Meine Damen und Herren, ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir zwei Punkte gefunden haben, bei denen man tatsächlich darüber nachdenken kann, ob sie Verbesserungen bringen. Das Erste – das habe ich eben gesagt – ist die Onlinebeantragung, also der Ausbau dieser Möglichkeiten, und das Zweite ist die Frage des Basisregisters.
Ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Wenn Sie sich an dieser Stelle nach über zweieinhalb Jahren – nachdem im November 2019 im Bund dieses Gesetz beschlossen worden ist, das auf ein Gesetz, das noch kommen soll, verweist – dazu entscheiden, den Bund aufzufordern, das zu beschleunigen, dann ist das wohlfeil, aber keine besondere Leistung für den Mittelstand.
Auch wir sind selbstverständlich für die Überweisung. Dann werden wir die wenigen Punkte, die tatsächlich Substanz haben, herauskristallisieren. Vielleicht können wir uns auch darauf verständigen, dem Ganzen zusammen noch etwas mehr Substanz zu geben. Dann hätten der Mittelstand und das Handwerk tatsächlich etwas davon. Aber so bleibt es doch in Ihrem Antrag weitestgehend beim erfolglosen Selbstlob. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Mittelstand und Handwerk stehen in unserem Bundesland weiterhin blendend da.
In Nordrhein-Westfalen haben Handwerksbetriebe im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 130 Milliarden Euro erwirtschaftet, wie wir schon gehört haben. Dies entspricht einem Zuwachs um 4 % gegenüber dem Jahr 2018.
Auch wenn sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr dieses Jahr vermutlich etwas verlangsamt, hat das Handwerk in Nordrhein-Westfalen aktuell noch immer einen hervorragenden Stand. Eine Rezession ist in dieser Branche erfreulicherweise weiterhin nicht in Sicht.
Für die Menschen, die einen Handwerker benötigen, mag dies jedoch nicht von Vorteil sein, da es etwas schwerer ist, beim gewünschten Handwerker zeitnah einen Termin zu bekommen.
Insbesondere im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie im Gesundheitsgewerbe ist die Stimmung laut Handwerk.NRW-Präsident Ehlert hervorragend.
In anderen Bereichen läuft es sogar noch besser. Bei Augenoptikern, Hörakustikern, Zahntechnikern und Sanitärhäusern war das Geschäftsklima bei der Herbstumfrage von Handwerk.NRW auf einem Allzeithoch.
Insgesamt sind dank des Handwerkssektors fast 1,2 Millionen der 18 Millionen NRW-Einwohner im Handwerk in Lohn und Brot. Die Anzahl der Mitarbeiter wird nach Prognose von Handwerk.NRW in den nächsten Monaten sogar noch weiter steigen.
Ich habe an dieser Stelle bereits vor einem Jahr festgestellt, dass es wichtig ist, in der aktuellen Blütezeit des Handwerks diesem ein festes Fundament zu schaffen, sodass auch bei einem Sturm ein entsprechendes Polster vorhanden ist.
Auch wenn der Sturm aktuell weiter nicht am Horizont erscheint, ist es sinnvoll, dass die regierungstragenden Fraktionen in Nordrhein-Westfalen das Feld zeitgemäß bestellen.
„Unternehmer benötigen Zeit, um sich auf ihr Kerngeschäft fokussieren zu können. Selbstverständlich geht es nicht ganz ohne Bürokratie, jedoch muss diese so gering wie möglich gehalten werden.“
Im weiteren Antrag vermisse ich jedoch konkrete Vorschläge, wie dies hier bei uns in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Der Forderung nach weniger Bürokratie dürfte wohl jede Partei in diesem Landtag zu jeder Zeit zustimmen. Aber allein eine positive Plattitüde sorgt noch nicht für weniger Verwaltungsaufwand in Mittelstand und Handwerk.
In Sachen Bürokratie steckt die Bonpflicht vermutlich noch in vielen Köpfen. Die unnützen Bons füllen landesweit die Papierkörbe. Darüber hatten wir bereits vergangenes Jahr in diesem Plenum debattiert.
Von den sieben im Antrag unter „III. Beschlussfassung“ aufgestellten Forderungen finden sich gleich fünf Plattitüden. Hier hätten sich CDU und FDP unbürokratisch auf die zwei werthaltigen Forderungen beschränken sollen. Schauen wir uns diese beiden konkreten Forderungen an, welche nach viel Selbstlob im Antrag zum Vorschein kommen: Erstens ist es die Einführung einer Experimentierklausel; zweitens handelt es sich um die beschleunigte Einführung eines Basisregisters.
Mit der Experimentierklausel soll der Datenerhebungsturnus angepasst bzw. gestreckt werden können. Betriebe müssen dann nur noch ihre Daten melden, wenn sich die Kennzahlen erheblich ändern, und brauchen nicht mehr blind jedes Quartal die gleichen Daten zu schicken.
Durch die Einführung eines Basisregisters sollen Daten zukünftig nur noch einmal erhoben werden. Damit können bundesweit sage und schreibe 200 Millionen Euro eingespart werden.
Beide Forderungen sind sinnvoll und unterstützenswert. Leider sind sie nur auf Bundesebene umzusetzen. Wenn die NRW-Regierung eine beschleunigte Einführung bzw. Erprobung dieser beiden Instrumente in Gang setzen kann, werden wir von der AfD an ihrer Seite stehen – und damit auch an der Seite von Mittelstand und Handwerk.
Zwei weitere mögliche Bausteine, um den Mittelstand in Nordrhein-Westfalen zu entlasten, nennt der Präsident von Handwerk.NRW: erstens die Beseitigung der Umweltspuren und zweitens eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Auch hier steht die AfD an der Seite des Mittelstandes und der Handwerker.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Professor Pinkwart das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für die Landesregierung für den vorliegenden Antrag und die darin enthaltenen Initiativen bedanken.
In der Aussprache ist noch einmal deutlich geworden, dass wir in den letzten zweieinhalb Jahren verstärkte Anstrengungen unternommen haben, um die
nordrhein-westfälische Wirtschaft – insbesondere auch das Handwerk und die kleinen und mittleren Unternehmen, aber die Wirtschaft insgesamt – von unnötigen oder zu komplizierten bürokratischen Regelungen so weit zu befreien, dass europäisches und nationales Recht möglichst eins zu eins in NordrheinWestfalen umgesetzt werden kann.
Gleiches gilt für die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit allen Beteiligten, den unterschiedlichen öffentlichen Ebenen, aber auch in den Unternehmen, ihren Verbänden und Kammerorganisationen, bemühen wir uns sehr darum, dass solche Verfahren nicht wesentlich länger dauern als die eigentlichen Bauphasen, gerade vor dem Hintergrund sich verkürzender Innovationszyklen, um sicherzustellen, dass wir am Standort Nordrhein-Westfalen für die eigenen Unternehmen wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen garantieren können, aber auch für Ansiedlungen nach Nordrhein-Westfalen hinreichend wettbewerbsfähig bleiben.
Zu diesem Themenfeld gehört auch der Bürokratieabbau, der sich durch Statistiken ergibt. Natürlich sind Wirtschaftsstatistiken von großem Wert. Das bedarf hier keiner nochmaligen Vertiefung. Wir können sicherlich sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch bundesweit mit Stolz auf jahrzehntelange Erfolge verweisen, die mithilfe der Wirtschaftsstatistiken erreicht worden sind. Diese helfen natürlich den Unternehmen und auch ihren Organisationen, ihre wirtschaftlichen Planungen substanziiert vorzunehmen.
Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass mit diesem Instrumentarium in einer Zeit der Digitalisierung und der Verfügbarmachung großer Datenmengen und neuer Werkzeuge, die man auf Neuhochdeutsch Big Data Analytics nennt, mit denen Unternehmen und Organisationen weltweit zunehmend arbeiten, ganz andere Instrumente zur Verfügung stehen, um diese für Planung und wirtschaftliches Handeln und auch für staatliches Handeln notwendigen Informationen in anderer Weise verfügbar zu machen.
Ein ganz wichtiges Instrument ist dabei das OnceOnly-Prinzip, bei dem es darum geht, dass Daten möglichst nur einmal erhoben und dann dort auch verfügbar gemacht werden können – natürlich unter hohen Anforderungen für den Datenschutz; das ist überhaupt keine Frage. Unter dieser Maßgabe können wir einmal verfügbar gemachte Daten für die unterschiedlichen Analysezwecke zugänglich machen und dadurch erreichen, dass Unternehmen nicht mehrfach zu ein und demselben Sachverhalt befragt werden. Die Daten sind dann im Übrigen vielfach aktueller und gewinnen dadurch eine andere Aussagekraft.
Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung – das wurde von Herrn Fortmeier angesprochen; das ist nicht nur auf Länderebene zu regeln,
sondern da ist der Bund gefragt –, dass sich die Bundesregierung des Themas angenommen hat. Durch Änderungen unserer rechtlichen Bedingungen erfahren wir, dass die Statistiken in Zukunft in einer Weise organisiert werden, sodass all das, was an der Quelle des Unternehmens nicht mehr erfasst werden muss, in Zukunft dort auch nicht mehr abgefragt wird, sondern Sekundärstatistiken vorhandener Daten für diese Fragestellungen genutzt werden.
Ich könnte Ihnen jetzt unzählige Beispiele berichten, wie sich der Mittelstand auch durch Statistikämter herausgefordert sieht. Das will ich Ihnen aber ersparen. Es ist wirklich eine enorme Belastung. Vielfach fußen sie auf Missverständnissen auf beiden Seiten. Dass sich das ändern wird, ist sicherlich ein Segen. Wir wollen dabei mithelfen.
Das fügt sich in viele Maßnahmen ein, die wir darüber hinaus ergreifen. Hier möchte ich mit Blick auf die Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand“ zur Aufklärung beitragen, weil der Kollege Becker das angesprochen hat.
Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich einige zusammenfassende Bemerkungen aus dem Zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission aus dem März 2019 zitieren. In diesem von den Handwerksrepräsentanten unterschriebenen Bericht heißt es:
„In 2018 gingen unter dem Dach der ‚Digitalisierungsoffensive Handwerk‘ mehrere Förderprogramme neu an den Start oder wurden umgestaltet: z. B. ‚Handwerk-Digital.NRW‘ oder ‚PROFIHandwerk.NRW‘.“
„Die bisher drei Entfesselungspakete haben bereits zum Abbau von bürokratischen Hürden beigetragen, dazu gehören unter anderem die Änderungen beim Tariftreue- und Vergabegesetz oder beim Landesentwicklungsplan.“
„Gleichzeitig werden die Instrumente des EGovernment beständig weiterentwickelt, für das Handwerk ist hier vor allem das neu eingeführte ‚Gewerbe-Service-Portal.NRW‘ von besonderer Bedeutung.“
„Mit der Entwicklung und Umsetzung ihres ‚GigabitMasterplans‘ leitet die Landesregierung die maßgeblichen Schritte ein, um mit der Netzinfrastruktur die Basis für weitere Digitalisierungsschritte auch im Handwerk zu legen.“
Das sind Ausschnitte aus der Zusammenfassung des Zweiten Sachstandsberichts aus dem März 2019, lieber Herr Becker.
Das alles widerlegt das, was Sie hier vorgetragen haben. Sie behaupten ja, wir hätten keine Ergebnisse vorzuweisen. Nein, nach kürzester Zeit haben wir die
verschiedenen Handlungsfelder, die Sie eben nicht hinreichend bearbeitet haben, angegangen. Sie sind für Sie nachlesbar im Internet zu finden – mit den Unterschriften der Handwerkspräsidenten.
Das macht deutlich: Wir reden nicht nur; wir handeln auch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.