Protokoll der Sitzung vom 27.06.2019

Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Abgeordnete Schick für die CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident! Oder jetzt nach dem Vorsitzwechsel: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Der Verkehrsminister sagte gerade: „Es ist der Tag der Schiene“, aber den Plenartag beenden wir mit einem anderen Verkehrsträger, nämlich den Wasserstraßen. Dabei geht es um die Entgasung von Tankschiffen – zweifellos ein Thema, das die Politik beschäftigen muss, und die Politik beschäftigt sich auch mit diesem Thema.

Auf europäischer Ebene haben sich sechs Staaten – sprich: Luxemburg, die Schweiz, die Niederlande, Belgien, Deutschland und Frankreich – zusammengesetzt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

In Deutschland gilt nach der 20. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Entgasungsverbot für Ottokraftstoffe, Rohbenzin und Kraftstoffgemische.

Aber die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht in ihrem Antrag selbst deutlich, wie schwierig oder unmöglich es trotz des Verbots ist, die Entgasung von Tankschiffen alleine national zu lösen.

Die Niederlande verbieten das öffentliche Entgasen erst ab dem Jahr 2023. Deshalb lassen viele Binnenschiffer auf dem Rhein ihre Gase wie zum Beispiel das krebserregende Benzol aus Deutschland kommend erst kurz hinter der niederländischen Grenze ab.

Eine solche Entsorgung in einem deutschen Hafen würde dagegen zum einen Kosten verursachen und zum anderen eine längere Liegezeit erfordern. Dies bestätigte auch der Beamte, der für die Kontrolle der zuständigen Wasserschutzpolizei in Duisburg in unserer Ausschusssitzung war.

Wichtig ist aus diesem Grund ein gemeinsamer Rechtsrahmen. Nur wenn die Entgasung von Tankschiffen ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt ist, werden für Betreiber auch Geschäftsmodelle entstehen.

Selbstverständlich werden dann auch in ausreichendem Maße Abgasauffang- und Reinigungsanlagen gebaut. Solange aber das Schlupfloch Niederlande direkt vor unserer Haustür besteht, werden diese Initiativen verpuffen.

Aus diesem Grund gilt es, dass nun das Abfall-Übereinkommen bzw. das CDNI-Abkommen der sechs Mitgliedstaaten möglichst schnell in nationales Recht umgesetzt wird; nur so können die neuen Regelungen auch in Kraft treten.

Es ist bekannt, dass Deutschland zu den Staaten gehört, die besonders an einer schnellen Umsetzung interessiert sind. Die Landesregierung ist hier eine der treibenden Kräfte.

Federführend – das gehört allerdings auch zur Wahrheit – gegenüber den anderen sechs Mitgliedstaaten ist das Bundesverkehrsministerium. Diese sechs Mitgliedstaaten müssen alle mitgenommen werden. Deswegen ist das Tempo vielleicht nicht so hoch, wie wir uns das alle wünschen.

Fazit: Es ist deutlich erkennbar, dass es sich bei der Tankschiffentgasungsthematik um ein internationales Problem handelt, das auch nur international gelöst werden kann. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag dem Votum des Umweltausschusses folgend ab.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Börner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Zukunft der Güterverkehre in Europa diskutieren, kommt der Binnenschifffahrt eine bedeutende Aufgabe zu.

Wenn wir auf unseren Autobahnen unterwegs sind, merkt jeder schnell, dass hier kaum noch Kapazitäten für weitere Gütertransporte via Lkw frei sind. Wir wissen, dass die Wasserstraße, beispielsweise der Rhein, noch rund fünfmal mehr Schiffe und Güter verkraften kann. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen, wenn wir über Effizienz, Umweltschutz, die dringend notwendige Verkehrswende und ernsthaft über den Klimaschutz reden wollen.

So ist es notwendig, dass die Wasserstraßen nachhaltig in einem Zustand sind, in dem die Schiffe nicht vor den defekten Schleusentoren stehen bleiben müssen. Die Binnenschifffahrt muss neben der Effizienz auch immer wieder ihre Umweltfreundlichkeit verbessern und gelebte Praxis infrage stellen.

Es geht um den verwendeten Treibstoff, den Bunker, es geht darum, das Verhalten im Hafen umweltgerecht zu verbessern, Strom über Landkabel und nicht über Dieselgeneratoren, es geht um Staubbelastung beim Be- und Entladen, und es geht heute, nach dem Antrag der Grünen, um das Reinigen von Schiffen nach der Entladung, insbesondere nach dem Löschen von Chemikalien.

Tankschiffe, die bei einem nachfolgenden Transport eine andere Chemikalie transportieren werden – das ist der Normalfall –, müssen gereinigt und entgast werden. Dies stellt genau das Problem dar, das die Grünen in ihrem Antrag ansprechen.

Obgleich das Entgasen außerhalb von hierfür geeigneten Anlagen in der Regel nicht zulässig ist, findet es regelmäßig statt – schon alleine deshalb, weil es

hierfür nicht genügend Anlagen gibt; geübte Praxis quasi.

Diese Entgasung findet geschätzt mehr als 500 Mal im Jahr alleine auf dem Rhein statt. Das sind über 1.000 t giftiger, gesundheitsschädlicher Schadstoffe wie beispielsweise Benzol.

Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die entsprechenden Anlagen schnellstmöglich zur Verfügung stehen und auch genutzt werden. Hier geht es um zwei wichtige Themen: zum einen um das Freisetzen von schädlichen Gasen in die Umwelt und die damit verbundene Gesundheitsgefahr für alle, die entlang der Wasserstraßen wohnen und arbeiten.

Zum anderen kann es bei einer nicht korrekt durchgeführten Entgasung von in der Regel explosiven Gasen zu gefährlichen Unfällen kommen. In der Diskussion im Ausschuss musste der Vertreter der Wasserschutzpolizei diese reale Gefahr einräumen.

Neben der Entgasung stellt auch die Reinigung von Laderäumen bei Frachtschiffen immer wieder ein Problem dar. Es gibt keine geregelte umweltgerechte Abnahme des Waschwassers nach der Reinigung eines Schiffsladeraums; auch hier muss nachgebessert werden.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Transport von Gütern auf dem Binnenschiff muss umweltfreundlich, aber auch sicher sein. Hierfür brauchen wir die notwendigen Anlagen und die notwendigen Kontrollen.

Der Antrag der Grünen ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir werden diesen Antrag unterstützen. – Glück auf!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Börner. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Diekhoff.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Börner, ich weiß nicht, bei welcher Expertenanhörung Sie waren, aber der Vertreter der Wasserschutzpolizei hat eigentlich eindeutig gesagt, dass die Katastrophenszenarien – Explosionen und Gefahr – definitiv nicht existieren.

Es gab einmal einen einzigen Vorfall, bei dem ganz viel falsch gemacht wurde, aber im Prinzip gibt es keine konkrete Gefahr für die Bevölkerung durch Unfälle oder Explosionen; das wurde dort definitiv klargestellt.

(Dr. Günther Bergmann [CDU]: Das stinkt nur!)

In der legalen Praxis – es ist ja leider noch legal – ist es so, dass in den Niederlanden entgast werden kann. Andererseits, Herr Schick hat es angesprochen, gibt es bereits einen internationalen Vertrag, der das Entgasen verbieten soll. Der wird auch vom Bundesverkehrsministerium entsprechend mit Druck bearbeitet. Wir werden zeitnah zu einem internationalen Verbot kommen.

Ein Alleingang von Nordrhein-Westfalen macht überhaupt keinen Sinn. Die Grenzlinie verläuft zwischen Deutschland bzw. NRW und den Niederlanden oft in der Mitte des Rheins. Das heißt, das Boot muss nur ein paar Meter nach links oder rechts fahren und kann dann entsprechend legal entgasen. Daher können wir, solange die Niederländer nicht nachziehen, das Problem ohnehin nicht verhindern. Das bedeutet, wir müssen uns weiterhin für die zügige Ratifizierung einsetzen.

Die von Ihnen geforderte Bundesratsinitiative würde, glaube ich, eher neue Unruhe in einen bereits laufenden Prozess bringen. Zudem stellt sich die Frage, warum das Land Nordrhein-Westfalen auf einer Bundeswasserstraße aktiv werden und Steuermittel zum Bau von Abgasreinigungsanlagen einsetzen soll, zumal der Vertrag vorsieht, dass die Schifffahrt, der Verursacher, das selber leistet. Das finde ich den richtigen Weg.

Warum um alles in der Welt sollen wir jetzt ein umfassendes Messstellennetz ebenfalls mit Steuermitteln aufbauen, um dann nur zu messen, dass die Niederländer noch drei Jahre lang legal entgasen, was wir nicht verhindern können? Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Mit den Steuermitteln können wir etwas Besseres anfangen. Es handelt sich insgesamt um einen überflüssigen Antrag, da auf Bundesebene schon mit Hochdruck daran gearbeitet wird, dass es 2023 sowieso international verboten wird. Daher würden wir den Antrag ablehnen. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Diekhoff. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Rüße.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Diekhoff, überflüssig ist so ein Antrag nie, weil es immer gut ist, wenn man sich mit Umweltproblemen beschäftigt. Ich glaube, uns allen war überhaupt nicht klar, welche Dimension das hat; der Kollege Börner hat es schon kurz angeführt.

Es geht immerhin um ungefähr 450 bis 500 Vorgänge im Jahr – mal 1.000 bis 2.000 kg. Das heißt, in der Gesamtsumme ist es schon beträchtlich, was

da an Stoffen freigesetzt wird, die eben gesundheitsschädlich sind und nicht einfach so in die Umwelt entlassen gehören.

Ich kann mich gut daran erinnern, wie wir an den Tankstellen die Rüssel eingebaut haben, um genau an der Stelle das zu machen, was wir hier auch am Ende haben wollen, dass diese Gase nicht in die Umwelt freigesetzt werden. Das zeigt einmal mehr, wie dringend es ist, dass wir hier handeln müssen und irgendetwas passieren muss.

Den Hinweis auf nationale Alleingänge, die nichts bringen, würde ich so nicht sehen. Ich glaube schon, dass wir – auch von Nordrhein-Westfalen aus – den Druck erhöhen können, damit etwas passiert.

Ich bin auch anderer Meinung als der Kollege Schick: Wenn ein Übereinkommen abgestimmt ist – und das ist es ja –, muss es dann jeder Staat für sich ratifizieren. Wir müssen nicht darauf warten, bis die Niederländer ratifizieren, sondern wir würden als Bundesrepublik Deutschland schon selbst entscheiden, ob wir beitreten oder nicht.

Immerhin ist seit 2006 – das ist ja auch schon erwähnt worden – das BImSchG so festgesetzt, dass es eigentlich nicht mehr passieren soll. Ich finde es ehrlich gesagt eines modernen Industrielandes unwürdig, dass wir diese Stoffe immer noch freisetzen – ich glaube, da sind wir uns auch einig.

Bei der Binnenschifffahrt – nehmen wir die Kreuzschifffahrt dazu, auch die, die auf der Donau und auf dem Rhein entlangschippern – können wir manchmal riechen, was an Treibstoffen eingesetzt wird. Wir haben ein Gefühl dafür, was da für Motoren verwendet werden, auf welchem technischen Stand die sind.

Wenn die Binnenschifffahrt wirklich die umweltfreundliche Transportvariante sein will – was sie ja sein kann –, muss sie an der Stelle noch einmal deutlich nachbessern. Dann gehört eben auch dazu, dass solche Entgasungsvorgänge grundsätzlich nicht mehr passieren.

Wir wollen ganz klar den Anwohnern, die die Belastung ja erdulden müssen, helfen. Da wollen wir Unterstützung bringen. Dabei kann jedes Jahr und jeder Monat, in dem wir eher handeln, nur richtig sein. Daher spricht auch nichts gegen den Antrag, und es wäre gut, wenn Sie ihn unterstützen würden.