Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

Trotzdem und gerade wegen des Versagens der alten Parteien ist in der heutigen Zeit Opferschutz richtig und wichtig; dazu haben wir heute schon viel gehört. Niemand möchte nämlich Opfer krimineller Machenschaften werden; Opfern muss auch geholfen werden. Da sind wir uns doch endlich alle einig.

Doch so schön und ambitioniert der Antrag klingt, so schnell verpufft auch seine Wirkung, liest man sich nur mal die Forderungen durch und denkt näher darüber nach. In Ihrem Antrag stellen Sie im ersten Punkt fest:

„Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Schutz, auf Anerkennung und Unterstützung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dies zu organisieren und zu optimieren.“

Donnerwetter, welch eine Erkenntnis! Was ist bislang in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland nur schiefgegangen, dass Sie es jetzt so nötig haben, solche Phrasen zu postulieren?

Schauen wir weiter in Ihren Antrag.

(Ulrich Reuter [FDP]: Phrasen?)

Doch, es sind Phrasen.

Dort heißt weiter unter Punkt 3:

„Neben finanziellen Zuwendungen (…) ist es die Aufgabe der Politik, für günstige Rahmenbedingungen (…) zu sorgen“.

Wollen Sie damit jetzt vielleicht zart und vorsichtig andeuten, Sie würden endlich Rahmen setzen, zum Beispiel die Zuwanderung begrenzen, bzw. endlich damit anfangen, schwerstkriminelle, nicht berechtigte Ausländer ohne Aufenthaltstitel wieder zurück in ihre Heimat schaffen? – Wir, die AfD, wären sofort an Ihrer Seite.

(Zuruf von der FDP)

Vielleicht wollen Sie schon – allein, es fehlt Ihnen die Kraft. Deshalb sollen also die Rahmenbedingungen für Opfer verbessert werden.

Meine Damen und Herren, fragen Sie mal die Opfer, ob sie lieber bessere Rahmenbedingungen hätten, oder ob sie lieber nicht Opfer geworden wären.

(Michael Hübner [SPD]: Die Todesstrafe!)

Wir kennen die Antwort. Wir legen Ihren Antrag allerdings als Fingerzeig in die richtige Richtung aus und stimmen der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu. – Schönen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Röckemann. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Biesenbach das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag greifen die Regierungsfraktionen eines der zentralen Anliegen der Landesregierung auf, nämlich die nachhaltige Stärkung des Opferschutzes und der Opferhilfe in Nordrhein-Westfalen.

Dabei würde ich gern von Anfang an klarstellen: Wir reden hier nicht von einer Aufgabe, die politisch zur Disposition stünde; wir reden vielmehr von einer Pflicht, die jeder moderne Staat gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen hat.

Liebe Frau Bongers und lieber Herr Engstfeld, Ihre Ausführungen kann ich eigentlich nur als Kompliment auffassen; denn wir sind – darüber gibt es keinen ernsthaften Streit zu führen – in Deutschland mit dem, was wir anbieten, sicher führend.

Wenn Sie, Frau Bongers, darauf hinweisen, der Antrag enthielte vieles nicht, was im Koalitionsvertrag steht, haben Sie recht: Dieser Antrag soll den Koalitionsvertrag ausweiten; denn es ist Aufgabe der Landesregierung – und das werden wir auch tun –, alles das, was im Koalitionsvertrag steht, umzusetzen.

Wenn Sie mal eine Diskussion wollen, können wir diese im Rechtsausschuss gerne darüber führen, was wir alles bereits getan haben und was wir vorbereiten. Dann werden Sie ganz erstaunt sein, was alles bereits passiert. Also keine Sorge: Der Koalitionsvertrag wird natürlich umgesetzt, und dieser Antrag geht ein Stück weiter.

Herr Engstfeld, auch was Sie beschrieben haben, ist richtig. Doch wir sollten die Klage des Weißen Rings nicht überbewerten, nur weil er nicht zu Gesprächen eingeladen wird.

Der Weiße Ring ist intensiver Gesprächspartner auf der örtlichen Ebene. Der Weiße Ring ist intensiver Gesprächspartner unserer Opferschutzbeauftragten, und immer, wenn wir Hilfe brauchen, ist er natürlich dabei; das weiß auch der Weiße Ring. Aber da geht es ihm wie der Opposition: Jeder, der gerne etwas möchte, muss noch einen Zacken drauflegen. Von daher: Einverstanden!

Was die Frauenhäuser angeht, so fragen Sie einmal Frau Scharrenbach, was alles vorbereitet wird.

(Michael Hübner [SPD]: Wir würden sie gern fragen, Herr Minister, aber sie ist nicht da!)

Ach, Herr Herter, das glaube ich nicht.

(Michael Hübner [SPD]: Hübner!)

Auch egal. Fragen Sie sie doch einfach mal. Sie werden erleben, wie erstaunlich die Programme sind; denn das Thema „Opferschutz“ ist längst ressortübergreifend, und alle Ressorts der Landesregierung beteiligen sich.

Wir werden auch nicht Halt machen. Das gilt auch für alle die Dinge, die Sie ansprechen. Genauso wie es Frauenhäuser gibt, werden wir überlegen, ob es nicht entsprechende Einrichtungen für Männer geben muss. Das ist ein interessantes Phänomen. Es ist noch nicht klar, ob das wirklich gebraucht wird. Aber es wird ein Pilotprojekt dazu geben.

Wir müssen nur noch eines tun, und zwar neben der Öffentlichkeitsarbeit, die jetzt eingeleitet wird, Überlegungen für besondere Herausforderungen anstellen. Ich denke, das können wir alle gemeinsam tun.

Das sind Überlegungen wie: Wie gehen wir mit sogenannten Großschadenslagen um? Auch wenn hier der erste Zugriff bei den Sicherheitsbehörden liegt, die damit die Agenda bestimmen, sind auch die Opferschutzbelange stets im Blick zu behalten.

Wir haben in den letzten Jahren eines gelernt: Was in der Anfangsphase einer Großschadenslage an Maßnahmen für die Opfer und ihre Angehörigen versäumt wird, rächt sich später in Form von posttraumatischen Belastungsstörungen. Auch darüber können wir gerne einmal nachdenken, wie wir bei Großschadenslagen etwas tun können.

Es gibt noch einen weiteren Baustein, den wir ansprechen müssen, der zugleich ein wichtiges Anliegen von uns ist, nämlich eine angemessene Entschädigung für Opfer. Das Bundeskabinett hat jüngst den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts beschlossen, wodurch unter anderem bereits bestehende Leistungen rückwirkend erhöht werden sollen. Die Landesregierung wird sich im Gesetzgebungsverfahren natürlich dafür einsetzen, dass auch die im Bericht der EUSonderberaterin für die Entschädigung enthaltenen Empfehlungen Berücksichtigung finden.

Die Landesregierung steht – ergänzend zu all den Ideen und Wünschen, die es hier gibt – bei zahlreichen Koordinierungstreffen in stetigem Austausch mit Opferschutzorganisationen, Expertinnen und Experten der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sowie den Ländern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Dabei wird regelmäßig geprüft, wie sich gesetzliche Regelungen, etwa die der psychosozialen Prozessbegleitung, die Sie ja auch intensiv angesprochen haben, in der Praxis bewähren, und ob sich hier möglicherweise Bedarf zum Handeln ergibt. Wir werden uns auch in Zukunft dafür starkmachen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hierbei eine koordinierende Rolle einnimmt.

Seien Sie alle versichert: Die Landesregierung wird das Thema „Opferschutz und Opferhilfe“ auch in der Zukunft als Schwerpunkt betrachten. Und wenn Sie sagen: „Wir machen gerne mit“, dann können wir gemeinsam gerne überlegen, was vielleicht noch dazugehört, wo wir ergänzen oder etwas verbessern können.

Dazu kann dieser Antrag auch im Ausschuss beitragen. Ich bin einmal gespannt darauf, was wir am Ende gemeinsam erreichen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag mit der Drucksache 17/6742 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen und den Innenausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, ob es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung gibt. – Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

14 Rheinvertiefung endlich konsequent umset

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Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6756

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Vogel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Wüst! Ja, zur späten Stunde ist der Herr Vogel mit seinem zweiten Antrag zur partiellen Rheinvertiefung da. Sie werden mir wahrscheinlich in den gleich folgenden Reden sagen, seit den Gesprächen mit Herrn Minister Scheuer am Donnerstag und dem Achtpunkteplan sei doch jetzt alles tutti; ich könnte den Antrag eigentlich zurückziehen, er sei ja obsolet.

(Beifall von der SPD – Michael Hübner [SPD]: Richtig!)

Warum dem meiner Auffassung nach nicht so ist, kann ich Ihnen sagen. Ich habe eben gelernt: Zuhören ist die Hälfte des Erfolges. Er scheint ein schlauer Mann gewesen zu sein, der 30. Präsident der USA.

Aber mal der Reihe nach. Für die Leute, die nicht so im Bilde sind: Was habe ich mir überhaupt unter einer partiellen Rheinvertiefung vorzustellen? – Es dreht sich, wie der Name schon sagt, nicht darum, den kompletten Rhein zu vertiefen, sondern es geht darum, Engstellen zu beseitigen.

Das hat mehrere positive Effekte. Wir wollen auch in Dürrezeiten den Binnenverkehr gewährleistet haben. Das Jahr 2018 sollte sich nicht wiederholen. Das haben Sie bis zum Schluss auch an der Zapfsäule gemerkt. Da muss man natürlich aktiv werden; da gibt es Konsens.