Sie haben die Gewaltorientiertheit der Roten Hilfe in Zweifel gezogen. Aber es besteht sicherlich ein Unterschied zwischen Gewaltorientiertheit und der Unterstützung von Gewalttätern. Ich habe in meiner Rede vorhin aus der Vereinszeitschrift der Roten Hilfe zitiert und auf die unterstützenden Kommentare zu den drei RAF-Terroristen aufmerksam gemacht. Ich denke, dass das mehr als ausreichend ist, um die Verfassungsfeindlichkeit der Roten Hilfe aufzuzeigen.
Im Übrigen bitte ich Sie um Folgendes: Wenn Sie schon glauben, über die AfD und irgendwelche Flügel sprechen zu müssen, differenzieren Sie doch bitte. Schließlich ist es ein Unterschied, ob eine Organisation wie die Rote Hilfe als verfassungsfeindlich eingestuft wird oder ob ein Teilaspekt, der, wenn es hoch kommt, 20 % der Partei ausmacht, als Verdachtsfall überprüft wird. Die Partei AfD spielt in diesem Zusammenhang sowieso überhaupt keine Rolle.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass Alexander Gauland die Beibehaltung des Verfassungsschutzes infrage gestellt hat, nachdem er dieses ominöse Gutachten mit mehr als 400 Seiten gelesen hatte, das ich mir auch zu Gemüte geführt habe.
Ich bin für die Beibehaltung des Verfassungsschutzes, erwarte von einem Gutachten aber, dass es tatsächlich in sich konsistent ist. Ich erwarte also, dass man nicht so etwas vorlegt, was auch Drittsemester im Jurastudium geschrieben haben könnten. – Schönen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Wagner, das, was Sie jetzt gemacht haben, habe ich Ihnen die ganze Zeit vorgehalten. Sie versuchen nämlich sehr eindeutig, von Diskussionen in Ihrer Fraktion und in Ihrer Partei abzulenken.
Zum einen sagen Sie, ich solle mich nicht mit der AfD beschäftigen. Zum anderen beschäftigen Sie sich aber ganz leidenschaftlich mit internen Dingen innerhalb der SPD.
Wir haben unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Bewertung der Roten Hilfe. Ich habe das sehr deutlich ausgelegt und auch Zitate gebracht. Eine Demokratie muss das aushalten.
Ich teile ausdrücklich die Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass die Rote Hilfe als linksextremistisch einzustufen ist. Die Frage ist natürlich, wie weit sie geht. Ich habe diesbezüglich ausdrücklich auf die Zitate der Bundesregierung hingewiesen, die das hinsichtlich der Anhängerschaft sehr differenziert ausführt und sagt, dass nicht alle Anhänger aus dem Spektrum der Kommunisten oder der Anarchisten kommen.
Eines muss ich Ihnen als Sozialdemokrat zum Schluss noch einmal sehr deutlich sagen – damit spreche ich wohl auch für alle Sozialdemokraten, die hier im Raum sind –: Unsere Anhänger sind beim Kampf um die Demokratie unseres Landes sowohl von Nationalsozialisten als auch von Kommunisten verfolgt worden und in Gefängnissen gestorben. Da brauchen wir von Ihnen keine Belehrung über Demokratie.
(Beifall von der SPD – Markus Wagner [AfD]: Was ist mit der Doppelmitgliedschaft, Herr Kollege Wolf?)
Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Wir fahren in der Redeliste fort. Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Brockmeier das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD schwingt sich zum Kampf gegen die Rote Hilfe auf, weil die Rote Hilfe der AfD zu extremistisch ist.
Liebe AfD, Sie ziehen diese Nummer zwar häufiger durch. Ich muss Ihnen aber leider sagen: Es wird auch dadurch nicht weniger absurd, dass ausgerechnet Sie sich hierhin stellen und unter Bezugnahme auf Berichte des Verfassungsschutzes gegen Extremismus vorgehen.
Ich sage Ihnen ganz klar: Auch wir als FDP halten die Existenz und die Tätigkeit der Roten Hilfe für nicht gerade erfreulich.
Natürlich ist der Verein nicht nur eine harmlose linke Solidaritätsgemeinschaft von Juristen für Aktivisten. Das ergibt sich schon allein daraus, dass sich die Rote Hilfe bis heute nicht von den Gräueltaten der RAF distanziert.
Selbstverständlich ist es so, dass die Rote Hilfe versucht, die Sicherheitsbehörden des Staates in Misskredit zu bringen. Deswegen wird die Rote Hilfe völlig zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet.
Herr Sieveke hat schon gesagt, dass wir als NRWKoalition uns auch sehr genau anschauen, was da bei der Roten Hilfe passiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, mit den gewaltbereiten Teilen der AfD – ach nein, mit den gewaltbereiten Teilen der Roten Hilfe ist es wie mit den meisten Extremisten: Dummheit lässt sich einfach nicht verbieten.
Hinzu kommt, dass die Rote Hilfe ihre Tätigkeiten unter dem Deckmantel des Rechtsstaats ausübt und juristische Hilfe für Strafverfahren anbietet.
Dass die Rote Hilfe wächst und sich der angebotene Service unter Linksextremisten möglicherweise wachsender Beliebtheit erfreut, muss einen wirklich mit Sorge erfüllen.
Gleichzeitig gilt aber auch, dass jeder Straftäter – und dazu gehören auch linksextremistische Straftä
ter – in Deutschland das Recht hat, sich juristisch beraten und unterstützen zu lassen – ob Ihnen das passt oder nicht.
Sie werden also – ob mit oder ohne Verbot der Roten Hilfe – kaum verhindern können, dass Linksextremisten andere Linksextremisten in Strafprozessen verteidigen und diese Solidarität auch vermarkten.
Das gilt aber genauso für Rechtsextremisten, die sich ebenfalls gerne gegenseitig vertreten. Die Organisationsstruktur des Beratungsangebotes für
Aber auch dort ist bekannt, dass es funktionierende Netzwerke gibt, falls der in Schwierigkeiten geratene Rechtsextremist anwaltlichen Rechtsbeistand benötigt.
Es überrascht mich ein bisschen, dass Sie diesen Umstand in Ihrem Antrag übersehen haben, wo Sie doch so engagiert gegen die ganzen rechtsberatenden Extremisten vorgehen wollen.
Wenn wir hier anfangen, Organisationen zu verbieten, die kein Problem damit haben, gewaltbereite Extremisten juristisch zu unterstützen, sollten wir auch den Deutschen Rechtsschutzkreis erwähnen. Ihn müssten Sie ja ebenfalls verbieten wollen, wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe.
Unabhängig davon, dass Ihr Kampf gegen Extremismus mir ein bisschen einseitig erscheint – schließlich gehen Sie zum Beispiel auf den Deutschen Rechtsschutzkreis nicht ein –, will ich noch kurz auf den Feststellungsteil Ihres Antrags zu sprechen kommen.
Sehe ich es richtig, dass ausgerechnet die AfD – die Partei, die ständig irgendwelche Verstrickungen mit der Identitären Bewegung hat – hier feststellen lassen will, dass sich eine Zusammenarbeit zwischen freiheitlich-demokratischen Kräften und Organisationen des extremistischen Spektrums verbietet?
Sie wollen Doppelmitgliedschaften, gemeinsame Aufrufe zu Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen von Extremisten untersagen. Ich glaube, da verwechseln Sie etwas. Wir sind hier nicht in der Bundesvorstandsitzung der AfD,
die aufgrund immer wieder auftretender Abgrenzungsfragen gesondert beschließen muss, dass Pegida-Symbole und eine Mitgliedschaft in der Identitären Bewegung mit der AfD-Mitgliedschaft unvereinbar sind.
Das sind übrigens Aspekte, die im restlichen Teil des Hauses Selbstverständlichkeiten sind und deswegen keines besonderen Beschlusses bedürfen.
Bei der AfD beschäftigt sich hingegen der Bundesvorstand und dann später noch einmal der Bundeskonvent – wohlgemerkt nicht der Bundesparteitag – mit dieser Frage. Offenbar muss dann doch noch mal von oben beschlossen werden, dass sich die Mitglieder der AfD nicht mit Rechtsextremisten zusammensetzen sollen.
(Andreas Keith [AfD]: Gucken Sie doch mal, was Ihre Partei in den letzten 100 Jahren be- schlossen hat! Wir sind sechs Jahre alt! Mein Gott!)
In diesem Zusammenhang möchte ich allen mit Abgrenzungsschwierigkeiten zu Extremisten einmal einen Tipp aus der politischen Mitte geben. Sorgen Sie doch einfach vor Ort dafür, dass nicht mit Extremisten demonstriert wird, beschäftigen Sie keine Extremisten, und verbreiten Sie keine extremistischen Ansichten.
Dann müssen die AfD im Bundesvorstand und wir hier im Landtag keine Debatten mehr darüber führen, ob wir Selbstverständlichkeiten unter Demokraten gesondert feststellen wollen oder nicht.
Abschließend möchte ich noch zu einem weiteren Teil in Ihrem Antrag kommen, nämlich zum Teil III und da insbesondere zur Nr. 2. Die AfD fordert dort, dass wir „auf Landesebene die Möglichkeit eines rechtssicheren Verbots der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Orts- und Regionalgruppen“ der Roten Hilfe prüfen und dies dann „wo möglich“ herbeiführen.
Das ist natürlich wahnsinnig sinnvoll. Wenn die Rote Hilfe tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands darstellt, bringt es wirklich wahnsinnig viel, wenn wir in Bielefeld, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Köln und Oberhausen lediglich die Regionalgruppen verbieten. Es ist ja allseits bekannt, dass man für eine Rechtsberatung im Bundesgebiet unbedingt eine Regionalgruppe in NRW benötigt.
Meine Damen und Herren, ich bin dafür, dass wir das Verbot oder Nicht-Verbot einem bundesweit agierenden „Verein“ überlassen, nämlich dem sinnvollerweise dafür zuständigen Bundesinnenministerium. Ich habe nicht den Eindruck – das wurde gerade ja auch schon mehrfach erwähnt –, dass der amtierende Bundesinnenminister jemand ist, der sich sonderlich für die Rote Hilfe erwärmen kann. Daher kann ich mir gut vorstellen, dass im Bundesinnenministerium bei Bedarf eine sorgfältige vereinsrechtliche Prüfung erfolgt. Das wurde gerade ja auch schon mehrfach angekündigt.