Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Frau Kollegin Schäffer, möchten Sie antworten?

Erstens haben wir – das können Sie sich selber noch einmal anschauen – immer gesagt, dass wir die Anklage abwarten wollen. Die liegt derzeit für alle drei Tatverdächtigen noch nicht vor.

Zweitens fragten Sie nach dem Untersuchungsauftrag. In Ihrem Untersuchungsausschuss-Einsetzungsbeschluss haben Sie die Form gewählt, sehr dezidiert Fragen zu stellen. Ich bin skeptisch, ob man das so machen sollte. Wenn man das so macht, ist aber auch klar, dass alle Fehler, die seitdem – also um Ostern herum – passiert sind, mit dezidierten Fragen nicht umfasst sind. Das ist so. Sie können das auch nicht wegreden.

(Markus Wagner [AfD]: Das ist Unsinn!)

Der dritte Punkt ist mir gerade entfallen. Vielleicht können Sie ihn mir noch einmal zurufen.

(Markus Wagner [AfD]: Da muss ich selber noch einmal nachgucken! – Lachen von den GRÜNEN und der SPD)

Dann scheint das nicht so wichtig gewesen zu sein. Insofern habe ich, glaube ich, ausreichend darauf reagiert. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Dann hat jetzt Herr Kollege Sieveke die Gelegenheit zur Kurzintervention. Ich bitte ihn, sich noch einmal einzudrücken. Danke schön. Das Mikro ist frei.

Frau Schäffer, vielleicht habe ich Sie eben falsch verstanden. Erstens. Sie

haben, was die Jahreszahlen in Bezug auf die Aufklärung anbelangt, die Jahre 2016 und 2017 genannt. – Ich hoffe, dass das ein Irrtum war und dass noch eine andere Jahreszahl oder andere Jahreszahlen auftauchen. Das fand ich, was den Aufklärungswillen angeht, sehr kurz gesprungen.

Zweitens lade ich Sie, Frau Schäffer, ein, sich das Wortprotokoll der Innenausschusssitzung der letzten Woche anzuschauen. Sie stellen Fragen, es werden Antworten gegeben. Es werden Antworten zum Teil auch aus dem Justizministerium gegeben, so wie sie vorgetragen werden können. Das bezieht sich eben auch auf die Frage des Datenmaterials.

Sie haben eben gesagt, dass man solch eine Frage mit Ja oder Nein beantworten kann. – Nein, es gibt Fragen, die man nicht mit Ja oder Nein beantworten kann, sondern man muss das dann auch im Wortlaut so gegen sich gelten lassen.

Sie haben eben dem Kollegen Wagner vorgeworfen, die AfD würde dieses Thema instrumentalisieren. – Wenn Sie seit Wochen herumlaufen und sagen, dass Sie gerne einen PUA beantragen möchten, dann ist das nichts anderes, als wenn Sie hier heute einen PUA beantragen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Frau Kollegin Schäffer, bitte.

Um noch einmal auf die Jahreszahlen zurückzukommen: Da haben Sie mir offenbar nicht ganz genau zugehört. Es ging um die Hinweise bzw. um die Frage, wann es Hinweise gab. 2016 und 2017 gab es …

(Daniel Sieveke [CDU]: Vorher!)

Es war auch keine abschließende Liste, aber es gab diese beiden Hinweise in Bezug auf die Pflegetochter, Herr Sieveke. Schauen Sie sich die Zeitleiste noch einmal an: Es sind genau die Daten in den Jahren 2016/2017, die wir diskutiert haben.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Was die Fragen angeht: Sie haben nicht zu bewerten, ob uns die Antworten genügen. Es sind Fragen offen geblieben. Ich habe gerade eine Frage hier noch einmal benannt.

Der dritte Punkt betrifft den Untersuchungsausschuss. Ich verstehe, ehrlich gesagt – das habe ich gerade schon einmal gesagt –, gar nicht, warum Sie darauf so reagieren. Was ist denn Ihr Problem? Offenbar scheint es ein Problem zu geben, das Sie mit dem Untersuchungsausschuss haben.

Ich möchte aufklären. Ich möchte, dass wir hier in diesem Fall aufklären und schauen, welche Probleme es gegeben hat. Ich glaube, es gibt strukturelle Probleme, was die Polizeibehörden angeht. Und es gibt, glaube ich, auch Probleme, was die fachliche Qualifikation und Standards bei den Jugendämtern angeht. Damit müssen wir uns als Parlament doch beschäftigen. Das ist unsere Aufgabe als gewählte Abgeordnete. Ich will mich dieser Aufgabe und dieser Verantwortung, ehrlich gesagt, nicht entziehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Es gibt jetzt eine weitere Wortmeldung aus dem Kreis der Fraktionen, und zwar von der AfD-Fraktion. Herr Kollege Wagner, Sie haben jetzt das Wort. Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass Sie nur noch elf Sekunden Redezeit haben.

Meine Damen und Herren, wer die Debatte verfolgt hat, wird wahrscheinlich auf die Idee kommen, dass drei Fraktionen einen Untersuchungsausschuss wollen und dass dieser heute beschlossen wird. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn Sie feststellen müssen, dass er heute nicht beschlossen werden wird, weil es zwei Fraktionen gibt, die aus parteipolitisch-taktischen Gründen die Einrichtung eben dieses Untersuchungsausschusses ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD)

Danke, Herr Kollege Wagner. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 5. Wir kommen zur Abstimmung.

Die antragstellenden Abgeordneten der AfD haben direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt durch, und zwar über den Inhalt des Antrages Drucksache 17/6270. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 17/6270 der Fraktion der AfD mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

6 Fragestunde

Drucksache 17/6302

Mit der Drucksache 17/6302 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 42 und 43 vor.

Frau Abgeordnete Wibke Brems hat inzwischen ihre Mündliche Anfrage 43 zurückgenommen, sodass in der heutigen Fragestunde nur die Mündliche Anfrage 42 behandelt wird.

Deshalb rufe ich jetzt diese

Mündliche Anfrage 42

des Abgeordneten Sven Wolf von der Fraktion der SPD auf zu dem Thema: „#tweetsvonmir: Wurde der Landtag nicht wahrheitsgemäß vom Ministerpräsidenten Laschet informiert?“

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. In diesem Fall hat die Landesregierung mitgeteilt, dass Herr Minister Lienenkämper antworten wird.

(Zuruf von der SPD: Überraschung!)

Ich schalte jetzt für Herrn Minister Lienenkämper das Mikrofon frei. Gerne mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass ich das Mikrofon die ganze Zeit über freigeschaltet lasse. Das kennen alle, ich sage es vorsichtshalber aber noch einmal. Herr Minister Lienenkämper, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überraschung scheint nicht zu groß gewesen zu sein.

(Sven Wolf [SPD]: Ich habe eine Wette ge- wonnen, Herr Lienenkämper!)

Herzlichen Glückwunsch! Um was ging es? Nein, das war nur ein Scherz.

Erste Frage: „Sind die aufgeführten Stellen zur Neustruktur der Medienauswertung der neuen Medienschau schon besetzt worden?“

Die Antwort der Landesregierung lautet, dass die erste der beiden genannten Stellen im Juli 2018 besetzt worden ist und die zweite zum 1. Mai 2019. Beide Stellen sind, wie in der Vorlage 17/1332 angegeben, zur Unterstützung der Neustrukturierung der Medienauswertung vorgesehen. Die hier angesprochene Medienschau, die unter anderem vormals als jeweils getrennte Presse- bzw. Funkschau firmierte, ist ein Bestandteil der Medienauswertung, die wiederum durch das Landespresse- und Informationsamt erfolgt.

Mit der Medienschau erfüllt die Landesregierung ihre Informationspflicht im Hinblick auf Themen von landespolitischer Relevanz durch die Auswertung von Zeitungen, Fernsehen, Hörfunk und Onlinemedien.

Sie stellt diesen Service nicht nur den Angehörigen der Landesregierung zur Verfügung, sondern darüber hinaus den Mitgliedern der Landespressekonferenz NRW, den Fraktionen, dem Landtag sowie den nordrhein-westfälischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Europaparlaments. – Das war die Antwort zu Frage 1.

Ich frage Sie, Frau Präsidentin, ob ich die Antwort zu Frage 2 direkt anschließen soll.

Wenn Sie mögen, ja. Ich denke, dass sich die Nachfragen auf beide Fragestellungen beziehen werden.

Das hatte ich erwartet.

Frage 2 lautet: „Wurde der Landtag in dieser Angelegenheit nicht wahrheitsgemäß und vollumfänglich von Ministerpräsidenten Laschet informiert?“