Frau Ministerin, Ihre Antwort stellt mich nicht so ganz zufrieden, denn Sie werden auch wissen, dass es weltweit Bemühungen des türkischen Staates gibt, über die Maarif-Stiftung diejenigen Schulen, die vorher der Gülen-Bewegung zugeordnet waren, neu zu organisieren und in eine andere Zuständigkeit zu bringen.
Wir wissen von der Entwicklung in Nordrhein-Westfalen, vom Rückgang der Anmeldezahlen an den sogenannten Dialogschulen – auch wenn diese schon umbenannt worden sind. All diese Auseinandersetzungen berühren ja eigentlich mehr die Frage von Machtpolitik denn von Bildungspolitik.
Daher will ich Sie fragen: Wie wollen Sie auf Landesebene sicherstellen – offensichtlich ist angedacht, dass es ein spezielles Fach „Türkeikunde, Religion, Traditionen“ geben soll –, dass dort die Erziehungs- und Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzt bzw. gelehrt werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln auf der Grundlage der Gründung einer Ersatzschule. Für Ersatzschulen gilt generell das Recht in Nordrhein-Westfalen. Über die Einhaltung des Schulrechtes bei uns in Nordrhein-Westfalen wacht die Schulaufsicht. Das gilt für alle bisherigen Ersatzschulen, das gilt aber auch für alle zukünftigen Ersatzschulen.
Sie haben Fächer angesprochen. Wir sind für diese Themen sensibilisiert. Es geht um eine Klärung, was die Inhalte anbelangt. Solange es keine Klärung in Bezug auf die Inhalte gibt, wird es auch keine Zustimmung vonseiten Nordrhein-Westfalens zu diesem Vertrag geben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Fragestellerin hat nun Frau Kollegin Paul das Wort. In der Fragestunde wird es erheblich leichter, wenn jeder Kollege, jede Kollegin auf seinem bzw. ihrem Platz sitzt. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich entschuldige mich dafür, dass ich nicht auf meinem Platz sitze, aber Sie konnten ja die Verwirrung sozusagen aufklären.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben gerade noch einmal dargestellt, was die Grundlage der Ersatzschulen ist. In diesem Zusammenhang habe ich die Frage, inwiefern der Zusammenhang mit der türkischen Regierung und einer möglichen inhaltlichen Einflussnahme der türkischen Regierung auf Unterrichtsinhalte etc. besteht. Können Sie etwas klarer erläutern, wie da der Verhandlungsstand zwischen Landesregierung und türkischer Regierung ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine türkische Schule müsste die Genehmigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes sowie alle für Ersatzschulen geltenden Bestimmungen des Schulgesetzes erfüllen.
Sie wäre also – das habe ich bereits gesagt – ebenso wie alle anderen Ersatzschulen der Schulaufsicht unterworfen. Sie muss sich natürlich genauso wie alle anderen Ersatzschulen bei uns in Nordrhein-Westfalen den Lehrplänen unterwerfen.
Sie kann nach eigenen Lehrplänen unterrichten, wenn und solange diese den Lehrplänen der öffentlichen Schulen gleichwertig sind. Das ist die Bedingung, die wir im Schulrecht setzen.
Die Schule könnte wie andere Ersatzschulen auch eigene Schulbücher verwenden, wenn und solange diese dem gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gleichwertig sind. Das sind die Bedingungen, unter denen eine Schule, wenn sie denn bei uns in Nordrhein-Westfalen errichtet werden sollte, arbeiten müsste.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es handelt sich ja nicht nur um türkische Schülerinnen und Schüler, sondern auch um deutsche mit türkischen Wurzeln. Angesichts Ihrer Ausführungen gerade stelle ich mir die Frage, wie Sie sicherstellen wollen und werden, dass die türkische Regierung weder direkt noch indirekt Einfluss auf den Unterricht, auf die Lehrkräfte, auf die Eltern und auf die Schülerinnen und Schüler nimmt. Das eine ist das, was Sie sozusagen postulieren, das andere ist, wie Sie es in der Praxis tatsächlich durchsetzen wollen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Becker, ich wiederhole mich an dieser Stelle: Wir haben bei uns in Nordrhein-Westfalen die Schulaufsicht. Sie hat die Aufgabe, wenn eine solche Schule in Nordrhein-Westfalen errichtet werden sollte, über die Inhalte zu wachen. Das ist die einzige Antwort, die wir in diesem Zusammenhang geben können. Die Schulaufsicht ist das dafür zuständige Gremium.
Vielen Dank, Frau Minister. – Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Bolte-Richter das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben in der Sitzung des Schulausschusses am 15. Januar 2020 ausgeführt, dass Köln als Standort nicht feststehe. Wurde bereits mit den Kommunen potenzieller Standorte gesprochen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, es gibt keinen Antrag seitens der Türkei auf die Errichtung einer Schule in Köln. Köln ist bis dato lediglich im Gespräch gewesen, aber es gibt keinen Antrag auf Errichtung einer Schule in Köln.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, über die Antwort auf die Frage von Herrn Becker bin ich – ehrlich gesagt – etwas erstaunt. Ins Gesetz gucken können wir alle.
Wir haben hier das Volksbegehren zu Erdogan, zur Ermächtigung, in allen möglichen Bereichen in der Türkei handeln zu können, insbesondere vor dem Hintergrund analysiert, dass dort Spitzeleien gegen Deutsche, die in der Türkei abstimmungsberechtigt sind, stattgefunden haben.
Wir haben analysiert, dass Menschen auf offener Straße drangsaliert werden. Ich kenne es aus Essen sehr gut, dass türkische Einrichtungen unter Druck gesetzt werden. – Und Sie sagen, ein Blick ins Schulgesetz reicht?
Deswegen noch einmal die sehr konkrete Frage, Frau Ministerin: Wie möchten Sie, wie möchte die Landesregierung verhindern, dass Lehrkräfte unter Druck gesetzt werden?
Laut „Süddeutscher Zeitung“ von dieser Woche gibt es Hinweise, dass am Balkan Menschen entführt werden, dass Menschen bei der Spitzelaffäre auf bundesdeutschem Boden ganz gezielt ausgehorcht wurden und auf Listen gestanden haben. – Und Sie sagen, die Schulaufsicht ist zuständig?
Die konkrete Frage: Wie wird die Landesregierung verhindern, dass Lehrkräfte unter Druck gesetzt und Recht und Gesetz durchgesetzt werden?
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Herr Mostofizadeh, auch wenn Sie die Antwort nicht befriedigen wird: Wir haben das Instrument der Schulaufsicht. Wenn gegen Gesetze verstoßen wird, wenn Dinge nicht beachtet werden, greift die Schulaufsicht ein. Das betrifft auch alle anderen Schulen.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Es gibt doch Vorfälle im Ruhrgebiet! Das muss man doch nicht bestreiten!)
Nein, Herr Mostofizadeh, es gibt keinen offiziellen Antrag eines Trägervereins. Es gibt noch nicht mal ein Abkommen.
Wir sitzen nur am Verhandlungstisch. Wir verhandeln bis dato über ein Abkommen, was noch nicht geschlossen worden ist. Es gibt jetzt eine Vertragsgrundlage, die der Türkei erst einmal zugeführt wird. Wie dann die Reaktion der Türkei ist, bleibt abzuwarten. Über alles andere wird derzeit spekuliert. Es gibt keinen Antrag eines Trägervereins.
Ich kann Ihnen nur sagen, was die Maarif-Stiftung geschrieben hat. Den Brief, der an die „Deutsche Presse-Agentur“ gegangen ist in Bezug auf die Mutmaßungen in der „Süddeutschen Zeitung“ und auch im „Kölner Stadt-Anzeiger“, kann ich Ihnen gern zukommen lassen. Da ist mitnichten die Rede davon, dass sie als Trägerverein fungieren möchten. Das ist keine Spekulation. Alles andere sind momentan Spekulationen.
Es gibt nur den Verhandlungstisch, an dem wir sitzen, weil das Auswärtige Amt uns gebeten hat, die Länderinteressen zu vertreten. Es gibt eine Möglichkeit, dass eine Schule nach Köln kommt, was nicht feststeht. Deswegen sind wir als Land gebeten worden, am Verhandlungen teilzunehmen, was ich auch
richtig finde – ich habe es vorhin schon einmal gesagt –, weil wir hier natürlich ganz deutlich unsere Interessen wiedergeben und auch als Wächter fungieren können.
Es ist die eine Seite – das sage ich hier ganz deutlich –, was der Bund verhandeln möchte, es ist die andere Seite, was wir im Land Nordrhein-Westfalen zulassen und genehmigen. Aber an dem Punkt sind wir noch nicht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es hat nun Frau Kollegin Brems das Wort für ihre Nachfrage. Bitte sehr.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, es steht ja die Drohung im Raum, dass in der Türkei deutsche Schulen geschlossen werden könnten. Daraus ergibt sich die Frage an Sie, inwiefern eine solche Drohung die Verhandlungen belastet. Wie offen kann man von der deutschen Seite überhaupt noch verhandeln, wenn auf der anderen Seite mit solchen Drohungen gearbeitet wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Schulen in der Türkei basieren auf keiner Rechtsgrundlage. Das ist aber nicht das Problem des Landes Nordrhein-Westfalen; darüber verhandelt der Bund.
Deswegen soll es dieses Abkommen geben, über das derzeit verhandelt wird, nämlich das Abkommen über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Darüber wird derzeit in Berlin, aber auch in der Türkei verhandelt. Drohungen durch die Türkei sind mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es gibt offenbar eine Motivation, Schülerinnen und Schüler auf türkischen Schulen in Deutschland anmelden zu wollen. Deshalb wäre für mich das Thema „Integration“ – ich nenne es mal so – wichtig.
Konkret gefragt: Welchen Bedarf sehen Sie als Schulministerin, deutlich stärker Türkisch als ordentliche Fremdsprache an den deutschen regulären staatlichen Schulen anzubieten, um diese Motivation vielleicht ein Stück weit aufzufangen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Schäffer, vielen lieben Dank für die Frage, denn ich glaube, sagen zu dürfen, dass Nordrhein-Westfalen Vorreiter ist, was den herkunftssprachlichen Unterricht anbelangt.
Wir bieten in 23 Sprachen herkunftssprachlichen Unterricht an; das macht kein anderes Bundesland. Der Anteil des herkunftssprachlichen Unterrichts in Türkisch beträgt hier bei uns in Nordrhein-Westfalen über 42 %. Ich glaube, allein diese Zahlen zeigen, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen ein großes Maß an Integrationsmaßnahmen für unsere türkischstämmigen Schülerinnen und Schüler aufweisen.
Wir haben heute Morgen noch über den islamischen Religionsunterricht gesprochen. Auch der islamische Religionsunterricht ist ein Mittel der Integration. Ich meine, ganz verwegen sagen zu dürfen, dass wir hier eine gute Vorreiterrolle für alle Bundesländer einnehmen.