Protokoll der Sitzung vom 22.01.2020

Es geht hier um Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. Wir sagen ganz eindeutig, dass die Praxisleitsätze zur entsprechenden Presserichtlinie unangetastet bleiben, dass die Presse und die Zeitungsorgane – das kam übrigens in meiner Rede eben noch einmal zur Geltung – selbstverständlich frei entscheiden, was sie berichten und was nicht.

Das Zweite erscheint mir auch nicht ganz unwichtig zu sein. Hier wird immer wieder von irgendwelchen

Verschwörungstheoretikern und Ähnlichem gesprochen.

Vielleicht sollten wir einmal festhalten, woher das eigentlich kommt, denn wenn ich die Nationalität nicht nenne, die Herkunft in einem bestimmten Tatbereich nicht nenne, muss ich mich auf ein anderes Framing besinnen, oder die Presse muss das tun, wer auch immer.

Dann kommt nämlich die Gruppe der jungen Männer zum Vorschein. Und wieder die Gruppe der jungen Männer. Oder die Gruppe der Jugendlichen. Oder eine Gruppe hat …

Spätestens dann ist es doch so, dass beim Leser der hundertprozentige Verdacht aufkommt: Das ist dann so und so, weil es mir nicht offen gesagt wird. – Auch dem müssten wir entgegentreten.

Ich habe in meiner Rede ganz klar gesagt, dass es dann irgendwann beim Betrachter bzw. beim Leser völlig uninteressant ist, dass es nicht in jedem Fall so sein muss, wie er glaubt, denn er glaubt es mittlerweile in jedem Fall, weil das Framing seit Jahren in jedem Fall so dargestellt wird. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Herr Minister Reul, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Ich kann mich nicht erinnern – wenn, dann war es falsch –, dass ich unterstelle, dass Sie der Presse vorschreiben wollen, was sie machen muss. Ich habe nur umgekehrt gesagt: Ich möchte, dass sie es selber entscheidet.

Zweitens. Der Teil stimmt: Ich möchte auch gerne die Fakten sagen, damit Menschen sich selber ein Urteil bilden müssen und nicht andere daraus Vorurteile organisieren, weil die Fakten nicht genannt werden.

Meine Beschreibung der Wirklichkeit, wenn ich in die Netze schaue, ist allerdings: Das findet jeden Tag permanent statt. Herr Wagner, tut mir leid: Ich meine Sie nicht, das ist auch nicht meine Baustelle, aber Ihre politische Gruppierung trägt dazu bedauerlicherweise irre viel bei, dass solche Ressentiments organisiert werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Darum muss ich es sagen. Wenn das in Ihrem Antrag textlich auch immer mit dem Zusammenhang hergeleitet wird, tun Sie zumindest meinem Anliegen, durch Transparenz mehr Sachlichkeit und weniger Stigmatisierung hinzukriegen, keinen Gefallen, sondern Sie erreichen das Gegenteil.

Hätten Sie besser gewartet und am Ende gesagt „der Reul macht es richtig“; dann könnte es der richtige

Weg gewesen sein. Aber so sind wir auseinander, weil sie dafür eine andere Legitimation haben.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Reul.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldung liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag mit der Drucksache 17/8419 an den Innenausschuss – federführend –, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Ich darf fragen, wer der Überweisungsempfehlung folgen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Der guten Ordnung halber frage ich, ob es Nein-Stimmen oder Enthaltungen gibt. – Auch das ist nicht der Fall. Dann stelle ich so die Überweisung an die Ausschüsse fest.

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 9:

9 Fragestunde

Drucksache 17/8497

Hier liegen Ihnen mit der Drucksache 17/8497 die Mündlichen Anfragen 59, 60 und 61 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 59

der Abgeordneten Sigrid Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage antwortet. Die Landesregierung hat in diesem Falle angekündigt, dass Frau Ministerin Gebauer die Frage beantworten wird, sodass ich Frau Ministerin Gebauer jetzt das Mikrofon freischalte. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, Sie haben gefragt, wie der aktuelle Sachstand der KMKBeratung zu einem möglichen deutsch-türkischen Vertrag zu türkischen Schulen hier bei uns in

Deutschland ist, aber wahrscheinlich eben auch bei uns in Nordrhein-Westfalen.

Das türkische Außenministerium und das Auswärtige Amt verhandeln seit dem vergangenen Jahr über ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Anlass war die vorübergehende Schließung der deutschen Schule in Izmir – eine der drei deutschen Schulen in der Türkei – Ende Juni 2018.

Die türkische Seite hatte bemängelt, dass es für alle drei deutschen Schulen keine Rechtsgrundlage gebe. Anders als in zahlreichen Kulturabkommen sind die deutschen Schulen in der Türkei im deutschtürkischen Kulturabkommen nicht abgesichert.

Aufgrund Ihrer – der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Dringlichen Frage habe ich in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 15. Januar 2020 über den aktuellen Sachstand berichtet.

Die Verhandlungen, welche auf der deutschen Seite vom – das ist wichtig – Auswärtigen Amt geführt werden, dauern an. Die deutsche Delegation besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder. Nordrhein-Westfalen vertritt hierbei sowohl die eigenen Landesinteressen wie auch die Interessen der Ländergemeinschaft.

Zuletzt hatten die Länder die Gelegenheit, sich gegenüber dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz zu dem Entwurf eines Abkommens zu äußern.

In einer länderoffenen Besprechung, welche zwei Tage nach unserem Ausschuss am 17. Januar 2020 unter dem Vorsitz von Nordrhein-Westfalen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz stattgefunden hat, ist es weitgehend gelungen, die Petita aus den Ländern unter rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und eine Fassung des Entwurfs des Abkommens zu erarbeiten, die für alle Länder bis dato konsensfähig ist.

Am heutigen Vormittag – ich hatte im Schulausschuss erwähnt, dass es diese beiden Termine, den 17. und den 22., gibt – hat zudem ein Bund-LänderGespräch im Auswärtigen Amt stattgefunden. Das Ziel war eine Einigung über einen konkreten Abkommensentwurf im Nachgang zu dem Termin in der vergangenen Woche. Dieser Entwurf soll der türkischen Seite als Verhandlungsvorschlag übermittelt werden.

Ich habe im Laufe des heutigen Nachmittags die Mitteilung aus Berlin bekommen, dass das Gespräch zwischen den Ländern und dem Auswärtigen Amt konstruktiv verlaufen ist:

Über die schulrechtlichen Fragen wurde grundsätzlich Einigkeit erzielt. Es gilt uneingeschränkt Landesschulrecht für die möglichen Pläne der Türkei.

Bei der Amtschefkonferenz jetzt am 13. Februar wird auch das Auswärtige Amt in Person von Frau Staatsministerin Müntefering anwesend sein und den Amtschefs den Ist-Zustand erläutern.

Zu der weiterhin gestellten Frage nach den schulrechtlichen Petita, welche die Landesregierung in die Beratungen eingebracht hat, habe ich mich auch in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung in der vergangenen Woche geäußert.

Ich stelle das gerne noch einmal hier heraus, weil es mir persönlich als Schul- und Bildungsministerin sehr wichtig ist, dass die Errichtung und der Betrieb einer Ersatzschule hier in Nordrhein-Westfalen nur dann erfolgen können, sofern die Genehmigungsvoraussetzungen, welche sich auch aus dem Grundgesetz ergeben, erfüllt werden.

Das bedeutet im Wesentlichen, dass es sich um eine staatsferne Trägerschaft handeln muss, dass die Gleichwertigkeit der Angebote an der Schule gegeben ist, dass es eine Bindung an die grundlegenden Bildungs- und Erziehungsziele des Schulgesetzes geben muss, dass wir von qualifiziertem Lehrpersonal sprechen und dass es eine persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Trägers bzw. der ihn vertretenen Personen geben muss. So viel dazu. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Abgeordnete Beer hat sich für ihre erste Nachfrage gemeldet. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Danke schön, Frau Ministerin, für die erweiterten Ausführungen. Es hat sich auf der Strecke ja noch mal ein bisschen was getan.

Ich will Sie aber noch einmal fragen – gerade weil Sie zum Schluss von einem möglichen Träger und den Anforderungen an ihn gesprochen haben –, inwieweit Ihnen bekannt ist, dass eine Trägerin im Gespräch ist, die auch Beziehungen zur Maarif-Stiftung hat – wenn es die Stiftung nicht selbst ist, ist es eine Ausgründung, ein Ableger. Gibt es da personelle Übereinstimmungen?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verhandeln auf Wunsch des Bundes mit über ein Abkommen mit der Türkei.

Wir sind vom Auswärtigen Amt gebeten worden, am Verhandlungstisch Platz zu nehmen. Wir tun dies in der Funktion als Wächter, damit wir die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen bei der möglichen Gründung einer Schule hier in ausreichendem Maße vertreten wissen.

Dabei geht es nicht um mögliche Träger, die eventuell nachher diese Schulen beantragen bzw. betreiben. Das ist nicht Grundlage der Verhandlungen des Auswärtigen Amtes mit Teilnahme des Landes Nordrhein-Westfalen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Beer für ihre zweite Nachfrage. Bitte sehr.

Frau Ministerin, Ihre Antwort stellt mich nicht so ganz zufrieden, denn Sie werden auch wissen, dass es weltweit Bemühungen des türkischen Staates gibt, über die Maarif-Stiftung diejenigen Schulen, die vorher der Gülen-Bewegung zugeordnet waren, neu zu organisieren und in eine andere Zuständigkeit zu bringen.