Protokoll der Sitzung vom 22.01.2020

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lürbke hat schon einige Gründe dafür genannt, warum Herr Reul die Debatte über die Nennung von Nationalitäten von Tatverdächtigen angestoßen hat. Ich glaube, Herr Reul hat das aus einem durchaus ehrenwerten Grund getan.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Reul, ging es Ihnen darum, den Rechtspopulisten und Verschwörungstheoretikern den Wind aus den Segeln zu nehmen und proaktiv Transparenz über die Hintergründe eines mutmaßlichen Täters herzustellen. Dabei kann ich Ihnen, Herr Reul, nicht ganz folgen. Ich bin der Meinung, dass man mit der Nennung der Staatsangehörigkeit in Pressemitteilungen dieses Ziel nicht ganz erreichen kann. Darüber kann man aber durchaus diskutieren. Wir sind einfach unterschiedlicher Meinung.

Warum sind wir Grüne anderer Meinung?

Erstens will ich Ihnen sehr deutlich sagen, dass die Polizei die Hintergründe von Tätern überhaupt nicht verschleiert. Im Gegenteil, sie werden transparent benannt. Die Polizei steht auch für Rechtsstaatlichkeit und Transparenz. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird heute schon selbstverständlich auch die Staatsangehörigkeit von mutmaßlichen Tätern aufgeführt. Insofern gibt es hier überhaupt keine mangelnde Transparenz.

Wir haben ein anderes Problem bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, und darauf sollte man hinweisen, weil es auch durch die Veröffentlichung von Pressemitteilungen nicht besser wird. Das Problem bei der Polizeilichen Kriminalstatistik besteht ähnlich wie bei Pressemitteilungen darin, dass wir über Eingangsstatistiken reden. Wir reden immer über mutmaßliche Täter, aber nie darüber, was im Verlauf mit diesen Tätern passiert, ob die Tat wirklich nachgewiesen wird, ob es zu einer Verurteilung kommt usw. usf.

Deshalb müssen wir die Polizeiliche Kriminalstatistik, aber auch Pressemitteilungen der Polizei mit einer gewissen Vorsicht genießen, auch wenn die Polizeiliche Kriminalstatistik, die – das will ich hier deutlich sagen – Merkmale wie Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter aufführt, durchaus ein valideres Analyseinstrument ist als eine Pressemitteilung der Polizei. Das ist, glaube ich, wichtig zu verstehen.

Zweitens. Warum sind wir Grüne gegen die Nennung der Staatsangehörigkeit in Pressemeldungen? Weil die AfD und andere Verschwörungstheoretiker sich mit der Nennung der Staatsangehörigkeit nicht zufriedengeben. Das zeigt auch dieser Antrag: Die AfD fordert darin explizit, dass man auch noch den Migrationshintergrund nennen soll. Sie bleibt nicht bei der Staatsangehörigkeit, sondern will weitergehen. Das zeigt doch sehr deutlich, worum es der AfD ei

gentlich geht: Es geht darum, Hass und Hetze gegenüber Zugewanderten und Flüchtlingen zu verbreiten.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Chris- tian Loose [AfD])

Ich möchte noch einmal auf die Studie mit dem Titel „Wie häufig nennen Medien die Herkunft von Tatverdächtigen?“ aus Dezember 2019 verweisen. Wir haben im Ausschuss bereits darüber diskutiert. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der mediale Blick auf Straftaten und auf Straftäter durch die Nennung der Staatsangehörigkeit nur noch verzerrter wird.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2018 besagt, dass ungefähr 69 %, sagen wir: 70 %, aller mutmaßlichen Täter von Gewaltdelikten Deutsche und nur ungefähr 30 % Nichtdeutsche waren. In den Zeitungsberichten wird aber etwas anderes wiedergegeben. Nur bei 3 % der deutschen Tatverdächtigen wird die Staatsangehörigkeit genannt, aber bei 41 % der ausländischen Tatverdächtigen. Die Berichterstattung kehrt die Erkenntnisse der Polizei also komplett um. Das ist natürlich gefährlich, weil dies im hohen Maße dazu geeignet ist, eine rassistische Stimmungsmache gegen Migrantinnen und Migranten zu schüren. Deshalb muss man da sehr vorsichtig sein.

Der dritte Grund, warum wir Grüne die pauschale Nennung der Staatsangehörigkeit ablehnen, ist: Wir meinen, dass die Polizei am besten beurteilen kann, wann die Nennung der Staatsangehörigkeit zur Einordnung der Tat sinnvoll ist und wann nicht. Die Polizei kann schon heute die Staatsangehörigkeit nennen, wenn es relevant ist, um die Tat einzuordnen und zu verstehen.

Mit der Änderung des Erlasses, dass bei jeder Tat grundsätzlich immer die Staatsangehörigkeit genannt werden soll, wälzen Sie, Herr Reul, die Verantwortung über den Umgang mit dieser Information auf Journalistinnen und Journalisten ab.

Die Redezeit.

Ich habe zwar ein großes Vertrauen in Medienvertreter, aber ich meine, dass die Verantwortung, zu entscheiden, wann die Staatsangehörigkeit genannt wird, wann sie relevant für die Tat ist und wann nicht, in den Händen der Polizei belassen werden sollte, weil sie dies am besten beurteilen kann. Diese Verantwortung dürfen wir nicht an Journalistinnen und Journalisten abwälzen, die ohnehin unter Zeitdruck stehen.

Die Redezeit.

Und deshalb – mein letzter Satz – bitte ich darum, dass wir uns in den Ausschüssen noch einmal wirklich sachlich mit der Thematik befassen. Ich bitte auch die verantwortlichen Ministerien darum, sich das noch einmal sehr genau und sachlich anzuschauen,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

sich noch einmal mit den Argumenten auseinanderzusetzen und den Erlass der Polizei nicht zu ändern. Ich meine, es gibt genug Argumente dagegen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer, insbesondere für den sehr langen letzten Satz. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Reul das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne zwei unterschiedliche Sachverhalte würdigen, einmal diesen vorliegenden Antrag und einmal das grundsätzliche Thema. Ich meine, dass bei dem Antragsteller offensichtlich ein anderes Ziel verfolgt wird als bei dem, was ich als Gedanken vorgetragen habe.

(Christian Loose [AfD]: Gratulation! – Helmut Seifen [AfD]: Kommen Sie doch mal zu den Tatsachen!)

Doch, das kann man erkennen, wenn man den Text liest. Dann versteht man, was die Intention ist. Der AfD geht es offensichtlich – der Text ist da relativ eindeutig – um das Bedienen von Vorurteilen und das Schüren von Ressentiments.

(Helmut Seifen [AfD]: Es ist doch immer das Gleiche!)

Deswegen wird in dem Antrag auch sehr wortreich argumentiert, aber kurzschlüssig, finde ich, es gebe einen vermeintlichen Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalität. Das werden Sie bei mir nie lesen. Das ist genau der qualitative Unterschied. Und dazu gibt es dann Pressezitate, Zitate der Landesregierung oder Studienauszüge – alles vermeintliche Belege –, immer so, wie Sie es gerade brauchen.

(Christian Loose [AfD]: Sind es jetzt Belege oder vermeintliche Belege?)

Das Vorgehen ist schon merkwürdig.

Das führt am Ende natürlich zu hanebüchenen Schlussfolgerungen. Auf den ersten Blick könnte der eine oder andere sogar versucht sein, sich in der Konsequenz in der Frage, ob man Nationalitäten genannt haben will oder nicht, Ihren Ausführungen anzuschließen. Und damit meine ich die Bürger draußen. Der Antrag impliziert nämlich genau das, und er

zielt darauf, wovor ich immer warne: einfache Antworten auf komplexe Zusammenhänge. Das geht immer schief und birgt immer die Gefahr, Ressentiments zu schüren.

Deswegen noch einmal in aller Deutlichkeit: Sie hätten auch 20 Seiten schreiben können – dieser Scheinsachlichkeit gehen die meisten doch nicht auf den Leim.

(Christian Loose [AfD]: Geben Sie mal ein Bei- spiel für „Schein“!)

Unser Ansatz ist ein anderer gewesen. Wir wollten und wollen Transparenz schaffen, damit Spekulationsräume wegfallen – also das genau Umgekehrte –, die vor allem im rechten Raum genutzt werden, um Argumentationen aufzubauen, die sich auch in Ihrem Text wiederfinden. Was Sie wollen, ist so etwas wie Katastrophenjournalismus mit Zuwanderungsgeschichte,

(Helmut Seifen [AfD]: Völliger Quatsch!)

vielleicht in der Hoffnung, dass entsprechende Beiträge dann in den digitalen Netzwerken von Gleichgesinnten fröhlich rauf und runter geteilt werden.

Das ist genau die Abrisskante. Herr Bialas und alle anderen haben das vorgetragen, und genauso sehe ich es auch. Mein Gedanke war, dass klare Transparenz hilfreich ist, eine Transparenz, die solche Spekulationsräume kleiner – natürlich nicht unmöglich – macht, eine Transparenz, die Staatsangehörigkeiten nennt und nicht verschweigt. Es soll einfach gesagt werden, was Sache ist. Solche Transparenz übertreibt oder skandalisiert aber nicht und führt damit auch nicht zu Fehlschlüssen und Stigmatisierungen. Das ist eigentlich der Gedanke, der dahintersteht.

Natürlich muss dann – das stimmt; da hat Frau Schäffer recht – die Presse im Sinne ihres Pressekodex immer noch eigenverantwortlich bewerten, wie sie mit dieser Transparenz umgeht. Aber ich traue Journalisten zu, dass sie mit einer transparenten Informationspolitik ordentlich umgehen können. Das machen sie in allen anderen Bereichen doch auch: Sie wägen ab, was sie schreiben und was sie nicht schreiben, wenn sie Informationen bekommen.

Sie wissen dann, wie die Staatsangehörigkeit lautet und können beurteilen, ob und wie sie diese Information nutzen oder auch nicht nutzen wollen. Ich glaube, dass diese Information da in guten Händen ist. Ich vertraue denen ein Stückchen mehr, auch wenn es um solche schwierigen Abwägungen geht.

Ich bin mir übrigens sicher, dass unter dem Strich durch Transparenz eine objektivere Wahrnehmung von Straftaten und Tätergruppen möglich wird und das vielleicht auch zum Abbau von Vorurteilen und Ressentiments führen kann und eben nicht zum Aufbau von Stigmatisierungen.

Noch einmal – ich wiederhole mich; das habe ich oft hier vorgetragen: Sicher bin ich mir auch nicht, wie

das ausgeht. Ich weiß nur, dass die bisherige Praxis zu dieser Ressentimentbildung führt. Das heißt, wenn wir so weitermachen, haben wir das Problem weiterhin.

Lasst uns doch mal gemeinsam überlegen, ob es nicht einen Weg gibt, aus dieser Spirale herauszukommen. Das ist die Idee. Wir haben uns nicht abschließend entschieden. Wir wollen zwischen den Ministerien überlegen, ob und wie wir das machen.

Klar, das ist ein Presseerlass meines Hauses, und damit ist die Zuständigkeit geregelt, aber wir wollen schon genau abgewogen haben, welche Auswirkungen das auf andere Häuser hat. Darum diese Gespräche.

Sie können zu Recht kritisieren, warum wir noch nicht fertig sind; das stimmt. Aber wir wollen es gründlich machen. Da waren ein paar Tage dazwischen, an denen man sich nicht jeden Tag gesehen hat. Lieber gründlich als zu schnell.

Mir ist es das wichtigste Anliegen, einen Versuch zu unternehmen, durch Transparenz mehr Sachlichkeit hineinzubekommen und denen, die da in der braunen Suppe Stimmung machen, den Boden zu entziehen.

Ich weiß nicht, ob es am Ende funktioniert, natürlich nicht. Ich bin ja auch kein Hellseher. Aber bisher ist es auf jeden Fall schiefgegangen dadurch, dass wir es nicht gesagt haben. Insofern könnte es einen Versuch wert sein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Vielleicht haben Sie es bemerkt: Es ist eine Kurzintervention vom Abgeordneten Wagner von der Fraktion der AfD angezeigt worden. Es steht Ihnen frei, sie an Ihrem Platz entgegenzunehmen oder am Redepult zu erwidern. – Herr Abgeordneter Wagner, Ihr Mikrofon ist jetzt frei.

Herzlichen Dank. – Zunächst einmal möchte ich dem hier häufig geäußerten Vorwurf entgegentreten, die Presse solle nach unserem Antrag dazu verpflichtet werden, die Täternationalität zu nennen. Das ist natürlich völliger Unsinn. Das steht nicht in unserem Antrag.

Es geht hier um Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. Wir sagen ganz eindeutig, dass die Praxisleitsätze zur entsprechenden Presserichtlinie unangetastet bleiben, dass die Presse und die Zeitungsorgane – das kam übrigens in meiner Rede eben noch einmal zur Geltung – selbstverständlich frei entscheiden, was sie berichten und was nicht.