Protokoll der Sitzung vom 20.03.2019

Solcherlei Beiträge wurden zu den Steinkohlestandorten aus den von mir ausführlich benannten Grün

den nicht vorgenommen. Sie sind nicht Teil des Berichts. Vielmehr wird ein Mechanismus dargelegt, mit dem man Maßnahmen treffen kann.

Die Maßnahmen, die notwendig sind, werden wir mit großer Freude treffen, wenn klar ist, welche Kraftwerke wann in welcher Form vom Netz gehen oder fortentwickelt werden. Dann werden wir die Mittel, die der Bund bereitstellt, nach den Erfahrungen, die Nordrhein-Westfalen gerade auch in der Metropole Ruhr hat, einsetzen und ein geeignetes Instrumentarium finden, um sicherzustellen, dass sich eine solche Herausnahme von Kraftwerksblöcken, bezogen auf den Eingriff, strukturneutral verhält und dazu beiträgt, dass der Strukturwandel positiv begünstigt wird.

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine erste Zusatzfrage von Herrn Remmel.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie waren gerade so freundlich, Herrn Priggen und seine Aussagen auf der besagten Veranstaltung zu erwähnen. Nicht erwähnt haben Sie die Aussagen des Herrn Staatsministers a. D. und heutigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium Oliver Wittke, der auf der besagten Veranstaltung vorgetragen hat, dass 20 % der bisher vorgesehenen Mittel für das Rheinische Revier für das Ruhrgebiet vorzuhalten wären. Hier bedarf es wohl der Positionsklärung. Haben bisher solche klärenden Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium stattgefunden?

Bitte, Herr Minister.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordneter, es ist zutreffend, dass der Parlamentarische Staatssekretär Wittke in seiner Rede nicht von 20 %, sondern von 10 % sprach. Er meinte, 20 % dem Rheinischen Revier und 10 % den Steinkohlestandorten zuerkennen zu wollen. Dieser Bemerkung ist widersprochen worden, nicht nur von meiner Seite, sondern auch von Herrn Priggen und anderen Beteiligten. Woher die Grundlage für diese Aussage kommt, kann ich nicht nachvollziehen.

Wir haben in der WSB-Kommission und mit dem Bund folgende Vereinbarung getroffen – so laufen auch die Verhandlungen –:

Es gibt einen Ausgleich in Höhe von 40 Milliarden Euro, ein Betrag, den die Kommission für die Braunkohleregionen vorgeschlagen hat. Zusätzlich soll es

für die Steinkohlekraftwerksstandorte Entschädigungsleistungen in angemessener Form und Strukturhilfen geben. Hier ist durch die Kommission kein Betrag festgelegt oder empfohlen worden.

Verständigt haben sich zwischenzeitlich die vier Braunkohleländer. Die Kommission hat empfohlen, dass die Braunkohleländer mit dem Bund klären, mit welchem Anteil die drei Reviere von den 20 mal 1,3 Milliarden Euro Bundesmitteln und 20 mal 0,7 Milliarden Euro den Ländern zuzuordnenden Ausgleichsmitteln für die Braunkohleregionen bei der Verteilung bedacht werden sollen. Die Braunkohleländer haben sich auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien dahin gehend verständigt, dass die Lausitz 43 %, das Rheinische Revier 37 % und das Mitteldeutsche Revier 20 % der Mittel erhalten sollen.

Das ist auch konzertiert und dem Bund zwischenzeitlich so mitgeteilt worden. Darüber hinaus gehen wir nach Lage des Berichtes und nach Lage der mit dem Bund geführten Gespräche davon aus, dass es zu angemessenen Strukturbeiträgen für die Steinkohlestandorte kommt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Eine erste Zusatzfrage vom Abgeordneten Bolte-Richter.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich würde Ihnen gerne eine Frage zur zukünftigen Nutzung der Steinkohlekraftwerksstandorte stellen.

Sie hatten angesprochen, dass es laut Abschlussbericht einerseits die Möglichkeit gebe, die heutigen Steinkohlekraftwerke in die Reserve zu überführen, und es andererseits die Möglichkeit zum Brennstoffwechsel und damit zur Fortführung der Stromerzeugung im Markt gebe.

Ich möchte Sie fragen: Hat die Landesregierung unabhängig von den Auktionen, die Sie vorhin schon genannt haben, ein umfassendes und aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Kraftwerksstandorte, oder überlässt sie die Entwicklung den individuellen Unternehmensentscheidungen und damit ein Stück weit dem Zufall?

Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine ganz klare Empfehlung durch die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Wir haben eine ganz klare Aufgabenverteilung in unserem Staatswesen zwischen Bund und Ländern. In der

Energiepolitik haben wir eine klare Zuständigkeit des Bundes.

Wir haben es damit zu tun, dass sowohl bei der Braunkohle als auch bei der Steinkohle genehmigte Anlagen vorzeitig vom Netz genommen werden sollen. Hierfür gibt es klare Regelungen und Empfehlungen, auf deren Grundlage die Bundesregierung arbeitet. Unternehmen müssen sich am jeweiligen Standort auch mit Blick auf die Verantwortung für ihre Belegschaft entscheiden, an welchem Standort sie wann ihren Betrieb anpassen oder möglicherweise auch einstellen wollen.

Das sind unternehmenspolitische Entscheidungen, wie wir sie in einer sozialen Marktwirtschaft immer wieder antreffen. Das sind keine Zufallsentscheidungen, sondern unternehmenspolitische Entscheidungen, von denen wir erwarten, dass sie nach unserem Grundverständnis und unserem Grundgesetz verantwortlich stattfinden – in der Erfüllung sowohl der Verträge, die die Unternehmen energiewirtschaftlich abgeschlossen haben, als auch der sonstigen Verträge mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Destinatären.

Wir haben überhaupt keinen Zweifel, dass die Betreiber das in großer Verantwortung tun werden, dass der Bund das in großer Verantwortung tun wird, dass der Bund sich jeweils mit der Bundesnetzagentur mit Blick auf die große Frage der Energieversorgungssicherheit abstimmen wird.

Dann werden wir wissen, zu welchen Auktionsterminen welche Kraftwerke anstehen. Dann werden wir einen Fahrplan haben. Sobald wir diesen kennen, werden wir mit dem Bund über die Strukturthemen reden. Wir werden mit den betroffenen Körperschaften ein Konzept auflegen, damit wird den Strukturwandel auch an dieser Stelle bestmöglich organisieren können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich erteile das Wort zu ihrer ersten Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Brems.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte gern kurz auf das Thema Kraft-Wärme-Kopplung zu sprechen kommen. Dazu haben wir in diesem Haus in den letzten Jahren viele gemeinsame Leitlinien und Ziele festgelegt. Nach meiner Information gibt es im Ruhrgebiet 28 unterschiedlich große Wärmenetze. Die sind von einem möglichen Ende der Steinkohleverstromung in der Region unterschiedlich betroffen – auch wenn es natürlich noch andere Wärmequellen gibt, aber es ist schon ein entscheidender Faktor, wie mit der Steinkohleverstromung umgegangen wird.

Meine Frage an Sie lautet, welche Konzepte oder Ideen sie haben oder vielleicht auch nur welche Gespräche Sie geführt haben, damit es in der jeweiligen

Region dann nicht zu einem massiven Rückbau von KWK-Kapazitäten kommt.

Herr Minister.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Es ist völlig klar, deswegen habe ich auch darauf hingewiesen, dass das Thema der Wärmeversorgung gerade in der Metropole Ruhr eine große Bedeutung hat. Deshalb gehen wir davon aus, dass auch nicht so viele Steinkohlekraftwerke vollständig eingestellt werden.

Nach unseren Vorstellungen – das hatte ich eben ausgeführt – werden mutmaßlich 80 % der Kraftwerke eine Folgenutzung durch andere Befeuerung erfahren, auch um das Wärmenetz weiter zu versorgen. Ich hatte eben gesagt, dass wir in einer sozialen Marktwirtschaft sind. Die Unternehmen arbeiten vertragsgebunden. Sie haben Lieferverträge für die Wärmeversorgung. Diesen müssen sie auch in Zukunft nachkommen. Das wird mit den Beteiligten und uns abgestimmt.

Wir arbeiten gerade an einer Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen im Kontext des Berichts der Kommission „Wachstum, Struktur und Beschäftigung“. Wir haben Sie im Ausschuss ausführlich darüber informiert, in welcher Zeitachse wir das tun. Wir stehen mit allen wesentlichen Akteuren Nordrhein-Westfalens seit dem vergangenen Jahr in enger Abstimmung, um auch solche Fragen mit der Energiewirtschaft besprechen zu können. Wir werden diese Energiestrategie zeitnah, bis zur Sommerpause, abschließen und entsprechend kommunizieren. Da werden diese Themen ebenfalls von Bedeutung sein.

Was die KWK-Förderung betrifft, stehen im Bericht der Kommission „Wachstum, Struktur und Beschäftigung“ auch Empfehlungen an die Bundesregierung. Sie wissen, dass da manche Förderung ausgelaufen ist. Hier werden Förderungen auch fortgesetzt werden müssen.

All das ist in dem Bericht angelegt. Wir werden das in die Energieversorgungsstrategie Nordrhein-Westfalens aufnehmen und Ihnen dazu auch einen umfassenden Vorschlag vorlegen können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Abgeordneten Herrn Becker das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben ja eben darüber berichtet, dass Sie sich darum bemühen, den Abweichungssatz von 0,9 % zu verändern.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Warum werden die für eine Förderung zugrunde gelegten volkswirtschaftliche Daten beim Ruhrgebiet auf die Städte und Kreise bezogen und nicht auf eine ganze Region bezogen erhoben? Wir haben keine Regionsbezogenheit wie im Osten, sondern tatsächlich nur eine auf Kreise bzw. Gebietskörperschaften bezogene Erhebung. Das ist eine etwas ungleiche Behandlung. Mich würde interessieren, warum das so gekommen ist und was sie möglicherweise vorhaben, um das zu ändern.

Herr Minister.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! 0,9 % – das war sozusagen die geringste Betroffenheit einer Braunkohleregion, in dem Falle sogar schon einer in Abwicklung befindlichen Braunkohleregion in Niedersachsen, die gar nicht mehr Gegenstand der nach vorne gerichteten Kohleanpassungsmaßnahmen ist.

Das war aus der Sicht der Kommission ein Entgegenkommen gegenüber den Steinkohlestandorten, dass man sagt, wir nehmen den geringsten Betroffenheitsfaktor. Der Betroffenheitsfaktor liegt im Rheinischen Revier bei 2,4 und in der Lausitz bei 4,2. Solche Werte sind nicht angenommen worden, sondern es ist der niedrigste Wert angenommen worden. Wir sind jetzt noch in Verhandlungen mit dem Bund, aber es zeichnet sich ab, dass dieser Satz im Interesse der betroffenen Standorte noch einmal abgesenkt werden könnte.

Dann müssen Sie sehen – ich habe es vorhin auszuführen versucht –, dass wir bei der Steinkohle keinen Bergbau mehr betreiben. Anders als bei der Braunkohle haben wir es nicht mehr mit einem Bergbaubetrieb zu tun. Der ist bei der Steinkohle stillgelegt, und zwar in allen Regionen, im Saarland wie in Nordrhein-Westfalen.

Vielmehr haben wir es mit Kraftwerksstandorten zu tun. Diese sind auf einen engeren wirtschaftlichen Raum bezogen als eine Braunkohleförderung und -verstromung, die natürlich in einem ganz anderen regionalen Maßstab stattfindet und die Region auch in ganz anderer Weise verändert.

Das wissen Sie besonders gut, weil Sie sich sowohl in den Beratungen hier wie auch in Ihrer früheren Verantwortung mit den Themen Umsiedlung, Umbau

von Autobahnen, Eingriffe in die Landschaft, fehlende Infrastruktur usw. in ganz anderer Weise haben auseinandersetzen können.

Deswegen ist dabei eine regionale Betrachtung in ganz anderer Weise notwendig als bei einem reinen Kraftwerksstandort. Wichtig ist dabei, dass es wiederum Regionen gibt – dazu gehört die Metropolregion Ruhr –, in denen wir eine größere Anzahl von Steinkohlekraftwerken haben als in manch anderer Region in Deutschland, sodass kumulative Effekte eintreten, wenn dort mehrere Standorte – das setzt natürlich voraus, dass es auch in einer zeitlichen Nähe erfolgen müsste – betroffen sein könnten.

Ich hatte aber in meinen Eingangsbemerkungen dargelegt, dass die Standorte in der Metropolregion Ruhr räumlich weiter verteilt sind und dass es in einem hohen Maße zu Folgenutzungen dieser Standorte kommen wird, auch durch eine andere Befeuerung – danach hatte Frau Kollegin Brems gefragt – für die Wärmeversorgung.

Wir haben es also mit heterogenen Phänomenen der Betroffenheit zu tun. Das hält die Kommission in ihren Ausführungen, wie ich finde, sachgerecht fest. Wir können mit diesem Ergebnis, wenn es sich so ausfüllt, denke ich, sehr gut arbeiten und die Betroffenheiten einem Ausgleich zuführen.

Vielleicht noch einen Hinweis aus den Beratungen der Kommission; das muss man in diesem Kontext noch einmal sagen. Unter Umständen könnten das Saarland, Niedersachsen und andere Standorte in Deutschland, die das am Anfang zum Ausdruck gebracht haben – aber das wurde von der Kommission nicht weiterverfolgt –, sagen, sie hätten aus früherer Tätigkeit im Bereich der Kohleverstromung noch Strukturanpassungsnotwendigkeiten und müssten insoweit strukturpolitisch bedacht werden.

Dem ist von der Kommission eine Absage erteilt worden. Die Kommission hat gesagt, es sind die zu bedenken, die durch diesen politischen Eingriff nach vorne in besonderer Weise betroffen sind. Es geht nicht um den Ausgleich von möglichen Strukturnachteilen, die aus Entscheidungen der Vergangenheit herrühren. Das war die Aussage der Kommission. Vor diesem Hintergrund müssen Sie diese Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aufnehmen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächste Fragestellerin hat Frau Abgeordnete Schäffer für ihre zweite Frage das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Pinkwart, mein Kollege Mostofizadeh hat gerade schon auf die Notwendigkeit anderer strukturpolitischer Maßnahmen hingewiesen, die

auch im Abschlussbericht explizit genannt werden, also Investitionen in den Breitbandausbau, in die Verkehrsinfrastruktur sowie in Forschung und Bildung.