Die Aussage, das Jagdgesetz bewege sich unabhängig in einem eigenen Raum, finde ich nicht akzeptabel. Das Jagdgesetz muss sich meines Erachtens in Natur- und Tierschutzrecht einbinden lassen. Da gibt es ein Spannungsverhältnis.
Dass Sie im Jagdgesetz jetzt festlegen, dass in Schutzgebieten – anders, als wir es geregelt hatten – die Jagd nicht grundsätzlich dem Schutzzweck zu dienen hat, halte ich für eine Einschränkung, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.
Dass Sie den Waldbesitz nicht vor überhöhten Wildbeständen in Schutz nehmen, wie wir das schon allein in Paderborn gesehen haben, ist für mich absolut unverständlich.
Frau Ministerin, dieses Jagdgesetz trägt nicht Ihre Handschrift. Aber es trägt Ihre Unterschrift. Es ist Ihr Jagdgesetz.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rüße. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir das Ende der Aussprache erreicht haben und zur Abstimmung kommen können.
Erstens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3569 ab. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in der Drucksache
17/4858, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst.
Wer möchte der Beschlussempfehlung folgen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe, Langguth und Pretzell. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gibt es einen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen bzw. Abgeordneten der Gesetzentwurf Drucksache 17/3569 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses Drucksache 17/4858 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
(Beifall von der CDU, der FDP, Alexander Langguth [fraktionslos] und Marcus Pretzell [fraktionslos])
Zweitens lasse ich über die Herstellung des Einvernehmens zur Verordnung Vorlage 17/1126 abstimmen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in der Drucksache 17/5024 – Neudruck –, das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung mit einer in der Beschlussempfehlung näher bezeichneten Maßgabe zu erteilen. Ich lasse nun über die Beschlussempfehlung und nicht über die Vorlage abstimmen.
Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten Neppe, Langguth und Pretzell. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es einen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das Einvernehmen zur Verordnung Vorlage 17/1126 mit der in der Beschlussempfehlung Drucksache 17/5024 – Neudruck – bezeichneten Maßgabe hergestellt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Abgeordnetenkollegin Beer das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich persönlich und die Fraktion der Grünen unterstützen und begrüßen Ihre Aussage, dass Sie mehr Ressourcen in den Inklusionsprozess hineingeben wollen. Das haben Sie betont.
Gleichzeitig haben Sie Ihre neue Formel publik gemacht. Leider ist diese Formel „25 – 3 – 1,5“ längst entzaubert. Denn die Versprechungen, die Sie damit verbunden haben, sind darauf reduziert worden, dass es nur eine Rechenformel ist und keine verlässliche Größe für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darüber sind die Schulen enttäuscht, aber auch die Schulträger deutlich irritiert. Sie sind verunsichert, wie sie jetzt damit umgehen sollen, zum Beispiel in der Frage, ob Lerngruppengrößen begrenzt werden können.
Ich will Ihnen gerne das Beispiel der Stadt Paderborn aufzeigen. Dort werden alle Gesamtschulen jetzt in allen Zügen mindestens drei Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen. Die Stadt überlegt, die Lerngruppen auf 25 Schülerinnen und Schüler zu begrenzen. Eine Gesamtschule hat angeboten, eine Mehrklasse zu machen, damit die Platzbedarfe auch abgedeckt sind.
Dann verweist die Bezirksregierung darauf, dass das aber so nicht geht, obwohl in jedem Zug diese Formel „25 – 3“ – von den Ressourcen sprechen wir
gleich noch – eigentlich erfüllt wird. Wie kann ein Schulträger, wie können die Schulen dann eigentlich verlässlich arbeiten?
Sie haben in Ihrem Erlass auch angekündigt, dass ab dem 15.12. die Konzepte von den Bezirksregierungen überprüft werden. Dieser Stichtag ist längst gestrichen worden, weil die Bezirksregierungen dem gar nicht nachgekommen sind, aber auch die Schulen nicht in der Lage waren, in dieser Zeit umfängliche Konzepte vorzulegen, um der Aufgabe auch gerecht zu werden.
Sehr bedauerlich ist, dass sich auch Gymnasien, die bisher gute Erfahrungen mit dem zieldifferenten Lernen gemacht haben, aufgrund der Unzuverlässigkeit der neuen Ausstattung nicht mehr in der Lage sehen, dies weiterzuführen. Sie haben sicherlich zur Kenntnis genommen, wie sich die Essener Gymnasien dazu geäußert haben. Das ist sehr bedauerlich.
Aber dieser Vorgang zeigt, dass die grundsätzliche Ermutigung an die Gymnasien, auszusteigen, und die ihnen gegenüber erfolgte Andeutung, zieldifferentes Lernen sei eigentlich nicht ihre Sache, vollkommen falsch sind. Auch Gymnasien können zieldifferentes Lernen anbieten. Sie haben das erfolgreich gemacht. Es zeigt sich, wie fatal es ist, dass Sie eine Schulform systematisch aus zieldifferenter Inklusion, in die über 40 % aller Kinder in NordrheinWestfalen gehen, ausschließen.
Das heißt: Sie haben sich von dem Ziel verabschiedet, ein inklusives Bildungssystem in NordrheinWestfalen zu schaffen. – Das sind sehr unschöne Entwicklungen.
Dazu kommt die Ressourcenausstattung. Ich habe eben schon darauf verwiesen. Was hat es nun mit diesen 1,5 auf sich? Wir wissen gemeinsam, dass das Tischtuch kurz ist. Wir wissen gemeinsam, dass die Zahl der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen wirklich begrenzt ist. Die Zielvorgabe, dass die Steuerung zuerst in die Förderschulen und nicht in das gemeinsame Lernen erfolgen soll, haben aber Sie herausgegeben.
Wenn die integrierten Schulen nun die Aufgaben sowohl in der Inklusion als auch in der Migration und dann auch noch in Fragen von Abschulungen übernehmen sollen, also dieses gesamte Paket schultern sollen, müsste jetzt doch klar sein, dass sie die Ressourcen sofort zugewiesen bekommen.
Ich möchte Sie auffordern, Frau Ministerin, dass Sie den Bezirksregierungen jetzt schon Stellen freigeben, damit die Schulen, die bereits die Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zugewiesen bekommen haben, aber noch gar nicht über die entsprechenden Ressourcen verfügen, jetzt auch wirklich ausschreiben können. Denn sonst ist garantiert, dass zum 01.08. keine Stelle besetzt ist,
wenn der Eckdatenerlass dann vielleicht im April oder im Mai in den Bezirksregierungen ankommen wird.
Diese Maßnahme sollten Sie ergreifen. Zur Unterstützung der Schulen sollten Sie jetzt ein Kontingent von Stellen freigeben, damit die integrierten Systeme – also alle Schulen, die gemeinsames Lernen anbieten; das machen ja auch einige Realschulen und Hauptschulen – entsprechend ausgestattet sind.
Dazu gehört auch, die Fortbildungsangebote entsprechend zu steuern und den Schulen für den neuen fünften Jahrgang einen Fortbildungstag zur Verfügung zu stellen. Ich glaube, das sind alles machbare Dinge, die in dieser Lage ganz wichtig sind.
Die Frage der Kapitalisierung kommt noch dazu. Denn wir wissen, wie schwierig es ist, am Markt der pädagogischen Fachkräfte Kollegen und Kolleginnen neu zu gewinnen. Wenn man multiprofessionelle Stellen besetzen will, ist die Möglichkeit, dies jetzt früh auf den Weg zu bringen, genauso wichtig wie die Möglichkeit, Stellen zu kapitalisieren, wenn man weder Lehrerinnen und Lehrer noch in einem ersten Schritt ausgebildetes Personal bekommt.
Noch wichtiger ist dann die Fortbildung, damit sich die Jahrgangsteams für den neuen fünften Jahrgang jetzt entsprechend darauf vorbereiten können.
Frau Ministerin, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Maßnahmen in Angriff nehmen könnten. Denn eines eint uns doch wirklich: Wenn es vorangehen soll, damit gemeinsames Lernen gelingt, sollte man alle Instrumente, die da sind, jetzt ausreizen. Die Möglichkeiten dazu haben Sie. Unabhängig von der Frage, ob wir über die Zielperspektive einig sind, die Sie politisch ausgegeben haben, ja oder nein, sind Sie in der Pflicht, diese Instrumente jetzt zu nutzen.
Wenn das nicht gelingt, dann wäre das wirklich eine fatale Situation. Ich hoffe, dass wir Ihre Unterstützung dafür gewinnen können, damit die Schulen und auch die Schulträger ein Signal erhalten: Wir erkennen die Schulen in ihrer Leistung an.
Wir wollen eine Begrenzung auf 25 Schüler. Das muss verlässlich sein. Dann müssen die Schulträger das auch machen dürfen, und das darf nicht durch ein Signal aus den Bezirksregierungen wieder konterkariert werden. – Danke schön.
Das war Frau Abgeordnete Beer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Für die Fraktion der CDU hat als nächster Redner Herr Kollege Rock das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Als ich die Überschrift des Antrags gelesen habe, habe ich gedacht, das sei ein Antrag aus der vorigen Legislaturperiode; denn die Überschrift passt eher zum Kontext, wie er zwischen 2011 und 2017 üblich war.