadurch zu entwerten, dass Sie darauf hinweisen, dass den Betroffenen aber kein datenschutzrechtlicher Nachteil entstanden sein dürfte, um dann auf meine eben gestellte Frage hin zu relativieren, dass diese Aussage aus dem Mund des Justizministers auf einer bloßen Vermutung beruhe.

Ich würde Sie gerne fragen: Würden Sie die Entschuldigung, die Sie vorhin ausgesprochen haben, als Betroffener als aufrichtig empfinden?

Würde ich als Betroffener was?

Würden Sie als Betroffener Ihre Entschuldigung als aufrichtig empfinden?

Lieber Herr Börschel, wenn die Frage nicht gerade aus Ihrer Fraktion käme und Sie nicht Ihre Fraktion vertreten würden, würde ich darauf ganz anders antworten, als ich es bei Ihnen tue.

(Christian Dahm [SPD]: Was ist das denn für eine Differenzierung? – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das war doch keine Antwort!)

Als Nächster hat der Abgeordnete Herr Becker das Wort.

Nachdem der Minister auf meine Frage eben nicht geantwortet hat, sondern stattdessen Vermutungen ausgesprochen hat, will ich ihn noch einmal fragen und ihm die Gelegenheit geben, präzise zu antworten.

Herr Minister, angesichts dessen, dass Sie zwar vermuten, dass im regierungsnahen Handeln keine WhatsApp-Gruppen bestehen, es aber nicht ausschließen können, weil Sie nicht nachgefragt haben, und die Frage an sich von Relevanz wäre und die Erkenntnis an sich von Relevanz wäre: Sind Sie nunmehr bereit, dem Parlament zuzusichern, dass Sie danach fragen werden, um dem Parlament darüber eine geordnete und gesicherte, erkenntnisreiche Antwort vorlegen zu können?

Herr Becker, das betrachte ich nicht als Teil meiner Aufgabe.

(Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD])

Die letzte Frage für den Kollegen Körfges.

Herr Minister, da Sie eben die eine Frage inhaltlich nicht so ganz beantwortet haben und die Frage der juristischen Auseinandersetzung Ihrer Meinung nach nicht geklärt ist, will ich mich jetzt auf eine technische Frage kaprizieren. Gehen Sie davon aus, dass, nachdem die WhatsApp-Gruppe vom Einrichter abgemeldet worden ist, die Daten der anderen Mitglieder im Internet nicht mehr verfügbar sind?

Herr Körfges, zu technischen Fragen sollten Sie mich gerade bei diesen Dingen nicht als Fachmann befragen. Diese Frage würde ich an jemanden weitergeben, der sich da auskennt.

(Zuruf von Frank Müller [SPD])

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 35

der Frau Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet.

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Gebauer antworten wird. Ich danke Frau Ministerin Gebauer. Bitte sehr.

Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Beer, Sie haben zwei mündliche Fragen an mich gerichtet. Diese möchte ich Ihnen in der Folge gerne beantworten.

Ihre erste Frage lautet wie folgt:

„Welchen Stellenwert bemisst die Landesregierung den Versammlungen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von ,Fridays For Future‘ bezüglich des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule?“

Liebe Frau Beer, die Landesregierung befürwortet und fördert ausdrücklich politisches Engagement von unseren Schülerinnen und Schülern.

In der SchulMail vom 13. Februar 2019 wird dieses Engagement gleich zu Beginn daher auch besonders gewürdigt. Ich darf in diesem Zusammenhang mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Dort heißt es:

„Das Schulministerium begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern. Politische Bildung, die Gestaltung von Schulkultur und Demokratiepädagogik sind wichtige Aufgaben von Schule.“

Als Schulministerin lege ich großen Wert darauf, dass die wichtigen Aspekte von Bildung und Erziehung sowie Wertschätzung von politischem Engagement in Schule und Gesellschaft Berücksichtigung finden – und nicht nur die schulrechtlichen Belange, wie mir von einigen Politikern in der Vergangenheit zu diesem Thema unterstellt wurde.

Klimaschutz ist eine wichtige Generationenaufgabe. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler auch hier bei uns in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler sehr für das wichtige Thema „Klimaschutz“ interessieren. Sie zeigen damit, dass sie die Gestaltung von Zukunft für sich als individuelle Person sowie für unsere Gesellschaft sehr ernst nehmen.

Aufgabe unserer Schulen ist es, die Fragen im Unterricht aufzunehmen und fachliche Antworten zu geben, um eine begründete und auch differenzierende Urteilsbildung zu unterstützen. Das ist zum Beispiel ein klassisches Thema von Bildung für nachhaltige Entwicklung. Es ist auch ein zentrales Thema der politischen Bildung.

Schulen können, Schulen sollen und Schulen wollen dies auch leisten. Ganz wichtig ist mir, zu sagen, dass Schulen dies auch bereits tun. Exemplarisch verweise ich darauf, dass ca. 600 Schulen hier bei uns in Nordrhein-Westfalen als „Schule der Zukunft – Bildung für Nachhaltigkeit“ aktiv sind.

Die Initiative „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und die Lehrerfortbildung hierzu starten am 15. März dieses Jahres. Das heißt: Wir unterstützen die Schulen bei diesem wichtigen Thema auch ganz gezielt.

Auch besteht zum Beispiel das Förderprogramm „demokratisch handeln“ mit vielfältigen Projekten der politischen Bildung.

Darüber hinaus gibt es selbstverständlich auch zahlreiche weitere Möglichkeiten, sich außerhalb der Unterrichtszeit politisch zu engagieren. Ganz aktuell darf ich von der didacta berichten. Heute findet am Ministeriumsstand der Aktionstag zur Demokratiebildung statt, an dem sich hoffentlich auch viele beteiligt haben.

§ 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen konkretisiert umfassend den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung.

Zugleich gilt jedoch die in Art. 8 Abs. 2 der Landesverfassung ausdrücklich vorgesehene Schulpflicht.

Ich möchte einmal ganz deutlich auf das hohe Gut der Schulpflicht hinweisen. Denn diese Schulpflicht verhilft allen Kindern zu einer guten Bildung, was ohne diese Schulpflicht weiß Gott nicht selbstverständlich wäre. Nur mithilfe einer guten Bildung sind sie nachher auch in der Lage, ein selbstständiges und eigenbestimmtes Leben führen zu können. Das ist – das möchte ich auch betonen – mitnichten überall auf der Welt der Fall.

Der Grundsatz der Unparteilichkeit der Schule verbietet es, den Umgang mit Schulpflichtverletzungen davon abhängig zu machen, ob das hierfür ursächliche politische Engagement und die damit verfolgten Ziele als erwünscht oder als unerwünscht erachtet werden. Die Privilegierung eines bestimmten politischen Engagements ist somit unzulässig, auch wenn das politische Engagement sehr hehre Ziele hat.

Um also Ihre mündliche Frage aufzugreifen, liebe Frau Beer: Sie fragen nach dem Stellenwert, den ich den Versammlungen bezüglich des Erziehungs- und Bildungsauftrages beimesse. Der Forderung der jungen Menschen, unserer Schülerinnen und Schüler, nach einem, wie Sie es in Ihrer Frage nennen, konsequenten Klimaschutz bemesse ich, bemisst das Ministerium einen sehr hohen Stellenwert.

Das zeigt sich auch daran, dass der Klimaschutz und die Bildung für nachhaltige Entwicklung, wie gerade ausgeführt, wichtige Bestandteile des Erziehungs- und Bildungsauftrages unserer Schulen und natürlich auch unserer Lehrerinnen und Lehrer sind. Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen.

Ich möchte gerne auch Ihre zweite Frage beantworten. Sie lautet:

„Befürwortet die Schulministerin Sanktionsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler, die an Versammlungen im Rahmen von ,Fridays For Future‘ teilnehmen, wie die zwangsweise Zuführung durch die Polizei oder Ordnungswidrigkeitsverfahren?“

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Beer, der Gesetzgeber hat in § 41 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen klare Verpflichtungen aller Beteiligten geregelt. Ich würde in diesem Zusammenhang mit Erlaubnis des Präsidenten auch gerne zitieren. Dort heißt es:

„Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen