Dafür braucht es im Wesentlichen drei Mittel: den Verfassungsschutz – da ist sich zumindest ein Großteil der Demokraten sehr einig –, die politische Bildung und uns Demokraten, die hier mit ihrer Arbeit im Parlament beweisen, dass sie die täglichen Sorgen der Menschen in unserem Land ernst nehmen, diese Probleme lösen und uns darum kümmern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der AfD, Teile von Ihnen sehen das deutlich anders, glaube ich. Sie sehen das deutlich anders. Anders kann ich das nicht verstehen, was Ihr Vorsitzender, Herr Gauland, gesagt hat, nachdem Sie ja selber in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten sind. Herr Wagner, deswegen fand ich Ihr Wort von der wehrhaften Demokratie in diesem Zusammenhang schon etwas irritierend. Ich kann Ihnen das Zitat von Herrn Gauland ja einmal entgegenhalten. Herr Gauland sagte:
„Ich war früher für die Beibehaltung des Verfassungsschutzes. Nachdem ich aber dieses Gutachten gelesen habe, halte ich die Abschaffung nicht mehr für falsch.
Das passt mit Ihrer Aussage zur wehrhaften Demokratie überhaupt nicht zusammen. Räumen Sie erst einmal da auf, bevor Sie solche Anträge hier ins Plenum bringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, erst recht gilt das im Übrigen, wenn wir über den gewaltbereiten Extremismus reden. Ich glaube, auch da besteht hier unter den demokratischen Fraktionen Einigkeit darüber, dass der Staat das mit aller notwendigen Härte verhindern muss.
Und das tut er. Die Schieflage, die Sie hier wieder darzustellen versuchen, entspricht nicht der Realität. Sie entspricht nicht der Realität unter Herrn Innenminister Reul und auch nicht der Realität unter seinem Vorgänger, Herrn Innenminister Jäger.
Jetzt noch einmal zur Roten Hilfe: Es gibt durchaus unterschiedliche Ansichten, wie die Rote Hilfe zu bewerten ist. In Nordrhein-Westfalen stellte der Verfassungsschutz im Jahre 2010 fest – ich glaube, diese Meinung wird auch heute noch geteilt; so habe ich es zumindest in den letzten Berichten des Verfassungsschutzes gelesen –: Die Rote Hilfe wird beobachtet; wegen ihrer nachrangigen Bedeutung erfolgt die Aufklärung über die Rote Hilfe auf der Homepage des Innenministeriums.
So war bisher die Position. Ich habe nicht wahrgenommen, dass sich diese Position verändert hat. Die Rote Hilfe ist als eine linksextremistische Organisation anzusehen. Das ist die bisherige Position des Innenministeriums bzw. des Verfassungsschutzes gewesen, und so ist die Position auch heute. Die Schieflage, die Sie hier herbeizureden versuchen, gibt es also nicht.
Im Bund ist die Positionierung vielleicht noch etwas differenzierter. Sie haben ja nur Auszüge aus den Erklärungen der Bundesregierung zitiert. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom Juli 2018 wird ausführlich der Hintergrund des Vereins dargestellt und aufgezeigt, dass es eine sehr unterschiedliche und nicht unumstrittene Bewertung des Vereins gibt. Er ist linksextrem. Verfassungsfeindliche Ziele würden – Zitat – „mit unterschiedlicher Intensität“ verfolgt. Er sei ein Sammelbecken für – auch da wieder ein Einschub der Bundesregierung: „wenn auch nicht ausschließlich“ – Anhänger kommunistischer oder anarchistischer Ansätze.
Das ist die Bewertung des Verfassungsschutzes in Land und Bund. – Da brauchen Sie nicht zu lachen. Sie sollten das ernst nehmen.
(Andreas Keith [AfD]: Entschuldigen Sie! Sie pauschalisieren den ganzen Tag unsere Par- tei, und jetzt differenzieren Sie bei jeder Gele- genheit! Es ist lächerlich, was Sie tun! – Ge- genruf von der SPD: Das müssen Sie schon aushalten!)
Im letzten Jahr gab es Presseberichterstattungen, wonach der Bundesinnenminister erwägt oder sich vorstellen kann, ein Verbotsverfahren für diesen Verein durchzuführen.
Kollege Sieveke hat gerade sehr ausführlich dargestellt, wie ein solches Verfahren funktioniert. Das ist kein Verfahren, das aufgrund eines Beschlusses dieses Parlaments durchgeführt wird – das ist auch richtig so –, sondern das ist eine Entscheidung der Exekutive auf der Grundlage beweisbarer Tatsachen, die
gegebenenfalls – auch das ist gute Tradition in unserem demokratischen Rechtsstaat – dann von Gerichten überprüft werden können. Genau das ist eine Debatte, die jetzt begonnen hat.
Eine kleine Spitze gegen Herrn Seehofer gestatten Sie mir: Er wollte mit Sicherheit nicht, dass es zu einer erneuten öffentlichen Befassung mit dem Thema „Rote Hilfe“ kam, nachdem die ersten Berichte veröffentlicht worden waren. Teilweise hat das auch zu einer erneuten Solidarisierung mit diesem Verein geführt.
Sie können mir gerne das Zitat von Herrn Kühnert entgegenhalten. Wir sind durchaus eine Partei, die unterschiedliche Meinungen in sich vereint. Das ist gar keine Frage.
Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass die Bundesregierung eine sehr differenzierte Bewertung der Roten Hilfe vorgenommen hat. Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen. Sie hätten auch noch die Humanistische Union, die Neue Richtervereinigung und andere Verbände zitieren können.
Im Rahmen der Vorbereitung werden Sie vielleicht gelesen haben, dass es Urteile dazu gibt, inwieweit die Rote Hilfe gewaltorientiert ist. Der Verfassungsschutz in Bremen hatte den Begriff „Gewaltorientierung“ in einem Verfassungsschutzbericht aufgegriffen. Das wurde dann vom Oberverwaltungsgericht in Bremen überprüft – mit dem Ergebnis, dass es dafür keine Belege gab und dieser Begriff gestrichen werden musste. Sie sehen also, dass unterschiedliche Auffassungen dazu existieren, wie die Rote Hilfe zu bewerten ist.
Wir sprechen also über einen Verein, der unterschiedlich bewertet wird und eventuell – dafür gibt es keine öffentlich belegten Aussagen des Bundesinnenministers – Teil eines Prüfverfahrens ist. Dass der Bundesinnenminister sich zu laufenden Verfahren nicht äußert, ist auch nachvollziehbar.
Sie verlangen in Ihrem Antrag, dass wir als Parlament über die Durchführung eines Verbotsverfahrens entscheiden sollen, für das wir als Legislative überhaupt nicht zuständig sind.
Wenn man das alles zusammen sieht, entsteht doch der Eindruck, dass Sie mit Ihrem Antrag eigentlich ablenken wollen.
Sie wollen von einer Diskussion ablenken, die Sie derzeit in Ihren eigenen Reihen führen. Diesen Vorwurf müssen Sie sich auch gefallen lassen, wenn Sie einen solchen Antrag hier einbringen.
Herr Sieveke hat eines deutlich gemacht – dem schließe ich mich mit meiner Fraktion auch an –: Uns ist es völlig egal, welcher Couleur Extremismus ist.
Meine Damen und Herren, wir machen keinen Unterschied zwischen guten oder schlechten Extremisten. Wir differenzieren da nicht. Sie machen diesen Unterschied sehr offenkundig.
Wenn ich mir Ihre Große Anfrage zum Linksextremismus oder den hier vorliegenden Antrag anschaue, komme ich zu dem Schluss, dass Sie sich immer nur auf eine Seite konzentrieren, anstatt, wie es der Innenminister tatsächlich tut, beide Seiten in den Blick zu nehmen.
Wenn jemand so etwas macht, entsteht der Eindruck – um ein Sprichwort zu bemühen –, dass Sie vor Ihrer eigenen Tür nicht so richtig gut gekehrt haben.
Das müssen Sie sich jetzt anhören. Sie dulden Rechtsradikale in Ihren eigenen Reihen und extremistische Flügel in Ihrer Partei. In Ihrer Fraktion und Partei gibt es ja wohl einen sehr offenen Kampf darum, die Oberhand zu gewinnen.
Sie tolerieren Demokratiefeinde in den eigenen Reihen. Die Syrien-Reise will ich jetzt gar nicht ansprechen, obwohl man das natürlich auch einmal tun könnte. Sie machen also Ihre Hausaufgaben nicht. Sich dann hierhin zu stellen und selbst als wehrhaften Demokraten zu bezeichnen, ist höhnisch.
Sie hadern intern. Das haben wir wahrgenommen. Das ist auch öffentlich mehrfach diskutiert und berichtet worden. Es gibt Flügel, die sich gegenüberstehen und sich nicht einigen können, welche Richtung die AfD künftig einschlagen soll – eine demokratische oder eine undemokratische Richtung. Das müssen Sie entscheiden.
Sie schreiben in dem Antrag, den wir hier beraten und beschließen sollen, von einer – ich zitiere – „Fraternisierung“. Über dieses Wort könnte man streiten. Aber es ist Ihre Wortwahl. Sie schreiben also: „eine Fraternisierung mit Extremisten im Keim zu ersticken.“
Machen Sie doch erst einmal Ihre Hausaufgaben, und kehren Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Tür, bevor Sie solche Anträge ins Plenum einbringen.
Soziologen würden es sicherlich in etwa so formulieren: Durch Attacken auf andere versuchen Sie, die
eigenen Reihen zu schließen. – Sie haben abtrünnige Mitglieder und fraktionslose Kollegen hier im Haus. Ihrer Partei droht die Abspaltung ganzer Flügel.
Was Sie jetzt machen, ist der Versuch, Ihren Laden zusammenzuhalten. Das ist die Intention und das Ziel Ihres Antrags.
Meine Damen und Herren, eine alte Erkenntnis und ebenfalls eine Binsenweisheit ist: Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen drei Finger auf einen selbst zurück. – Räumen Sie also erst einmal in Ihrem eigenen Laden auf. Trennen Sie sich von Herrn Höcke und anderen Sympathisanten. Dann können wir hier über solche Anträge diskutieren. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. Sie haben wahrscheinlich bemerkt, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar von Herrn Wagner. – Das Mikrofon ist freigeschaltet.
Frau Präsidentin, schönen Dank. – Lieber Kollege Wolf, eine Frage, die Kollege Sieveke vorhin aufgeworfen hat, blieb nun doch unbeantwortet: Ist es möglich, gleichzeitig Mitglied der SPD und einer linksextremistischen Vereinigung wie der Roten Hilfe zu sein? – Diese Frage hätte ich sehr gerne beantwortet.
Sie haben die Gewaltorientiertheit der Roten Hilfe in Zweifel gezogen. Aber es besteht sicherlich ein Unterschied zwischen Gewaltorientiertheit und der Unterstützung von Gewalttätern. Ich habe in meiner Rede vorhin aus der Vereinszeitschrift der Roten Hilfe zitiert und auf die unterstützenden Kommentare zu den drei RAF-Terroristen aufmerksam gemacht. Ich denke, dass das mehr als ausreichend ist, um die Verfassungsfeindlichkeit der Roten Hilfe aufzuzeigen.