Protokoll der Sitzung vom 10.10.2019

Zum Beispiel, Herr Wolf.

Drittens. An der Bekanntheit des Instituts ehrenamtlicher Richter muss ebenfalls weitergearbeitet werden.

Viertens. Möglicherweise kann auch über die Überarbeitung des Wahlverfahrens nachgedacht werden. Aber wir haben ja noch Gelegenheit, weiter darüber zu diskutieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns lieber darüber diskutieren, wie man den Rechtsstaat und die Justiz insgesamt stärken kann, indem man das ehrenamtliche Richteramt weiter stärkt und für eine Vereinbarkeit mit Familie und Beruf sorgt.

Zuletzt möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern danken, die ein ehrenamtliches Richteramt übernommen haben; denn das ist eine für die Justiz notwendige und für unsere Gesellschaft verantwortungsvolle Aufgabe in unserem Gemeinwesen. Vielen Dank.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Grünen spricht nun der Abgeordnete Engstfeld.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich, denke ich, relativ kurz fassen: Wir haben eine andere Auffassung als meine beiden Vorredner von der Regierungskoalition. Wir finden, dass es sich um einen sinnvollen Vorschlag und eine gute Gesetzesinitiative handelt. Insofern danken wir den Sozialdemokraten für diese Initiative.

Ich fand die Argumentation von CDU und FDP vorhin ganz lustig. Herr Dr. Geerlings sprach von einem Schnellschuss, der vorgelegt worden sei. Wir sprechen hier aber über einen Gesetzestext, der in drei Bundesländern schon umgesetzt wurde, nämlich in Berlin, Thüringen und Brandenburg. Wie man da von einem Schnellschuss reden kann,

(Dr. Jörg Geerlings [CDU]: Zur Sache!)

obwohl dieser Gesetzestext genauso schon in drei anderen Bundesländern verabschiedet worden ist und wozu es auch Anhörungen gab usw., erschließt sich mir einfach nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist eine gute Grundlage. Das gibt es schon in anderen Bundesländern, und man könnte es hierhin transferieren.

Zweitens. Herr Dr. Pfeil, Sie haben gesagt, da würde ein neues Bürokratiemonster geschaffen.

(Sven Wolf [SPD]: Sehr schöne Übertrei- bung!)

Wir haben Interessenvertretungen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Arbeits- und in der Sozialgerichtsbarkeit, und die funktionieren problemlos. Es geht doch nicht darum, in den anderen Bereichen ehrenamtliche Richterinnen und Richter zwangszubeglücken, sondern wir geben ihnen doch überhaupt nur die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie eine Interessensvertretung wollen.

Sie können dann immer noch sagen, dass sie das nicht wollen, nicht brauchen und dass es Zeitverschwendung ist. Dann lassen sie es eben. Aber sonst haben sie gar nicht die Möglichkeit, eine Interessenvertretung einzurichten. Bei diesem Gesetzentwurf geht es doch nur darum, sie dazu zu befähigen, das zu tun.

Aus meiner Sicht ist es so: Die Erfahrungen in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind gut, ebenso wie die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern. Frau Bongers hat dargestellt, dass es den Wunsch aufseiten des Zusammenschlusses ehrenamtlicher Richterinnen und Richter gibt, so zu verfahren. Deshalb spricht aus unserer Sicht überhaupt nichts dagegen.

Wir stimmen natürlich der Überweisung zu, aber etwas Kopfschütteln über Ihre Argumentation wollte ich doch noch zum Ausdruck bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Röckemann.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Unser dreigliedriges Rechtssystem hat sich sehr bewährt. Im Rahmen der Judikatur gibt es traditionell Berufsrichter, die in besonderen Konstellationen durch ehrenamtliche Richter ergänzt werden.

Durch Beteiligung dieser Personen in Gerichtsverfahren wird das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht. Sie sind ein sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität und tragen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei. – So weit, so gut.

Der von der SPD vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht nun auf Landesebene die Bildung von Vertretungen für ehrenamtliche Richter in allen Gerichtsbereichen vor. Diese Art von Vertretungen für ehrenamtliche Richter gibt es bisher nur im Bereich der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Ob sich das bislang bewährt hat, ergibt sich nicht aus dem Antrag. Und allein den Worten meines Kollegen von den Grünen, es habe sich alles bewährt, Glauben zu schenken, das mag ich nicht – vermutlich mit Grund.

Wir werden deshalb natürlich – und wir freuen uns darauf – die notwendigen Fragen im Ausschuss stellen.

Zum Beispiel wollen wir wissen, wer das mit welchem Geld bezahlen soll. Sie von der SPD schreiben selbst, dass die Kosten nicht absehbar seien. Das ist also eigentlich ein typischer SPD-Gesetzentwurf.

Wie viel Zeit muss aufgewendet werden, um den zusätzlichen Aufwand zu kompensieren? Sie wissen schon, wie unendlich schwer es ist, ehrenamtliche Richter zu gewinnen.

Aus welchem Hut sollen die Räumlichkeiten gezaubert werden, die für die Räte zu veranschlagen sind? Schon jetzt platzen unsere Gerichte aus allen Nähten. Der Justizprüfungsausschuss tagt in einer Turnhalle. Auch hier im Landtag ist alles knapp bemessen.

Brauchen wir zusätzliches Personal? Woher wollen wir das nehmen? Sie wissen schon, dass gute Leute inzwischen nicht mehr auf Bäumen wachsen?

Meine Damen und Herren, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wir werden den Gesetzentwurf kritisch im Ausschuss begleiten.

Nur am Rande: Sie sprachen davon, dass es das in Berlin schon gibt. Im rot-rot-grünen Berlin gibt es das natürlich. Vielleicht fehlen denen auch deshalb die Mittel und die Kapazitäten, ihren Flughafen zu Ende zu bauen.

Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss selbstverständlich zu. Ich wünsche Ihnen jetzt einen besonders schönen Tag. – Schönen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Biesenbach.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an gerichtlichen Entscheidungen ist von großer Bedeutung für die Rechtskultur in unserem Land. Das haben wir von allen gehört, und dem stimme ich gerne zu.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter können in besonderem Maße dazu beitragen, die Akzeptanz von gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch in der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen. Die Stellung von

ehrenamtlichen Richtern und Richterinnen in der Judikative zu stärken, wird vonseiten der Landesregierung daher grundsätzlich unterstützt.

Liebe Frau Bongers, trotz dieses im Grundsatz übereinstimmenden Ansatzes ist der vorliegende Entwurf der SPD-Fraktion aus Sicht der Landesregierung nicht geeignet, die Akzeptanz oder die Zufriedenheit zu erhöhen. Denn für die vorgeschlagene landesrechtliche Einrichtung von Vertretungen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter besteht nach unserem Verständnis aus unterschiedlichen Gründen kein Bedarf.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter finden an den Gerichten eine gut eingerichtete Verwaltung vor, die ihre Belange hinreichend berücksichtigt. Als Ansprechpartner stehen die jeweiligen Gerichtsleitungen, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung der Präsidien, zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass bislang keine Stimme laut wurde, wonach Anliegen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Gerichten unseres Bundeslandes kein Gehör fänden. Wenn aber kein Bedarf, warum dann ein Aufwand?

Zudem würden die Schaffung der normativen Rahmenbedingungen, die Einrichtung und Wahl derartiger Vertretungen sowie die Durchführung der entsprechenden Sitzungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen, der sich angesichts des fehlenden Bedarfs nicht rechtfertigen ließe.

Dieser Befund bleibt auch in Ansehung des Umstands richtig, dass in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit nach den dort geltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen die Bildung sogenannter Ausschüsse ehrenamtlicher Richterinnen und Richter vorgesehen ist. Diese Regelungen sind aber durch die historische Entwicklung der Gerichtsbarkeiten bedingt.

In der Arbeitsgerichtsbarkeit beispielsweise sind diese Ausschüsse seit jeher paritätisch besetzt, nämlich mit jeweils mindestens drei ehrenamtlichen Richtern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite. Diese Besonderheiten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit lassen sich nicht auf die anderen Gerichtsbarkeiten übertragen.

Insbesondere ergibt sich aus den in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit historisch gewachsenen Strukturen kein Erfordernis, Vertretungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in allen anderen Gerichtsbarkeiten einzurichten.

Schließlich ist der vorgelegte Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung zu unbestimmt. Er lässt in Gänze offen, in welchen Fällen die Vertretungen der Ehrenamtlichen tätig werden sollen. Die Beteiligungstatbestände werden an keiner Stelle konkret benannt.

Dass die Beteiligungstatbestände in einer Verordnung durch das Ministerium der Justiz festgelegt werden sollen, vermag bereits aus systematischen Gründen nicht zu überzeugen, sind doch die Beteiligungstatbestände für die Berufsrichter- und Staatsanwaltsvertretungen ebenso wie für die Vertretungen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz abschließend gesetzlich geregelt.

Damit kennen Sie unsere Haltung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, weshalb ich die Aussprache schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7539 an den Rechtsausschuss. Gibt es jemanden im Raum, der dagegen ist? – Wer möchte sich enthalten? – Dann haben wir das einstimmig angenommen.