Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bolte-Richter. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Helmut Seifen das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige der hier Anwesenden werden sich vielleicht noch an die Amtszeit von Herrn Pinkwart als Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie in der Regierung von Jürgen Rüttgers erinnern. Damals wurde gerade der erste Hochschulpakt ausgehandelt. Im Plenarprotokoll der Sitzung am 22. Oktober 2008 findet sich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultheis, damals wie heute Mitglied im Wissenschaftsausschuss, in der er vom zuständigen Minister dringlich wissen wollte:
„Warum beantwortet die Landesregierung die Frage nicht zum Umsetzungsstand des Hochschulpaktes 2020?“
Von Lessing ist überliefert, dass er einmal feststellte, jeder Mensch habe so seinen Stil, so wie seine eigene Nase. Anselm Feuerbach fügte hinzu: „Stil ist richtiges Weglassen des Unwesentlichen.“ Das sind zeitlose Wahrheiten. Insofern gehe ich davon aus, dass die gegenwärtige Landesregierung dem Parlament über die Ergebnisse der Verhandlungen zur Verlängerung des Hochschulpakts berichten wird, wenn konkret Berichtenswertes vorliegt.
Dass Svenja Schulze als SPD-Wissenschaftsministerin einen etwas transparenteren Stil pflegte und, wie man den Protokollen entnehmen kann, den Wissenschaftsausschuss häufiger von sich aus über die Verhandlungen zum letzten Hochschulpakt informierte, mag zutreffend sein. Das will ich Ihnen zugestehen. Dass sie dem Parlament ihre Verhandlungsstrategie darlegte, kann ich aber nicht sehen.
Die Abgeordneten der SPD-Fraktion haben im zuständigen Ausschuss bereits am 05.12.2018 einen Bericht der Landesregierung erhalten. In diesem Bericht hat das Ministerium den Verhandlungsstand zum Hochschulpakt dargelegt.
Ich bin nicht der Meinung, dass der Landtag hier die Verhandlungsmöglichkeiten und die Verhandlungsstrategie der Landesregierung diskutieren sollte. Das ist Sache der Exekutive und nicht die Aufgabe der Legislative.
Wenn es dann um die landesinterne Umsetzung dieses Hochschulpakts geht, sind das Parlament und der Wissenschaftsausschuss gefragt. Herr Bolte
Richter hat gerade in seiner Rede schon damit angefangen; er war bereits bei der landesinternen Umsetzung, bevor das Geld überhaupt verteilt ist.
Ich denke also, dass Ihr Antrag die Aufgabenverteilung zwischen Exekutive und Legislative ignoriert.
Herr Bell, deshalb brauchen wir den Wissenschaftsausschuss nicht abzuschaffen. Er hat noch genug zu tun, wenn der Hochschulpakt einmal verhandelt ist. – So weit zu Punkt 1 Ihres Antrags, in dem Sie etwas fordern, was eigentlich gar nicht eines Antrags bedarf.
Was Punkt 2 Ihres Antrags angeht, nämlich, dass an den Hochschulen mehr Dauerstellen geschaffen werden müssen, die eine sichere Lebensplanung zulassen, sind wir uns, glaube ich zumindest, mittlerweile fraktionsübergreifend einig. So verstehe ich jedenfalls den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes, in dem das Ziel, mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an den Universitäten zu schaffen, formuliert wird.
Dies ist in der Tat dringend notwendig. Leider muss man sagen, dass diese Einsicht der Altparteien etwas spät kommt – aber sie kommt.
Wie in kaum einem anderen Bereich wird hier deutlich, dass die demografischen Probleme, die Sie nunmehr mit Migration als Allheilmittel lösen wollen, von der Politik in einem gehörigen Maß mitverschuldet sind. In einer Gesellschaft, in der die Kinderlosigkeit bei zunehmendem Bildungsgrad der Menschen immer weiter ansteigt, haben wir es letzten Endes mit einer dramatischen Fehlallokation von Ressourcen zu tun.
Nach den Ergebnissen des letzten Mikrozensus von 2016 gehört Deutschland neben der Schweiz, Italien und Finnland weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Kinderlosigkeitsrate in Europa. Dies trifft insbesondere auf Akademikerinnen und in einem noch dramatischeren Maße auf Wissenschaftlerinnen zu. Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn 90 % der Stellen des wissenschaftlichen Mittelbaus befristet sind und 50 % der Männer und zwei Drittel der Frauen nur in Teilzeit Beschäftigung finden.
Hier ist es allerhöchste Zeit zur Trendwende. Alleine dafür allerdings bedarf es nicht dieses SPDAntrages, der dann noch wieder auf der Klaviatur der Diversität spielt und somit an Unschärfe kaum noch zu überbieten ist.
Herr Bolte-Richter, sehen Sie es mir nach: Auch Sie waren am Ende Ihrer Rede bei Ihrem Lieblingsthema und kreisen immer um dasselbe Problem. Ich bin mir nicht sicher, dass damit den Hochschulen geholfen ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin PfeifferPoensgen das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Hochschulen in NordrheinWestfalen befinden sich in einer Phase anhaltend starker Nachfrage nach Studienplätzen. Die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger wird mittelfristig auf hohem Niveau von ca. 120.000 pro Jahr bleiben und nach Berechnungen der Kultusministerkonferenz auch nur allmählich sinken.
Vor dem Hintergrund der damals anstehenden doppelten Abiturjahrgänge – Sie erinnern sich alle – haben Bund und Länder im Jahr 2007 den Hochschulpakt 2020 aufgelegt. Aktuell läuft die dritte Programmphase. Derzeit verhandeln Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz über eine Nachfolgefinanzierung.
Die Verhandlungen sind – auch das ist bekannt – vertraulich. Interne Details wie Verhandlungspositionen und Strategien können und sollten derzeit nicht öffentlich gemacht werden.
Diese Haltung steht im Einklang mit der Parlamentsinformationsvereinbarung, nach der die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung dort ihre Schranken findet, wo dies aus Rechtsgründen und/oder zwingenden Gründen der Vertraulichkeit von Verhandlungen geboten ist.
Im Übrigen – das nur zur Klarstellung – gab es meines Wissens am 21. Februar 2019 keine Sitzung der GWK. Ich behaupte einmal, dass ich es wissen muss; denn ich bin Mitglied.
Die Bewertung des Blogs von Herrn Wiarda überlasse ich jedem von Ihnen selbst. Diesen Blog kann man lesen und daraus Schlüsse ziehen oder auch nicht.
Im Übrigen, lieber Herr Bell, hätte ich eine große Bitte: Wenn Sie Ihren heißen Draht zum Bundesfinanzminister einmal glühen lassen könnten, wäre das wirklich die größte Hilfe, die Sie allen Ländern zukommen lassen könnten.
Mit der Hochschulvereinbarung NRW 2021 hat das Land Nordrhein-Westfalen Hochschulpaktmittel im Gesamtumfang von 250 Millionen Euro verstetigt. Die Hochschulen haben sich im Gegenzug verpflichtet, mit den verstetigten Mitteln verstärkt dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Die Antwort auf die schon zitierte Große Anfrage 8 hat gezeigt, dass der Anteil der unbefristeten Stellen an den Hochschulen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Während die Zahl der Beschäftigten an
den Hochschulen von 2013 bis 2017 um 8,3 % angewachsen ist, hat sich die Zahl der unbefristet Beschäftigten im gleichen Zeitraum überproportional um 26,6 % erhöht. Die Hochschulen sind ihrer Verpflichtung, verstärkt dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren, also nachgekommen. Das sollte man festhalten. Die Hochschulen wissen längst, dass das eine ganz wesentliche Voraussetzung ist, um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im wissenschaftlichen Bereich zu finden.
Seit Beginn dieser dritten Programmphase des Hochschulpakts zahlt das Land den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen aus Hochschulpaktmitteln eine Erfolgsprämie in Höhe von 4.000 Euro für jede Absolventin und jeden Absolventen eines grundständigen Erststudiums. Die entsprechenden Verträge mit den Hochschulen sind im Internetauftritt des Ministeriums übrigens auch öffentlich zugänglich. Dort kann man sich das genau anschauen.
Auch fördert das Land mit Hochschulpaktmitteln bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre. Die Maßnahmen unterstützen die Hochschulen in ihren Bemühungen, individuell auf die Vielfalt der Studierenden einzugehen und diese zu einem Abschluss zu führen. Sie umfassen unterschiedliche Schwerpunktthemen in den Bereichen Orientierungsphase, Studieneingangsphase und
Die eben erwähnte Erfolgsprämie soll die Hochschulen ebenfalls motivieren – das tut sie auch –, eigene Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre umzusetzen und damit am Ende auch die Studierenden erfolgreich zum Abschluss zu führen.
Eine angemessene Beteiligung der Bundesländer wird durch die Verhandlungen in der GWK und die zielgerichtete Verwendung der Bundesmittel durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sichergestellt.
Die Prüfrechte des Bundesrechnungshofs stehen dabei – das sollte auch noch einmal gesagt werden – natürlich überhaupt nicht zur Disposition. Selbstverständlich wird das auch bei der Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts nicht der Fall sein.
Die im vorliegenden Antrag erhobenen Forderungen werden entweder dem vertraulichen Charakter der laufenden Verhandlungen über eine Hochschulpaktnachfolgevereinbarung nicht gerecht oder beziehen sich auf Dinge, die bereits Realität sind. Daher lehnen wir diesen Antrag ab, weil er nicht sinnvoll ist. – Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Damit können wir zur Abstimmung kommen. Die antragstellende Fraktion der SPD hat zum Antrag Drucksache 17/5375 direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun über den Inhalt dieses Antrags abstimmen lasse.
Wer dem Inhalt zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 17/5375 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Klocke das Wort.
Bei dieser Gelegenheit darf ich alle anderen Kolleginnen und Kollegen bitten, etwas mehr Ruhe im Saal zu halten und die Gespräche in der Lautstärke deutlich zu reduzieren. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Danke. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt. Er geht aus einem großen baupolitischen Kongress hervor, den wir im Februar 2019 hier im Landtag durchgeführt haben, und zwar mit einer großen Vielfalt von Akteuren aus der ganzen Breite der Menschen, die sich mit der Frage von Planung und Neubau von Wohnungen in diesem Land beschäftigen.
Die Palette ging von großen Unternehmen wie Vonovia über den VdW, genossenschaftliche Baugruppen, Dezernentinnen und Dezernenten, die in diesem Bereich aktiv sind, bis hin zu vielen Menschen, die in der Mietercommunity unterwegs sind, dem Mieterbund etc.