Für den „No Deal“ gibt es erste Überlegungen – so möchte ich es ausdrücken – zu Übergangsregelungen in der EU. Die wären knallhart. Das könnte dann so aussehen, dass die englischen Forscher beispielsweise an solchen Forschungsprojekten weiter teilnehmen könnten; aber sie müssen dann alles selber finanzieren.
Wenn man bedenkt, vor wie vielen Jahren in England bereits die Hochschulfinanzierung und die Forschungsfinanzierung wahnsinnig heruntergefahren wurde, dann weiß man einfach, dass das nicht die Alternative ist. Nicht umsonst sind die englischen Forschungsprojekte diejenigen, die mit Abstand die meisten Mittel aus der EU bekommen und sie auch
In der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 13. Februar dieses Jahres – das wurde eben schon gesagt – haben wir uns bereits über dieses Thema unterhalten. Nun geht der Antrag in die gleiche Richtung und stellt letztlich die gleichen Fragen. Leider hat sich – das haben wir vielleicht anders erhofft – an der Sachlage bisher nichts geändert; denn wir wissen, dass die Rahmenbedingungen nach wie vor vollkommen unsicher und nicht geklärt sind.
Es lässt sich auch überhaupt nicht seriös vorhersagen, in welchem Maße jetzt die nordrhein-westfälische Wissenschafts- und Forschungslandschaft vom Brexit betroffen sein wird. Deswegen, und das muss ich ehrlich sagen, bin ich auch strikt gegen den sehr deutlich darin vorzufindenden Aktionismus. Das ist überhaupt nicht hilfreich.
Allen Beteiligten – und ich denke, da müssen wir uns hier nicht gegenseitig etwas versichern – ist die Bedeutung des Austausches von Wissenschaft und Forschung bewusst. Alle tun das Möglichste, um durch Zusagen und solche Übergangsregelungen die Auswirkungen des Brexits so gering wie möglich zu halten. Hierbei ist immer auch, und das müssen wir leider auch zur Kenntnis nehmen, der Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Beteiligten zu berücksichtigen.
Die Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen unterstützt die Landesregierung natürlich überall dort, wo ein konkreter Bedarf besteht; denn die Ausgestaltung von Hochschulkooperation liegt – das wurde eben hier deutlich gemacht – in der Hand der autonomen Hochschulen. Wenn man es über den Daumen peilt, dann werden derzeit über 300 Kooperationen zwischen nordrhein-westfälischen und englischen Hochschulen gelebt. Eine von der Landesregierung zentral vorgegebene Strategie, wie es hier so durchschien, entspricht überhaupt nicht dem Grundsatz der Autonomie der Hochschulen und der Freiheit von Forschung und Lehre. Dafür stehen wir auch nicht zur Verfügung.
Eine solche Vorgabe ist aber auch gar nicht nötig, weil wir in ständigen Gesprächen mit den Hochschulen stehen und natürlich immer wieder abfragen, was wir tun können. Aber im Moment besteht kein Handlungsbedarf, weil man noch gar nicht weiß, worüber wir überhaupt reden.
Ich muss auch noch mit einem Trugschluss aufräumen, der hier durchschimmert, und zwar, dass britische Hochschulen über deutsche Partner, also durch öffentliche Partnerschaften, Zugang zu EU
Fördermitteln aus Horizon 2020 erhalten würden. Das war ja nicht zuletzt eine der Ideen, wie man nachlesen konnte – auch ich lese Zeitung –, warum man solche Kooperationen überhaupt so forciert hat.
Der Zugang ist aber nur möglich, wenn sie grundsätzlich zum Kreis der Förderberechtigten gehören. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung von Verbundprojekten bei Horizon 2020 ist, dass mindestens drei Partner aus drei unterschiedlichen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern beteiligt sind. Diese drei Partner schließen dann mit der Europäischen Kommission einen Vertrag, der alle rechtlichen und finanziellen Regelungen umfasst. – Wir wissen ja noch nicht einmal, ob wir es schaffen, dass England wenigstens assoziiertes Mitglied wird. Auch das ist noch völlig offen.
Eine Förderung durch das Land für solche Kooperationen vorzusehen, um eine mögliche Finanzierungslücke durch den Wegfall von Fördergeldern der EU für das Vereinigte Königreich aufzufangen, ist nicht gerade eine brillante Idee und, ehrlich gesagt, auch gar nicht möglich,
Die Verantwortung für das Programm Horizon 2020 liegt bei der Europäischen Kommission. Mit der muss natürlich ganz schnell an solchen Regelungen gearbeitet werden, wenn wir wissen, wie überhaupt die Rahmenbedingungen aussehen. Hier muss man Schritt für Schritt vorgehen und sich dann bei der Kommission, im Rat und auch im Europäischen Parlament engagieren, um Übergangsregelungen bzw. Härtefallregelungen zu finden; denn das wird sehr viele einzelne Studierende und Forscher betreffen.
Aus diesen genannten Gründen sind wir immer nah am Ball und verfolgen das Ganze sehr genau. Sobald wir mehr wissen, als wir es heute können, werden wir selbstverständlich im Ausschuss darüber berichten und dort tätig werden, wo wirklich Handlungsbedarf besteht. Wir unternehmen aber jetzt nicht irgendwelche wilden Aktionen, die im Endeffekt nichts bringen. – Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Ich darf der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 2:18 Minuten überzogen hat. Da fast alle anderen Fraktionen ebenfalls schon Redezeitüberschreitungen hatten, aber nicht in dieser Größenordnung, gibt es immer noch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Restredezeiten, falls es noch Wortmeldungen gibt. – Wie ich sehe, ist das nicht der Fall. Dann sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/6256 an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Dort soll dann in öffentlicher Sitzung die abschließende Beratung und Abstimmung erfolgen. Gibt es Gegenstimmen zu diesem Verfahrensvorschlag? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung
den unabhängigen Beauftragten für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizeibe- auftragtengesetz Nordrhein-Westfalen – Pol- BeaufG NRW)
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die den Gesetzentwurf einreichende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordneter Schäffer das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herbert Reul, der Innenminister, hat bei der Vereidigungsfeier der neuen Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eine bemerkenswerte Rede gehalten. Er hat gesagt, dass Offenheit und auch das Benennen von Fehlern eine hohe Bedeutung für die Polizei haben.
Er hat auch gesagt, es gehöre dazu, Fehler anderer zu benennen und sich nicht hinter einer falschen Kameradschaft zu verstecken.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung hat ein sehr hohes Vertrauen in die Polizei; das ergeben immer wieder Studien. Auch wir Grüne vertrauen in unsere rechtsstaatliche und demokratische Polizei hier in Nordrhein-Westfalen. Allerdings – und das wissen wir alle – sind Fehler menschlich, und auch Polizeibeamtinnen und -beamte machen Fehler. Wenn Polizistinnen und Polizisten im Einsatz einen Fehler machen und unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, dann ist dieser Grundrechtseingriff unumkehrbar. Umso wichtiger ist es deshalb, das hohe Vertrauen in die Polizei aufrechtzuerhalten und einen offenen und professionellen Umgang mit Fehlern zu befördern.
Der Polizeibeauftragte bei Herbert Reul – es gibt mittlerweile einen beim Innenministerium angegliederten Polizeibeauftragten – ist ein Etikettenschwindel, man kann das nicht anders sagen.
Dieser Polizeibeauftragte ist ausschließlich ansprechbar für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, nicht aber für Bürgerinnen und Bürger. Die Unabhängigkeit dieses Polizeibeauftragten ist nicht gewährleistet. Die Stelle ist im Innenministerium angesiedelt und durch das Kabinett berufen und kann natürlich auch wieder abberufen werden. Es fehlt außerdem eine Rechtsgrundlage, die die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse des Polizeibeauftragten festlegt. Das führt natürlich auch zu Rechtsunsicherheiten. Dieses Modell – das kann ich klar sagen – reicht uns Grünen nicht.
Deshalb legen wir Grüne einen eigenen Gesetzentwurf vor. Der Polizeibeauftragte soll für Bürgerinnen und Bürger und für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ansprechbar sein. Er soll durch den Landtag, durch das Parlament gewählt werden und soll auch beim Landtag angesiedelt sein.
(Gregor Golland [CDU]: So sieht Misstrauen gegenüber der Polizei aus! Das ist nichts an- deres! – Gegenruf von Josefine Paul [GRÜNE])
Das sichert die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung, und dieser Polizeibeauftragte soll auch den Landtag unterstützen.
Herr Golland, Ihre Fraktion ist gleich noch mit einem eigenen Redebeitrag an der Reihe. Ich bin gespannt auf die Diskussionen mit Ihnen.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Polizei, aber auch innerhalb der Polizei erreichen. Derzeit müssen sich Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden über die Polizei bei der Polizei melden, und das ist für uns nicht tragbar.
Wir wollen aber auch erreichen, dass es eine Verbesserung eines professionellen Umgangs mit Fehlern in den Behörden gibt und dass auch strukturelle Defizite erkannt werden. Wir wollen, dass dieser Polizeibeauftragte auch im Sinne der Beamtinnen und Beamten handelt, ganz ähnlich und vergleichbar dem Wehrbeauftragten für die Beschäftigten der Bundeswehr. Auch der ist beim Deutschen Bundestag angesiedelt. Es wäre ein großer Gewinn für die Polizei, wenn sie einen unabhängigen Ansprechpartner hätte, der mit ihren Anliegen an die Politik herantreten könnte.
Wir wollen nicht zuletzt auch, dass damit die fachliche Arbeit des Landtags unterstützt wird. Das würde zur Versachlichung mancher Debatte beitragen.
Herr Golland, Sie haben es gerade reingerufen: CDU und FDP werden uns gleich Misstrauen gegenüber der Polizei vorwerfen.
Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe ein sehr hohes Vertrauen in unsere Polizei, die rechtstaatlich arbeitet und professionell arbeitet.
Aber der professionelle Umgang mit Fehlern ist wichtig. Nicht zuletzt der Fall „Lügde“ zeigt uns das doch. Es schwächt nicht die Polizei, sondern es stärkt sie. Ich bin gespannt auf diese Diskussion.