Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Was passiert jetzt eigentlich an den Gymnasien? Wird es überhaupt noch Gymnasien in der Inklusion

in Nordrhein-Westfalen geben? Fakt ist jedenfalls, dass sich nur diejenigen zurückmelden müssen, die es wollen – die anderen melden sich gar nicht. Findet eigentlich ein demokratischer Prozess mit Eltern und Schülern darüber statt, ob wir im Gymnasium weiterhin Inklusion wollen? Wo und in welcher Weise findet dieser Diskussionsprozess statt?

Ist die Situation nicht auch so, dass es in manchen Städten und Gemeinden Investitionen baulicher Art in die Inklusion gab? – Mir schwebt ein konkretes Beispiel vor Augen, bei welchem ein zweistelliger Millionenbetrag investiert worden ist. Der Ausstieg aus der Inklusion bedeutet eine absolute Fehlallokation bzw. einen Fehleinsatz von Mitteln, weil man im Grunde genommen einen Weg gegangen ist, der dann einfach wieder kassiert wird.

Das alles sind Fragen, über die wir reden müssen. Wir müssen auch darüber nachdenken, was wir mit den Haupt-, Real- und Gesamtschulen machen, wenn die Gymnasien raus sind. Was machen wir mit den Lehrerinnen und Lehrern, die jeden Tag Leistung bringen müssen, aber vor dem Problem stehen, dass die Lehrerausstattung an ihren Schulen viel schlechter ist als in Quartieren, in denen die Elternklientel besser verdient und vielleicht einen anderen Hintergrund hat?

Wie verfahren wir mit unseren Grundschulen, die vielerorts die einzigen Schulen sind, die tatsächlich von allen Kindern besucht werden und die versuchen, für all diese Kinder ein gutes Angebot zu machen?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende geht es um eines – das ist mir in der Debatte der letzten eineinhalb Jahre immer klarer geworden, weil ich der Auffassung bin, dass man Fehler aufarbeiten muss –: Das Kernproblem ist, dass die Menschen in diesem Land – unabhängig davon, wer regiert – immer nur hören, wie es optimalerweise aussieht. Wenn sie lokal in ihre Schule kommen, stellen sie aber ganz häufig fest, dass es dort so nicht ist.

Auch bei der Inklusion geht es deshalb letztendlich um die Glaubwürdigkeit. Im Zweifel geht es den Eltern gar nicht so sehr um den Förderort, sondern es geht darum, wie er ausgestattet ist. Und wenn er nicht gut ausgestattet ist,

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

dann sind wir in der Politik nicht glaubwürdig.

Deshalb müssen wir – alle Parteien – uns doch die Frage stellen, wann wir in der Lage bzw. bereit sind, endlich genauso viel für Bildung auszugeben wie andere Staaten, zum Beispiel andere OECD-Staaten. Das ist unsere Aufgabe, und darüber sollten wir streiten.

(Beifall von der SPD)

Ich komme deshalb darauf zurück, dass wir uns im Bereich der Inklusion nicht in die Büsche schlagen dürfen, wenn wir diese Glaubwürdigkeit gewinnen wollen.

Zu den Kollegen, die rechts sitzen, sage ich an dieser Stelle gar nichts, weil jedes Wort zu viel wäre.

Das Menschenrecht, dass jeder an dieser Gesellschaft teilhaben kann, wird in einem Film sehr schön deutlich, der vor einigen Jahren vorgestellt wurde: „Die Kinder der Utopie“. In diesem Sommer, am 15. Mai, gibt es vom Aktionsbündnis eine große Kinoreihe mit Aktionsabenden. Es wird gezeigt, was aus den Kindern in diesem Film – Kindern der Inklusion – einige Jahre später geworden ist.

Letztendlich geht es um die Frage, wie wir in dieser Gesellschaft zusammenleben wollen. Hat jeder wirklich dieselben Möglichkeiten, oder werden einige frühzeitig aussortiert, weil sie lästig oder schwierig sind, anders aussehen oder irgendwelche Kompetenzen nicht haben?

Es geht auch um eine Utopie des Zusammenlebens, und die Frage ist, ob wir als Gesellschaft und wir als Parlament bereit sind, für diese Aufgabe Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Da macht es keinen Sinn, immer wieder die Sandförmchen hin und her zu schieben, sondern es geht darum, ob wir bereit sind, diese gesellschaftspolitische Aufgabe zu meistern.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Es gibt eine Kurzintervention aus den Reihen der AfD. Herr Seifen hat das Wort, und der Kollege Ott antwortet auf die Kurzintervention von seinem Sitzplatz aus.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Ott, Sie sprachen gerade von Menschenrechten. Ich denke, wir alle sind uns einig, dass jeder Bürger, jede Bürgerin, jeder Mensch, der in diesem Land lebt, ein Anrecht darauf hat, an den Menschenrechten und an allem, was die Gesellschaft zu bieten hat, teilzuhaben. Das möchte ich ausdrücklich betonen.

Ich frage mich aber, ob Sie der Meinung sind, dass man Kinder nicht an Menschenrechten teilhaben lässt, wenn man sie auf eine Förderschule schickt. Glauben Sie, dass das sozusagen einen Ausschluss von Menschenrechten bedeutet?

Und meinen Sie nicht, dass eine besondere Förderung der Schüler, die dieser besonderen Förderung bedürfen, viel mehr dazu führt, dass sie später an der Gesellschaft teilhaben können, als wenn man sie nicht besonders fördert?

(Beifall von der AfD)

Herr Ott, Sie haben das Wort.

Wenn Kinder an eine Schule geschickt werden, weil man meint, sie würden an dieser Schule besonders gefördert, es sich aber um eine Schule handelt, an der sie keinen Schulabschluss erreichen können und an die sie eigentlich nicht gehören, und wenn es – um den konkreten Fall heranzuziehen – bereits Fälle gibt, in denen das Land Schadensersatz zahlen musste, weil festgestellt wird, dass das Kind an der falschen Schule war, dann müssen wir uns als Verantwortliche eines Systems doch fragen, ob es sich nur um Einzelfälle handelt.

Wenn man den Experten Glauben schenken darf, dann muss man feststellen, dass der berechtigte Wunsch nach einer individuellen Förderung im kleinen System sehr vernünftig und richtig ist. Wenn das aber dazu führt, dass den Kindern Zukunftsperspektiven genommen werden, dann wäre das ein Staatsversagen im besten Sinne.

Unsere Aufgabe ist es deshalb meiner Meinung nach, das Menschenrecht jedes einzelnen Kindes durchzusetzen. Es ist die Aufgabe von Parlamenten, dafür zu sorgen, dass dies sichergestellt ist. Der Fetischkampf zwischen zwei Gräben führt niemanden weiter – weder die Eltern der Förderschulkinder an Förderschulen noch die Eltern der Förderschulkinder an Regelschulen. Das bringt uns nicht weiter, sondern wir brauchen eine grundsätzliche Betrachtung dieses Systems.

Ich meine, es hat sich gezeigt, dass dieses System – egal wer regiert hat – nicht in dem Zustand ist, in dem es sein müsste. Der Behindertenrechtskonvention widerspricht es frontal, und deshalb habe ich die Menschenrechte vorangestellt. Es ist die Aufgabe der Politik in einem demokratischen Staat, die Menschenrechte durchzusetzen.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Mir liegt eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der Grünen erteile ich der Abgeordneten Frau Beer für eine Restzeit von 1:23 Minuten das Wort.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Leider, Frau Ministerin, sind Sie eine Antwort noch schuldig geblieben. Ich würde mir wünschen, dass Sie diese schriftlich beantworten. Es geht um die 25er-Regelung und darum, dass die Schulträger damit offensiv umgehen können. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass, gerade wenn alle Züge von Gesamtschulen, Sekundarschulen das tun, das entsprechend gesichert und verlässlich passieren kann.

Ich bin Ihnen auch für das Bekenntnis zu den Menschenrechten dankbar. Das habe ich eben gesagt. Aber warum haben so viele Gymnasien, wenn Sie auch da geworben haben, es so verstanden, dass man sich jetzt still und heimlich aus dem zieldifferenten Lernen verabschieden kann, dass das politisch so gewollt ist?

Ich will noch einmal etwas zu den Förderschulen sagen. Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen von der CDU haben vergessen, was wir gemeinsam in den Schulkonsens geschrieben haben, nämlich dass die Förderschulen zum Schulsystem dazu gehören, solange sie trotz Inklusion gebraucht werden. Das ist dort festgeschrieben. Sie sollten einfach mal nachlesen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auf der „didacta“ ist sehr deutlich geworden, dass das, was meine Fraktion im Antrag niedergelegt hat, die Dinge sind, die die Kolleginnen und Kollegen bewegen, wo die Sorgen sind und wo die realen Probleme sind. Das müssten eigentlich diejenigen, die bei der Podiumsdiskussion waren – das waren Herr Rock und Frau Müller-Rech –, bestätigen.

Was ich wirklich schade fand, Herr Kollege Rock, war, dass Sie in der Anrede Termini der AfD übernehmen und dann noch Herrn Seifen Beifall klatschen. Das fand ich wirklich enttäuschend. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Von daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/5054. Wer möchte zustimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 17/5054 abgelehnt worden.

Ich rufe auf:

5 Demokratie stärken – Rote Hilfe e.V. verbieten!

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/5076

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Wagner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir unsere Freiheit, unsere Demokratie und unseren Wohlstand erhalten wollen, dann gehört dazu auch, dass wir wehrhaft sind – wehrhaft gegen Extremisten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung angreifen und abschaffen wollen. Da ist mir ganz egal, ob sich dabei um Neonazis, Islamisten oder wie heute hier in der Debatte um Linke handelt.

Meine Damen und Herren, eine der maßgeblichen Organisationen im linksextremen Spektrum ist die sogenannte Rote Hilfe. Wer oder was ist die Rote Hilfe?

Laut Verfassungsschutz – ich zitiere – leistet sie Straf- und Gewalttätern aus dem linksextremistischen Spektrum politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen. Darüber hinaus betreut die Rote Hilfe rechtskräftig verurteilte Straftäter während ihrer Haft, um diese weiter bzw. stärker an die Bewegung zu binden. Beispielsweise hält sie persönlichen Kontakt zu Inhaftierten, um sie zum Weiterkämpfen zu motivieren.

Zum Weiterkämpfen motivieren – stellen Sie sich so etwas mal von rechtsextremer Seite vor. Zu Recht ginge ein Aufschrei durch das Land. Nicht umsonst hat man den „braunen Bruder“ der Roten Hilfe, die ehemalige Hilfsgemeinschaft für nationale Gefangene, längst verboten. Es ist daher kein Wunder – und man fragt sich eher: Warum erst jetzt? –, dass der Bundesminister des Innern nun endlich laut „Fokus“ auf die Idee kommt, diesen linken Verein zu verbieten.

Auch Armin Schuster, der CDU-Parteifreund im Bundestag, sagte – ich zitiere –:

„Ich hoffe, dass das Bundesinnenministerium angesichts der massiv rechtsstaatsfeindlichen Aktivitäten der Roten Hilfe ein Vereinsverbot prüft.“

Die Rote Hilfe, die sich für vermeintlich politische Gefangene und gegen eine absurderweise unterstellte staatliche Repression einsetzt, gibt es bereits seit den 70er-Jahren im Umfeld der linken RAFTerroristen. Auch heute distanziert sie sich nicht von den Morden der Roten Armee Fraktion. 2016 etwa druckte die Vereinszeitung eine Solidaritätsbekundung an die RAF-Terroristen Burkhard Gaweg, Ernst-Volker Staub und Daniela Klette, die von den Behörden aufgrund diverser Verbrechen gesucht werden. Er endet mit den Worten – ich zitiere –:

Daniela, Burkhard und Volker, wir wünschen euch viel Kraft und Lebensfreude. Lasst es euch gut gehen und lasst euch nicht erwischen.

Darf ein solcher Verein in unserem Land tatsächlich so menschenverachtend agieren, noch dazu – man