Sie haben noch deutlich mehr Gymnasien von oben herab, ohne sie zu fragen, zu irgendetwas verdonnert. So haben sich die Gymnasien zumindest gefühlt.
Jetzt haben wir Gymnasien, die sich auf den Weg machen, die Qualitätsstandards setzen, die zieldifferent weiterbeschulen wollen. Wir haben auch die Fälle, in denen es nicht anders geht, weil wir dieses Menschenrecht umsetzen. Wir sagen: Wir wollen, dass man für die Kinder, die das gemeinsame Lernen wollen, diesen Anspruch auch umsetzen kann. Denen helfen wir dann mit der Entwicklung von Qualitätsstandards,
mit der Stellenbesetzung nach der Formel, die Sie hier oft kritisieren, und mit der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern.
Aber noch mal: Hätten Sie weiterregiert, hätten wir keine Qualitätsstandards, hätten wir noch mehr Schulen, die sich alleingelassen fühlen. Wir hätten nicht diese drei Kinder im gemeinsamen Lernen pro Klasse, sondern wahrscheinlich noch viel mehr. Sie hätten weiterhin diese kw-Vermerke nicht gestrichen.
Ich freue mich sehr darauf, dass das hoffentlich endlich zu einer Verbesserung des Klimas und zum Erfolg der Inklusion führt. Von Ihren Entwürfen ist bislang nicht viel zu sehen, wie es für die Zukunft anders hätte weiterlaufen sollen. Deswegen ist „Augen zu und weiter so“ nicht der Weg, den wir gehen wollen.
Vielen Dank, Frau Müller-Rech. – Jetzt tritt für die AfD-Fraktion Herr Seifen ans Pult. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich erstaunt es immer wieder, mit welcher Chuzpe die moralpopulistische Partei von Bündnis 90/Die Grünen weiterhin ihre ideologische Botschaft in die Welt hinausposaunt, die UN-Behindertenrechtskonvention fordere die Abschaffung gesonderter Behandlung in gesonderten Einrichtungen und den – Zitat aus dem Antrag –
„Umbau der Regeleinrichtungen, sodass sie Menschen mit und ohne Behinderung besuchen bzw. benutzen können.“
Jedermann weiß, dass diese Forderung in der UNBehindertenrechtskonvention nicht erhoben wird, sondern geradezu das Gegenteil davon. Die im Jahr 2006 von der UNO verabschiedete und 2009 von Deutschland ratifizierte Konvention mit dem Titel „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ enthält keinen einzigen Passus, mit dem die Beschulung in Förderschulen als Diskriminierung betrachtet würde, im Gegenteil.
„Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats (…) enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze (…) oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden.“
Art. 5 Abs. 4 bestimmt, dass – Zitat – „besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen“ – Zitat Ende – nicht als Diskriminierung gelten.
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Gegen diese wichtigen Bestimmungen, die ebenfalls Bestandteil dieser Charta sind, haben Sie alle hier verstoßen, die seinerzeit und bis vor Kurzem noch die Schließung von Förderschulen befördert und die
Letztlich war und ist der gesamte Inklusionsgedanke mit der Vorstellung von zieldifferentem Unterrichten, wie er von den Moralpopulisten für die Schulen propagiert worden ist, auf Täuschung und Lüge gegründet.
um Unwahrheiten wider besseres Wissen weiterzuverbreiten und zur Grundlage des eigenen Handelns zu machen.
Inklusion laut Behindertenrechtskonvention meint etwas ganz anderes. Es geht generell darum, die Staaten zu verpflichten, für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft und an gesellschaftlichen Prozessen Sorge zu tragen.
Dazu gehört die Schaffung von zahlreichen institutionellen, technischen und gesundheitsfürsorglichen Maßnahmen in allen Lebensbereichen, um den Menschen mit Behinderungen ein möglichst barrierefreies Mitwirken auf allen Ebenen öffentlichen gesellschaftlichen Handelns zu ermöglichen.
Dazu – das ist das Entscheidende – gehört auch das gegliederte Schulwesen unter Einschluss der verschiedenen Förderschulen.
In Deutschland gab es 2014 rund 3.000 Förderschulen mit gut 320.000 Förderschülern und 70.000 Förderlehrern. Ich glaube, so schnell kann jeder kopfrechnen, um zu erkennen, dass hier eine optimale Förderung vorliegt. Die Förderschulen können sehr individuell auf Kinder eingehen. Denn sie haben im Schnitt 100 Schüler, und auf vier bis fünf Schüler kommt rechnerisch eine hochkarätig qualifizierte Lehrkraft, nicht eine, die 30 Stunden Fortbildung hat, sondern eine, die vier Jahr Förderschulwesen studiert hat. Daraus ist ein kindgerechtes Förderwesen entstanden, das weltweit seinesgleichen sucht.
Was Schulen für Gehörlose oder Blinde leisten, um die Sinnesgeschädigten für ein möglichst unabhängiges Leben vorzubereiten, wissen alle hier. Niemand von uns käme auf die Idee, diese Förderschulen aufzulösen und die blinden und hörgeschädigten Kinder auf die Regelschule zu schicken. Jeder wüsste, dass diese Maßnahme das Ende jeglicher Inklusion solcher Sinnesgeschädigter sein müsse.
Und bei den lerneingeschränkten Kindern? Zu der Meinung, Kinder mit zu gering entwickelten Merk- und Verstehensleistungen könnten ihre vorhandenen Begabungen im Zusammenspiel mit besonders begabten Kindern entfalten und ausgestalten: Welch
Nein, die Inklusion ist nicht aus der Schulpraxis entstanden. Sie ist entstanden aus der fundamental-oppositionellen Haltung von Moralpopulisten heraus, die in bürokratischer Manier das liberale Gesellschaftsmodell mit seinem Primat selbstverantwortlicher Leistung zerstören und dafür die Utopie einer Gleichheitsgesellschaft konstruieren wollen – gegen die Bedürfnisse der Menschen. Wir sind für die Bedürfnisse der Menschen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Seifen. – Nun hat die Landesregierung das Wort. Es spricht die Schulministerin, Frau Gebauer.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, eine Aussage von Ihnen stimmt, nämlich die, die ich getätigt habe: „Inklusion ist ein Gewinn“. Aber das eine oder andere muss ich an dieser Stelle doch korrigieren.
Sie sprechen davon, dass in Zukunft mindestens drei Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Klassen an den Schulen des gemeinsamen Lernens untergebracht werden sollen. Das ist nicht richtig. Wir reden von „in der Regel“. Liebe Frau Beer, das ist ein Unterschied. Ich darf Sie bitten, solche Behauptungen nicht weiter in die Landschaft zu transportieren.
Ein Zweites: Sie haben gesagt, die Landesregierung stellt sich nicht der Verantwortung. – Ich denke schon, dass wir das tun. Ich habe das auch im Ausschuss für Schule und Bildung gesagt. Wir haben erst einmal eine Bestandsaufnahme von dem Chaos gemacht, das Sie uns hinterlassen haben. Sie haben sechs Jahre schulische Inklusion – von der sprechen wir hier – laufen lassen. Sie haben nicht gesteuert. Wir steuern jetzt um und sind in einem Übergangsjahr. Und dass Sie in diesem Übergangsjahr, obwohl die Stellen noch nicht an den Schulen angekommen sind, in derartiger Art und Weise Kritik üben, das wundert mich schon sehr.
Sie haben damals Experten, 80 an der Zahl, über zwei Tage lang angehört. Sie haben mitnichten deren Rat angenommen. Wenn ich mir Ihren Antrag hier anschaue, dann bedeutet er, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, „sich bei der Inklusion an der menschenrechtlichen Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems zu orientieren“. Ich frage Sie: Wo war Ihre menschenrechtliche Verpflichtung, als Sie diese Inklusion, die Sie auf den Weg gebracht haben, so haben laufen lassen?
Wenn Sie davon sprechen, dass wir den Schulen keine Orientierung gäben: Ich kann mich bestens daran erinnern, dass ich im Januar dieses Jahres hier gestanden habe, als Sie gefragt haben, welche Orientierung wir ihnen denn geben. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass wir einen Orientierungsrahmen für die Erstellung eines pädagogischen Konzepts zusammen mit den Dezernenten aus den Bezirksregierungen erstellt haben und dass wir genau an dem Tag, als ich hier stand, im Januar, diesen Orientierungsrahmen online gestellt haben.