Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Ministerin Schulze Föcking hat in dieser Ausschusssitzung zugleich ausgeführt, dass sie ihre nachgeordneten Mitarbeiter angewiesen habe, hier eine „weisungsunabhängige“ Überprüfung des Sachverhaltes vorzunehmen.

Wie ist die Stellungnahme des Ehemanns der Ministerin in die fachliche Prüfung und Bewertung des Ministeriums mit einbezogen worden?

Welche Schritte hat die Ministerin im Verfahren unternommen, damit die Prüfung der Vorfälle im Familienbetrieb Schulze Föcking einer strengen Trennung von Amt und privaten Angelegenheiten unterliegt?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herzlichen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Dahm, vielen Dank für Ihre Fragen. – Bereits in der letzten Fragestunde am 13. September habe ich auf

die Nachfrage von Herrn Stinka hin Auskunft darüber gegeben, wie die Stellungnahme des Betriebes in die fachliche Prüfung und Bewertung des Ministeriums eingeflossen ist. Gerne wiederhole ich heute noch einmal meine Antwort.

Bei einer fachaufsichtlichen Prüfung und Bewertung von Sachverhalten werden von Amts wegen alle verfügbaren Erkenntnisquellen berücksichtigt. Dazu zählt auch die öffentlich verfügbare Stellungnahme des Betriebsleiters. Diese enthält wichtige betriebsinterne Informationen, die die tierschutzfachliche Einordnung und Beurteilung der gezeigten Bilder unterstützt haben. Hierzu gehörten aber auch die in „sternTV“ gezeigten Filmaufnahmen, das öffentlich verfügbare Gutachten von Professor Ueberschär sowie Berichte des Kreises Steinfurt. Die zuständige Fachabteilung hat eine fachaufsichtliche Prüfung und Bewertung des Sachverhalts vorgenommen.

Herr Dahm, ich möchte nun Ihre zweite Frage, wie bereits im Ausschuss geschehen, noch einmal im Plenum beantworten.

Die zuständige Fachabteilung hat eine fachaufsichtliche Prüfung und Bewertung der Bilder vorgenommen. Die tierschutzfachliche Prüfung und Bewertung, die in vergleichbaren Fällen ausgestrahlter Bilder ohnehin erfolgt wäre, verlief völlig unabhängig. Die Stellungnahme ging unverändert sodann ohne meine Beteiligung oder Einflussnahme als Anlage in den Bericht der Landesregierung vom 4. September 2017 ein.

Private Angelegenheiten wurden an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mit amtlichen Handlungen verbunden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nun gibt es eine erste Nachfrage des Fragestellers dieser Anfrage. Herr Dahm, bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin, es geht um die Weisungsunabhängigkeit. Sie haben noch einmal ausgeführt, wie nach Ihrer Auffassung eine strikte Trennung zwischen einem Amt sowie Ihren privaten und dienstlichen Angelegenheiten eigentlich vorgenommen werden müsste.

Sowohl in der Stellungnahme als auch im Ausschuss haben Sie mehrfach ausgeführt, dass Sie eine Bitte geäußert haben, nämlich nach einer weisungsunabhängigen Überprüfung. Wie erklären Sie sich, nachdem mehrere Kleine Anfragen Ihr Haus erreicht haben und es zudem einen Antrag auf eine Sitzung mit einem umfangreichen Fragenkatalog gab, dann die Antworten, dass es dazu eine weisungsunabhängige Prüfung gegeben hat?

Frau Ministerin, bitte schön.

Vielleicht sollten wir uns dazu, Herr Dahm, noch einmal die Definition der weisungsunabhängigen fachaufsichtlichen Bewertung vor Augen führen.

Eine weisungsunabhängige fachaufsichtliche Bewertung liegt definitionsgemäß vor, wenn, wie hier, keine konkreten Weisungen zum Inhalt der fachaufsichtlichen Bewertung durch Weisungsberechtigte erteilt wurden. Dabei ist die gesetzlich vorgesehene Weisungsgebundenheit nach § 35 und das bestehende Weisungsrecht von der Frage zu unterscheiden, ob in einem konkreten Vorgang von einem Weisungsrecht Gebrauch gemacht wurde oder nicht.

Vorliegend erfolgte die tierschutzfachliche Auswertung und Bewertung des Sachverhalts durch das Fachreferat eigenverantwortlich und ohne Einflussnahme durch Dritte, insbesondere durch die Leitungsebene des Ministeriums. Von einem Weisungsrecht wurde bei der Erstellung der fachaufsichtlichen Bewertung durch das Fachreferat des Ministeriums kein Gebrauch gemacht.

Im Übrigen, Herr Dahm, besteht die Erwartungshaltung einer Ministeriumsleitung immer darin – zumindest sehe ich das so –, dass auch im vorliegenden Fall ungeachtet von Personen nach Recht und Gesetz objektive und fundierte fachliche Stellungnahmen erfolgen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Stinka von der SPDFraktion hat eine Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie hatten gerade in Ihrer Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dahm noch einmal von den Filmaufnahmen gesprochen, die rechtswidrigerweise auf Ihrem Hof erstellt worden seien. Können Sie noch einmal darstellen, wann Sie den Einbruch entdeckt haben und ob Sie Anzeige erstattet haben?

Frau Ministerin, bitte.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Stinka, zu den Aufnahmen an sich kann ich Ihnen nichts sagen und möchte auf die Stellungnahme des Betriebes verweisen.

Zu der Anzeige habe ich bereits im Ausschuss, in dem Sie eine identische Frage gestellt haben, Erläuterungen gegeben. Aber sehr gern antworte ich noch einmal darauf. Wie man der heutigen Debatte sowie den vorherigen Debatten entnehmen kann, geht es doch gar nicht um eine nüchterne Betrachtung des Sachverhalts, sondern darum, das politisch zu diskutieren. Daher reagiere ich auch politisch. Auch das habe ich bereits im Ausschuss gesagt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Steffens von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Frage. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal die Weisungsungebundenheit bzw. -unabhängigkeit erwähnt und gesagt, natürlich werde, unabhängig von den Personen, völlig fach- und sachgerecht geprüft.

Gleichzeitig haben Sie als Ministerin eine Art Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Stellen Sie sich einmal vor, die Prüfung Ihrer Fachabteilung hätte ergeben, dass die Betriebsführung des Familienbetriebes durch Ihren Mann nicht korrekt gewesen wäre.

Das heißt, die Fachabteilung hätte einen Bericht schreiben müssen, in dem steht …

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Es ist ja laut Ministerin ergebnisoffen geprüft worden. Das hat sie ja auch gesagt. Bei einer Weisungsunabhängigkeit ist es wichtig, dass ergebnisoffen geprüft wird. Da habe ich so doch jetzt richtig verstanden.

(Ministerin Christina Schulze Föcking: Abso- lut!)

Bei einer ergebnisoffenen Prüfung kann auch das Gegenteil herauskommen. Stellen Sie sich einmal vor, in welchem Loyalitätskonflikt die Mitarbeiter sind, wenn sie der Hausspitze vorlegen müssen, dass in Ihrem Familienbetrieb etwas falsch gelaufen ist. Ich verstehe das nicht; denn alleine aus Ihrer Fürsorgepflicht heraus müssten Sie das sehen und sagen: Ich entlasse und entbinde die Fachabteilung und lasse es extern machen. – Ich verstehe es einfach nicht, warum Sie das so nicht sehen.

Frau Ministerin.

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Liebe Frau Steffens, ich hatte das im Vorfeld auch schon ausgeführt. Ehrlich gesagt, ich habe keinerlei Einfluss genommen.

Aber jetzt kann man noch einen weiteren Punkt mit hinzuziehen. In der ausführlichen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster vom 19. September 2017 wird ausgeführt, dass, soweit auf den Videosequenzen Tiere mit Bissverletzungen und Gelenkschwellungen zu sehen seien, nach dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft weder der verantwortliche Geschäftsführer noch sonstige Mitarbeiter des Betriebes für das Entstehen dieser gesundheitlichen Probleme verantwortlich seien.

„Es sei nicht ansatzweise erkennbar, dass Betriebsverantwortliche diese Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese Verletzungen nicht rechtzeitig oder nicht sachgerecht reagiert … haben. Der Geschäftsführer hat vielmehr alles aus seiner Sicht Mögliche getan, um die verletzten und erkrankten Tiere zu versorgen.“

Auch bei den übrigen Aufnahmen des illegal gefertigten Bildmaterials sei nicht ersichtlich oder lasse sich nicht feststellen, dass hierdurch den Tieren Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden.

Insofern liegen nunmehr – und jetzt komme ich zu Ihrer Frage – zwei unabhängig voneinander erfolgte Bewertungen vor, die bestätigen, dass die gezeigten Bilder keine Rückschlüsse auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften zulassen.

Dass die Staatsanwaltschaft unabhängig ist, wollen Sie doch bitte nicht in Zweifel ziehen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Römer.

Frau Ministerin, Sie haben sowohl in der letzten Fragestunde als auch im Umweltausschuss auf Fragen zu Ihren Eigentumsverhältnissen die Antwort verweigert.

(Zuruf von der CDU)

Gleichzeitig haben Sie in den Ausschusssitzungen mit Blick auf Ihre Eigentumsverhältnisse immer von „dem Betrieb“ gesprochen. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es tatsächlich zwei Betriebe, einmal den Betrieb Christina Schulze Föcking sowie den Betrieb Schulze Föcking GbR.

Welchen der beiden Betriebe haben Sie denn damit gemeint? Und vor allen Dingen: Auf welchen der beiden Betriebe beziehen sich die Vorlagen der Landesregierung?

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr

Römer, es ist bedauerlich, dass Sie den Bericht anscheinend nicht richtig gelesen haben, weil ich es da auch schon einmal sehr, sehr offen und klar formuliert und gesagt habe. Aber sehr gerne wiederhole ich das hier, gar keine Frage.

Ich zitiere nun aus der betrieblichen Stellungnahme:

„Bei den Betrieben Christina Schulze Föcking sowie Schulze Föcking GbR waren die Eheleute Christina Schulze Föcking und Frank Schulze Föcking bis zum 30. Juni 2017 jeweils paritätische Anteilseigner mit je 50 Prozent der Anteile.

Bereits seit dem 1. Juli 2012 obliegt jedoch die Geschäftsführung der Schulze Föcking GbR alleine Frank Schulze Föcking, seit dem 1. Juli 2015 ebenso die komplette Bestandsbetreuung. Zudem verantwortet Frank Schulze Föcking alleine das operative Geschäft in den Betrieben.