Protokoll der Sitzung vom 22.02.2019

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist ja das Schlimme daran!)

Sie sind doch aufmerksame Zuhörer. Ich sage zu Herrn Reul gesagt, es macht mich betroffen. Habe ich Sie beschuldigt? – Nein. Es macht mich betroffen. Deswegen gerade unsere Erregung, verstehen Sie? Das war nicht gegen Sie gerichtet, sondern es war gegen einen parlamentarischen Brauch gerichtet, …

Die Redezeit.

… der selbst an dieser Stelle, wo es um die existenziellen Grundlagen eines Menschen geht, uns ausschließt.

Ich frage einfach mal die Fraktionen – das ist jetzt eine heuristische Frage, keine polemische –, ich frage Sie und möchte eine Antwort: Warum haben Sie uns an dieser Stelle ausgeschlossen? Unterstellen Sie uns etwa etwas?

(Beifall von der AfD – Zurufe von der CDU)

Danke, Herr Kollege Seifen. – Jetzt spricht der Ministerpräsident.

(Zuruf von der CDU: Und jetzt sind Sie das Op- fer! – Gegenruf von Helmut Seifen [AfD]: Hö- ren Sie doch auf mit Opfer! Habe ich von Opfer geredet? Mensch, noch einmal! Seien Sie jetzt ruhig! – Gegenruf von Christof Rasche [FDP]: Das können Sie Kindern in der Schule sagen!)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich die Absicht, heute an einem anderen Termin teilzunehmen, zu dem auch andere Kolleginnen und Kollegen eingeladen sind. Ich habe das gestern Abend abgesagt, nachdem wir diese neuen Informationen zu Lügde bekommen haben.

Ich bin sehr dankbar für den Verlauf dieser Debatte. Das kann auch ganz anders verlaufen. Ich bin froh darüber, dass man erstens nicht die vielleicht berechtigte Diskussion über Zuständigkeiten geführt hat: Wie ist es mit den Jugendämtern, was kann das Land machen, sind wir optimal aufgestellt? Vielmehr formuliert der Antrag die Aussage: Unabhängig davon, wie es ist, lasst es uns besser machen. – Das ist der Tenor dieses gemeinsamen Antrags aller Fraktionen.

Man hat das nicht in Bezug auf die Jugendhilfe diskutiert, auch nicht in Bezug auf die Polizei. All das ist nicht diskutiert worden, sondern es ist schlicht die Frage aufgeworfen worden, was jetzt passieren muss. Dafür möchte ich zunächst herzlich danken.

Das Zweite ist, dass keine parteipolitische Debatte stattgefunden hat. Herr Seifen, Sie haben am Ende beklagt, wie formal Anträge gestellt werden. – Es ist trotzdem wahrgenommen worden, auch durch den Beitrag Ihrer Fraktion, dass in der Sache alle Fraktionen dieses Hauses hinter diesem Anliegen stehen. Das hat die Debatte deutlich gemacht: Deshalb sollten wir jetzt auch die formalen Fragen, wie man Anträge stellt, nicht überbetonen.

Zudem gab es mehrmals Beifall des ganzen Hauses; bei jedem Redner war das festzustellen. Das ist etwas, was in dieser Situation hilft. Denn Regierungswechsel finden statt, Strukturen sind da, aber das, was passiert ist, geht über diese Zeiten hinweg.

Deshalb danke ich drittens dem Innenminister. Er hat noch nicht genau ausformuliert, wie das Format aussehen soll. Aber dass wir ein anderes Dialogformat zwischen Regierung und Parlament jenseits von vierwöchig stattfindenden Innenausschusssitzungen

brauchen, haben, glaube ich, alle erkannt. Es ist wichtig, dass alles, was der Sonderermittler ermittelt und was da im Moment passiert, zeitnah in einem parlamentarischen Gremium erörtert werden kann, ohne dass wir auf die nächste Innenausschusssitzung oder schriftliche Berichte warten müssen.

Die anderen Fraktionen werden sagen: Wir machen das aber nur mit, wenn wir zeitnah erfahren, was wirklich passiert, wenn diese Transparenz auch in Zukunft erhalten bleibt. – Deshalb werden wir eine Form finden, wie das Ganze stattfindet.

Ich glaube, dieser Fall wird nicht nur in NordrheinWestfalen, sondern in ganz Deutschland beobachtet. Was hat da stattgefunden, und wie geht man damit um?

Es wäre wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen es bei diesem Beispiel schaffen, in einem solchen Klima, in dem auch die heutige Debatte stattgefunden hat, zu signalisieren: Es gibt Punkte, da endet für uns in Nordrhein-Westfalen die Parteipolitik. Stattdessen kümmern wir uns zusammen um das Kindeswohl, das Aufklären und nehmen Verantwortliche in den Behörden und auch außerhalb in den Griff. Wenn sie Straftaten begangen haben, dann bringen wir sie hinter Schloss und Riegel. – Das machen wir zusammen, und dafür danke ich.

Ich wünsche uns, dass wir in diesem Geist von heute Morgen weiterdiskutieren, wenn in den nächsten Wochen weitere Fakten, Tatbestände oder Fehlverhalten Einzelner aufgedeckt werden. – Danke für die heutige Debatte.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Laschet.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir nun zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates kommen können, den Antrag Drucksache 17/5066 – Neudruck – an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es dazu Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

3 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention –

Die schwarzgelbe Landesregierung muss alle Kräfte bündeln, um ein inklusives NRW zu schaffen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/5061

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5222

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Neumann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Inklusion ist für einige ein Modewort, anderen ist es wert, sonntags darüber zu sprechen. Aber es geht weder um Mode noch um Sonntagsreden. Es geht um etwas sehr Urdemokratisches und Urrechtsstaatliches, nämlich das Menschenrecht, dass auch die Würde aller Menschen mit Behinderung in einem Staat gewahrt ist.

Dass gestern das Bundesverfassungsgericht ein Urteil veröffentlicht hat, nach dem das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung rechtens ist, wogegen Beschwerdeführer angegangen sind, ist für Nordrhein-Westfalen, für die ehemalige rot-grüne Landesregierung ein sehr großer Erfolg.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir waren das erste Bundesland, das dieses Wahlrecht gegen viele Unkenrufe durchgesetzt hat. Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, dass auch das deutsche Verfassungsgericht klar und deutlich seine Stimme für das Wahlrecht der Menschen mit Behinderung erhoben hat.

„Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ war das Markenzeichen zur Umsetzung der UN-BRK, um das uns viele in anderen Ländern und im Bund beneidet haben. Dem daraus resultierenden Inklusionsstärkungsgesetz von Nordrhein-Westfalen wird das Potenzial zugeschrieben, die Umsetzung der Inklusion auf Landesebene weiter voranzubringen und zusätzliche Prozesse zur Stärkung der Inklusion anzustoßen.

Trotz dieser Aktivitäten belegt die Studie des Instituts für Menschenrechte als zuständiger MonitoringStelle zur Umsetzung der UN-BRK in NordrheinWestfalen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung sich auf diesen wichtigen und guten Vorarbeiten nicht ausruhen darf. Sie ist gefordert, deutlich mehr Maßnahmen für ein inklusives Nordrhein-Westfalen zu initiieren und umzusetzen. Deswegen wird die Landesregierung von der Monitoring-Stelle aufgefordert, ein umfassendes Maßnahmenpaket vorzulegen, um die Defizite bei der Umsetzung der Inklusion zu beseitigen.

Hier gibt es zentrale Kritikpunkte aufzuführen:

Lassen Sie mich mit dem Thema „Recht auf Wohnen“ anfangen. Die Wahrheit ist, dass es je nach Behinderungsform faktisch gar kein Wahlrecht für eine freie Wohnstätte gibt. Das liegt nicht nur an der verschärften Wohnungsnot und daran, dass es in vielen Städten letztlich keine barrierefreien Wohnungen gibt, es liegt auch daran, dass insbesondere mit der Schaffung der neuen Landesbauordnung nichts unternommen wurde, was diesen Tatbestand beseitigt.

Nicht viel besser ist die Entwicklung bei der Mobilität. Mit Mobilität verbinden wir Freiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung. Doch die Menschen mit Behinderung in NRW sind in Wahrheit weit davon entfernt. Ein mobiles inklusives Nordrhein-Westfalen liegt in weiter Ferne.

Beim Thema „inklusive Bildung“ stellen wir fest, dass sich die Gymnasien zwischenzeitlich aus dem Inklusionsansatz verabschiedet haben und es im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, die Hochzonung der so wichtigen Inklusionshelfer auf die Landschaftsverbände umzusetzen. Wenn es um dieses Thema geht, scheint es bei Schwarz-Gelb viele verfestigte negative Einstellungen zu geben.

Der inklusive Arbeitsmarkt bedeutet, dass nach wie vor doppelt so viele Menschen mit Behinderung arbeitslos sind wie ohne Behinderung. Wir sind hier gefordert, proaktiv neue Wege zur Arbeitsteilhabe zu gehen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Ihr Entschließungsantrag zeugt nicht nur von Unkenntnis, was die Umsetzung der UN-BRK betrifft, er ist aus meiner Sicht auch ein Affront gegenüber der Monitoring-Stelle. Mit keinem Wort gehen Sie in Ihrem Antrag auf die massiven Kritikpunkte ein, die von da vorgetragen wurden – mit keinem einzigen Wort. Das ist nicht haltbar.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Nordrhein-Westfalen war bei der Umsetzung der UNBRK mal in der Poleposition. Es entsteht der Eindruck, dass Sie zwischenzeitlich mit einer Pferdekutsche durch die Landschaft fahren und den Leuten vorgaukeln, Sie würden ein Formel-1-Rennen fahren, wenn es um die Inklusion geht.

Es gab einmal einen Minister, für den die Behindertenpolitik die Königin der Sozialpolitik war. Inzwischen muss man den Eindruck gewinnen, dass die Königin weder einen Thron noch einen König hat.

Kolleginnen und Kollegen, Inklusion lebt nicht von Behäbigkeit und Mutlosigkeit, sondern vom Bewusstsein des Wollens und Machens. Fangen Sie endlich damit an! – Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Hagemeier das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die antragstellende Fraktion hat die Analyse der MonitoringStelle am Deutschen Institut für Menschenrechte mit dem Titel „Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen“ anscheinend so gründlich gelesen, dass sich deren Gliederung im Antrag sehr gut wiedererkennen lässt.

Mit der Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Juni 2016 einen rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserem Bundesland geschaffen. Diesen Rahmen mit konkreten Maßnahmen schrittweise weiter auszugestalten, seine Wirkung zu beobachten und notwendige Anpassungen vorzunehmen, ist eine langfristige politische Aufgabe. Ich hebe hervor, die Betonung liegt hier auf „schrittweise“ und „langfristig“.

Den Prozess dazu begleitet das Deutsche Institut für Menschenrechte dauerhaft und unabhängig seit dem 1. März 2017. Es ist gut, dass wir in dem nun vorliegenden Bericht lesen dürfen, dass in NordrheinWestfalen viele Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu verzeichnen sind.

Falsch ist aber, wenn im vorliegenden SPD-Antrag behauptet wird, dass besonders die wichtigen Maßnahmen der rot-grünen Vorgängerregierung gewürdigt würden. Wenn wir von „dauerhaft“ und „schrittweise“ sprechen, müssen wir uns so weit ehrlich machen, dass klar ist: Dann wird ein Schritt nach dem anderen gegangen. Natürlich ist es richtig und gut, dass die zuerst gegangenen Schritte auch zuerst Wirkung zeigen.

Meine Damen und Herren, in Nordrhein-Westfalen leben rund 1,8 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Das entspricht gut 10 % der Bevölkerung von NRW. Es ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen – vermutlich rund 25 % der Bevölkerung – längerfristige Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen haben. Für das Leben dieser Menschen ist es von zentraler Bedeutung, ob und wie sie ihre Menschenrechte wahrnehmen können.