Protokoll der Sitzung vom 11.10.2017

Bereits seit dem 1. Juli 2012 obliegt jedoch die Geschäftsführung der Schulze Föcking GbR alleine Frank Schulze Föcking, seit dem 1. Juli 2015 ebenso die komplette Bestandsbetreuung. Zudem verantwortet Frank Schulze Föcking alleine das operative Geschäft in den Betrieben.

Seit dem 1. Juli 2017 ist Christina Schulze Föcking an den Betrieben auch nicht mehr beteiligt.“

Seit Amtsübernahme habe ich mit Wirkung vom 1. Juli 2017 – auch das steht im Bericht – mein bäuerliches Anwesen verpachtet. Ich habe somit keinerlei betriebliche Verfügungsgewalt mehr. Ich besitze keine Weisungsrechte gegenüber dem Betrieb und erhalte lediglich eine ergebnisunabhängige Pacht. Das ist alles offen angesprochen worden.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Einzig zu Ihrer Forderung, jetzt Grundbucheinträge oder Ähnliches zu sehen, habe ich entgegnet – obwohl das sehr persönlich ist, habe ich das alles schon sehr offen gelegt –: Die Fragen zu meinen persönlichen Eigentums- und Vermögensverhältnissen sind höchstpersönlicher Natur. Diesen Schutz hat ein jeder von uns hier.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Römer, es ist mehr als ungewöhnlich, dass hier im Parlament derartige Fragen gestellt werden. Das ist doch auch nicht erforderlich. Dafür gibt es …

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist nicht unge- wöhnlich!)

Vielleicht darf ich zu Ende ausführen. – Noch einmal. Ich habe Ihnen ja gesagt: Sie dürfen alle Fragen stellen …

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie dürfen gern mit mir ein Zwiegespräch führen, aber das ist nicht die Frage, Frau Ministerin! – Zurufe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat die Ministerin zur Beantwortung das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist nach wie vor mehr als ungewöhnlich, dass hier im Parlament derartige Fragen gestellt werden. Und das ist ja auch nicht erforderlich. Dafür gibt es seit Jahren ein bewährtes Verfahren – auch Sie kennen dieses –, um etwaige Interessenkonflikte bei Ministern zu prüfen. Dieses Verfahren der Ministerehrenkommission wurde unter dem damaligen Ministerpräsidenten Clement entwickelt.

Die Prüfung durch die Ministerehrenkommission stellt eine unabhängige, nicht von politischen Interessen geleitete Prüfung auf etwaige Interessenkonflikte bei Mitgliedern der Landesregierung sicher. Zugleich wird in diesem Verfahren gewährleistet, dass Informationen höchstpersönlicher Art unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte vertraulich behandelt werden.

Ich habe entsprechend § 33 der Geschäftsordnung des Landesregierung der Ministerehrenkommission alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Ich bitte Sie, erkennen Sie diese bewährten und über alle Parteigrenzen akzeptierten Regularien an und warten Sie das Ergebnis der Prüfung ab.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Körfges von der SPD-Fraktion stellt Ihnen die nächste Frage.

Frau Ministerin, was Sie antworten, ist Ihre Sache. Was wir fragen, ist bitte unsere Sache.

(Beifall von der SPD)

Insoweit erlaube ich mir die Nachfrage auf die Frage des Kollegen Stinka nach der Strafanzeige aufgrund des Eindringens. Das hat natürlich auch etwas – das füge ich ausdrücklich hinzu – mit Eigentumsverhältnissen zu tun. Und in Fragen von Interessenkollisionen sind natürlich Eigentumssituationen für das Parlament von hohem Interesse und unterliegen nicht alleine der Beurteilung der Ministerehrenkommission.

Haben Sie also die Strafanzeige gestellt oder nicht?

Frau Präsidentin, Herr Kollege! Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es eine Strafanzeige gegen Unbekannt gewesen. Daher ist dieses in dem Moment nicht erfolgt, sondern wir haben politisch geantwortet.

Danke schön, Frau Ministerin.

Man darf eines vielleicht noch hinzufügen: Selbst die SPD vor Ort hat gesagt, dass es ihr egal ist, wie diese Bilder entstanden sind. Nichtsdestotrotz sprechen wir von einem Einbruch. Es ist aber ein Einbruch von Unbekannt gewesen. Dementsprechend geht es mir darum, dass wir hier die Debatte sauber führen. Ich habe auf die Staatsanwaltschaft vertraut, und die Staatsanwaltschaft hat das Urteil sehr sauber gesprochen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Watermann-Krass stellt Ihnen die nächste Frage.

Ich würde gerne noch einmal auf das Gutachten eingehen. Sie zitieren immer aus dem Gutachten Ihres Hauses und aus der Stellungnahme Ihres Ehemannes.

In der letzten Wahlperiode hat die Landesregierung zur Aufklärung im Fall Amri einen Gießener Professor, Herrn Kretschmer, als Gutachter beauftragt. Die CDU-Fraktion hat damals ganz vehement kritisiert, dass die Unabhängigkeit des Gutachters nicht gewährleistet sei, weil er wechseln wollte.

Hat das Ministerium jemals geprüft, die Untersuchung der Vorkommnisse im Familienbetrieb

Schulze Föcking an einen externen Experten zu vergeben, um genau diesen Interessenkonflikt aus dem Weg zu räumen?

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Liebe Frau Watermann-Krass, dazu vielleicht zwei Anmerkungen.

Die eine ist: Es gibt ein Protokoll vom März dieses Jahres aus dem Ausschuss, in dem mein Vorgänger sehr explizit gesagt hat – dazu zitiere ich gerne aus dem Protokoll vom 8. März –, er sei dankbar, dass im Ministerium insbesondere im nachgeordneten Bereich mit Professor Jäger und Frau Dr. Pütz zwei ausgewiesene Experten Rede und Antwort stehen würden und wir dementsprechend gesegnet sein können, solche Experten gerade für diesen Bereich zu haben.

Unabhängig davon hat die Staatsanwaltschaft geprüft.

Heute liegen nunmehr zwei unabhängig voneinander erfolgte Bewertungen vor, die bestätigen, dass die gezeigten Bilder keine Rückschlüsse auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften zulassen.

Noch einmal: Frau Watermann-Krass, ich hoffe wirklich, dass Sie nicht bezweifeln wollen, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig ist.

Danke schön, Frau Ministerin. – Jetzt hat Herr Kollege Stinka von der SPD-Fraktion eine Frage an Sie. Das ist seine zweite und damit auch letzte Fragemöglichkeit.

Frau Ministerin, Sie können sich vielleicht die Verwunderung vorstellen, als Sie vorhin auf meine Frage zum Thema „Anzeige“ gesagt haben, dass Sie darauf politisch antworten. Sie sind doch auch Verbraucherschutzministerin. Würden Sie Bürgern raten, die nicht feststellen können oder glauben, nicht feststellen zu können, dass bei ihnen eingebrochen worden ist, von einer Anzeige Abstand zu nehmen?

Frau Präsidentin, lieber Herr Stinka! Ich glaube, es ist immer noch meine Sache, auch wenn ich Ministerin bin, wie man privat als Familie Dinge angeht. Diese Freiheit möchte ich einer jeden Familie, einem jeden Bürger selbst überlassen. Ich werde auch nicht als Ministerin irgendwelche Vorgaben machen, wie wer zu reagieren hat; denn ich verstehe Politik nicht als Bevormundung, sondern dass man für sich selbst Entscheidungen fällen kann.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt stellt Ihnen Herr Kollege Rüße von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Frage.

Frau Ministerin, Sie haben zweimal darauf hingewiesen, dass die gezeigten Bilder keine strafrechtlich relevanten Verstöße nachgewiesen hätten. Im Rechtsausschuss gab es dazu einen Bericht. In dem Bericht ist dargestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft nicht auf alle Aufnahmen zurückgegriffen hat, die verfügbar sind, sondern sie nur die kurzen Ausschnitte bewertet hat, die im „stern-TV“-Bericht selbst vorhanden waren. Halten Sie dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft für ausreichend, oder hätte man alle Bilder analysieren müssen?

Frau Präsidentin, lieber Herr Rüße! Ganz herzlichen Dank. Auch da würde ich auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft verweisen, weil diese in der Tat das komplette Bildmaterial ausgewertet hat, das

ihr zur Verfügung gestellt wurde. Das hat sie in ihrer Pressemitteilung öffentlich noch einmal bekundet.

Danke schön, Frau Ministerin. – Herr Kollege Hovenjürgen von der CDU-Fraktion stellt Ihnen jetzt eine Frage.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich würde gerne den Herrn Justizminister fragen, ob er Erkenntnisse darüber hat, dass im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in irgendeiner Form Dinge festgestellt wurden, die Anlass dazu geben, von Unregelmäßigkeiten oder Einflussnahmen, wie sie hier angedeutet und permanent unterstellt werden, sprechen zu können.

Herr Justizminister, Sie möchten antworten. – Dann schalte ich Ihr Mikrofon ein.

Minister der Justiz: Herr Hovenjürgen, mir ist nichts Derartiges bekannt.

Dann sage ich Dankeschön für diese Antwort. – Die nächste Frage kommt von Frau Kollegin Steffens von den Grünen. Ich vermute aber, dass sich die Frage an die Ministerin richtet.

Genau. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, noch eine Frage, nachdem Sie die von eben nicht beantwortet haben. Die ist etwas einfacher, aber Sie können die Antwort auch schriftlich nachreichen, nämlich: Wann haben Sie Ihre Unterlagen an die Ministerehrenkommission zugestellt? Sie wissen, ich finde, die Ministerehrenkommission ist an der Stelle völlig korrekt. Ich halte das auch für das richtige Verfahren. Ich wüsste nur gerne: Wann haben Sie die Unterlagen eingereicht?

Ich habe beim letzten Mal Frau Kraft in der Fragestunde schon gesagt, dass ich zu dem Zeitpunkt schon längst alle Unterlagen eingereicht hatte. Ich kann Ihnen weder auf Punkt noch Komma noch Datum genau sagen, wann es exakt war. Auf jeden Fall: Es war zu dem Zeitpunkt schon alles abgegeben.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Bei Frau Steffens war es übrigens auch die zweite und letzte Fragemöglichkeit. – Die

nächste Frage stellt Herr Kollege Becker von den Grünen der Ministerin.