Protokoll der Sitzung vom 22.01.2020

Angestoßen wurden diese konkreten Debatten von der Initiative der Modellregion OWL „Wirtschaftsnahe Verwaltung“. Das entsprechende Gesetz dazu wurde hier im Landtag – wie gesagt: SPD-geführte Landesregierung – im November des Jahres 2003 beschlossen.

In der letzten Wahlperiode haben wir unter Federführung der SPD – rot-grüne Landesregierung – zum Thema „Bürokratieabbau und Mittelstandsförderung“ die Clearingstelle Mittelstand eingeführt, wozu die

Vorgängerregierung in den Jahren 2005 und 2010 leider nicht die Kraft und den Mut hatte.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungsverfahren werden seitdem Gesetze und Verordnungen dieser unabhängigen Clearingstelle Mittelstand zur Prüfung vorgelegt, um von dieser bewerten zu lassen, ob die Regelungen praktikabel sind und ein Wettbewerbshindernis darstellen.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Das hat sich bewährt, und es ist gut – das stelle ich ausdrücklich fest –, dass die Landesregierung diese Stelle weiterführt.

Ihr heutiger Antrag spricht davon, Registerstrukturen zu vereinfachen und zu modernisieren, Statistikpflichten zu reduzieren sowie Datenerfassung zu digitalisieren. Das ist gut und richtig; das sagen auch wir in der SPD.

Das sagen bestimmt auch die Clearingstelle Mittelstand und die Bundesregierung sowie die diese tragenden Fraktionen von CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag.

Deshalb hat man in Berlin im letzten Jahr das Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet: im Bundestag nach dritter Lesung Ende Oktober und im Bundesrat dann im November. Die allermeisten Regelungen sind zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten.

Zur Entlastung der Wirtschaft ist ein finanzielles Volumen von 1,168 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Vermeidung von Doppelmeldungen, die Reduzierung von Statistikfristen und die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen in verschiedensten Rechtsbereichen – auch mit Experimentierklauseln, Herr Goeken.

Vieles ist also ähnlich den Forderungen in dem vorliegenden Antrag. Deshalb macht aus unserer Sicht die Beratung in den Ausschüssen Sinn, um prüfen zu können, wo Inhalte bereits durch Berliner Gesetzgebung erledigt sind bzw. wo tatsächlich noch NRWErgänzungsbedarf besteht.

In Berlin werden aufgrund der Zuständigkeiten die großen Gesetzgebungsrahmen und Bürokratieentlastungsmaßnahmen beschlossen. Wir werden sicherlich im Ausschuss darüber diskutieren, ob dieser Antrag von FDP und CDU nicht vielleicht eher dazu dient, einen Tätigkeitsnachweis auf Grundlage des Koalitionsvertrags zu erbringen. Das werden die weiteren Beratungen zeigen.

Ich will abschließend sagen: An vielen Stellen stimmen wir dem Bürokratieabbau zu. Wir sind in NRW auch gut unterwegs. So, wie ich vorhin die Clearingstelle Mittelstand positiv herausgestellt habe, will ich auch das seit Juli 2018 online laufende Verfahren Gewerbe-Service-Portal.NRW positiv loben, Herr Minister. Das ist ein gutes Projekt; das ist gut platziert.

Wir stimmen natürlich nicht Ihren Bewertungen zu – und auch nicht den Veränderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Abschaffung der Hygieneampel. Das war damals für die vielen Menschen im Land gut. Leider haben Sie es dann verändert oder abgeschafft. Das fanden wir schade. Es war im Rahmen der Bürokratie auch nicht abträglich. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Abgeordnete Herr Becker das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich ausdrücklich in das Lob für den Mittelstand und das Handwerk einstimmen. Sie erinnern sich an die letzte Legislaturperiode, in der die Enquetekommission, die hier schon mehrfach zitiert worden ist, gemeinsame Vorschläge gemacht hat. Die Debatte, die danach stattgefunden hat, hat auch deutlich gezeigt, dass wir große Übereinstimmung bei dem Lob für den Mittelstand und das Handwerk hatten.

Übrigens sorgt das Handwerk in Nordrhein-Westfalen dafür, dass wir nicht in eine Rezession geschlittert sind. Die Industriepolitik dieser Landesregierung tut das sicherlich nicht. Es ist in der Tat das Handwerk.

Lassen Sie mich trotzdem einige kritische Bemerkungen zu dem Antrag machen, weil der Antrag aus meiner Sicht – abgesehen von der richtigen Überschrift – mit wenig Substanz gekennzeichnet ist, und zwar deswegen, weil er sich unter anderem wieder einmal, wie bei dieser Koalition so oft, auch nach über zweieinhalb Jahren, also nach über der Hälfte der Legislaturperiode, mit Selbstlob und mit Aufforderungen an Dritte beschäftigt.

Ich will für das Selbstlob an dieser Stelle direkt ein Beispiel geben, weil es wiederum sehr interessant ist, daran zu sehen, wie Sie arbeiten. Sie sagen, von 171 Empfehlungen der Enquetekommission seien bereits 116 in Arbeit oder umgesetzt. Das hört sich zunächst gut an. Wenn man aber genauer hinschaut, stellt man fest, dass sie meistens in Arbeit und nicht umgesetzt sind.

Und wie sind sie in Arbeit? Ich zitiere einmal – das könnte man weiter fortsetzen; dann würde es aber die Redezeit sprengen – einige wenige Handlungsempfehlungen:

Handlungsempfehlung 2 – in Arbeit –: flächendeckender Ausbau der Netzinfrastruktur vorrangig für Gewerbestandorte und vorrangig mit Glasfasertechnik.

„Kommentar: Die Landesregierung NRW hat in einer entsprechenden Regierungserklärung angekündigt, Bundes-, EU- und Landesmittel einzusetzen, um hier den Ausbau zu erreichen.

Entsprechende neue Referate in den Ministerien mit der Zuständigkeit sind geschaffen.“

Handlungsempfehlung 3 – in Arbeit –: Netzneutralität muss für alle Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer bzw. Nutzerinnen und Nutzer gewährleistet werden.

„Kommentar: Gemäß Vereinbarung auf Arbeitsebene zwischen der Handwerksorganisation in Nordrhein-Westfalen und dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium soll diese Handlungsempfehlung im Zusammenhang mit dem Gutachten zur Handlungsempfehlung Nr. 4 aufgegriffen werden.“

Handlungsempfehlung 5:

„Kommentar: Gemäß Vereinbarung auf Arbeitsebene zwischen der Handwerksorganisation in Nordrhein-Westfalen und dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium soll diese Handlungsempfehlung im Zusammenhang mit dem Gutachten zur Handlungsempfehlung Nr. 4 aufgegriffen werden.“

Bei Handlungsempfehlung 6 steht dasselbe.

Schauen wir uns jetzt die Handlungsempfehlung 4 an. Sie ist noch nicht in Arbeit. Das Gutachten zur Verbesserung wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen für digitale Wirtschaft ist noch nicht vergeben, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt nicht.

Sie zitieren das. Das heißt: Sie haben allein dreimal „in Arbeit“ festgestellt mit dem Verweis auf einen Punkt, bei dem die Arbeit noch nicht einmal angefangen hat.

Das hier ernsthaft als Selbstlob vorzutragen, finde ich sehr mangelhaft.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich finde es im Übrigen auch mangelhaft, bei den Forderungen auf das Bundesregister zu verweisen. Das entsprechende Gesetz – das muss ich auch den Kollegen der Sozialdemokraten sagen – im Bundestag verweist auf ein Gesetz, das erst noch eingebracht werden soll, also überhaupt noch nicht da ist. In diesem Zusammenhang stellen Sie dann Forderungen.

Und kaum sind zweieinhalb Jahre vorbei, entdecken Sie dann auch weitere Maßnahmen, um insgesamt die Entbürokratisierung voranzutreiben. Ich teile ausdrücklich die Auffassung, dass zum Beispiel die Onlinebeantragung für Gewerbetreibende eine Erleichterung darstellt. Aber das haben Sie vor anderthalb oder zwei Jahren noch als den großen Durchbruch gelobt. Jetzt kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Sie

weitere Punkte von der Landesregierung fordern, damit es tatsächlich einschlägig und wirkungsvoll ist. Sie stellen also auch selber fest, dass es letztlich bis jetzt nicht gewirkt hat.

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Gestatten Sie diese Zwischenfrage des Kollegen Rehbaum?

Ja, von Herrn Rehbaum immer. Das sind meistens gute Vorlagen.

(Zurufe: Oh!)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben vorhin in Ihrer Rede festgestellt, dass der Glasfaserausbau in Nordrhein-Westfalen nicht erfolge. Das ist falsch. Wissen Sie, dass es einen Glasfaserausbauprogramm des Bundes gibt und dass wir dieses Programm als Land nicht nur massiv mitfinanzieren, sondern dass hier bereits erste Förderbescheide überreicht worden sind und der Ausbau in den nächsten Wochen konkret erfolgt, womit wir eine flächendeckende Glasfaserversorgung hinbekommen, von der auch das Handwerk ganz deutlich profitieren wird?

Herr Rehbaum, Sie haben meine Erwartungen nicht enttäuscht. Ihre Frage ist in der Tat eine Vorlage. Denn ich weiß das nicht nur, sondern habe sogar daran mitgewirkt.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Hätten Sie damals entweder ein bisschen besser aufgepasst oder die Landespolitik nachvollzogen, wüssten Sie, dass die rot-grüne Landesregierung, die damals regiert hat, im Gegensatz zu den anderen Landesregierungen nicht nur die Bundesmittel ordentlich verwaltet hat, sondern sie eins zu eins auch durch Landesmittel aufgestockt hat und zusätzlich eigene Landesmittel, unter anderem in ELER umgewidmet, eingesetzt hat, die heute weiter bewirtschaftet werden. Das sind die gleichen Mittel, die wir damals bereitgestellt haben. Seinerzeit war in der Tat ein Kampf mit dem Finanzminister erforderlich, um zu erreichen, dass wir hier einen derartig hohen Anteil eingesetzt haben. – Das ist das Erste.

Das Zweite, auf das Sie abheben, ist der Kommentar, mit dem Sie sich darauf beziehen, 116 Maßnahmen seien in Arbeit oder abgeschlossen. Der Kommentar in diesem Papier lautet – ich sage es noch einmal –:

„Die Landesregierung NRW hat in einer entsprechenden Regierungserklärung angekündigt, Bundes-, EU- und Landesmittel einzusetzen“

also das fortzusetzen, was Rot-Grün gemacht hat –,

„um hier den Ausbau zu erreichen.

Entsprechende neue Referate in den Ministerien mit der Zuständigkeit sind geschaffen.“

Da ist also nichts Besonderes Neues passiert. Sie haben nur neue Referate in der Landesregierung geschaffen. Ansonsten setzen Sie das fort, was SPD und Grüne begonnen haben, und loben sich dafür.

Nun können Sie mir ja übel nehmen, dass ich das für keine besondere Leistung Ihrer Partei halte. Aber es ist in der Tat so, dass es keine besondere Leistung darstellt.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE] – Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])